Willkür eines Polizisten

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  • Abenddämmerung, nasse Strassen: Hinter mir ein mit dem Scheinwerfer wild blinkender Fahrzeuglenker. In der komplexen Verkehrssituation meine Gedanken: "was will dieser Verkehrsraudi hinter mir?" Nochmals: volle Scheinwerfer…. Da schaute ich genauer in den Rückspiegel und erkannte noch knapp die Aufschrift des recht nahe aufgeschlossenen Polizeifahrzeugs.

    Aus der komplexen Kreuzung herausmanövriert suchte ich eine geeignete Stelle um anzuhalten. Das Polizeiauto dicht hinter mir. Die nette Polizeistimme forderte die Ausweispapiere. Da es sich um ein Ersatzfahrzeug handelte, musste ich die Wagenpapiere erst suchen. Bange Sekunden - wurde aber fündig. Ausweiskontrolle abgeschlossen.

    Dann die Frage: " wie haben Sie es mit dem telefonieren?" Etwas perplex über die Frage wusste ich nicht recht was das sollte. Kurzer Wortwechsel.

    Polizist: er habe mich telefonieren gesehen……

    Ich: "kann nicht sein".

    Er: "Ich weiss was ich gesehen habe, ich lasse mich nicht gerne für dumm verkaufen….."

    Ich zeigte ihm die Anrufliste. Letzte zwei Anrufe waren vor etwa 10 Minuten. Da befand ich mich noch an der Arbeitsstelle (Büro).

    Ich fragte den Polizisten: wann wollen Sie mich gesehen haben?

    Er nannte präzis die Zeit, die er auf der Liste des letzten Anrufes sah.

    Mein Puls ging hoch: das kann doch nicht sein! Ich glaubte mich im falschen Film.

    Ein Blick zur Bahnhofuhr und meine Erwiderung: "Nun ist es aber gute 10 Minuten später".

    Er: "das kann hinkommen".

    Ich: "auch ich lasse mich nicht gerne für dumm verkaufen…."

    Natürlich bezahlte ich die Busse nicht und liess mir den Bussenzettel herausgeben. Darauf war die Zeit vermerkt, die er auf meinem Mobile sah. Eine Diskrepanz von etwa 5-8 Minuten.

    Hinweis: Den letzten Anruf tätigte ich im Büro, um zu melden dass ich nun losfahren werde. Etwa 1 km später (3-5 Minuten?) wurde ich durch die Streife angehalten.

    Meine Frage: haben Polizeifahrzeuge Fahrtenschreiber, aus denen die Geschwindigkeit und Zeit genau abzulesen wäre?

    Bei der Telefongesellschaft sagte man mir, dass der Standort des Mobiles im Nachhinein nicht überprüft werden könne. Zudem wäre nicht sicher, ob denn das Mobile auf dieser kurzen Distanz die Zelle überhaupt gewechselt hätte.

    Wenn ich an die Beweislage denke, beschleicht mich ein ungutes Gefühl. Der Polizeibeamte wird kaum zugeben, dass er die Zeit "anpasste". Ich sage mal sehr wohlwollend: vielleicht ist er sich dessen nicht einmal wirklich im Klaren. Würde ich beweisen können, dass er eine falsche Zeit einsetzte, nur um seine Aussage beweisen zu können, würde das für sein künftiges Dienstverhältnis verheerende Folgen haben. Sein Mitfahrer hatte noch kurz meine Personalien überprüft. Dieser Anruf könnte als Zeitindiz herangezogen werden. Was aber, wenn der Polizist behauptet, das Prozedere hätte so lange gedauert? Ich sass alleine im Auto und habe somit keine Zeugen. Im Büro war ich ebenfalls alleine. Die angerufene Person könnte zwar bezeugen, dass ich vom Büro aus anrief, weil ich beim Anruf das so schilderte. Aber diese Aussage ist als "Beweis" wohl nicht wirklich wertvoll. Ich suche nun nach weiteren Beweismöglichkeiten. Das Verhalten dieses Polizisten ist für mich fast unglaublich.

    Ich muss mich nun entscheiden, die Busse zu bezahlen und die ganze Geschichte baldmöglichst vergessen - oder mit den weinigen Beweisen die mir zur Verfügung stehen, diesen Polizeibeamten zur Rechenschaft ziehen. Der einfachere Weg wäre sicher der erstere. Aber auch der richtige?

    veritim

  • Grundsaetzlich hat ein Schmiergeldkassier die Aussagekraft von zwei Personen. Was immer Du beahuptest, hast also zwei Aussagen gegen Dich, bezw 4 wenn im Polizeiauto noch ein zweiter sass! Weiss nicht wieviel das Telefonieren kostet, aber evtl. sparst Du Dir viel Aerger, wenn Du den falschen Weg waehlst und die Busse bezahlst.

    Muesste mich schwer taeuschen, aber Polizeifahrzeuge haben Fahrtenschreiber.

    Bin ueberzeugt, ohne Rechtsanwalt kommst Du nirgends hin und mit evtl. nicht wesentlich weiter!

    Wuerde aber gerne lesen wie's weitergeht. Wuensche Dir riesig viel Glueck.

  • Ich glaube kaum, dass die Polizei sich selber mit solchen Fahrtenschreiber belasten würde. Sie können ja mal anonym 117 wählen und um Auskunft bitten. Dein Freund und Helfer, wie es doch so schön heisst? Nö? ;) (Also ich würde halt in eine andere Gemeinde bzw. Stadtbezirk fahren und von dort aus gratis die Polizei um Auskunft bitten. Man weiss nie, wer am anderen Ende antwortet.)

    Gut es geht schliesslich um 100 Fr. wegen unerlaubtes Telefonieren beim Fahren. Sie veritim haben doch im anderen Fall, den Smartfahrer ermuntert, "Recht" durchzusetzen. Es benötigt Zeit und Nerven, um in diesen Fall Willkür zu beweisen und nicht feige den Strafbefehl zu bezahlen. Da Sie ein Moralappostel sind, müssen Sie diesen harten Kampf austragen. Stellen Sie sich vor, wie und was das Polizei-Duo sich alles leisten könnte, um unschuldige Bürger irgendwelche Straftaten anzuhängen. Sie - veritim, Sie sind angehalten denen den Denkzettel zu verpassen.

    Nun zur Sachlage:

    Wie wir aus dem "Querparkieren-Fall" wissen, gibt es eine Anhörung seitens des Gerichtes. Mehr als verlieren können Sie nicht und die Busse bleibt bei 100 Fr. Ich schätze Ihre Chance recht gut ein, dass Sie Recht bekommen, falls Sie die Wahrheit erzählt haben. Haben Sie die Uhr des Handys vorgestellt als die tatsächliche Zeit? Bei meinem Auto sind es 10 Min. und Handy und sonstige Uhren ca. 3 Min. vor der Zeit. Die exakte Zeitangabe erfahren Sie bei Ihrem Telekomanbieter auf der Monatsrechung oder aus der Datenbank. Vielleicht erscheinen solche Kleinigkeiten als unwichtig, aber für ca. 1 Km können Sie doch nicht 10 Min. mit dem Auto brauchen? Da wäre ich zu Fuss noch schneller. Wenn ich mich nicht täusche, dann müssen die betroffenen Polizisten einen Rapport für die Strafanzeige erstellt haben. Lassen Sie sich eine Kopie schicken. Haben die Polizisten einen Fehler gemacht, dann können Sie diesen zu Ihren Gunsten verwenden. So wie Sie die Situation geschildert haben, finde ich fast unmöglich, dass die Polizei Sie von Hinten beim Telefonieren gesehen haben sollte. Vielleicht haben Sie beim Einbiegen vom Firmengelände in die Hauptstrasse so gewirkt, dass Sie telefonieren würden. In der Dunkelheit sieht man nicht alles so genau. Aber eben, mehr sollte im Polizeirapport stehen. Ansonsten können Sie bei der Gerichtsverhandlung damit brillieren, dass im Rapport nichts Genaueres steht und hinterfragen, ob die Polizei durch Wände sehen kann. 8) Täuschen Sie sich nicht, dass Ihr "Zeuge" nicht von Bedeutung ist. Bei einer Gerichtsverhandlung geht es nicht nur darum, dass die Polizei glaubwürdiger ist als eine einzelne Person. Zumindest ein erfahrener Richter und langjähriger Jurist denkt nicht eindimensional. Ihre Aufgabe ist, den Richter zu überzeugen, welche Zweifel es bei Strafanzeige gibt. Auch ein Polizist kann Falsches gesehen haben. Vielleicht hat Kollege Polizist nichts gesehen, dann stehen Ihre Chancen ein bisschen besser. Zudem geht es gar nicht wirklich um Telefonieren beim Autofahren. Man kann auch etwas eintippen wollen und abgelenkt sein. Wer sagt eigentlich, dass Sie nicht beim Anrufen waren bzw. das Handy nicht in der Hand hatten? Handfeste Beweise muss die Polizei ja nicht liefern, sondern die Justiz verlässt sich bei Ordnungsbussen wohl auf die Polizeibeamten. Oder?

    "Bin ueberzeugt, ohne Rechtsanwalt kommst Du nirgends hin und mit evtl. nicht wesentlich weiter!" (sigi01au)

    Na leider steht das Kosten-Nutzen-Verhältnis ganz schief. Ein Anwalt kostet schnell 100 Fr. und noch viel mehr. Aber man darf sich auch selber verteidigen.

  • Lieber veritim

    Dich hier so ratlos zu lesen ist eine unglaubliche Seltenheit und ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich deine Geschichte gelesen habe. Es hört sich an, wie in einem Fernsehkrimi.

    Spass bei Seite, denn lustig ist die Sache keinesfalls. Da ich dich von deinen Beiträgen her als kämpferische Natur kennen gelernt habe, kann ich nur sagen: VERSUCHE MIT DEINEM EIGENEN RECHT DURCHZUKOMMEN! Rufe doch erst einmal auf dem Polizeiposten an und erkundige dich, was du gegen ungerechtfertigte Bussen unternehmen kanns (auch ohne Anwalt). Lass diese bodenlose Frechheit nicht auf dir sitzen, wenn es hier auch "nur um CHF 100.00" geht.

    Du bist doch gerade die Person, die den anderen usern immer wieder empfiehlt, Kampfgeist zu entwickeln. Bitte versuche nun auch du diese Busse als nicht Gott gegeben anzunehmen.

    Auf jeden Fall drück ich dir meine Daumen und hoffe, dass du uns über das weitere Vorgehen orientierst.

    Schöne Grüsse

    Wurzel

  • Soviel ich weiss, kann nachgewiesen werden, über welche Swisscomantenne, ein Handy ins Netz geht. Sollte es eine Antenne, in Nähe ihres Büros haben und eine weitere, in Nähe des Ortes, wo Sie von der Polizei angehalten worden sind, und ihr Handy dieses in Nähe ihres Büros angepeilt hat, dann ist das der Beleg, dass Sie von dort aus telefoniert haben. Das Handy sucht sich immer die nächste Antenne. Wenn also eine andere Antenne nahe dem Anhalteort ist, können Sie aufgrund der Einbuchung belegen, von wo aus Sie telefoniert haben.

    Wie genau die Beweisführung und nach Eruierung geht, weiss ich nicht. Aber die Polizei selbst nimmt diese Daten für Ermittlungen zu Nutze. So können Standorte von gesuchten Personen eruiert werden

  • Möchte dazu auch noch sagen, dass hinter einem Polizisten eben auch immer ein Individuum steht. Genauso wie hinter einem Richter oder sonstigen Amtspersonen. Genau darum sind Amtspersonen genauso wie Alle fehlbar. Wenn eine Amtsperson, aus Lust am Schikanieren oder durch sein Amt, unangebrachte Willkür und Machtmissbrauch verübt, ist es Amtsmissbrauch. Leider gibt es immer und wie mir scheint immer mehr, unverhältnismässige Handlungen, Drohungen und Verhaltensweisen unter den Amtierenden. Einschüchterungstaktik. Je mehr Menschen sich das gefallen lassen, je mehr wird diese Art von Amtsmissbrauch zum Reglement und gilt dann nicht mehr als Amtsmissbrauch. Darum ist es Wichtig, dass sich Menschen wehren und dagegen halten. Auch wenn es voll mühsam ist und man es nicht gerne tut. Wünsche Ihnen viel Kraft und Mut!!!

  • Hallo Veritim

    Polizeifahrzeuge haben keinen Fahrtenschreiber. Anstelle eines solchen wird ein Restwegschreiber eingesetzt. Dieser zeichnet ca. 12 km auf und hält verschiedene Parameter wie z.B. Blinker, Licht, Beschleunigung, Bremsweg etc. fest. Ist nichts passiert auf den letzten 12 Km werden die Daten überschrieben mit den neuen Aufzeichnungen. Diese Geräte dienen der Beweisführung bei Unfällen mit Blaulichtfahrzeugen.

    Leider ist für Dich da nichts zu holen. :(

    mfG doto

  • Der Polizist, der Sie angeblich beim Telefonieren gesehen haben will, war nicht zufällig besoffen? Nach dem, was man da so in der Presse in letzter Zeit über betrunkene Polizeier (z.B. anlässlich des WEF...) gelesen hat, würde mich das gar nicht wundern.

  • @Alle

    Erst mal vielen Dank für Eure Antworten. Bei ein paar Hinweisen musste ich leicht schmunzeln – andere wieder zeigten mir die Macht solcher Beamten nochmals in aller Härte auf. Doch dies kann mich wohl nicht abhalten. Auch wenn die 100.- eher eine Kleinigkeit sind und mein Terminkalender nicht durch Leere glänzt, werde ich die Sache wohl nicht auf sich beruhen lassen.

    @erdling, Das mit dem Polizeirapport scheint mir ein guter Tipp zu sein. Danke

    Bemerkung: Ich bin kein "Moralapostel" wie Sie schreiben, deklariere aber meine Meinung stets offen – was Sie ja auch tun. Recht soll doch Recht bleiben, und etwas Moral schadet uns allen nicht – oder?

    "Mehr als verlieren können Sie nicht", schreiben Sie. Falsch, @erdling, wenn ich zur Anhörung gehe habe ich bereits verloren – nämlich meine Zeit. Ich wohne nicht in Nachbarschaft zum Richteramt. Und das ist eigentlich der Punkt, der mich ärgert. Schon in diesem Punkt steht das Kosten-/Nutzverhältnis bereits schief. Den Polizisten kann ich kaum mehr ändern – also in dieser Hinsicht auch keinen (Allgemein-)Nutzen.

    Nein, @erdling, ich war auch nicht am Wählen oder so. Aber eben, das ist meine Aussage.

    @wurzel, ich dachte eine solche Geschichte darf ich nicht für mich behalten. Klar kann ich den Polizisten anrufen und zur Rede stellen. Mein Problem ist eher, dass er kaum mehr meine Achtung geniesst und das wird beim Gespräch wohl durchdringen – da kenne ich mich zu gut. Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass es mir total widerstrebt, mit einem solchen Menschen zu kommunizieren. Da wäre also noch ein Schatten, den ich überspringen müsste.

    @doto, Sie meinen eine Art BlackBox mit Ringspeicher? Ja, da hätte ich umgehend reagieren müssen. Dieser Zug ist tatsächlich abgefahren. Danke für den Hinweis.

    memo, dass der Polizist etwas gesehen haben will, und davon überzeugt ist, kann ich noch verstehen. Ich halte auch an dem fest, was ich glaube gesehen zu haben. Aber dass er seine Zeit um fast 10 Minuten manipulierte, ist für mich klarer Amtsmissbrauch. Habe nachgeschaut: mein nächster Anruf kurz nach dem Prozedere um mich für die Verspätung zu entschuldigen war 19 Minuten später als der besagte. 19 Minuten um aus einer Kreuzung herauszufahren, anzuhalten, Ausweiskontrolle und einen Bussenzettel auszufüllen? Solch ein falsches Zeitgefühl mute ich dem Polizisten nicht zu.

    veritim

  • " @doto, Sie meinen eine Art BlackBox mit Ringspeicher? Ja, da hätte ich umgehend reagieren müssen. Dieser Zug ist tatsächlich abgefahren. Danke für den Hinweis." (1.veritim)

    Was? ;)

    Aha, sowas kenne ich. Im Militär werden gewisse "teure" Fahrzeuge damit bestückt. Es handelt sich um einen digitalen Fahrtenschreiber, der die Geschwindigkeit, Blink-, Lenk-, Bremsfunktionen etc. aufzeichnet. Soviel ich weiss, wird die Uhrzeit gar nicht ermittelt. Wie auch? ;) Beim Einbau wird keine Uhr gestellt. Zudem hätte die Polizei Ihnen das Gerät sicherlich nicht ausgehändigt. Sie hätten statt dessen Zeugen nehmen müssen bzw. gar keine Aussage machen sollen. Aber jetzt ist alles Vergangenheit.

    Apropos "Zeit", ich habe doch darauf hingewiesen, dass der Strafprozess Ihnen Zeit und Nerven kosten wird, oder? Zudem bezog sich das "Verlieren" auf den Prozess bzw. die Bezahlung der Busse. Dass Sie bereits ein "time-loser" sind, das hat angeblich die Polizei verursacht, nicht ich. Ich jedenfalls finde es gut, dass Sie den Kampf gegen die Ungerechtigkeit antreten werden. Die Faktenlage spricht weder für Sie noch für die Polizeiaussage. Erstellen Sie eine schriftliche Zeugenaussage mit Unterschrift. Ihr/e Telefonpartner/in soll attestieren, dass Sie etwas von "im Büro sein", "werde gleich losfahren" etc. gesagt haben. Zudem versuchen Sie an die Polizeiaussagen heranzukommen. Sofern ich weiss, muss die Polizei auch eigene Aussagen protokollieren. Mir ist nicht klar, wo die Polizei Sie angeblich hätte beim telefonieren erwischen sollen. Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann kann Ihr Kronzeuge von sehr hoher Bedeutung sein, indem bezeugt wird, dass Sie nicht beim Gespräch das Auto gelenkt haben.

    "Den Polizisten kann ich kaum mehr ändern – also in dieser Hinsicht auch keinen (Allgemein-)Nutzen." (1.veritim)

    Wenn Sie sich richtig wehren möchten, dann müssen Sie den Vorgesetzten sprechen bzw. verlangen. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass sowas Türen öffnet. Wenn ein Bürger nicht wegen der Busse sich beklagt, sondern von Amtsmissbrauch die Rede ist, dann wird der Chef aufmerksam. Aber das würde ich erst nach der Gerichtsverhandlung inszenieren. 8)

  • @veritim

    Verstehe nicht ganz. Habe die Möglichkeit, der Handyortung empfohlen. Als Nachweis, sprich Verbindungsnachweis. Was wer gesehen haben will, kann ich ein Lied von singen. Da gibt es Leute die wollen gesehen haben wie ich einen Zug nach Basel stieg und andere wollen gesehen haben, dass ich in einen Zug nach Zürich stieg. Das zur gleichen Zeit und wo ich am arbeiten war. Soviel dazu was man gesehen haben will. Resp. was gewisse Leute gesehen haben wollen.

  • @ One/First-Veritim

    Hallo lieber Veritim

    So oft kannst Du gute Tipps für Anderen geben.

    Mit ... Paragraphen.

    Jetzt kommst Du als Fragende.

    Viele Tipps wurde Dir gegeben.

    Mehr kann ich dazu nicht sagen.

    (Ausser: Ich stemple mit der Karte, was wohl bei Dir nicht ist, oder?)

    Es ist zum Weinen...

    ,dass man so "ausgeliefert sein soll!

    Du hast sehr viele Kompetenzen

    und Du kennst dich aus.

    Es tut mir Leid für dich

    Gegen so eine "Maschinerie" sich (am Schluss) berechtigen zu müssen...

    Wenn man nicht betroffen ist, kann man dem Mensch immer wieder irgendwie helfen.

    Wenn man betroffen ist

    ist es eben so schwierig !!!

    >> Ich wünsche Dir alles gut und sicher viel Mut und Geduld

    und auch ... Glück!

    > LG. mu

  • @erdling, die Uhrzeit zu erfassen ist für ein solches Gerät das kleinste Problem: Satelit, GPS. Ich werde das wohl noch erfahren. Ihren Satz: "….Dass Sie bereits ein "time-loser" sind, das hat angeblich die Polizei verursacht, nicht ich…." habe ich nicht verstanden.

    memo, die Telefongesellschaft sagte mir, dass eine solche Ortung im Nachhinein nicht möglich sei.Das war meine erste Intuition und Nachforschung, da auch ich der Meinung war, dass so etwas möglich sei. Müsste vielleicht nochmals nachfragen. Es sind vielleicht nicht alle Auskünfte zuverlässig. Wissen Sie abgesichert, dass eine solche Ortung im Nachhinein möglich ist?

    Mu, Danke für Ihre Worte. Es geht eigentlich weniger um mich sondern um unseren Rechtsstaat und allenfalls meinen Glauben in diesen. Die 100.- stellen ebenfalls kein wirkliches Problem dar. Aber genau dadurch entsteht ein neues Problem: warum soll ich mich mit einer solchen fiesen Sache herumärgern, wenn ich das mit läppischen 100.- erledigen könnte?

    Aus Gründen meines Rechtsdenkens darf ich nicht den für mich einfacheren Weg einschlagen. Das ist die Krux in dieser Geschichte.

    veritim

  • @1.veritim

    Ich glaube, das letztendlich entscheidende Kriterium ist erkannt: es geht ja nicht um die 100.- Fr. Strafe - es geht um eine Ungerechtigkeit und Missbrauch - und vielen fehlt Kraft, Energie, Mut und Selbstverständnis, sich gegen solches zur Wehr zu setzen - man würde diesen nicht so erheblichen Betrag einfach zahlen und die Faust im Sack machen. Sie, 1.Vertim, haben alles, was es braucht, um sich zu wehren.

    Toi-toi-toi und lassen Sie uns wissen, wie es weitergeht.

    Gruss

    Ellen

  • @veritim

    Hallo veritim

    Ich kann dein Gefühl sehr gut nachvollziehen, denn auch mir ginge es nicht um die Höhe der Busser, sondern um Gerechtigkeit resp. den Rechtsstaat.

    Nur, haben wir wirklich noch Gerechtigkeit in unserem Land? Haben wir noch Gerechtigkeit in den Firmen? Haben wir noch Gerechtigkeit im Umgang mit unseren Mitmenschen?

    Sicher mögen dich diese Fragen ein wenig irritieren, aber nach allem, was ich in den letzten Jahren erlebt habe, sind meine Zweifel für mich relativ logisch. Das Leben prägt einem schon, nichts desto trotz glaube ich ebenfalls nach wie vor daran, wie so viele von uns.

    Dir wünsche ich auf jeden Fall, dass du als Gewinner aus diesem Kampf hervorgehst. Stärke hast du ja mehr als genug.

    Auch wenn du erst wieder hier bist, wenn ich hoffentlich wunderbar schlafe, so wünsche ich dir einen positiven und erfolgreichen Tag.

    Schöne Grüsse

    Wurzel

  • @1veritim

    zu

    memo, die Telefongesellschaft sagte mir, dass eine solche Ortung im Nachhinein nicht möglich sei.Das war meine erste Intuition und Nachforschung, da auch ich der Meinung war, dass so etwas möglich sei. Müsste vielleicht nochmals nachfragen. Es sind vielleicht nicht alle Auskünfte zuverlässig. Wissen Sie abgesichert, dass eine solche Ortung im Nachhinein möglich ist?

    Zu Deiner Frage:

    In meinem Fall, hat die Polizei u. U-Richter, die Überprüfung im Nachhinein angeordnet. Auf Grund von „Zeugenaussagen“ wurde ich schwer belastet. Man versuchte mir zusätzlich mit dem Einbuchungsprotokoll, die Tat nach zu weisen. Mein Handy war zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort. Dieser Fakt entlastete mich zum Teil. So auch Verbindungsnachweise. Denke, dass ein Privater genau so das Recht hat, seine Unschuld zu beweisen mit einem Einbuchungsnachweis. Es darf nicht sein, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft alle Möglichkeiten hat eine Tat nach zu weisen und der Beschuldigte, diese Möglichkeiten nicht hat um seine Unschuld zu beweisen, bei gegebener Tatanschuldigung.

  • @Hallo memo

    Ich werde mal prüfen, ob auf die kurze Distanz (ca. 2 km) überhaupt eine Einbuchung auf einen andern Punkt erfolgt. Ich denke ich müsste das im Display (Gebietsinfo) ersichtlich machen können? Meine früheren Handys zeigten stets den Punkt, über den man kommuniziert. Wenn ich Pech habe, wechselt das Mobile in diesem geographischen Abschnitt den Log-Punkt nicht.

    Die Gesellschaft sagte nicht, ich könnte die Informationen nicht erhalten sondern klar und deutlich: Im Nachhinein könne das nicht mehr festgestellt werden. Dass also die Log-Daten nicht gespeichert würden - erst auf Anfrage hin könne man die Log-Punkte eines Handys verfolgen. Hatte bereits zweimal angerufen und immer die gleiche Auskunft erhalten.

    Könnte es sein, dass ich auf der falschen Ebene (in der falschen Etage) anfragte oder man die Möglichkeiten wissentlich/willentlich verschweigt?

    veritim

  • @Hallo memo

    Ich werde mal prüfen, ob auf die kurze Distanz (ca. 2 km) überhaupt eine Einbuchung auf einen andern Punkt erfolgt. Ich denke ich müsste das im Display (Gebietsinfo) ersichtlich machen können? Meine früheren Handys zeigten stets den Punkt, über den man kommuniziert. Wenn ich Pech habe, wechselt das Mobile in diesem geographischen Abschnitt den Log-Punkt nicht.

    Die Gesellschaft sagte nicht, ich (als Privatperson) könne die Informationen nicht erhalten sondern klar und deutlich: Im Nachhinein könne das nicht mehr festgestellt werden. Auch durch einen richterlichen Befehl nicht. Dass also die Log-Daten nicht gespeichert würden - erst auf Anfrage hin könne man die Log-Punkte eines Handys aufzeichnen. Hatte bereits zweimal angerufen und immer die gleiche Auskunft erhalten.

    Könnte es sein, dass ich auf der falschen Ebene (in der falschen Etage) anfragte oder man die wirklichen Möglichkeiten wissentlich/willentlich verschweigt?

    veritim

  • @1veritim

    Ob man Ihnen was verschweigt oder ob die Etage beim Mobilfunkanbieter die Falsch e ist weiss ich nicht. Anzunehmen, dass die Anbieter mit der Polizei, eher zusammenarbeiten, als mit dem Kunden, bei einem Streitfall. Aber die Anbieter sind zu Auskunft verpflichtet, was die Daten des Kunden betreffen.

    Es gibt aber sicherlich eine Karte, von den Antennen, - Orten wo diese stehen. Vielleicht sogar im Internet. Für Sie wäre es sicherlich ein Vorteil, wenn Ihr Buchungsnachweis, beweist, dass es eine Antenne gibt, die näher am Ort, der Polizeikontrolle gelegen hat. Aber Ihr Handy eine Antenne weiter weg, sprich bei ihrem Büro verwendet hat. Die Netzabdeckungskarte, sollte eigentlich jedem Bürger zugänglich sein. Sie könnten ev. auch einen unabhängigen Fernmeldetechniker fragen. Falls Ihr Anbieter, Ihnen nicht hilft. Oder ev. bei der Konkurrenz fragen. Eine Quelle wäre vielleicht auch ein Elektriker, welche Fernmeldeanlagen einbaut, oder die ETH, Kommunikationswissenschaften, Amateurfunker. Die Daten werden gespeichert. Sie sind nach vollziehbar auch im Nachhinein. Jedenfalls war das bei mir so. Wie lange, die gespeicherten Daten vorhanden bleiben, weiss ich nicht.

    Um handfeste Belege und Beweise, sowie Wissen zu erlangen muss man sich leider immer fürchterlich durchfragen, durchklicken und durchlesen. Musste dies leider schon unzählige Male erleben, in diversen Sachen. Aber nur mit der Kenntnis und der Wahrheit, hat man die Chance, ein triftiges Argument zu haben und kann der Ungerechtigkeit einen Riegel schieben.

    memo

  • @veritim

    Hallo Veritim

    Manchmal frage ich mich schon, wann du eigentlich schläfst ;) Ist nicht böse gemeint, aber wirklich auffallend.

    Meine effektive Frage an dich. Hast du das Ganze weiterverfolgt oder nun doch aufgegeben? Es scheint, dass wir halt doch gewissen Situationen gegenüber schlichtweg machtlos sind, was mich auch frustrieren würde.

    Das Leben geht ja trotzdem weiter und, wenn wir Glück haben, kommt nächste Woche endlich der Frühling.

    Schöne Grüsse

    Wurzel