Hallo
Frage:
Jemand fährt mit dem Firmenwagen und es gibt ein Busse.
Kann das die Firma problemlos übernehmen also die Rechnung bezahlen? Oder würde die Firma steuertechnisch ein Problem bekommen?
Danke vielmol!
Grüsse Split
Busse / Firmenwagen
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Hallo Split
Habe die Revisoren beim letzen Abschluss gefragt und die hatten keine Einwände. Wird der Fahrer jedoch während einer privaten Fahrt geblitzt, muss er diese selber zahlen (ist bei uns so geregelt, auch der Chef zahlt sie dann selber).
Gruss -
Ach ja: wir hatten bisher "nur" ein paar Geschwindigkeitsbussen.
Wie das bei Überladung der Fzg auf Anweisung rechtlich aussieht weiss ich nicht. Aber schlussendlich wird in diesem Fall der Fahrer zur Kasse geben und nicht die Firma. -
Hallo
Frage:
Jemand fährt mit dem Firmenwagen und es gibt ein Busse.
Kann das die Firma problemlos übernehmen also die Rechnung bezahlen? Oder würde die Firma steuertechnisch ein Problem bekommen?
Danke vielmol!
Grüsse Split
Ich nehme an Sie meinen eine Busse im Sinne des Verwaltungsrechts und nicht des Strafrechts.
Lesen Sie sich die folgenden Quellen durch:
http://www.admin.ch/aktuell/00…html?lang=de&msg-id=54440
http://www.news.admin.ch/NSBSu…age/attachments/36478.pdf -
Hallo zusammen
Ich habe diesbezüglich eine weitere Fragen die euch alle auch interessieren könnte.
Geschwindigkeitsbussen oder dgl. werden an die Firma (Halteradresse gesendet). Im FZ Ausweis ist neben der Halteradresse unter Standort auch die Adresse des Fahrzeuglenkers vermerkt.
1. Weiss jemand ob der Bussenausteller die Bussen direkt an den Fahrer (an den Angestellten) senden würde und wenn ja wo man das beantragen kann?
2. Ist das rechtlich gesehen kein Problem wenn ein anderer Mitarbeiter der Firma (aus dem Flottenmanagement) die Bussen öffnet um sie dann dem Fahrer weiterzugeben? (Datenschutz, Privatsphäre…)
Wenn da jemand Bescheid weiss wär ich froh um Tipps.
Danke und Gruss AHO -
Hallo
Ich würde jetzt Mal behaupten die Busse geht zu allererst immer an den eingetragenen Halter des Fahrzeuges, in diesem Fall also die Firmenadresse. Da muss dann angegeben werden welcher Fahrer gefahren ist.
Ob Du proaktiv auf die ausstehende Polizeistelle zugehen kannst und Dir die Busse direkt zukommen lassen wäre zumindest einen Versuch wert. Dies wird wohl auch kantonal völlig unterschiedlich sein.
Das öffnen des Schreibens ist ja weniger kritisch als die Zuweisung an den damals im Einsatz gewesenen Fahrers. Privatsphäre darfst Du aber in diesem Moment nicht geniessen. Schliesslich bist Du beruflich unterwegs und der AG übergibt Dir leihweise ein Fahrzeug. Mit diesem warst Du zu schnell unterwegs, Du hast also gegen Regeln verstossen. Streng genommen Kanne s bei wiederholtem Vergehen sogar zu Abmahnungen seitens SG kommen.