Es stellen sich für mich zwei Fragen:
Wieso wird der Missstand erst jetzt angeprangert?
Wieso ist es, wenn es Schweizerinnen oder Schweizer Pflegekräfte betrifft, Jahrelang keine schlechte Arbeitsbedingung und keine schlechte Entlöhnung und keine Diskussion und Beitrag in den Medien wert? Hingegen bei Pflegekräfte aus Polen über schlechte Arbeitsbedingungen und Lohn geredet wird.
X Schweizerinnen müssen und mussten solche Arbeitsbedingungen und „Unterbezahlung“ klaglos hinnehmen und finden / fanden kein rechtliches Gehör und kein gesellschaftliches Gehör.
http://www.srf.ch/sendungen/10…n-klagen-babysitter-falle
• Sieben Tage Arbeit, fünf Tage Lohn
Ein boomendes Geschäft mit tiefen Löhnen ist die 24-Stunden-Betreuung von Senioren. Sie wird meist von Osteuropäerinnen geleistet. Harte Arbeit für viel zu wenig Geld sei das, sagen viele von ihnen. «10vor10» konnte mit einer betroffenen Polin sprechen, die nun gegen ihre Arbeitsbedingungen Klage erhebt.
Von ehemaliger Krankenpflegerin, Schweizerin: heute Teilinvalid wegen Berufsbedingten Erkrankungen:
Es wird reklamiert gegen 18Fr. pro Stunde zu wenig Lohn. Ich habe Jahrelang 15Fr. pro Stunde im Pflegbereich verdient! Mit Abschluss Krankenpflegerin FASRK PKP. Das sowohl in Pflegheimen wie auch in der Spitex und Hauspflege.
Unbezahlte Arbeit: Auch ich musste unentschädigt Pikett oder sog. Schlafwache machen. Ebenso unentschädigter Anwesenheitsdienst. Ich konnte dabei lesen oder lernen, musste die Patienten aber im Auge behalten und auf Toilette begleiten und andere Hilfestellungen leisten. Die Zeit war unbezahlt. Nur die Zeit, in der ich Kochte, Putzte oder die Patienten pflegte oder medizinisch versorgte wurde bezahlt. Ich musste einen Rapport schreiben und wurde kontrolliert. Anwesend war ich praktisch 24 Std, Tageweise 7 bis 12 Tage mit einem oder zwei unbezahlten Freitage dazwischen. Bezahlt wurden wenn es hoch kam 7 Std., ansonsten 5 oder 4 pro24Std.
Zeitrahmen: von 1986 bis 1998. Ich habe nie mehr als 18Fr. pro Stunde verdient meistens oder fast immer weniger.
Ich bin Schweizerin Jahrgang 1967. Man hat mir immer gesagt ich werde korrekt entschädigt. Ebenso musste ich die AHV selber einzahlen und die Pensionskasse. Im Lohn waren Ferien mit inbegriffen. Sprich wenn ich Ferien machte waren diese unbezahlt. Es hat immer geheissen, Arbeitsverträge im Gesundheitswesen unterstünden nicht dem GAV. Darum seien die Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen nicht mit einem GAV Arbeitsvertrag zu vergleichen. Entweder ich akzeptiere, oder die Stelle bekommt jemand anderer.
Wenn man in einem solchen Lohnsegment, Arbeitsbedingungen und Vertrag dann krank oder invalid wird, schaut man grad nochmals in die Röhre. Kündigung wegen Krankheit erlaubt und Rechtlich korrekt. Ohne Krankentaggeld und Kündigung während man krankgeschrieben ist ebenso. Jeder Rechtsverdreher, Ombutsmann und Rechtsberatungsstelle sagte mir damals man könne nichts machen und der Arbeitgeber könne dies, rechtlich legitim.
Und jeder kann sich vorstellen wie hoch dann eine Invalidenrente ist, bei einem so tiefen versicherten Verdienst! Wer mehr verdient hat vorher, bekommt auch mehr Rente im Falle einer Invalidität. Bei kleinem Einkommen automatisch weniger.
Der Beruf im Pflegebereich ist nicht gerade Gesundheitsfördernd, obschon er im Gesundheitswesen angesiedelt ist. Der Pflegeberuf ist weder für die Physis noch für die Psyche gesund! Kein rechter Lohn, keine rechte Behandlung und erst recht keine rechte Absicherung im Krankheitsfalle oder bei Invalidität und im Alter nagt man weiterhin am Hungertuch.
7 Tage Arbeit, 5 Tage Lohn
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Nachdem meine Mutter nicht mehr alleine Hauswirtschaften konnte, habe ich angefangen an 3 Tage in der Woche bei ihr zu Hause zu putzen, waschen, einzukaufen, zu kochen und vorgekocht, bis sie leider so dement wurde, dass sie eine rundum Betreuung benötigte.
Ich arbeite und wohne jetzt 3 Tage rund um die Uhr bei ihr und die restlichen 4 Tage teilen wir Geschwister unter uns auf.
Soweit so gut, nur arbeite ich jetzt nicht mehr 60%, sondern über 100% auch arbeite ich an allgemeinen Sonn- und Feiertagen und Ferien kann ich eigentlich auch vergessen.
Mir fällt es schwer meine Mutter einfach im Stich zu lassen, ich erwarte von meinen Geschwistern mehr Unterstützung und auch die Einsicht, dass ich ihnen mit meiner billigstlohn Arbeit eigentlich etwas schenke.
Nur diese Optik fehlt, sie haben das Gefühl, dass ich ja quasi zu Hause rumsitze und demzufolge frei habe. Darum genug bezahlt werde und auch keine Ferien brauche.
Gibt es gesetzliche Regelungen oder Verträge für Seniorenbetreuung?
Wieviel ist der Mindestlohn? -
Offensichtlich haben Ihre Geschwister kein Ahnung welche Probleme eine demente Person hat und welche Überwachung und Hilfe eine demente Person benötigt.
Demente Personen können bereits so dement sein, dass sie sich verlaufen können weil sie die Strassen und die Umgebung nicht mehr kennen und nicht mehr nach Hause finden. Man muss deshalb ständig auf demente Personen aufpassen und ist wie bei sehr kleinen Kindern zeitlich sehr stark gebunden, weil man sie nicht alleine lassen kann.
Haben Sie schon abgeklärt auf welche Sozialleistungen Ihre Mutter Anspruch hat und welche Unterstützung bei der Pflege Ihrer Mutter zu Hause man mit diesen Sozialleistungen finanzieren kann?
Je nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit Ihrer Mutter hat Ihre Mutter Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung zur AHV.
Je nach der Höhe der Einnahmen, der Ausgaben, des Vermögens und der Schulden Ihrer Mutter, hat Ihre Mutter eventuell Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV und auf die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (einschliesslich gewisser Pflegekosten) durch die Ergänzungsleistungen zur AHV.
Wenn Sie sich rechtzeitig in einem Pflegeheim umschauen finden Sie vielleicht ein Pflegeheim in dem Ihre Mutter für eine oder mehrere Woche temporär aufgenommen werden kann, damit Sie auch einmal in die Ferien fahren können. Eine gleichmässige Verteilung der Pflege auf alle Geschwister oder ein finanzieller Ausgleich bei einer ungleichmässigen Verteilung wäre nur fair. Regeln Sie dies am besten schriftlich.
Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit Ihrer Mutter würde ein Aufenthalt im Pflegeheim bis zu 10'000 Franken pro Monat kosten wovon die Krankenkasse nur ein paar tausend Franken vergütet. Auch die Kosten einer Pflegerin zu Hause würden sehr teuer sein. Wenn nicht alles über die Sozialleistungen bezahlt wird, müsste Ihre Mutter über die Monate oder Jahre alle Ersparnisse aufbrauchen um die Kosten der Pflege zu finanzieren und Ihre Geschwister und Sie würden als Erben am Schluss nichts bekommen. Ihre Geschwister sollten sich also bewusst sein, dass Ihre Arbeit sehr viel Geld wert ist, von dem Ihre Geschwister profitieren falls am Schluss noch Vermögen zum Erben überbleibt.
Erkundigen Sie sich bei der Spitex nach Tarifen für die Pflege von dementen Personen.
Zumindest im Kanton Zürich kann auch der Erwerbsausfall, den Sie erleiden, weil Sie wegen der Pflege Ihrer Mutter nicht arbeiten gehen können vergütet werden, wenn Ihre Mutter Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV hat. Nutzen Sie den Rechner der Pro Senectute um zu schauen, ob Ihre Mutter wahrscheinlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV hat
http://www.pro-senectute.ch/an…gsleistungen-zur-ahv.html
Der Rechner ist nicht vollkommen zuverlässig und berechnet die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV nicht ganz korrekt, liefert aber einen ungefähren Wert. Selbst wenn kein Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen besteht, kann es trotzdem sein, dass Ihre Mutter Anspruch auf die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die Ergänzungsleistungen zur AHV hat. Erkundigen Sie sich bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt bzw. deren Gemeindezweigstelle bzw. wenn Sie im Kanton Zürich sind direkt bei der Gemeindeverwaltung nach Ergänzungsleistungen zur AHV. Wenn Sie Probleme haben oder man Ihnen sagt Sie hätten keinen Anspruch oder sie sich mit der Verfügung oder Berechnung nicht auskennen, melden Sie sich wieder hier im Forum. -
Annatina, Du sprichst zigtausenden von MitbürgerInnen aus der Seele. Die Hauspflege unserer älteren Generation seitens der eigenen Familienangehörigen stellt einen sehr wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft dar. Leider wird dies vom bestehenden System aber nicht honoriert, sondern im Gegenteil noch finanziell bestraft.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), für welches gegenwärtig eine Initiative am Laufen ist, dürfte aber gerade auch für alle MitbügerInnen, die wie Du Tag für Tag diesen gesellschaftlich überaus wertvollen Einsatz erbringen, endlich für eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation führen. -
Ich habe schon Stunden verbracht etwas Nützliches und gebrauch bares auf dem Internet zu finden. Aber, leider gibt es keine verbindlichen Richtlinien oder Stundenlohn Ansätze.
Pro Senectute hat zwar einen Arbeitsvertrag, aber da ich ja nur 3 Tage und Nächte in der Woche bei meiner Mutter lebe eignet der sich auch nicht.
Was muss man einer ungelernten Pflegeperson die nur den Haushalt erledigt pro Std. bezahlen?
Die Firmen welche Ausländische Pflegepersonen vermitteln verlangen z.B. für 30 Tage a. 24 Std. CHF 6900, was meiner Meinung nach sehr billig ist. Denn rechnet man diesen Lohn auf einen Std Lohn um kommt man auf CHF. 9.50!
Das ist ja Sklavenhaltung wenn die Vermittler Firmen daran bestimmt auch noch die Hälfte verdient. -
Das ist genau der Punkt! Es gibt keine Richtlinien im Gesundheitswesen und in der Pflege! Die Möglichkeiten sind nach oben und natürlich nach unten offen.
Wenn man von einem Mindestlohn von 4000.-Fr. ausgeht, was zur Zeit aktuell bei der Mindestlohninitiative gefordert wird, dann würde sich ein Stundenlohn von 23.80Fr. ergeben, bei Berechnungsgrundlage: 42 Std. Woche mit 168 Arbeitsstunden pro Monat, bei 100%. Dieser Mindestlohn wäre das absolute Minimum, wenn man bedenkt welche Anforderung der Pflegeberuf mit sich bringt, ebenso welche Verantwortung eine Pflegekraft trägt. Nach meinem Ermessen wäre der Mindestlohn in dem Bereich mindestens 25.-Fr. bis 30.-Fr. Stundenlohn! -
Ich frage mich ist es Absicht, dass in diesem Punkt keine Verbesserung gibt? Wenn ich gewisse Bereiche betrachte, habe ich viel Mals das Gefühl, dass es ist alles Schaumschlägerei was betrieben wird.
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Laut Bundesrat hat eine Hausangestellte eine 45 Std. Woche und einen mindestlohn von Fr. 1200, so was nenne ich Schaumschlägerei!
Art. 43 Nettolohn in bar
1 Die privaten Hausangestellten erhalten monatlich einen Nettolohn in bar in der Höhe von mindestens 1200 Schweizerfranken (Nettolohn). Von diesem Mindestnettolohn darf kein Abzug vorgenommen werden. Der Arbeitsvertrag kann einen höheren Nettolohn vorsehen.
2 Der Lohn wird in Schweizerfranken auf ein Post- oder Bankkonto in der Schweiz überwiesen, das ausschliesslich auf den Namen der oder des privaten Hausangestellten eröffnet worden ist.
3 Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber übergibt der oder dem privaten Hausangestellten jeden Monat eine Lohnabrechnung. -
Laut Bundesrat hat eine Hausangestellte eine 45 Std. Woche und einen mindestlohn von Fr. 1200, so was nenne ich Schaumschlägerei!
Art. 43 Nettolohn in bar
1 Die privaten Hausangestellten erhalten monatlich einen Nettolohn in bar in der Höhe von mindestens 1200 Schweizerfranken (Nettolohn). Von diesem Mindestnettolohn darf kein Abzug vorgenommen werden. Der Arbeitsvertrag kann einen höheren Nettolohn vorsehen.
2 Der Lohn wird in Schweizerfranken auf ein Post- oder Bankkonto in der Schweiz überwiesen, das ausschliesslich auf den Namen der oder des privaten Hausangestellten eröffnet worden ist.
3 Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber übergibt der oder dem privaten Hausangestellten jeden Monat eine Lohnabrechnung.
Der von Ihnen zitierter Mindestlohn gilt nur für private Hausangestellte von Diplomaten. Er ist weder mit dem Lohn für Hausangestellte bei privaten Personen noch mit dem Lohn für ausgebildete Pflegefachkräfte vergleichbar.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/192_126/index.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/192_126/a2.html
Zudem handelt es sich bei dem in Artikel 43 genannten Lohn um den Nettolohn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/192_126/a43.html
Zusätzlich zu diesem Nettolohn muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und die Transportkosten des Hausangestellten bezahlen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/192_126/a44.html
Zudem müssen die Hausangstellten von Diplomaten keine Steuern bezahlen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/192_126/a45.html
Der eigentliche Bruttolohn ist also um einiges höher.
Für bei privaten Personen (also nicht bei Diplomaten) angestellte Hausangestellte gilt der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte.
http://www.news.admin.ch/messa…html?lang=de&msg-id=35736
http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_215_329_4/index.html
Der Lohn ist je nach Ausbildung in Artikel 5 festgelegt.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_215_329_4/a5.html
Es gibt auch einen Normalarbeitsvertrag für das Pflegepersonal.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_215_328_4/index.html
Er gilt für ausgebildete Pflegefachkräfte, die in Anstalten, Krankenhäusern und Heimen tätig sind.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_215_328_4/a1.html
Allerdings steht dort nicht direkt der Bruttolohn drin, da sich dieser nach den kantonalen Besoldungsvorschriften richtet bzw. wenn es im Kanton keine gibt, nach den Besoldungsvorschriften der Nachbarkantonen richtet.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_215_328_4/a13.html
Vielleicht hat irgendeine Gewerkschaft zumindest mit Arbeitgebern wie der Spitex einen für Angestellte der Spitex gültigen Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt. Hast Du schon einmal bei Gewerkschaften wie der VPOD nachgefragt?
http://www.vpodbern.ch/Berufe/Gesundheitsbereich.htm
http://www.vpod-basel.ch/GAV_Spitex -
Danke für die Hilfe, jetzt wiess ich zumindest, dass ich mindestens CHF 20 pro Std. Verdienen sollt! Dass jetzt meinen Geschwistern bei zu bringen ist ein weiterer Schritt.
Die haben das Gefühl, dass ich ja genügend Freizeit geniesse und mit meiner Mutter auf dem Sofa sizten kann.
Das ich aber in 3 Tagen 42 Std.Arbeite und kein Privatleben geniesse sehn die nicht ein.
Wie bringe ich Ihnen das plausiebel bei? -
Wenn Ihre Geschwister einmal Eltern eines Babys waren, indem Sie Ihnen erklären, dass man eine Demente Person ähnlich wie ein Baby nie allein lassen kann und im Gegensatz zu einem Baby nicht einfach mit sich mitnehmen oder in einem Wagen mitnehmen kann und so ausser Haus irgendetwas Anderes erledigen kann.
Wenn die das nicht begreifen, lassen Sie einen Arzt, der sich mit Demenz auskennt ihren Geschwistern erklären wie das mit dem Betreuungsbedürfnis und der Gefahr, dass sich demente Personen, wenn sie das Haus unbeaufsichtigt verlassen allein verlaufen können, aussieht.
Ob die Zeit während der ihre Mutter schläft und Sie gleichzeitig auch schlafen können als Arbeitszeit gilt oder nicht, kann man streiten. Allerdings sollte die restliche Zeit in der Sie wach und bei Ihrer Mutter sind als Arbeitszeit gelten, da Sie sie ja nicht allein lassen können und deshalb nur sehr wenig machen können was Sie wollen (z.B. kurz etwas lesen).
Übrigens § 11 Absatz 4 der Zusatzleistungsverordnung im Kanton Zürich lautet:
Werden die Leistungen durch Personen erbracht, die weder im gleichen Haushalt leben noch von einer anerkannten Spitex-Organisation eingesetzt sind, so werden höchstens Fr. 25 pro Stunde, insgesamt aber nicht mehr als Fr. 4800 pro Kalenderjahr, vergütet.
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/47B3670D976EF2D2C125774B00299CF9/$file/831.31_5.3.08_69.pdf