So müssen immer mehr Schweizer IV-Bezüger/innen in der Schweiz leben!

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  • IV-Info:

    So leben und müssen immer mehr IV-Bezüger/innen in der Schweiz leben! Erst Recht müssen aber Menschen so leben, welche weder IV, noch Sozialhilfe oder EL bekommen, ausgesteuert sind und die Abklärungen von den Behörden in eine Jahrelange Länge gezogen werden.

    Der Gerichtsvollzieher steht ständig vor der Türe und es stapeln sich Mahnungen und Betreibungen. Aber es kommt von nirgendwo Geld und das mitunter Jahrelang!

    Die Zahl solcher Fälle, steigt und stieg in den letzten Jahren enorm.

    Zudem soll nun die Zahl der Schweizer IV-Bezüger/innen halbiert werden. Bestehende IV-Renten werden ungeachtet, des gesundheitlichen Zustands der Betroffenen gestrichen oder gekürzt. Diese Menschen landen beim Sozialamt, die Abklärung läuft aber meistens Jahre, bis dahin landen die betroffenen IV-Rentner/innen auf der Strasse oder auf einem ganzjährigen Campingplatz, wie Frau Bärchtold.

    http://beobachtertv.ch/staffel…n/7-endstation-wohnwagen/

    Ursula Bärchtold wohnt auf einem Campingplatz in Stein am Rhein, Schaffhausen, weil sie keine Miete mehr bezahlen kann. So geht es mittlerweile vielen IV-Bezügerinnen in der Schweiz. Nun ging auch die Heizung nicht mehr im letzten Winter. Überall zieht es rein. Die Bettflasche und die Wasserleitungen sind eingefroren.

    Wie man sieht konnte der Beobachter Etwas helfen. Aber wo die Behörden blockieren, kann auch der Beobachter nichts machen.

    Für Unterstützung und Sanierungsmöglichkeiten, unentgeltliche Hilfe, würde sich Frau Bärchtold sicherlich sehr freuen. Vielleicht hat jemand eine Idee, Bekannte, welche sich Handwerklich auskennen oder einen Wohnwagen der gut in Stand und Isoliert ist und diesen nicht mehr brauchen?

    Melden bei Beobachtertvredaktion mit Betreff „Endstation Wohnwagen Frau Ursula Bärchtold“

    http://beobachtertv.ch/kontakt/

    E-Mail bitte weiterleiten an Bekannte und Freunde!

    Vielen Dank!

  • Weshalb sollten wir solche Zustände im "Vorzeigeland der Menschenrechte und humanitären Traditionen" noch länger hinnehmen? Es bringt leider wenig, wenn der Beobachter, Kassensturz, etc., in regelmässiger Folge ständig neue IV-relevante Beispiele von staatlich verantworteter Entrechtung und Diskriminierung unserer sozial schwächsten Mitbürger/Innen publiziert, ohne dass sich jeweils weitere Konsequenzen ergeben. Das Problem ist schon längst kein versicherungstechnisches oder juristisches Problem mehr, sondern primär ein politisches.

    Ich denke es ist Zeit, dass jene Bevölkerungsmitglieder, welche auch an Werte wie Solidarität und soziale Gerechtigkeit glauben, vermehrt persönlich aktiv werden und sich bei den Verantwortlichen beim BSV schriftlich beschweren, mit Kopie zuhanden dem zuständigen Departementsvorsteher BR Alain Berset.

    Letzterer bewegt sich im Zusammenhang mit der in den Medien zunehmend offengelegten Diskriminierung und Entrechtung der IV-Versicherten auch selbst auf zunehmend dünnem Eis und riskiert, dass auch seine eigene Rolle als verantwortlicher Departementschef in ein schräges Licht gerät.

    Hat er nichts von seiner Amts- und Parteikollegin Frau BR Sommaruga gelernt, welche sich im Zusammenhang mit staatlicher Gewalt und Entrechtung gegenüber den Verdingkindern und "administrativ Verwahrten" bei diesen entschuldigte?



  • IV-Info:

    So leben und müssen immer mehr IV-Bezüger/innen in der Schweiz leben! Erst Recht müssen aber Menschen so leben, welche weder IV, noch Sozialhilfe oder EL bekommen, ausgesteuert sind und die Abklärungen von den Behörden in eine Jahrelange Länge gezogen werden.

    Der Gerichtsvollzieher steht ständig vor der Türe und es stapeln sich Mahnungen und Betreibungen. Aber es kommt von nirgendwo Geld und das mitunter Jahrelang!

    Die Zahl solcher Fälle, steigt und stieg in den letzten Jahren enorm.

    Zudem soll nun die Zahl der Schweizer IV-Bezüger/innen halbiert werden. Bestehende IV-Renten werden ungeachtet, des gesundheitlichen Zustands der Betroffenen gestrichen oder gekürzt. Diese Menschen landen beim Sozialamt, die Abklärung läuft aber meistens Jahre, bis dahin landen die betroffenen IV-Rentner/innen auf der Strasse oder auf einem ganzjährigen Campingplatz, wie Frau Bärchtold.

    http://beobachtertv.ch/staffel…n/7-endstation-wohnwagen/

    Ursula Bärchtold wohnt auf einem Campingplatz in Stein am Rhein, Schaffhausen, weil sie keine Miete mehr bezahlen kann. So geht es mittlerweile vielen IV-Bezügerinnen in der Schweiz. Nun ging auch die Heizung nicht mehr im letzten Winter. Überall zieht es rein. Die Bettflasche und die Wasserleitungen sind eingefroren.



    Ihre Darstellung des Falls von Frau Bärchtold entspricht nicht den Tatsachen.

    Gemäss dem Beitrag in Beobachter-TV über den Fall von Frau Bärchtold bezieht Frau Bärchtold sowohl eine halbe IV-Rente als auch Ergänzungsleistungen zur IV-Rente und arbeitet im Nebenjob als Seniorenbetreuerin. Frau Bärchtold ist also gerade KEIN Beispiel für Menschen, welche angeblich weder IV, noch Sozialhilfe oder EL bekommen. Zudem lebt Frau Bärchtold laut eigener Aussage im TV-Beitrag freiwillig auf dem Campingplatz, da Frau Bärchtold nicht in einer Wohnung leben WILL, sondern in einem eigenen Haus leben will. Die Ergänzungsleistungen finanzieren eine Wohnung oder ein Haus bis zu einer maximalen Miete inklusive Nebenkosten von 1'100 Franken pro Monat für eine alleinstehende Person. Damit lässt sich am Land wie in der Nähe von Stein am Rhein eine Wohnung finden. Natürlich sind Einfamilienhäuser für 1'100 Franken Miete pro Monat sehr selten. Der "Luxus" eines Einfamilienhauses, das mehr als 1'100 Franken Miete pro Monat kostet, wird nicht über die Ergänzungsleistungen finanziert. Frau Bärchtold ist somit selbst Schuld, dass Sie nicht in einer geheizten Wohnung, sondern in einem Zelt Wohnwagen auf einem Campingplatz lebt, denn die Ergänzungsleistungen würden ihr eine geheizte Wohnung inklusive Nebenkosten mit einer Miete inklusive Nebenkosten bis zu 1'100 Franken bezahlen.

    Die Ergänzungsleistungen zu einer IV-Rente garantieren ein Mindesteinkommen, dass deutlich über jenem der Sozialhilfe liegt. Sollte Frau Berchtold, weil Sie nur eine halbe IV-Rente bezieht ein fiktives Erwerbseinkommen für die verbliebene teilweise Restarbeitsfähigkeit angerechnet werden, das die Höhe der Ergänzungsleistungen kürzt, so kann sie diese Kürzung leicht durch 10 bis 12 Bewerbungen auf offene Stellen pro Monat verhindern. Solange sie keine Stelle findet und die Bewerbungen nachweist darf kein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet werden und die Höhe der Ergänzungsleistungen nicht gekürzt werden.

    Was die Rückforderung der Ergänzungsleistungen anbelangt so hat Frau Bärchtold am Anfang des Beitrags gesagt, dass Sie für den Wohnwagen 200 Franken Miete pro Monat bezahlt. Die ungerundete Miete inklusve Nebenkosten für den Wohnwagen auf dem Campingplatz beträgt wie man auf der im Beitrag gezeigten neuen Verfügung der Sozialversicherung sieht pro JAHR 2'283 Franken. Wie man auf der ebenfalls im Beitrag gezeigten falschen ersten Verfügung sieht wurde dort irrtümlich angenommen, dass die Miete von 2'283 Franken pro JAHR die Miete pro MONAT ist und Ihr unter einer klar und deutlich als "Miete" bezeichneten Zeile in einer Berechnung in der aber alle Beträge pro JAHR berechnet werden somit ein Betrag für die Miete bezahlt, der zwölf Mal höher als die tatsächlich bezahlte Miete war.

    Auch ein Laie hätte beim Lesen der Verfügung und bei der Höhe des Betrages, den sie erhalten hat diesen Fehler bemerken können und sollen und den Fehler bei der Sozialversicherungsanstalt melden müssen.

    Dass auf die Rückforderung der zu viel bezahlten Ergänzungsleistungen wahrscheinlich verzichtet wird bzw. sie diese nicht bezahlen muss, auch wenn das Gesuch um Erlass der Rückerstattung abgelehnt wird, hätte die Dame vom Beobachter im Beitrag wissen müssen und erklären können. Denn bei einer Verrechnung der Rückforderung der zu viel bezahlen Ergänzungsleistungen mit der laufenden halben IV-Rente oder mit den laufenden Ergänzungsleistungen darf das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht unterschritten werden. Laut einem Bundesgerichtsurteil (das in der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen erwähnt wird) darf eine Rückforderung sogar überhaupt nicht (mit laufenden Renten oder Ergänzungsleistungen) verrechnet werden, wenn die Differenz zwischen dem Bruttoeinkommen und dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum kleiner als der Betrag der Ergänzungsleistungen ist.

  • Auf die Frage des Reporters des Beobachters, ob sie nicht wieder mit dem Gedanken spielt wieder in einer Wohnung zu wohnen, hat Frau Bärchtold im TV-Beitrag geantwortet "Lieber nicht. Ich will lieber etwas Kleines und Eigenes, (mit) niemand über oder unter (mir)". Sie WILL also in keiner Wohnung leben und legt somit freiwllig in einem Wohnwagen weil ein Einfamilienhaus für eine Miete inklusive Nebenkosten von 1'100 Franken pro Monat extrem selten ist. Sie könnte aber am Land eine Wohnung mit einer Miete inklusive Nebenkosten von 1'100 Franken pro Monat finden, aber sie will laut eigener Aussage in keiner Wohnung leben.

    Zudem haben der Nationalrat und der Ständerat den Bundesrat beauftragt das Bundegesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV zu ändern, sodass das Mietzinsmaximum erhöht wird. Das Bundesamt für Sozialversicherungen sollte demnächst eine Entwurf der Gesetzesänderung in die Vernehmlassung schicken.



  • Sollte Frau Berchtold, weil Sie nur eine halbe IV-Rente bezieht ein fiktives Erwerbseinkommen für die verbliebene teilweise Restarbeitsfähigkeit angerechnet werden, das die Höhe der Ergänzungsleistungen kürzt, so kann sie diese Kürzung leicht durch 10 bis 12 Bewerbungen auf offene Stellen pro Monat verhindern. Solange sie keine Stelle findet und die Bewerbungen nachweist darf kein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet werden und die Höhe der Ergänzungsleistungen nicht gekürzt werden.



    Die Anrechnung eines fiktiven Einkommens von IV-Versicherten in der Situation von Frau Berchtold ist völliger Unfug.

    Und dass Frau Berchtold, um die de facto völlig willkürliche EL-Kürzung zu verhindern, jährlich also 144 (!) Bewerbungen auf "offene Stellen" nachzuweisen hat, ist eine reine Schikane. Gleichzeitig wird damit der Verwaltungsaufwand auf den EL-Stellen noch künstlich erhöht und eine fragwürdige Grundlage für das willkürliche Sanktionieren, d.h. Kürzen der überlebenswichtigen EL-Leistungen geschaffen.

    Dies alles ist nur ein weiteres Argument mehr für das bedingungslose Grundeinkommen (BGE), welches nicht zuletzt auch für staatliche Willkürbetroffene wie Frau Berchtold einen menschenwürdigen Fortschritt darstellen wird.





  • Sollte Frau Berchtold, weil Sie nur eine halbe IV-Rente bezieht ein fiktives Erwerbseinkommen für die verbliebene teilweise Restarbeitsfähigkeit angerechnet werden, das die Höhe der Ergänzungsleistungen kürzt, so kann sie diese Kürzung leicht durch 10 bis 12 Bewerbungen auf offene Stellen pro Monat verhindern. Solange sie keine Stelle findet und die Bewerbungen nachweist darf kein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet werden und die Höhe der Ergänzungsleistungen nicht gekürzt werden.


    Die Anrechnung eines fiktiven Einkommens von IV-Versicherten in der Situation von Frau Berchtold ist völliger Unfug.

    Und dass Frau Berchtold, um die de facto völlig willkürliche EL-Kürzung zu verhindern, jährlich also 144 (!) Bewerbungen auf "offene Stellen" nachzuweisen hat, ist eine reine Schikane. Gleichzeitig wird damit der Verwaltungsaufwand auf den EL-Stellen noch künstlich erhöht und eine fragwürdige Grundlage für das willkürliche Sanktionieren, d.h. Kürzen der überlebenswichtigen EL-Leistungen geschaffen.



    Wie ich ausdrücklich erwähnt habe, wird im Beitrag nicht erläutert, ob bei Frau Berchtold ein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet wird, das die Ergänzungsleistungen kürzt oder nicht. Es ist nicht zu viel verlangt, dass man mit lächerlichen 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat nachweist, dass man keine Stelle findet um ungekürzte Ergänzungsleistungen zu einer IV-Teilrente zu erhalten, wenn die IV verfügt hat, dass man teilweise arbeitsfähig ist. Als Gegenleistung dafür, dass einem mit den Ergänzungsleistungen Geld GESCHENKT wird, dass anderen Menschen durch Steuern von deren Einkommen abgezogen wird, ist das nicht zu viel verlangt.



    Dies alles ist nur ein weiteres Argument mehr für das bedingungslose Grundeinkommen (BGE), welches nicht zuletzt auch für staatliche Willkürbetroffene wie Frau Berchtold einen menschenwürdigen Fortschritt darstellen wird.



    Im Beitrag werden keine Tatsachen genannt, aus denen gefolgert werden könnte, dass Frau Bärchtold von "staatlicher Willkür" betroffen wäre. Was die Berechnung und die Korrektur der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen anbelangt und den Verzicht auf eine Verrechnung der Rückforderung mit den laufenden Ergänzungsleistungen und der laufenden IV-Rente anbelangt hat die Sozialversicherungsanstalt im Fall von Frau Bärchtold, was die im Beitrag genannten Tatsachen anbelangt, korrekt und weisungskonform gehandelt. Wenn Frau Bärchtold in eine Wohnung ziehen würde, würden die Ergänzungsleistungen zur AHV entsprechend der dort bezahlten höheren Miete inklusive Nebenkosten um bis zu 900 Franken pro Monat erhöht (1'100 Maximum für Miete inklusive Nebenkosten anstatt der derzeitigen Miete von 200 Franken pro Monat für den Wohnwagen).

    Sollten Sie persönlich zu faul sein pro Monat 10 bis 12 Bewerbungen zu schreiben um Sozialhilfe zu erhalten, habe ich für diesen mangelnden Willen Bewerbungen zu schreiben keinerlei Verständnis. Allerdings weiss ich nicht, ob Sie Sozialhilfe beziehen und ob das Sozialamt von ihnen verlangt 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat zu schreiben.



  • Sollten Sie persönlich zu faul sein pro Monat 10 bis 12 Bewerbungen zu schreiben um Sozialhilfe zu erhalten, habe ich für diesen mangelnden Willen Bewerbungen zu schreiben keinerlei Verständnis. Allerdings weiss ich nicht, ob Sie Sozialhilfe beziehen und ob das Sozialamt von ihnen verlangt 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat zu schreiben.



    Ich habe keine Ahnung wie Sie auf die Idee kommen, ich würde "Sozial"hilfe erhalten. Jedenfalls ist der arrogante Tonfall ("zu faul sein") deplatziert und eine Verletzung der Netiquette.

    In meinem Leben war ich einmal in der Situation, "Klient" der SH zu sein. Diese äusserst unerfreuliche Erfahrung (in welcher das SH wie leider so oft erst nach einer Intervention des Beobachter-Rechtsdienstes und einer Aufsichtsbeschwerde an den kantonalen Regierungsrat seine Willkürbehandlung einstellte) und auch regelmässige vertiefte Einblicke in die heutige SH-Praxis erlauben mir, nicht nur aus der Theorie, sondern aus der persönlichen Erfahrung heraus hier im Forum eine äusserst kritische und auf Fakten gründende Haltung gegenüber dem staatlichen Repressions- und Willkürapparat "Sozial"hilfe zu vertreten.





  • Sollten Sie persönlich zu faul sein pro Monat 10 bis 12 Bewerbungen zu schreiben um Sozialhilfe zu erhalten, habe ich für diesen mangelnden Willen Bewerbungen zu schreiben keinerlei Verständnis. Allerdings weiss ich nicht, ob Sie Sozialhilfe beziehen und ob das Sozialamt von ihnen verlangt 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat zu schreiben.


    Ich habe keine Ahnung wie Sie auf die Idee kommen, ich würde "Sozial"hilfe erhalten. Jedenfalls ist der arrogante Tonfall ("zu faul sein") deplatziert und eine Verletzung der Netiquette.



    Das Wort "faul" ist ein normales Wort in der deutschen Sprache (das Wort "fleissig" übrigens auch). Eine Beleidigung und eine Verletzung der Netiquette liegt nicht vor. Denn ich habe nicht gesagt, dass Sie faul sind. Ich habe auch nicht gesagt, dass Sie Sozialhilfe beziehen und vom Sozialamt die Auflage erhalten haben 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen. Wie man oben sehr gut sehen kann, habe ich den Konjunktiv benutzt. Wie man ebenfalls oben sieht, habe ich klar gesagt, dass ich nicht weiss, ob Sie Sozialhilfe erhalten und ob Ihnen vom Sozialamt die Auflage erteilt wurde 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen. Meine Meinung gilt also nur für den Fall, dass jemand Sozialhilfe bezieht, aber nicht Willens ist 10 bis 12 Bewerbungen zu machen um nachzuweisen, dass er tatsächlich keine Arbeit findet und somit tatsächlich auf Sozialhilfe angewiesen ist. Ich bin eben gegen ein BEDINGUNGSLOSES Grundeinkommen das auch bezahlt wird, wenn keinerlei Bewerbungen um Arbeit erfolgen.



    In meinem Leben war ich einmal in der Situation, "Klient" der SH zu sein. Diese äusserst unerfreuliche Erfahrung (in welcher das SH wie leider so oft erst nach einer Intervention des Beobachter-Rechtsdienstes und einer Aufsichtsbeschwerde an den kantonalen Regierungsrat seine Willkürbehandlung einstellte) und auch regelmässige vertiefte Einblicke in die heutige SH-Praxis erlauben mir, nicht nur aus der Theorie, sondern aus der persönlichen Erfahrung heraus hier im Forum eine äusserst kritische und auf Fakten gründende Haltung gegenüber dem staatlichen Repressions- und Willkürapparat "Sozial"hilfe zu vertreten.



    Ihre persönliche Erfahrung beweist aber nicht, dass alle Personen von Behörden willkürlich behandelt werden und keine Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren. Ihr Fall beweist, dass die Schweiz ein Rechtsstaat ist, in dem es möglich ist sich mit Rechtsmitteln gegen Entscheide von Behörden zu wehren, wenn man der Ansicht ist, dass diese Entscheide gegen das Gesetz verstossen. Sie haben sich Hilfe geholt und Rechtsmittel ergriffen und anscheinend hatten Sie damit Erfolg.

    Meine durchaus gegen Fehler der Behörden und Gerichte gerichtete Haltung stützt sich nicht auf die Theorie und nicht nur auf praktische Erfahrung in einem Einzelfall, sondern auf praktische Erfahrung aus mehreren Fällen, vor Behörden, vor kantonalem Sozialversicherungsgericht, vor dem Bundesgericht und vor dem Bezirksrat. Verfahren vor Behörden und Gerichten dauern eine Weile, aber wenn man kompetente Hilfe hat oder selbst in der Lage ist sich in das anwendbare Recht einzulesen, hat man durchaus Chancen mit Rechtsmitteln wie Einsprachen, Einwänden, Rekursen und Beschwerden gegen Entscheide von Behörden und von kantonalen Gerichten Erfolg zu haben.

  • Einmal mehr wird auch in diesem Thread auf den angeblich staatlichen Repressions- und Willkürapparat losgedrescht. Viele Bürger/Innen sind es langsam satt, bis zum geht nicht mehr immer wieder zu hören, wie schlecht es um unsere SH Bezüger/Innen steht. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem SH Bezüger auf die Strasse gestellt wurden. Wenn Frau Ursula Bärchtold auf einem Campingplatz in einem ungeheizten schlecht isolierten Wohnwagen haust und das akzeptable Angebot der SH ablehnt, ist sie selber schuld und muss die Konsequenzen tragen. Und einmal mehr gilt: Man sollte immer beide Seiten anhören. Und plötzlich ist das, zugegeben nicht auf Rosen gebettete Opfer staatlicher Willkür, plötzlich nicht mehr so bemitleidenswert wie es gewisse Kreise gerne hätten.





  • Verfahren vor Behörden und Gerichten dauern eine Weile



    Richtig, und wie jemand zwischenzeitlich zu Geld kommt für Wohnung, Krankenkasse, Nahrungsmittel usw. ist ja zum Glück egal. Warum nicht gleich Exit Gutscheine aushändigen?



    Schon einmal etwas davon gehört bei der für die Einsprache, den Rekurs oder die Beschwerde zuständigen Instanz ein Begehren um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Einsprache, des Rekurses oder der Beschwerde zu stellen? Wenn das mit einer Zwischenverfügung von der Rechtsmittelinstanz gutgeheissen wird muss die (ungekürzte) Sozialhilfe weiter bezahlt werden bis von der Rechtsmittelinstanz rechtskräftig über die Einsprache, den Rekurs oder die Beschwerde entschieden wird. Schon einmal nachgehakt oder telefoniert um zu verdeutlichen, dass ein Antrag dringend ist?

    Schon einmal was vom Recht auf Nothilfe der Bundesverfassung gehört?

    Schon einmal was von Hilfsstellen wie der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht oder anderen wohltätigen Organisationen (z.B. Caritas) gehört?

    Es gibt in der Schweiz Möglichkeiten Geld zu erhalten und sein Recht durchzusetzen. Man muss sich zumindest die Mühe machen sich Rat und Hilfe zu suchen und Rechtsmittel einzureichen.



  • Ihr Fall beweist, dass die Schweiz ein Rechtsstaat ist, in dem es möglich ist sich mit Rechtsmitteln gegen Entscheide von Behörden zu wehren, wenn man der Ansicht ist, dass diese Entscheide gegen das Gesetz verstossen. Sie haben sich Hilfe geholt und Rechtsmittel ergriffen und anscheinend hatten Sie damit Erfolg.



    Einspruch. Mein Fall beweist, dass die Schweiz nur bedingt ein Rechtsstaat ist. Denn sonst würde gerade auch im SH-Bereich nicht flächendeckend eine solche Willkürherrschaft grassieren (der Kantönligeist lässt grüssen). Wenn Sie meinen Post richtig gelesen haben, habe ich gar nicht erst die regulären "Rechtsmittel ergriffen", z.B. mittels einer Verfügungs-Beschwerde an das zuständige Bezirksamt oder das Sozialversicherungsgericht. Sondern der Beobachter-Rechtsdienst hat sich eingeschaltet, das SH wurde ausserdem auf abgekürztem Weg von übergeordneter Regierungsstelle gerügt und ist von selbst zurückgekrebst. Mit Rechtsmittelverfahren hat das wenig zu tun.

    Gerade auch für SH-bedürftige Mitbürger/Innen gilt unverändert: Wer sich nicht von Anfang an wehrt, wird willkürlich und diskriminierend behandelt. Solche Verhältnisse passen schlecht zu einem "Rechtsstaat" und haben mit Rechtssicherheit für alle Bürger/Innen leider nur wenig zu tun. Die bekannte SH-"Nichtbezugsquote" von 60% (!) passt zu solchem staatlichen Gebahren. Die SH-willkürbetroffenen User/Innen hier wissen, dass im SH-Bereich unverändert die Zustände einer schein-rechtsstaatlichen Bananenrepublik herrschen. Bundesbern scheint das zu begrüssen, sonst hätte sich der Ständerat vor wenigen Monaten nicht gegen ein längst überfälliges staatliches SH-Rahmengesetz quer gelegt.



  • Es gibt in der Schweiz Möglichkeiten Geld zu erhalten und sein Recht durchzusetzen.



    Sie wissen genausogut wie ich, dass die Verfahrenswege beim Sozialamt bewusst lang und kompliziert gestaltet sind. In der Regel steht der Betroffene erstmal ohne Geld da. Die Sache mit der aufschiebenden Wirkung & Nothilfe ist auch nicht so sicher, sondern vom goodwill der Behörden abhängig. Wie pervers dieses Schwarzpeterspiel ist, spiegelt sich auch in der vergleichsweise geringen Anzahl von Prozessen wieder. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass wie bei der IV mindestens die Hälfte aller Verfügungen unrechtmässig erfolgen.

    Gelöscht, da Pauschalisierung und nicht beweisbare Unterstellung

    Es geht nur darum die Leute zu schikanieren, zu schädigen und im Idealfall zu vernichten. Die Fallbeispielen auf der Webseite der Fachstelle für Sozialhilferecht sprechen doch Bände...





  • Ihr Fall beweist, dass die Schweiz ein Rechtsstaat ist, in dem es möglich ist sich mit Rechtsmitteln gegen Entscheide von Behörden zu wehren, wenn man der Ansicht ist, dass diese Entscheide gegen das Gesetz verstossen. Sie haben sich Hilfe geholt und Rechtsmittel ergriffen und anscheinend hatten Sie damit Erfolg.



    Einspruch. Mein Fall beweist, dass die Schweiz nur bedingt ein Rechtsstaat ist. Denn sonst würde gerade auch im SH-Bereich nicht flächendeckend eine solche Willkürherrschaft grassieren (der Kantönligeist lässt grüssen). Wenn Sie meinen Post richtig gelesen haben, habe ich gar nicht erst die regulären "Rechtsmittel ergriffen", z.B. mittels einer Verfügungs-Beschwerde an das zuständige Bezirksamt oder das Sozialversicherungsgericht. Sondern der Beobachter-Rechtsdienst hat sich eingeschaltet, das SH wurde ausserdem auf abgekürztem Weg von übergeordneter Regierungsstelle gerügt und ist von selbst zurückgekrebst. Mit Rechtsmittelverfahren hat das wenig zu tun.



    Einspruch abgelehnt. Sie haben keinerlei Beweise für Ihre Propagandabehauptung, dass gerade auch im Sozialhilfebereich "flächendeckend" eine "Willkürherrschaft" grassiert. Wenn in Einzelfällen Fehler passieren, können diese in Einzelfällen dadurch nachgewiesen werden in dem mit ordentlichen oder ausserordentlichen Rechtsmitteln eine Änderung der Verfügung (Kürzung, Verweigerung von Leistungen, Auflagen) erreicht wurde. Wie viele tausend Fälle können Sie konkret an Hand von Akten nachweisen um die Behauptung es wäre "flächendeckend" aufzustellen? Zweitens müssten Sie schon nachweisen können, was sich Mitarbeiter auf Sozialämtern gedacht haben um nachzuweisen, dass diese wissentlich und willentlich das Recht nicht angewendet haben (Willkür) um von "Willkürherrschaft" anstatt von normalen Fehlern reden zu können. Ich habe Ihren Post sehr wohl richtig gelesen. Eine Aufsichtsbeschwerde fällt wie eine Einsprache, ein Rekurs oder eine Beschwerde unter den Oberbegriff Rechtsmittel. In der Fachliteratur zum Verwaltungsrecht wird eine Aufsichtsbeschwerde manchmal als ausserordentliches Rechtsmittel bezeichnet. Sie hatten übrigens noch Glück, dass von der vorgesetzten Behörde überhaupt auf Ihre Aufsichtsbeschwerde eingetreten wurde. Meistens sagen die einfach, dass Sie ein ordentliches Rechtsmittel ergreifen sollen, wenn das noch möglich ist (weil man sich nicht in die Zuständigkeit der für die Behandlung ordentlicher Rechtsmittel zuständigen Instanzen einmischen möchte oder kann). Eine Aufsichtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel und das war sehr wohl ein Rechtsmittelverfahren und hat somit mit einem Rechtsmittelverfahren sehr viel zu tun. Für eine Person, welche mit dem Inhalt einer Verfügung nicht einverstanden ist, ist es gleichgültig mit welcher Art von Rechtsmittel sie einer Korrektur erreicht, Hauptsache die ursprüngliche Verfügung wird korrigiert. Ordentliche Rechtsmittel wie Einsprachen und Rekurse können durchaus zu Korrekturen von Verfügungen führen (Aufhebung der Streichung der Sozialhilfe, rückwirkende Rückgängigmachung einer Kürzung der Grundbedarfs). Ich habe solche ergriffen und es hat funktioniert.



    Gerade auch für SH-bedürftige Mitbürger/Innen gilt unverändert: Wer sich nicht von Anfang an wehrt, wird willkürlich und diskriminierend behandelt. Solche Verhältnisse passen schlecht zu einem "Rechtsstaat" und haben mit Rechtssicherheit für alle Bürger/Innen leider nur wenig zu tun.



    Für diese Behauptung, welche so allgemein formuliert ist, dass sie unterstellt, dass ALLE Sozialhilfebezüger, welche sich nicht von Anfang an wehren, willkürlich und diskriminierend behandelt werden, nennen Sie keine Beweise.



    Die bekannte SH-"Nichtbezugsquote" von 60% (!) passt zu solchem staatlichen Gebahren. Die SH-willkürbetroffenen User/Innen hier wissen, dass im SH-Bereich unverändert die Zustände einer schein-rechtsstaatlichen Bananenrepublik herrschen. Bundesbern scheint das zu begrüssen, sonst hätte sich der Ständerat vor wenigen Monaten nicht gegen ein längst überfälliges staatliches SH-Rahmengesetz quer gelegt.



    Sie nennen keinerlei Beweise für Ihre Behauptung einer Sozialhilfenichtbezugsquote von 60 %. Nach welchen Methoden soll dies erhoben worden sein? Welche Fragen wurden gestellt? An Hand welcher Unterlagen wurde konkret geprüft ob diese Personen überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe gehabt hätten? Wie gross war die Anzahl der befragten Personen? Wie wurden diese ausgewählt um die Repräsentativität der Stichprobe für die Grundgesamtheit zu gewährleisten?

    Von Ihnen kommt meist nur politische Propaganda. Wenn Sie Menschen konkret helfen wollen steht es Ihnen frei der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht Geld zu spenden, damit Sozialhilfebeziehern bei Problemen mit Behörden konkret geholfen werden kann. Die Mitarbeiter dort üben durchaus sachliche und differenzierte Kritik und betreiben nicht einfach einseitige politische Propaganda.

  • Sozialversicherungsberater, danke soweit für Ihre nähere Erläuterung der rechtlichen Einstufung einer Aufsichtsbeschwerde.

    Auffallend ist ansonsten Ihre mehrfache Erwähnung des Worts "Propaganda". Bekanntlich ist jeweils immer alles "Propaganda", wenn es nicht Ihrem persönlichen Weltbild und Ihren Überzeugungen entspricht.

    Ich verzichte an dieser Stelle darauf, auf Ihren erschöpfenden und wenig konstruktiven Thread zu antworten. Denn die meisten von Ihnen nochmals erwähnten Punkte wurden von diversen User/Innen bereits ausführlich in diversen Threads hier im Beo-Forum diskutiert und mit Quellen verlinkt. Die interessierten und besonders auch die unzähligen persönlich von SH/IV-Willkür betroffenen Leser/Innen hier haben sich ihr Bild längst gemacht.

    Tagtägliche Willkür im SH- und IV-Bereich sind Tatsachen, über die in den Medien omnipräsent berichtet wird. Die negative Berichterstattung reist gar nicht mehr ab, sondern hat in letzter Zeit sogar noch zugenommen. Die medial offengelegten Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs, von "Einzelfällen" kann schon längst nicht mehr gesprochen werden. Ich verzichte deshalb darauf, mit Ihnen eine Grundsatzdiskussion zu führen, ob im SH- und IV-Bereich mittlerweile eine grassierende flächendeckende Willkürherrschaft à la Bananenrepublik besteht oder nicht. Die Fakten sprechen für sich, wie gerade auch die Beobachter-Leser/Innen wissen.



  • Danke für diesen EIntrag, da gibt es rein gar nichts mehr hinzuzufügen! Diese Person nervt mit den sehr simplen, stereotypen, repetitiven und leider auch grossenteils unqualifizierten Antworten! Berater halt...



    Ein vollkommen unnötiger Beitrag. Ich habe Ihrem Beitrag hinzuzufügen, dass Sie mit ihren simplen, stereotypen, repetitiven und leider unqualifizierten Antworten nerven. Keine Ahnung vom anwendbaren Recht halt ...

    Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.

    Wer sich dafür interessiert wie sich Soulsister gegenüber anderen Forenbenutzern verhält wird im folgenden Thread fündig:

    http://www.beobachter.ch/foren…f/von-zu-hause-ausziehen/

    Ich schätze Forenbenutzer wie snoopy44 welche sich die Mühe gemacht haben sich über das anwendbare Recht zu informieren und welche ihre persönliche Zeit und ihr persönliches Geld dafür einsetzen um konkret Menschen, welche auf Sozialleistunen angewiesen sind zu helfen, über ihre Rechte zu beraten und sich persönlich vor Behörden für die Rechte dieser Menschen einsetzen. Menschen wie snoopy44 haben keine unqualifizierten Antworten von Soulsister verdient.

  • @ Soz.vers.berater: Danke für Ihren äusserst wertvollen Beitrag. Eine Erleuchtung mehr.

    Bleibt nun zu hoffen, dass Sie nach Ihren ca. 881 Einträgen selber noch wissen, was Sie inhaltlich und der von Ihnen stets gepriesenen"Nettiquette" entsprechend verfasst haben... Neben dem "Waldspruch" gibt es noch den "Spiegel".

    Gerne überlasse ich nun diesen Thread wieder dem/der ursprünglichen Eröffner/in "Memo" und störe hier nicht weiter mit stupiden Streitigkeiten und Banalitäten. Sorry, Memo!

    Ich melde mich wieder gerne bei ernsthaften Anliegen per PN. Alles Andere macht hier öffentlich leider keinen Sinn mehr. Gewisse Selbsdarsteller liegen mir quer im Magen.

    Alles Gute und viel Erfolg!



  • @ Soz.vers.berater: Danke für Ihren äusserst wertvollen Beitrag. Eine Erleuchtung mehr.



    Ihre Beiträge sind nicht gerade keine Erleuchtung. Wer an Beiträgen Interesse hat, in denen andere Forenbenutzer verbal angepöbelt werden, hat sicher seine Freude an Ihren Beiträgen.



    Bleibt nun zu hoffen, dass Sie nach Ihren ca. 881 Einträgen selber noch wissen, was Sie inhaltlich und der von Ihnen stets gepriesenen"Nettiquette" entsprechend verfasst haben... Neben dem "Waldspruch" gibt es noch den "Spiegel".

    Gerne überlasse ich nun diesen Thread wieder dem/der ursprünglichen Eröffner/in "Memo" und störe hier nicht weiter mit stupiden Streitigkeiten und Banalitäten. Sorry, Memo!



    Schauen Sie in den Spiegel und erkennen Sie, wie Sie sich anderen Forenbenutzern gegenüber verhalten. Wenn Sie mit "stupiden Streitigkeiten und Banalitäten" Ihre eigenen Beiträge meinen, so haben Sie wohl inzwischen erfolgreich in den Spiegel geschaut und den ersten Schritt hin zur Selbsterkenntnis getan.



    Ich melde mich wieder gerne bei ernsthaften Anliegen per PN. Alles Andere macht hier öffentlich leider keinen Sinn mehr. Gewisse Selbsdarsteller liegen mir quer im Magen.



    Mir liegen Personen quer im Magen, die nichts besseres zu tun haben als andere Forenbenutzer anzugreifen.

  • Soulsister hat wiedergegeben, was die meisten User/Innen hier denken, denen es jedoch zu dumm ist, sich auch noch am peinlichen Vorwurfs- und Blossstellungsspiel von SVB zu beteiligen. Ich schätze die Beiträge von Soulsister sehr.