Occasion Auto zurückgeben?

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  • jemand hat vor einem Tag ein Occasionsauto gekauft. Im Vertrag steht ohne Garantie, tel quel, wie gesehen. Der Preis des Fahrzeugs wurde um 20% runtergehandelt und Bar bezahlt.

    Nun stellt sich heute heraus, dass der Tacho nicht läuft und die Blinker unregelmässig blinken. Wurde beim Kauf nicht festgestellt bzw. nicht wahr genommen.

    Kann man das Occasions Auto nach einem Tag wieder zurückgeben oder kann man eine Preisreduktion verlangen?

  • Hallo

    Leider ist da nichts mehr zu machen. "ohne Garantie oder ab Platz oder so wie gesehen etc." Solche Formulierungen schliessen jegliche Gewährleistung bzw. Garantieansprüche aus. Zusätzlich wurde ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet. Da kann der Käufer rechtlich nichts unternehmen.

    Der Fall wäre anders zu beurteilen, wenn kein schriftlicher Vertrag gemacht wurde.

  • Hallo P. d. E.

    "Ausser es waere ein massiver, versteckter Schaden der bei einer Besichtigung/Probefahrt nicht erkennbar war." (Peter der Erste)

    "Im Vertrag steht ohne Garantie, tel quel, wie gesehen." (styx)

    Rechtlich gesehen hat der Käufer mit seiner Unterschrift jede Gewährleistung ausgeschlossen (ausser Kauf von einer Garage bzgl. Unfallwagen). Sobald ein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, kann er nichts dagegen unternehmen. Der Verkäufer hat bewusst einen schriftlichen Vertrag erstellt! Ausserdem sollte ein solcher Schaden bei einer Probefahrt auffallen. Selbst wenn ein massiver Schaden vorhanden wäre, sieht dieser Fall rechtlich schlecht aus. (Aussage gegen Aussage)

    Falls ein Serviceheft vorhanden ist, könnte man versuchen, die Garage um Auskunft zu bitten. Ich vermute bei einem solchen Fall, dass es sich um einen Unfallwagen handeln könnte. Handelt es sich bei der andern Vertragspartei um eine Markenvertretung, müsste im Vertrag darauf hingewiesen worden sein. (ansonsten vorsätzlicher gewerblicher Betrug) Bei einem Privatverkauf hat der Käufer keine Chancen irgendetwas zu behaupten.

    Sicherlich ist ein solcher Kauf ärgerlich. Die Reparaturkosten werden um die 300 Fr. betragen. Jedoch sehen die Anwaltskosten für einen solchen Fall nicht besser aus. Die Frage ist, wie hoch die Chance steht, dass der Käufer seine Klage vor Gericht durchsetzen könnte. Mit einem schriftlichen Vertrag (bei Privatverkauf) ist der Versuch kostenpflichtig.

  • das ganze ist ein Privatverkauf und der Preis war ursprünglich 20% höher angesetzt. Aber der Käufer hat den Preis gedrückt mit Argumenten wie : "...der Zustand sei ja nicht so gut, und da können ja noch Mängel sein die man nicht sieht." Letztendlich wurde auf den reduzierten Preis eingegangen mit der Klausel "tel quel, wie gesehen ohne Garantie".

  • Danke für Eure Einschätzungen.

    Natürlich können jeweilige Personen immer zu bertrügen versuchen. Hier ging es jedoch um einen ganz normalen privaten Occasionsverkauf, wo halt eine technische Kleinigkeit nicht stimmte. Letztendlich ist es eine Occasion, welche zu unterdurchschnittlich günstigem Preis verkauft worden ist.



  • Hallo

    Ich schliesse mich erdling an - wenn ein solcher schriftlicher Vertrag existiert mit diesen Angaben ist kam mehr etwas zu machen. Ausser es waere ein massiver, versteckter Schaden der bei einer Besichtigung/Probefahrt nicht erkennbar war.

    Sinnvoll waere es wohl gewesen einen Teil der gesparten 20% in einen TCS Test (analog MFK) zu stecken vor dem Kauf. Dann waeren solche aergerlichen Maengel wohl nicht verdeckt geblieben.



    Das mit dem TCS Test würde ich hiermit nicht bestätigen.

    Mein gekauftes Auto (Privatkauf) wurde bei AGVS Testcenter vorgeführt.

    Musste wegen kleinen Mängel zur Nachkontrolle und bekam danach den Stepel i.O

    Was ist das Resaultat: Achsaufhängung vorne komplett durchrostet, Bremsschilder fehlen, Diff und Stoosdämpfer verlieren Öl

    Der Komentar der Prüfstelle man habe nur 20 min Zeit für die Kontrolle und da wird nur Stichprobenmässig kontrolliert....