Ja, man sollte Kinderschänder noch nach Jahren anzeigen können.
Keine Verjährung für Kinderschänder
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JA, Wolfram, es lohnt sich für sexuell missbrauchte Kinder sich einzusetzen, auch für Erwachsene, die als Kind missbraucht worden sind und ihr Leben seelisch mühsam leben, vielleicht auch körperlich. Und keine Verjährung der Tat, kann wie eine Warnung wirken, im "Fast-Täter" noch einen richtigen inneren STOP setzen, ihn vielleicht zur Vernunft veranlassen, vom Übergriff abzulassen.
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ich bin für die höchststrafe egal ob sexuelle gewalt gegen kinder, frauen, männer oder marsmännchen...
aber wie will man nach x-jahren beweisen, dass man sexuell missbraucht worden ist? -
dann ist nur zu hoffen, dass der täter irgendwo (an einer intimen stelle oder so) ein tattoo hat oder sonst ein merkmal. sonst wird es niemand glauben.
man wird sagen "in dubio pro rea".