Habe meine Stelle regulär per Ende Februar 2006 gekündigt, der Gleitzeitsaldo und die Restferien zusammen ergeben 17 Tage, sodass ich mein Stelle bereits per 03.02.2005 verlassen könnte. Nun möchte aber mein Vorgesetzter, dass ich noch eine Woche länger bleibe (bis zum 10.02.2006) „er hätte noch wichtige Arbeiten für mich“ – diese Antwort hat mich überrascht, ich hätte mit einem anderen Verhalten gerechnet. Denn ich werde per Ende Januar alle offen Projekte abgeschlossen.
Anfügen möchte ich dass ich beim heutigen Arbeitgeber eine guten Job gemacht habe und man meinen Abgang bedauert – man würde mich gerne behalten – dem Wunsch kann ich leider nicht entsprechen.
Meinem Wissenstand nach, dürfen Ferien nicht ausbezahlt werden. Zudem ist meine Abteilung sehr gut organisiert und funktioniert eine Zeit lang auch ohne Leiter, zumindestens bis mein Nachfolger die Stelle übernimmt. Weiters ist ein Nachfolger für mich bereits im Gespräch – also besteht keine Notsituation, welche meine Anwesenheit erforderlich machen würde. Ich denke, dass es sich hier um eine Schikane handelt.
Ich möchte meine heutige Stelle im Frieden und ohne Streit verlassen.
Trotzdem möchte ich die neue Stelle per Anfangs Februar antreten.
Wie muss ich mich verhalten ?
Resturlaub wird verweigert bei Kündigung
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Das ist ja gerade der Witz, es geht niemand in der Urlaub, es ist auch niemand krank, zudem ist die Abteilung sehr gut organisiert und läuft sicher einige Zeit auch ohne einen Leiter. Weiters ist ein Nachfolger (intern) bereits im Gespräch, es besteht also keine Notlage, welche das Vorgehen meines bisherigen Arbeistgebers rechtfertigen würde. Ganz nebenbei bin ich von der letzten Firma genau unter denselben Vorausetzungen zum genannten Arbeitgeber gekommen. Er war damals sehr froh, dass ich ohn die Ferien zu beziehen direkt begonnen habe, heute sieht man das offensichtlich anders - deshalb erachte ich das Vorgehen als Schikane für meine Kündigung.
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Das ist laut Gesetz absolut richtig, andererseits ist es in der Praxis auch üblich dass man die Ferien am schluss der Kündigungszeit nimmt. Genau unter diesen Voraussetzungen bin ich zu meinem heutigen Arbeitgeber gekommen, damals war man froh als ich ohne die Ferien (von der letzten Stelle zu beziehen) direkt meine Stelle angetreten habe. Seit meiner Kündigung sieht man das offensichtlich anders.
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Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Hallo zusammen
bei mir ist es etwa ähnlich.Ich kündigte am 15 Januar. Kündigungsfrist 2. Monate. Kündigungstermin 31 März.
weil ich vom letzten Jahr keinen Urlaub hatte nehme ich von den 25 Tagen ganze 23 mit ins Jahr 2021 plus 2 Tage Pro Rata bis 31 März (total 6 Tage) ergeben 29 Tage Resturlaub.
nun mir ist klar, der Arbeitgeber hat das Recht den Urlaubszeitpunkt zu bestimmen, auch während der Kündigungsfrist. Wie sieht es aus mit „Urlaub verweigern“
die Personalleiterin meine sofort, der Arbeitgeber habe das Recht Urlaub zu verweigern, auch während der Kündigungsfrist und diese aus zuzahlen.Wenn mein letzter Arbeitstag der 18 Februar wäre. Ab welchen Zeitpunkt spätestens müsste der Arbeitgeber mir Bescheid geben ob diese mich auszahlen? Dürfte er jetzt eine Woche bis einige Tage vor dem 18 Februar kommen und sagen „hey, du kannst noch nicht gehen, du musst noch bis Tag xy weiter arbeiten. Wir zahlen dich aus.
Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber frühzeitig Bescheid geben, damit der Arbeitnehmer anständige Planung für seine Private Angelegenheiten machen kann. Im nicht gekündigtem Verhältnis gilt ja als Faustregel 2 bis 3 Monate vorher.
Und wie viele Tage von den 29 könnte er mich zwingen auf meinen Urlaubsanspruch zu verzichten?
auch frage ich mich, wenn er sagt, ich zahle dir Betrag Xy pro Tag.Muss ich die hinnehmen oder kann ich sagen ich sei mit dieser Entschädigung nicht einverstanden.