Fahrausweis auf Probe - wer kennt sich aus

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Unser Sohn hatte kurz nach der Auto Fahrprüfung einen Auffahrunfall. Damals wurde ihm nebst einer saftigen Busse, der Fahrausweis einen Monat lang abgenommen und die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert.

    Vor wenigen Tagen wurde er bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 68 km/h anstatt 50 km/h gemessen. Die Überschreitung von 18 km/h führen normalerweise zu einer saftigen Busse und einer Verwarnung.

    Kennt sich jemand aus, wir das bei einem Fahranfänger mit Fahrausweis auf Probe aussieht? Im speziellen im Fall wie oben beschrieben. Ich gehe davon aus, dass unser Herr Sohn den Fahrausweis verliert und nach einen Jahr nochmals von vorne beginnen muss. Wäre froh um entsprechende Hinweise.

    Wünsche allen schöne Festtage.

  • Ich kenne mich nicht aus, priamos

    Wer allerdings kurz nach der Fahrprüfung nebst einem Auffahr-Unfall auch noch mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, ist meines Erachtens noch nicht reif, ein Fahrzeug zu führen.

    Fahrausweis-Verlust und Jahre später erneut eine Prüfung scheint mir das Mindeste!

    Silvia

  • Hallo Priamos

    Habe leider Erfahrung damit. Bei Geschwindigkeitsübertrtungen kommt der Bussenkatalog zum Zuge (egal ob der Führerschein auf Probe oder nicht). Den Betrag findest Du, wenn du Bussenkatalog googelst. Dazu kommen Schreibgebühren.

    Es braucht halt seine Zeit, bis die Jungen es schnallen und daher braucht es wohl auch den einen oder andern Lehrblätz.

    Zudem sind junge Neulenker stark im Focus der Polizei und das ist auch richtig so. Wer nicht hören will muss fühlen (bezahlen).

    Gruss

    Silbermond

  • @Silbermond:

    Ihre Antwort mit dem Bussenkatalog ist nicht ganz richtig. Bei einer signalisierten Geschwindigkeit von 50 km/h, wie der/die FragestellerIn anmerkt, dürfte es sich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts gehandelt haben.

    Der Ordnungsbussenkatalog sieht nun aber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts nur ein Maximum von 15 km/h vor, welches mit einer Ordnungsbusse von Fr. 250.- erledigt werden kann.

    Der junge Fahrer wurde aber mit 18 km/h zuviel erwischt. Deshalb kommt der Ordnungsbussenkatalog nicht mehr zum tragen, sondern es erfolgt eine Verzeigung an das Statthalteramt.

    Da es sich um einen vorbelasteten Täter handelt, dürfte die zu erwartende Busse recht massiv ausfallen. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung an das Amt für Administrativmassnahmen und dieses wird einen Entzug des Führerausweises aussprechen. Da es sich nicht um den ersten Entzug handelt, wird auch dieser länger ausfallen.

    Der junge Mann wird also Gelegenheit haben, längere Zeit bei der Benutzung des Öffentlichen Verkehrs über seine Fahrweise nachzudenken.

    @ Priamos:

    Ich kann es mir nicht verkneifen, noch eine persönliche Bemerkung anzubringen:

    Wer ein Fahrzeug innerorts mit 68 km/h lenkt, nimmt in Kauf, dass er im entscheidenden Moment nicht mehr rechtzeitig anhalten kann, was bei Einhaltung der Regelgeschwindigkeit noch möglich gewesen wäre. Er wird also mit einer (allgemein unterschätzten) Restgeschwindigkeit in das vor ihm aufgetauchte Hindernis prallen. Solche Fälle kommen immer wieder vor und tauchen meistens nur in der Zeitung auf, wenn es sich bei dem "Hindernis" um ein Kind oder eine alte Frau gehandelt hat und diese anschliessend tot sind...

    Die jungen Leute von heute müssen verstehen lernen, dass sie mit dem Auto eine potentiell tödliche Waffe besitzen und mit diesem Fahrzeug bewusst und vorsichtig umgehen sollen. Es fällt keinem ein Zacken aus der Krone, wenn er anständig und gentlemanlike fährt. Leider hat die Werbung über viele Jahre hinweg das pure Gegenteil suggeriert.

    Ich hoffe, der junge Mann wird seine Lehren daraus ziehen.

    Rolf

  • karhu

    So ganz falsch lag ich mit meinen Angaben nicht.

    bis 15 km/h - Administrativmassnahme: keine

    von 16 - 20 km/h - Administrativmassnahme: Verwarnung (gem. Art. 16a SVG)

    von 21 - 24 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens einem Monat (gem. Art. 16b SVG)

    ab 25 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens drei Monaten (gem. Art. 16c SVG)

    Mit >18 km/h kommt der Jüngling wohl noch mit einem blauen Auge (Verwarnung) davon. Aus meiner Erfahrung spielt es offenbar keine Rolle, dass der Führerschein auf Probe war.

    Daraus könnte man seine Lehren ziehen, muss man aber nicht. Mein Junior ist nun für eine gewisse Zeit Fussgänger und hat das Auto verkauft. Findet, er wird sich den Neueinstieg in 2-3 Jahren nochmals überlegen, da er halt erst jetzt festgestellt hat, dass er für den motorisierten Verkehr vielleicht doch noch nicht so weit ist.

    Sie müssen ihre Erfahrungen selber machen, reden nützt nichts. Gefährdet hat unser Sohn zumindest niemanden.

    Gruss

    Silbermond

  • Zuerst einmal Danke für die Rege Diskussion.

    Sie können mir glauben, meine Enttäuschung über meinen Unreifen Junior ist gross, obwohl auch ich in meinen jungen Jahren Unfug gemacht habe.

    Im Art. 16a SVG steht:

    Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung

    1 Eine leichte Widerhandlung begeht, wer:

    a.

    durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes Verschulden trifft;

    b.

    in angetrunkenem Zustand, jedoch nicht mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration (Art. 55 Abs. 6) ein Motorfahrzeug lenkt und dabei keine anderen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begeht.

    2 Nach einer leichten Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.

    3 Die fehlbare Person wird verwarnt, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war und keine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.

    4 In besonders leichten Fällen wird auf jegliche Massnahme verzichtet.

    -> Absatz 2 ist da völlig eindeutig, er wird seinen Fahrausweis einen Monat abgeben.

    Für uns ist aber nicht eindeutig, ob nach 2-maligem Entzug, der Fahrausweis auf Probe nun definitiv futsch ist.

  • priamos

    Für uns ist aber nicht eindeutig, ob nach 2-maligem Entzug, der Fahrausweis auf Probe nun definitiv futsch ist.

    Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

    Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.

    http://www.sncweb.ch/dossiers/fuehrerschein.htm

    speedy44

  • Hallo zusammen

    Ich habe eine Frage:

    Ich bin gerade auf der Autobahn gefahren (Zone 100) ich bin 130 km/h gefahren. Die Polizei hat mich mit dem Laser geblitzt. Ich bin 130 km/h gefahren. Mit was muss ich jetzt genau rechnen, kennt sich jemand aus? Habe den Führerausweis auf Probe. Aber noch keine Einträge und noch nie in die Kontrolle oder sonst was gekommen.

    Lg

  • Ich bin ein Neulenker und wurde vor kurzem bei 80 zone geblitzt ich weiss nicht ob ich 15 oder 20 km/h überschritten habe. Was wird auf mich zukommen .Ps Das Auto ist unter mein Vater seinen Namen registriert.