Hallo alle,
jemand hat seinem Vater ein lebenslanges Wohnrecht gewährt als er das Elternhaus übernommen hat.
Jetzt möchte der Vater gern ins Altersheim. Wie wird die Entschädigung für das Wohnrecht ausgerechnet.
Bei Übername des Hauses wurden 35'000.- Fr für das Wohnrecht
gewährt. Muss er die jetzt wieder zurückzahlen, auch wenn der Vater inzwischen 8 Jahre umsonst in der Wohnung gelebt hat?
Wäre froh um Tipps wie man da vorgeht.
Danke und LG Arielle
Wie Entschädigung für Wohnrecht berechnen?
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Nein, meines Erachtens gar nichts zurück zu zahlen ... warum auch!
Wohl anders könnte es sich verhalten, wenn es ein so genanntes Nutzniessungsrecht wäre ... (!)
Gruss -
Da ist mir noch eine Bemerkung dazu eingefallen:
Du schriebest ja von wegen "der Vater inzwischen 8 Jahre umsonst in der Wohnung gelebt hat" ...
... was man auch immer mit "umsonst" meinen kann, ich hatte im letzten Jahrhundert einen Urgrossvater, der hatte das Wohnrecht bei meinem Grossvater. Und der Urgrossvater hatte auch "nur" knapp 8 Jahre - also wie Dein Fall - in diesem Haus leben können ... natürlich musste mein Grossvater nichts allenfalls "zurück zu zahlen" ...
... im Voraus weiss man so was doch nie, das heisst, wie lange ein Wohnrecht bestünde ...
... und übrigens, das Wohnrecht war sogar noch im Grundbuch amtlich eingetragen gewesen, als das Grab von meinem Urgrossvater schon "ausgegraben" worden ist und mein Grossvater selbst schon tot gewesen ist ...
...
Gruss -
Geht es da um den Anspruch des Vaters auf Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen, etc.) zur AHV des Vaters?
Wurde das Elternhaus vor dem Tod der Mutter an den Jemand verschenkt und ein lebenslanges Wohnrecht für den Vater als Gegenleistung vereinbart oder wurde nach dem Tod der Mutter nur der Erbanteil des Vaters am Elternhaus verschenkt? Wurde als Gegenleistung auch die auf dem Haus lastende Hypothek vom Jemand übernommen?
In welchem Kanton wohnt der Vater? Im Kanton Zürich?
Was meinst Du mit es wurden 35'000 Franken für das Wohnrecht gewährt? War vereinbart, dass der Vater trotzdem noch die Hypothekarzinsen und die Gebäudeunterhaltskosten zahlen muss? Hat der Vater nach der Schenkung des Hauses trotzdem noch allein im Haus gewohnt oder zusammen mit anderen Personen als seiner Frau gewohnt?
Grundsätzlich ist es so, dass bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zur AHV dem Vater der Verkehrswert des geschenkten Hauses (in manchen Kantonen der Repartitionswert) abzüglich der Gegenleistungen, welche der Schenkungsempfänger erbracht hat (auf die Lebenserwartung kapitalisierter Wert des Wohnrechts, übernommene Hypothekarschuld) als Vermögen angerechnet, wie wenn er dieses nie verschenkt hätte. Ab dem zweiten Jahr nach der Schenkung wird dieses fiktive (Verzichts-)Vermögen pro Jahr um 10'000 Franken vermindert. Wenn das Reinvermögen Eures Vaters inklusive dieses fiktiven verbleibenden (Verzichts-)Vermögens 37'500 Franken übersteigt, wird ihm ein Teil des diesen Vermögensfreibetrags übersteigenden Reinvermögens bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen als zumutbarer Vermögensverzehr angerechnet. Wenn Euer Vater ohne Pflege im Altersheim nicht mehr im Haus leben kann, kann er das Wohnrecht nicht mehr ausüben und dann wird ihm das Wohnrecht bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen zum steuerlichen (Eigen-)Mietwert angerechnet. Wenn er es noch ausüben könnte, wird es ihm angerechnet. Wenn Ihr in einem Kanton leben, dessen Steuerrecht eine pauschale prozentuelle Reduktion des Eigenmietwerts enthält (z.B. Kanton Zürich, Kanton St. Gallen, Kanton Graubünden) so wird ihm der Eigenmietwert des Hauses vor dieser pauschalen prozentuellen Reduktion angrechnet, wenn er das Wohnrecht noch ausüben könnte (sprich ohne Pflege im Haus leben könnte). -
Hallo "Sozialversicherungsberater"
Meines Empfindens geht oder ging es bei der Ratsuche durch "arielle" nicht konkret um die Sozialversicherungsgesetzgebung bzw. nicht um AHV, EL oder dergleichen. (Wir befinden uns hier auch bloss in einem Selbsthilfeforum, d.h. es geht wohl um Allgemeines ... ) ...
... Und ich war davon ausgegangen, dass es sich "(...) wurden 35'000.- Fr für das Wohnrecht gewährt." einfach um die Haus-Kauf-Preis-Reduktion gegangen wäre ... - aber ganz genau weiss ich es nicht - und "arielle" hatte sich ja auch nicht mehr gemeldet oder eine Rückmeldung gemacht ...
Selbstverständlich ist die Sache komplex, wenn es in absehbarer Zeit auch noch um Fragen rund um die Finanzierung eines Altersheimaufenthaltplatzs ginge ...
... ich empfehle oder verweise in Sachen
Wohneigentum und allenfalls spätere Ergänzungsleistungen
auch auf die Beiträge im Forum "Selbsthilfeforum" mit dem Titel "Streit in der Erbengemeinschaft" ...
(!)
Gruss -
Nach dem Motto
"Alle guten Dingen sind drei"
und hier im "Selbsthilfeforum" heute Samstag schon zwei Themen, bei welchen es um ein Wohnrecht ginge, vorhanden sind bzw. darüber debattiert würde, auch noch zur Erinnerung diese ältere Beitrage "hervorgeholt" ...
Gruss