Stimmt es, dass wenn ich am Postschalter eine Einzahlung mit orangem Einzahlungsschein mache, dem Empfänger Fr. 2.50 pro Schein abgezogen werden. Stimmt es ferner, dass wenn ich dieselbe Einzahlung mit Yellownet mache,dem Empfänger nichts belastet wird.
Wenn dem so ist, bezahle ich als Yellownet-Benutzer jedesmal Fr. 2.50 zuviel.
Post-Einzahlungen.
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Hier habe ich etwas gefunden
http://www.sf.tv/sf1/kassenstu…eitrag.php?beitragid=1137 -
muser,
Warum bezahlen Sie bei YN Giro-Überweisung Fr. 2.50
"zu viel"? Bei Bar-Einzahlungen am Schalter bezahlen Sie faktisch Fr. 2.50 zu wenig – das ist die richtige Anschauung! Sie überlegen unlogisch: Wenn Sie mich um 5.- bitten und ich Ihnen diese verweigere – bin ich ihnen dann 5.- schuldig?
Es gehen viele Vertragspartner zunehmend dazu über, spesenfreie Einzahlungen (also Giro) zu vereinbaren. Dies insbesondere bei kleineren Beträgen.
veritim -
Hallo peter_69 M.,
bei der heutigen Zinslandschaft nimmt sich diese Vereinbarung sehr ungünstig aus. Als guter Bankkunde und nur gelegentlicher Limitüberschreitung wird ihnen dieser "Strafzins" nicht berechnet. Insbesondere wenn Sie noch weitere Werte auf der gleichen Bank besitzen.
Sie sollten präzisieren: diese 1% gelten (bankabhängig) für die Laufzeit der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist auf den pro Kündigungszeit Limitüberschreitende Kapitalbezug. Es können hierbei Unterschiede dieser Handhabung von Bank zu Bank festgestellt werden. Wenn Sie also monatlich Fr. 5'000 beziehen dürften, jedoch 7'000.- abheben wird Ihnen auf die 2'000 ein Zins von 1/12 % (für ein Monat zu früh bezogen) berechnet (= 1.66) ist nicht sonderlich viel – oder? Auch wenn der Strafzins wie bei einigen Banken nicht pro rata berechnet würde, könnte eine Limitüberschreitung lohnend sein, wenn sie mit dem bezogenen Geld einen Skonto von 2% generieren oder ein Kreditbezug (14% p.a.) verhindern können.
veritim -
Hallo veritim. BestenDank fürd ie logische Erklärung.. Allerdings wird damit meine einfache Frage nicht beantwortet. Die Frage ist :bekommt der Empfänger einer von mir gemachten Einzahlung /mit orangem Einzahlungsschein) den selben Betrag, wenn ich an Postschalter einzahle, wie wenn ich mittels Yellownet bezahle.?
muser -
Huch, da müssen Sie aber mächtig Platz schaffen unter der Matratze.....
Die Matratzen-Bank bezahlt noch etwas weniger Zins – dafür können Sie jederzeit frei über Ihr gesamtes Kapital verfügen. Brauchen Sie aber nicht alles auf einmal...
veritim -
peter_69 M.
Moment: Da haben Sie scheinbar Ihr Konto überzogen – also einen legitimierten Kredit beansprucht. Das ist nicht das selbe wie eine Bezugslimite (z.B. Sparkonto) überschreiten. Wenn Sie dafür nur 1% Zins entrichten mussten würde ich dies als "Geschenk des Himmels" betrachten. Wo gibt's das noch? Ohne den Betrag zu kennen, den Sie vor Jahresende beansprucht hatten. ergibt sich immer noch kein klares Bild. Oder verstehe ich etwas total falsch?
veritim -
peter_69 M.
Wäre es nicht an der Zeit, konkret über den Fall zu berichten? Sie drücken sich m.E. unklar aus. Es könnte vielleicht von allgemeinem Interesse sein. Mit den verschiedenen fraktalen Hinweisen kommt vermutlich niemand richtig klar. Wenn etwas angeklagt wird, sollte man die Fakten offen legen und Klartext reden oder man sollte die Anklage sein lassen. Verschleierung ist da nicht angebracht und auch nicht sonderlich fair gegenüber den Forumsteilnehmer.
veritim -
HALLO ?! - versteh ich was falsch oder einige von Euch?
Die Angabe von 1% Zins pro Monat ist eine Falle. Im Klartext bedeutet das 12% Soll Zinsen - und so gibt man heirzulande die Zinsen an, namlich pro Jahr! Ihr bezahlt ja auch nicht 0.33% Hypozins!
DIe Post schreibt ausdrücklich 1% pro Monat, das ist eine irreführende Falle. -
Hallo. Nun läuft die Diskussion aber komplett neben dem von mir eröffneten Thema vorbei.
Meine Frage wurde schon lange kompetent beantwortet:
"Der Empfänger bekommt immer den vollen Betrag.
Es wird ihm lediglich Ende Monat für Bareinzahlungen der je nach Summe fällige Kostenbeitrag in Abzug gebracht."