Hallo zusammen,
kann mir hier irgendwer auf meine Frage eine Antwort geben?
Ich habe mich vor einem halben Jahr von meinem Mann getrennt, nun musste ich feststellen das ich von meinem neuen und jetzigen Partner schwanger bin Ich möchte aber aus verschiedenen Gründen nicht mehr unbedingt heiraten. Nun meine Frage: Bekomme ich nun weniger Unterhalt, respektive nur noch Alimente für mein Kind, obwohl ich nicht nit dem neunen Vater verheiratet bin? Ausserdem wohnen wir auch nicht zusammen.
Vielen Dank für Eure ANtworten!
Unterhalt, wenn schwanger von neuem Partner
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Ich nehme an ,das du nur die Alis für das Kind meinst,denn ich fände es nicht richtig wenn dein Ex dir Alis zahlen müsste für DICH.
Wie schon erwähnt,schau das die Scheidung so schnell wie möglich über die Bühne geht,denn sonst gilt dein Kind als das leibliche des Ex-Mannes (Achtung,da gabs mal ein Gesetz oder so, wonach ein Kind bis zu einer bestimmten Zeit NACH der Scheidung IMMER noch als dem Ex seins angesehen wurde!
Am besten Anwalt beiziehen!!
Ansonsten wird es folgendermassen ablaufen.
Dein neuer Freund,der Kindsvater, sollte beim Sozial/Jugendamt DEINER Wohngemeinde vorstellig werden und eine Vaterschaftsannerkennungserklärung unterschreiben sobald das Baby geboren ist (ansonsten wird eine Beistandschaft für das Kind zwecks Abklärung der Vaterschaft errichtet),dann wird von diesem Amt eine sogenannter Unterhaltsvertrag erstellt worin die höhe der Alimente ( plus evenutell KIZU) festgehalten ist Alis sind in der Regel 17% vom Lohn fürs erste Kind,eventuell wird dann noch die Besuchsrechtsregelung auch festgehalten.
Wenn ihr nichts anderes vereinbart, wirst du alleinige Sorgerechtsinhaberin des Kindes, ihr könnt aber auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Hilft dir das weiter???
Grüessli und alles Gute
LL -
Ich nehme an, dass Sie lediglich die Alimente für das Kind meinen, da es nicht angebracht wäre, wenn Ihr Ex-Partner Ihnen Alimente für SICH zahlen müsste. Es ist von großer Bedeutung, dass die Scheidung schnellstmöglich abgeschlossen wird, da andernfalls Ihr Kind als leibliches Kind Ihres Ex-Partners betrachtet wird. Beachten Sie, dass es ein Gesetz gibt, das besagt, dass ein Kind bis zu einer bestimmten Zeit NACH der Scheidung IMMER noch als dem Ex-Partner zugehörig angesehen wird. Es empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ansonsten wird es folgendermaßen ablaufen: Ihr neuer Freund, der Vater des Kindes, sollte sich bei Ihrem Sozial- oder Jugendamt vorstellen und sobald das Baby geboren ist eine Vaterschaftsanerkennungserklärung unterzeichnen (sonst wird eine Beistandschaft für das Kind zwecks Abklärung der Vaterschaft errichtet). Das Amt wird dann einen Unterhaltsvertrag erstellen, in dem die Höhe der Alimente (plus eventuell KIZU) festgehalten ist. In der Regel betragen die Alimente 17% des Lohns für das erste Kind. Möglicherweise wird auch die Besuchsrechtsregelung festgehalten. Sofern Sie nichts anderes vereinbaren, werden Sie alleinige Sorgerechtsinhaberin des Kindes sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.