Hallo zusammen
Ich bin zurzeit 50 % Teilzeit angestellt, suche aber einen 80 % und habe mich schlussendlich doch beim RAV angemeldet, weil es finanziell doch noch eng wird obwohl ich doch noch zuhause wohne.
Soweit so gut.
Nun habe ich jedoch ein grosses Problem:
Ich habe einen zwei Nebenjobs gemacht, einer davon im Call Center. Nun habe ich beim Call Center (also Zwischenverdienst) in der Probezeit gekündigt, da ich mit diesen Arbeitsverhältnissen nicht einverstanden war -> 18.- pro Stunde während Probezeit, 20.- als Fest-Angestellter, unbezahlte Pausen, fürs WC musste man Pause eingeben und mühsamer Arbeitsort.
Das Problem ist nun, dass ich erst diese Woche erfahren habe, dass die Arbeitslosenkasse 30 Wartetage als Verstoss einsetzt, wenn man den Zwischenverdienst-Arbeitsgeber kündigt. Jedoch wusste ich das nicht schon vorher. :-/ Enderseits kann mir die RAV-Beraterin sagen, dass dieses Angebot nicht angemessen sei und die Kündigung nachvollziehbar ist. Anderseits bin ich mir am Überlegen, ob ich das gar nicht als Zwischenverdienst angeben soll oder auf die Juli-Auszahlung verzichten soll. Bei zweiterem würde ich ja noch im grauen Bereich der Strafe umgehen.
Nun ja, jetzt stecke ich schön in der Klemme und weiss nicht was ich tun soll?!?
Grosses Missverständnis beim Zwischenverdienst
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Hallo Robert
Danke für die Antwort.
Ja, mir ist gleich noch eingefallen, dass mir mein jetziger Arbeitgeber eine Pensum-Erhöhung per August auf 80 % angeboten hat mit dem Vermerk vorübergehend, was ich natürlich nicht ausschlagen kann.Und habe noch einen anderen Nebenjob im August. Nun ja, habe nochmals recherchiert und herausgefunden, dass bei einer zugesicherten Ersatzmöglichkeit die Sanktion gar nicht ergriffen wird?!? Ich meine, ich habe rechtzeitig gekündigt, da ich abends gleich nach 17 Uhr beim Call Center starten müsste und ich unmöglich das verbinden kann mit meinem erhöhten Arbeitspensum. Das sollte doch das RAV akzeptieren?!?
Mir ist noch aufgefallen, dass ich nicht alles ausgefüllt habe beim Formular wegen den Angaben. Falls man noch was nachträglich korrigiert, wird das Taggeld gekürzt? :-/ -
Du musst einfach ehrlich sein und die Formulare der ALV korrekt, das heisst wahrheitsgetreu sowie nach bestem Wissen ausfüllen und einreichen ...
... und Du solltest davon ausgehen, dass falsche Angaben oder Unterlassungen einmal später wohl zum Vorschein kommen könnten ... und alsdann hättest Du entsprechende Konsequenzen zu tragen ...
(Ich denke auch nicht, dass das "Beobachter"-Forum da wäre um Anleitungen und Hilfe zu geben, wie man Sozialleistungen erschleichen kann oder allenfalls einen Betrug machen würde ...)
Gruss -
Hoi Robert. Wie kommst du darauf, wenn du in der Probezeit kündigst, du keine Einstelltage beim RAV erhältst? Ich habe gerade das Problem, bin arbeitslos gemeldet und habe in der Probezeit gekündigt. Ich erhalte kein Geld vom RAV für 18 Tage. Für das Amt ist es eine zumutbare Arbeit und meine Gründe interessieren da überhaupt nicht.
Gruss -
Der letzte Beitrag von Robert ist über drei Jahre alt. Ich bezweifle, dass Robert noch in diesen Thread in diesem Forum schauen wird und Ihren Beitrag sehen wird.