Vor ca. 10 Jahren veroeffentlichte das Bauamt Maennedorf eine Quartier"Planung". Da mit dieser "Planung" vieles falsch war, organisierte ich, als Eigenheim-Besitzer in diesem Quartier, einen Rekurs. Dadurch musste die Gemeinde nochmals gruendlich "ueber die Buecher". Zum Beispiel mussten sie den Preis fuer eine Privatstr. die die Gemeinde den Besitzern abkaufen wollte, auf das 500-fache erhoehen. Eine Zufahrtstrasse die, nach erster Planung, "zwingend notwendig " war, um auf einem bestimmten Grundstueck "verdichtet bauen zu koennen ", musste abgesagt werden. Denn die Rekurenten wiesen nach, dass ebendieses Grundstueck mit einem jahrzehnte alten, notariell verbuchten Bauverbot belegt war! Auch behauptete die Gemeinde in der ersten "Planung", sie haette mit dem Landwirt besprochen, dass er Land abtreten muesse. Diese Behauptung stimmte nicht, war also eine Luege! Also musste die Gemeinde dieses Gespraech nachholen, was zu wesentlichen Aenderungen fuehrte.
Nun, nachdem die Gemeinde neu Planen und entsprechend vieles aendern musste, verlangt die Gemeinde, dass die Quartierbewohner die entstandenen Mehrkosten uebernehmen. Dabei handelt es sich um Anwalts, Gerichts und Teuerungskosten. Ich habe das Bauamt angefragt dass sie mir die QP-Abrechnungen zur Einsicht zustellen. Das wurde mir, sowohl auch meinem Anwalt verweigert. Als Auslandschweizer war es mir aber natuerlich nicht moeglich diese Unterlagen innert der gegebenen Frist von 30 Tagen auf dem Bauamt einzusehen.
Die Rechnung fuer diese "Planung" haben sie mir aber zugestellt. Darf ich denen nun schreiben "ich erachte es als paradox, pervers oder gar schizophren, wenn die mir ausgewaehlte Post zustellen, andere nicht, frei nach dem Willen des Bauamtes"! Besonders nachdem die Rekurenten dem Bauamt sehr bei der Planung geholfen haben. Denn ohne Rekurenten waere eine unnuetze Zufahrtstr. gebaut worden, die durch die Stube eines Jahrzehnte alten Hauses "geplant" war. Auch hatte die Gemeinde, an einem Privatweg, mit ca. 5 bis 10% Steigung, einen 30cm breiten Sandstreifen "geplant", " zur Stabilisierng des bestehenden Bitumenbelages"!! (Ein waehrend der ersten "Planung" im Bau stehendes Haus, musste auf seiner Laenge den Sandstreifen installieren. Dieser Sand wurde, wie von den Rekurenten vorausgesagt, (in den ersten zwei Regentagen) weggespuehlt). Mit der ganzen "Planung" war also vieles Schwachsinn! Dies mit der Definition die ich im Interenet gelesen habe: "Eine Behauptung die nicht bewiesen, oder aber widerlegt werden kann". Darf ich, in diesem Sinne, die Gemeindebehoerden darauf hinweisen dass deren ganze "Planung' zu einem wesentlchen Teil, Schwachsinnig war und es deshalb nicht Aufgabe der Quartierbewohner ist, die Mehrkosten zu bezahlen? Kann ich das Bezahlen der Rechnung verweigern, mit der Begruendung, andere Mails werde mir nach diktatorischen Regeln auch nicht zugestellt, also nehme ich an, die Rechnungen seien mir aus Versehen zugestellt worden, also ungueltig, denn das waere ja pervers oder schizophren wenn sie mir nur gewaelte Post, nach eigenem Ermessen zustellen wuerden? Auch wuerde ich gerne darauf hinweisen dass nach physikalischen Gesetzen, nicht s Verletzt werden kann, wo nichts ist.