Beiträge von sigi01au

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    Vor ca. 10 Jahren veroeffentlichte das Bauamt Maennedorf eine Quartier"Planung". Da mit dieser "Planung" vieles falsch war, organisierte ich, als Eigenheim-Besitzer in diesem Quartier, einen Rekurs. Dadurch musste die Gemeinde nochmals gruendlich "ueber die Buecher". Zum Beispiel mussten sie den Preis fuer eine Privatstr. die die Gemeinde den Besitzern abkaufen wollte, auf das 500-fache erhoehen. Eine Zufahrtstrasse die, nach erster Planung, "zwingend notwendig " war, um auf einem bestimmten Grundstueck "verdichtet bauen zu koennen ", musste abgesagt werden. Denn die Rekurenten wiesen nach, dass ebendieses Grundstueck mit einem jahrzehnte alten, notariell verbuchten Bauverbot belegt war! Auch behauptete die Gemeinde in der ersten "Planung", sie haette mit dem Landwirt besprochen, dass er Land abtreten muesse. Diese Behauptung stimmte nicht, war also eine Luege! Also musste die Gemeinde dieses Gespraech nachholen, was zu wesentlichen Aenderungen fuehrte.


    Nun, nachdem die Gemeinde neu Planen und entsprechend vieles aendern musste, verlangt die Gemeinde, dass die Quartierbewohner die entstandenen Mehrkosten uebernehmen. Dabei handelt es sich um Anwalts, Gerichts und Teuerungskosten. Ich habe das Bauamt angefragt dass sie mir die QP-Abrechnungen zur Einsicht zustellen. Das wurde mir, sowohl auch meinem Anwalt verweigert. Als Auslandschweizer war es mir aber natuerlich nicht moeglich diese Unterlagen innert der gegebenen Frist von 30 Tagen auf dem Bauamt einzusehen.


    Die Rechnung fuer diese "Planung" haben sie mir aber zugestellt. Darf ich denen nun schreiben "ich erachte es als paradox, pervers oder gar schizophren, wenn die mir ausgewaehlte Post zustellen, andere nicht, frei nach dem Willen des Bauamtes"! Besonders nachdem die Rekurenten dem Bauamt sehr bei der Planung geholfen haben. Denn ohne Rekurenten waere eine unnuetze Zufahrtstr. gebaut worden, die durch die Stube eines Jahrzehnte alten Hauses "geplant" war. Auch hatte die Gemeinde, an einem Privatweg, mit ca. 5 bis 10% Steigung, einen 30cm breiten Sandstreifen "geplant", " zur Stabilisierng des bestehenden Bitumenbelages"!! (Ein waehrend der ersten "Planung" im Bau stehendes Haus, musste auf seiner Laenge den Sandstreifen installieren. Dieser Sand wurde, wie von den Rekurenten vorausgesagt, (in den ersten zwei Regentagen) weggespuehlt). Mit der ganzen "Planung" war also vieles Schwachsinn! Dies mit der Definition die ich im Interenet gelesen habe: "Eine Behauptung die nicht bewiesen, oder aber widerlegt werden kann". Darf ich, in diesem Sinne, die Gemeindebehoerden darauf hinweisen dass deren ganze "Planung' zu einem wesentlchen Teil, Schwachsinnig war und es deshalb nicht Aufgabe der Quartierbewohner ist, die Mehrkosten zu bezahlen? Kann ich das Bezahlen der Rechnung verweigern, mit der Begruendung, andere Mails werde mir nach diktatorischen Regeln auch nicht zugestellt, also nehme ich an, die Rechnungen seien mir aus Versehen zugestellt worden, also ungueltig, denn das waere ja pervers oder schizophren wenn sie mir nur gewaelte Post, nach eigenem Ermessen zustellen wuerden? Auch wuerde ich gerne darauf hinweisen dass nach physikalischen Gesetzen, nicht s Verletzt werden kann, wo nichts ist.

    Das waren nicht die Nachbarn, das war die Gemeinde die den Sandstreifen angebracht hat. Meine Anwaeltin hat mir den Paragraphen genannt, nachdem der Verantwortliche, der gebaut hat, die Garantie fuer das "Produkt" übernehmen muss. Wie oben beschrieben, als ich das Bauamt darauf hinwies, behaupteten die "Der Weidweg ist Privatweg, da dürfen wir nichts machen, da haben wir keine Rechte" ! Diese Behauptung ist ja klar gegen die Tatsache, dass die Anwohner ,bezw. Besitzer, den Sandstreifen nicht wollten. Die Gemeinde aber behauptet hat : "Das ist zwingend nötig ,Gesetz!" Wie sie ja auch behauptet haben es sei "zwingend nötig " ein Grundstück, zwecks Überbauung, mit einer Strasse zu erschliessen. Obwohl auf dem Grünstück Bauverbot bestand. Aber juristisch gegen die Gemeindebehörden vorgehen?? Das hat keinen Sinn, die werden vor Gericht geschützt, ob die m Recht sind oder nicht, spielt keine Rolle.

    Fuer mich macht auch das nicht allzu viel Sinn. Denn der Randstein wurde um 30cm. verschoben. der Untergrund wurde nicht verändert. Höchstens festgestampft und Sand darueber gestreut. Der Sand war nach den ersten zwei Regenfällen weggeschwemmt. Dadurch dass der "ohne Sand-Sandstreifen" nun aber eine harte Oberfläche hat, sickert das Wasser nicht mehr ab, sondern fliesst zusaetzliches Wasser die Strasse runter. Die zwei Beton-Querrinnen im Weg, haben das Wasser aufgefangen bevor diese durch Sand verstopft wurden. Uebrigens wurde der Weg geteert von einem Nachbarn der mit den Anwohnern alles zuerst besprach und organisierte. Er war die "rechte Hand" des Besitzers des groessten Strassenbauunternehmens in der Größeren Umgebung. Bin sicher, er verstand mehr von Strassenbau als alle vom Bauamt zusammen! Der Straßenrand und die Randsteine, inkl. ein Zaun von ca. 2m. Höhe standen Jahrzehnte ohne Reparatur oder Schäden. Durch den Sandstreifen hatten die Anwohner aber schon nach den ersten zwei Regenfällen, Reparaturen und Ärger!

    Leider habe ich nicht mehr alle Begründungen gefunden, glaubte da muesste ich eine mehr sein, in der sie etwas begründet haben mit "Spurweite plus Überhang der Autos......". Aber vielleicht lesen sich die folgenden Kopien auch interessant:


    Die vorgesehenen Bankette entlang des Weidwegs sind gesetzlich nach den Zugangsnormalien vorgeschrieben (Zufahrtswege bis 10 Wohneinheiten). Die Bankette sollen insbesondere den Platzbedarf für den Begegnungsfall eines Personenwagens mit einem Fahrrad (Lichtprofile) gewährleisten. Die auf Privatgrund gesicherten Bankette dürfen folglich nicht überstellt werden. Auf Seite 35 des oben genannten Berichts, steht geschrieben: "Bankette sind aus bautechnischer Sicht fuer die Stabilitaet des Strassenbaukoerpers zwingend notwendig".

    Der Quartierplan Boldern sichert beidseitig entlang des Weidwegs den Platzbedarf von je 0.30 m für Bankette über den Plan Nr. 11 (Servitute). Die Bankette gewährleisten die nach Zugangsnormalien gesetzlich vorgeschriebenen Wegbreite (Zufahrtsweg bis 10 WE: 3.00 m Fahrbahn / 2 x 0.30 m Bankette). Im Falle des Weidwegs geht es darum, genügend Platz für den Begegnungsfall zwischen einem PKW und einem Radfahrer/Fussgänger freizuhalten.

    Mit dem Quartierplan sind auch die neuen Strassen- und Wegparzellen bestimmt worden. Wie oben erwähnt, bestimmt sich deren Ausgestaltung nach den Zugangsnormalien des Kantons Zürich. In den Zugangsnormalien sind Zugangsstrassen so beschrieben, dass sie in der Regel eine Fahrbahn haben und beidseitig ein Bankett. Dieses Bankett muss nicht asphaltiert sein, denn es gehört nicht zur Fahrbahn, sondern dient als eine Art Puffer, damit die Teile des Fahrzeugs, die den Radstand in der Breite überragen, nicht ins Privateigentum des angrenzenden Grundstück stossen, wenn das Fahrzeug genau auf dem Fahrbahnrand steht.


    Die Schweizer Strassenbaupraxis hat lange die seitlichen Strassenabschlüsse mit Bordsteinen gestaltet. Aus Kreisen der Grundeigentümer kam die Forderung, dass diese Abschlüsse aus Kostengründen auch einfacher gestaltet werden können – im Ausland würde dies auch ohne Probleme funktionieren. So kommt es, dass die seitlichen Fahrbahnabschlüsse vermehrt ohne Bordstein ausgebildet werden und die beidseitigen Bankette chaussiert sind. Dabei ist es möglich, dass im oberen Bereich vom Weidweg die Bankette aus beständigerem Material realisiert werden. So kann das Abschwemmen verhindert werden.

    Richtig, eine Gemeindeversammlung koennte das Projekt "ueber den Haufen werfen". Im Moment geht es mir aber zuerst darum, dass ich die Plaene sehen will. Denn ich traue den Beorden durchaus zu, dass es juristisch mindestens zweifelhafte Verfügungen gibt. Als es um Garantiearbeiten ging, fuer den weggeschwemmten Sand, wurden diese von der Gemeinde nicht anerkannt, mit der Begründung: "Das ist ein Privatweg, da haben wir keinerlei Rechte, da dürfen wir nichts machen!" Das obwohl bereits der erste Grunstueckeigentuemer, von der Gemeinde, gezwungen wurde, Land abzutreten zwecks bau des Sandstreifens. Auch wurde die Notwendigkeit des Sandstreifens, vom jetzigen Vertreter des Bauamtes, anders begruendet als vom , jetzt pensionierten Vorgänger. Beide Begründungen scheinen mir "Schleierhaft". Auch will die Gemeinde, Gemäß letzten Plänen die ich gesehen habe, die Bewohner des neu zu bauenden Quartier-Teils, einen Privatweg runterschicken um auf die Hauptstraße. zu laufen. Wenn die Gemeinde aber keine Rechte hat um Garantie arbeiten auszufueren, wieso hat sie denn Rechte diese Wege, mit wesentlichen zusätzlichen Fußgängern, zu belasten? Ich habe den Eindruck irgendwas stinkt hier! (Habe meine Anwaeltin informiert dass Sie von der Gemeinde Pläne bekommen sollte um an mich weiterzuleiten. Jetzt habe ich von ihr eine mail bekommen, dass sie bisher keine Pläne halten hat, sich aber darum kuemmern wird.)

    Richtig, eine Gemeindeversammlung koennte das Projekt "ueber den Haufen werfen". Im Moment geht es mir aber zuerst darum, dass ich die Plaene sehen will. Denn ich traue den Beorden durchaus zu, dass es juristisch mindestens zweifelhafte Verfügungen gibt. Als es um Garantiearbeiten ging, fuer den weggeschwemmten Sand, wurden diese von der Gemeinde nicht anerkannt, mit der Begründung: "Das ist ein Privatweg, da haben wir keinerlei Rechte, da dürfen wir nichts machen!" Das obwohl bereits der erste Grunstueckeigentuemer, von der Gemeinde, gezwungen wurde, Land abzutreten zwecks bau des Sandstreifens. Auch wurde die Notwendigkeit des Sandstreifens, vom jetzigen Vertreter des Bauamtes, anders begruendet als vom , jetzt pensionierten Vorgänger. Beide Begründungen scheinen mir "Schleierhaft". Auch will die Gemeinde, Gemäß letzten Plänen die ich gesehen habe, die Bewohner des neu zu bauenden Quartier-Teils, einen Privatweg runterschicken um auf die Hauptstraße. zu laufen. Wenn die Gemeinde aber keine Rechte hat um Garantie arbeiten auszufueren, wieso hat sie denn Rechte diese Wege, mit wesentlichen zusätzlichen Fußgängern, zu belasten? Ich habe den Eindruck irgendwas stinkt hier! (Habe meine Anwaeltin informiert dass Sie von der Gemeinde Pläne bekommen sollte um an mich weiterzuleiten. Jetzt habe ich von ihr eine mail bekommen, dass sie bisher keine Pläne halten hat, sich aber darum kuemmern wird.)

    Welch ein Zufall! Mein Grossvater war auch Waise und Verdingbub.Wurde viel geplagt und beschimpft . Weil er der Gemeinde "auf den Kosten" lag. Am Ende der Schulzeit erhielt er noch Fr.800.- von seiner Erbschaft -Guthaben und erhielt mit viel Glueck wo anders eine Lehrstelle. Er wollte zu Lebzeiten nie wieder in seine Heimatgemeinde! Obwohl sein Sohn (mein Vater) und ich interessiert gewesen wären mit ihm seien alte Heimat zu sehen.

    Ich bin dort aufgewachsen. Früher war das ein Kies/Geroell -Weg. Im Frühling mussten wir Kinder jeweils das Geröll das untergeschwemmt wurde wieder zusammenlesen und rauftragen. Deshalb wurde der Weg geteert. In der Rekursschrift habe ich darauf hingewiesen dass der Sand weggeschwemmt werden wird. Behörden Habens nicht geglaubt.Sand hat Wassersammler und Wasserschacht verstopft. Behörden erachteten sich nicht verantwortlich dafür!! Versuch mal einem Idioten beizubringen dass 1 + 1 nicht drei-einhalb-Komma-fünf ist!!

    Nicht Ueberraschend kann das fuer Beamte ein Problem sein. Ich kopiere jeweils ein Dokument mit weniger Auflösung,(bis runter zu 200pixel) oder teile das Dokument in zwei mails. Die Beamten konnten es nicht, meine Anwaeltin hat es hingekriegt mir das Doku. zu senden!?

    Eigentlich hat der Vertreter des Bauamtes mir gegenüber geschrieben, er dürfe mir die Pläne nicht schicken, weil die zu umfangreich seien, also nicht in einer mail geschickt werden könne. Ich finde das schwach, denn auch die ersten Pläne wollten die mir nicht senden, meine Anwältin konnte die aber problemlos übermitteln. Aber ich habe den leisen Verdacht, da ich derjenige war, der den Rekurs gegen die ersten Pläne eingeleitet habe, fürchten die ich haette wieder Beanstandungen. Was natuerlich durchaus möglich ist. Denn wenn die Gemeinde, an einer Privatstrasse mit ca.10-15% Gefaelle einen Sandstreifen auf jeder Seite des Bitumenbelages zur Stabilisierung dessen, anbringen will, so kommt mir der Begriff "Schwachsinn" in den Sinn. Besonders nachdem im unteren Teil des Weges dieser Teil des Sandstreifens, der einem Bauherrn bei Neubau aufgezwungen wurde, nach den ersten zwei Regen weggeschwemmt wurde und den Abwasserschacht etc. verstopfte. Auch wurde mir vom Vorgänger des jetzigen Chefs des Bauamtes versprochen dass die Sandstreifen bis auf weiteres nicht gebaut werden. Warum verhindern nun die jetzigen Behörden dass ich die Pläne sehe?? Denn schon bei der ersten "Planung" hat man erkannt dass die Behörden, inkl. Regierungsrat, der die Pläne bewilligte, keine Ahnung haben von Planung. Eine neue Strasse, die ein Grundstueck, zwecks Ueberbauungerschließen sollte, führte durch ein seit Jahren bestehendes Wohnhaus und haette ein Grundstück erschlossen, das seit Jahrzehnten mit Bauverbot belegt war!!! Und vieles mehr!! Aber sicher , rein pharagraphenmaessig kommen die vielleicht weg, auch weil die wohl von niemand anders kontrolliert werden. Also Grüßt mal schone den Hut!

    ich habe der Gemeinde gemailt, sie sollen das Dokument meiner Anwaeltin senden, so dass diese mir das Dokument weitersenden kann. Das ist mehr als eine Woche her. Bezweifle dass die Gemeinde reagiert hat. Der Anwaeltin habe ich auch gemailt sie soll mir das organisieren. Habe keine Antwort erhalten. Möglich dass sie nix mehrfit der Sache zu tun haben will, weil wir einen Prozess gegen die Gemeinde,(in anderer Sache) verloren haben, obwohl das Recht ganz klar auf meiner Seite war.( Der Beistand meiner Mutter hate sich in Sachen eingemischt die nicht sein Mandat waren und so meine Mutter um mindestens Fr.10'000,- geschädigt. Er brauchte dann nach der Kuendigung, neun (9) Monate um das Konto abzuschliessen!!! Aber Beamte dürfen das und werden vom Gericht geschützt!

    Die Anwaeltin hat das mit den ersten zwei Entwürfen der "Quartierplanung" gemacht. Das war vor einigen Jahren. Nun betrachtet Sie den Fall offensichtlich als abgeschlossen und all nix mehr zu tun haben mit der Sache.

    da bin ich komplett einverstanden. Was Du beschreist ist / waere auch vernünftig, da gäbe es aber juristisch einwandfreie Lösung.