Beiträge von blackberry

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

    Danke für deine Ausführung.

    Ich muss noch klarstellen. Ich bin bereits umgezogen. Der Auszugstermin war Ende Oktober 2015 (nicht 2016) und ich hätte wunschgemäss Ende September 2015 schon ausziehen wollen. Es gelang mir jedoch nicht, bereits im September einen Nachmieter zu finden resp. ich hatte Interessenten, die haben ihr Interesse aber immer wieder zurückgezogen (aus welchen Gründen auch immer! Lange Geschichte, bei der der Vermieter sicherlich auch seinen Beitrag dazu leistete, dass die Ersatzmieter sich abgewandt haben). Heftige Diskussionen mit dem Vermieter waren die Folge, er hat uns in diversen Punkten belogen, was mich zuletzt dazu bewegte, die Gesamtsituation nochmals zu analysieren und evt. eine Möglichkeit zu finden, die bezahlte letzte Miete zurückzufordern. Dabei habe ich mich auf den Mietvertrag fokussiert. Ich kannte den Mietvertrag meines damaligen Vormieters nicht im Detail, wusste aber dass er 2400.- bezahlte. Der Vermieter unterbreitete mir 2500.-. Ich gab ihm zu verstehen dass ich keine Erhöhung akzeptiere (und somit stellte ich indirekt klar, dass ich denselben Mietvertrag übernehmen will). Der Mietbetrag wurde folglich auf 2400 angepasst. Nun habe ich im Nachhinein festgestellt, dass die Kündigungsfrist nicht mit jener des Vormieters identisch war (er hat sie um 9 Monate verlängert! daher die 'einseitige Vertragsänderung').

    Das wäre nicht vereinbar mit der von mir beabsichtigten Übernahme des bisherigen Mietvertrages, was ich anzufechten gedenke.

    Danke für eure Anmerkungen...

    Ich (als Nachmieter) trete ausserterminlich in den laufenden Mietvertrag meines Vormieters ein. Der Vermieter gibt mir via Email noch die wichtigsten Konditionen an (Mietzins (der höher ist als beim Vormieter), Depot, erstmalige Kündigung etc). Da ich weiss, dass der Vormieter einen günstigeren MIetzins bezahlte, spreche ich das an, und verlange denselben Mietzins (Ich will schliesslich denselben Vertrag meines Vormieters übernehmen). Der Vermieter passt diesen an. Daraufhin unterzeichne ich den Vertrag.

    Einige Monate (Juli 15) später beschliesse ich zu kündigen. Erstmalige ordentliche Kündigung wäre mir jedoch erst auf den 30.06.2016 möglich, somit versuche ich ausserterminlich aus dem Vertrag zu kommen. Einen Nachmieter bräuchte ich auf den 01.10.2016, finde ihn aber erst auf den 01.11.2016 (eine Doppelmiete steht aus).

    Nun erfahre ich, dass der Mietvertrag, den ich dannzumal unterschrieben habe bzgl. Kündigunsfrist abgeändert wurde (mein Vormieter hätte auf den 30.09.2016 ordentlich raus können). Dies wäre genau mein gewünschter Termin gewesen. Was denkt ihr? Lässt sich da was machen? Kann ich die Monatsmiete vom Oktober zurückverlangen? Schliesslich hat der Vermieter den Vertrag einseitig abgeändert ohne mir das bei Mietantritt mitzuteilen.

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich in das Mietverhältnis des Vormieters eintrete und somit die identischen Bedingungen übernehme (sprich eine Nachmieterschaft liegt vor und nicht ein neues Mietverhältnis mit neuem Vertrag, was der Vermieter nun behauptet).

    Kommt hinzu, dass auf dem Mietvertrag noch alter Referenzzinssatz, alte Teuerungsbasis angegeben waren (bei einem neuen Vertrag dürfte ich doch davon ausgehen, dass diese Konditionen 'aktuell' angegeben werden?!). Kommt hinzu, dass ich dannzumal insistierte und die Mietzinserhöhung nicht akzeptierte, somit implizit zu verstehen gab, dass ich den Mietvertrag 1:1 übernehmen will.

    Kann ich nicht darauf beharren, dass es sich um eine Nachmieterschaft gehandelt hat (mit denselben Bedingungen meines Vormieters) und der Vertrag ex post als nichtig bezeichnet werden könnte, da mir diese einseitige Vertragsänderung nicht mitgeteilt wurde?

    Danke für eure Hilfe.