Der Fall:
Ich war seit Mai 2015 dreimal jeweils temporär via über das gleiche Büro angestellt. 1.Job war von 11.Mai bis 7.August (Einsatzdauer nach Vertrag 4 bis max 12 Wochen), 2. Job war von 11.August bis 21. September (Einsatzdauer nach Vertrag 11.08.2015 bis unbestimmt) und der 3.Job war von 28. September bis 30.September (Einsatzdauer nach Vertrag 28.09.2015 bis unbestimmt). Der erste Job wurde von mir gekündigt, aber die anderen beiden Jobs wurden seitens Büro beendet. Seit Oktober bin ich nun auf Stellensuche.
Das Problem:
Nun habe ich vom kantonalen Arbeitsamt eine Androhung erhalten, dass ich mit Einstelltage rechnen muss, da ich im Zeitraum 11.August bis 21.September 2015 keine Arbeitsbemühungen (August und September) gemacht habe. Fakt ist, dass ich in diesen Zeitraum genau einen Tag (10.August 2015) arbeitslos war. Dies wurde NICHT am RAV gemeldet, da ich an diesen Tag den Bescheid bekam, dass ich den 2.Job am nächsten Tag beginnen kann.
Ich formuliere kurz das Schreiben:
"Das zuständige RAV informiert uns (Amt für Arbeit (steht nicht auf dem Schreiben)), dass Sie während der Kündigungsfrist (2 Tage bei Temporärverträgen in der ersten drei Monate(steht auch nicht auf dem Schreiben)) vom 11.08.2015 (Datum der Kündigung) bis 21.09.15 bzw. bis zum Stempelbeginn am 22.09.2015 keine persönlichen Arbeitsbemühungen eingereicht haben."
Es ist mir bewusst, dass ich während der Kündigungsfrist und befristeten Arbeitsverhältnisse Arbeitsbemühungen einreichen muss. Nur war der 1.Job befristet und dieser war ausserhalb des Zeitraum 11.8 bis 21./22.9. Die anderen beiden Jobs war dagegen ubefristet, da die Verträge eine unbestimmte Dauer hatten.
Das habe ich bisher erledigt:
Die Arbeitsbemühungen für den September wurden bereits Ende September beim RAV fristgerecht und vollständig eingereicht. Arbeitsbemühungen für den August wurde dagegen nicht eingereicht, da ich für diesen Monat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld wollte. Denn im August war ich wie oben erwähnt nur ein Tag arbeitslos (10.August 2015). An anderen restlichen Tagen wurde gearbeitet.
Fazit:
Ich empfinde das Schreiben vom Arbeitsamt als reinste Schickane! Oder ist es sogar berechtigt und muss ich mit Einstelltage rechnen? Ich danke bereits für Eure Hilfe