Beiträge von fcb1989

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    Hallo zusammen


    Ich bin seit dem 17.Mai 2022 arbeitslos und bei der kantonalen Arbeitslosenkasse angemeldet. Nun habe ich seither KEINE einzige Antwort erhalten, was ich absolut eine Frechheit finde. Vom Versicherten wird eine Meldepflicht von innerhalb 24 Stunden erwartet, aber die Kasse interessiert das überhaupt nicht über dessen Meldepflicht. Nicht mal eine Antwort habe ich erhalten, ob ich Anspruch auf ALV habe oder das Unterlagen fehlen würden.

    Das Problem soll nun der Arbeitsvertrag sein, obwohl Anfang Dezember derselbe Vertrag noch akzeptiert und dadurch der Kredit bewilligt wurde. Daraus wurde auch bereits am 10.Dez der Kreditkarte ausgehändigt und von beiden Parteien unterschrieben, also gültig. Danach gibt es die erwähnten 14 Tage Wartefrist, die genau dafür da ist während dieser Zeit noch vom Vertrag zurückzutreten. Nach dieser Wartefrist tritt der Vertrag laut Gesetz in Kraft, aber die Bank meldet sich erst am 8.Jan, dass plötzlich der Arbeitsvertrag nicht akzeptiert wird Und dies erst nach meinem Mail, warum keine Auszahlung gemacht wird trotz unterschriebenen Vertrag seitens der Bank??

    Ich habe einen Kreditvertrag mit einer Bank unterschrieben zurück an den Vermittler gesendet. Trotzdem wird die Auszahlung weiterhin nicht ausgeführt, trotz unterschriebene Vertrag und Ablauf der gesetzlichen 14 Tage Wartefrist. Diese Wartefrist ist nun seit dem 8.Januar vorbei und nun muss ich dauernd beim Vermittler jeweils der Sache nachrennen, wann die Auszahlung gemacht wir. Zuerst wurde die "farbige Unterschrift" von der Bank nicht akzeptiert und nun wird plötzlich der Einsatzvertrag bemängelt, weil er als von 3 Monaten befristet bezeichnet ist. Obwohl ich bereits mehr als 7 Monate beim selben Arbeitgeber temporär tätig bin und seitens der Vermittler 6 Monate vorrausgesetzt sind. Dies sind übrigens an den beigelegten Lohnabrechnung sichtbar.

    Hallo


    Ich hatte gestern Donnerstag eine temporäre Stelle angetreten.Nun wurde ich von der Einsatzfirma 15min vor Feierabend informiert, dass die Einsatzfirma mich nicht mehr benötige, da sie nicht mehr viel Arbeit haben und daher die Temporären mit sofortiger Wirkung nicht mehr weiterbeschäftigen.Ich weiss, dass die Einsatzfirma mich als Temporärer nach Hause schicken kann bzw meine Arbeit nicht mehr benötigen. Aber nun wurde ich von meinem Temporärbüro nie davon informiert und erreichbar war auch niemand beim Temporärbüro, obwohl ich bereits 1h vor Ende der Öffnungszeiten des Temporärbüros mehrmals angerufen habe ohne jemand zu erreichen.


    Daher nun die Frage: Habe ich dennoch Anspruch auf eine Art Lohnfortzahlung, da ich noch beim Temporärbüro angestellt bin? Da ich nun sicher am Montag wieder zuhause sitze ohne Arbeit. Denn der Einsatz kann ja nur vom Temporärbüro gekündigt werden, was nicht der Fall ist.

    Die kantonale Arbeitslosenkasse hat einmal mehr kommentarlos die Auszahlung der Gelder über Weihnachten eiskalt verstrichen lassen. Obwohl die alle benötigten Unterlagen der Kasse zugestellt wurden! Zuerst behaupten, dass eine Auszahlung nicht möglich ist aber ohne Angabe von fehlenden Unterlagen. Völlig beschämendes Auftreten gegenüber korrekten Versicherten. Auf jeden Fall habe ich aus meinen Fehler von 2016 gelernt und einige Tipps von @nick411 angewendet. Dagegen kann ich über dessen Kommentar nur den Kopf schütteln. Andere Stellen mit meinem Anliegen "belästigen"? Diese Stellen wie Arbeitsamt und Ombudstelle sind genau dafür da, damit solche unseriöse Firmen, wie in diesen Fall die Kasse, aufgezeigt wird: so definitiv nicht! Aber das der ganze Saftladen (Kasse, Arbeitsamt und auch das RAV) unter einer Decke steckt, weiss man nicht erst seit heute.Was die drei Firmen teils mit den Versicherten machen ist absolut respektslos und menschensverachtend, obwohl der Versicherte jederzeit seinen Pflichten sorgfältig macht.

    Ich hatte heute morgen einen Unfall und falle zwei bis drei Tage aus. Nun wurde ich von der Einsatzfirma informiert dass der Einsatz per sofort beendet ist. Gibt es hier keinen Kündigungsfrist? Was soll ich nun machen?


    Ich war via einen Temporärbüro bei dieser Einsatzfirma erst seit dieser Woche angestellt.

    Ich war ab dem 9. Februar 2017 ausgesteuert und beim RAV und Kasse abgemeldet. Von 22. Februar bis 16. Juli 2017 war ich temporär angestellt. Nun bin ich wieder arbeitslos. Beim heutigen Erstgespräch wollte der Berater die Arbeitsbemühungen von April bis Juli 2017. Den Juli habe ich heute gebracht mit 14 Bewerbungen. Aber von April bis Juni 2017 war ich ja sowieso abgemeldet und hätte sowieso kein Geld erhalten da ich ausgesteuert war. Muss ich nun mit Einstelltage rechnen und wenn ja wieviel? Warum muss ich überhaupt Arbeitsbemühungen machen wenn ich ausgesteuert und abgemeldet bin zudem arbeitstätig?

    Ich war vorhin beim Erstgespräch beim RAV und musste mit anhören, dass gemäss meinem Berater die Beitragszeit nicht ausreichend sei und daher kein Arbeitslosengeld erhalte. Ich war seit 9. Februar 2017 ausgesteuert und hatte seit dem 22. Februar 2017 eine temporäre Stelle. Nun bin ich seit dem 17. Juli 2017 neu arbeitslos gemeldet.


    Nun meine Frage ist:


    Wird die Beitragszeit neu erst ab Februar 2017 berechnet, da die alte Rahmenfrist abgelaufen ist -> Daher hätte ich nur 6 Monate Beitragszeit -> Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld


    Aber überall steht von innerhalb zwei Jahren müsste man mindestens 12 Monate Beitragszeit aufweisen und in meinen Fall wären es gar 14 Monate Beitragszeit -> Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Ich bin momentan arbeitslos und bei der kantonalen Arbeitslosenkasse angemeldet. Letzte Woche habe ich alle geforderten Unterlagen der Kasse am Mittwoch persönlich vorbeigebracht. Damit die Überweisung am nächsten Tag auf dem Konto drauf ist, spätestens Freitag. Bis heute habe weder Überweisung noch Antworten bekommen seitens der Kasse. Die zuständige Sachbearbeiterin reagiert praktisch nur nach jeweils drei Mails auf mein Anliegen. Sogar von der Filialleiterin bekomme ich keine Hilfe auf mein Anliegen! Entweder werde jeweils auf die Sachbearbeiterin weitergeleitet oder einmal gar ich solle nicht der ganzen Kasse schreiben, nur an die Sachbearbeiterin! Was sind das für Antworten? Vom Amt für Wirtschaft will ich gar nicht reden, denn die antworten gar nie und das auf gefühlte zwanzig Mails. Anrufen kann ich leider nicht, weil aufgrund dieser Verzögerungen der Überweisung die Swisscom mein Anschluss gesperrt hat. Bis Ende dieser Woche muss ich rund 2000.- Rechnungen bezahlen, sonst habe ich ab nächste Woche mehrere Betreibungen am Hals. Gar der Verlust der Wohnung steht auf dem Spiel. Was kann man gegen diese unseriösen Kassen tun?

    Ich bin Mitglied bei der Unia-Gewerkschaft und habe schon bei ihnen Hilfe versucht zu holen

    Auch die kantonale Ombudstelle wurde informiert über dieses Fehlverhalten der Kasse.

    Gruess

    Sven

    Der Fall:

    Ich war seit Mai 2015 dreimal jeweils temporär via über das gleiche Büro angestellt. 1.Job war von 11.Mai bis 7.August (Einsatzdauer nach Vertrag 4 bis max 12 Wochen), 2. Job war von 11.August bis 21. September (Einsatzdauer nach Vertrag 11.08.2015 bis unbestimmt) und der 3.Job war von 28. September bis 30.September (Einsatzdauer nach Vertrag 28.09.2015 bis unbestimmt). Der erste Job wurde von mir gekündigt, aber die anderen beiden Jobs wurden seitens Büro beendet. Seit Oktober bin ich nun auf Stellensuche.

    Das Problem:

    Nun habe ich vom kantonalen Arbeitsamt eine Androhung erhalten, dass ich mit Einstelltage rechnen muss, da ich im Zeitraum 11.August bis 21.September 2015 keine Arbeitsbemühungen (August und September) gemacht habe. Fakt ist, dass ich in diesen Zeitraum genau einen Tag (10.August 2015) arbeitslos war. Dies wurde NICHT am RAV gemeldet, da ich an diesen Tag den Bescheid bekam, dass ich den 2.Job am nächsten Tag beginnen kann.

    Ich formuliere kurz das Schreiben:

    "Das zuständige RAV informiert uns (Amt für Arbeit (steht nicht auf dem Schreiben)), dass Sie während der Kündigungsfrist (2 Tage bei Temporärverträgen in der ersten drei Monate(steht auch nicht auf dem Schreiben)) vom 11.08.2015 (Datum der Kündigung) bis 21.09.15 bzw. bis zum Stempelbeginn am 22.09.2015 keine persönlichen Arbeitsbemühungen eingereicht haben."

    Es ist mir bewusst, dass ich während der Kündigungsfrist und befristeten Arbeitsverhältnisse Arbeitsbemühungen einreichen muss. Nur war der 1.Job befristet und dieser war ausserhalb des Zeitraum 11.8 bis 21./22.9. Die anderen beiden Jobs war dagegen ubefristet, da die Verträge eine unbestimmte Dauer hatten.

    Das habe ich bisher erledigt:

    Die Arbeitsbemühungen für den September wurden bereits Ende September beim RAV fristgerecht und vollständig eingereicht. Arbeitsbemühungen für den August wurde dagegen nicht eingereicht, da ich für diesen Monat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld wollte. Denn im August war ich wie oben erwähnt nur ein Tag arbeitslos (10.August 2015). An anderen restlichen Tagen wurde gearbeitet.

    Fazit:

    Ich empfinde das Schreiben vom Arbeitsamt als reinste Schickane! Oder ist es sogar berechtigt und muss ich mit Einstelltage rechnen? Ich danke bereits für Eure Hilfe