Der Text ist nicht ganz richtig und macht keinen Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.
Da gibt es aber sehr grosse Unterschiede. Patientenverfügung wird nicht vom KESB abgesegnet und hat nichts mit dem KESB zu tun. Die muss auch nicht von Hand geschrieben, oder beglaubigt werden.
Und das Automatisch der Ehepartner das gesetzliche Vertretungsrecht hat, das ist auch Geschichte.
Und ja, bei uns in der Familie haben ALLE einen Vorsorgeauftag. Von der Grossmutter bis zum Enkel.
Und Nein, ich werde die Abstimmung gegen die KESB nicht unterstützten. Ich habe (als Alleinerziehende Mutter) gute Erfahrungen mit denen gemacht. In dem sie mich einfach in Ruhe liesen. Vor der KESB musste ich jährlich auf die Gemeinde und das Vermögen meines Sohnes nachweisen. Seit der KESB nie mehr. Auch das Erbe meines minderjährigen Sohnes konnte ich ohne Einschränkung selber verwalten.
Ich denke mal, so wie man mit denen umgeht, kommts zurück.