Beiträge von PC

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    Der Text ist nicht ganz richtig und macht keinen Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.


    Da gibt es aber sehr grosse Unterschiede. Patientenverfügung wird nicht vom KESB abgesegnet und hat nichts mit dem KESB zu tun. Die muss auch nicht von Hand geschrieben, oder beglaubigt werden.

    Und das Automatisch der Ehepartner das gesetzliche Vertretungsrecht hat, das ist auch Geschichte.

    Und ja, bei uns in der Familie haben ALLE einen Vorsorgeauftag. Von der Grossmutter bis zum Enkel.
    Und Nein, ich werde die Abstimmung gegen die KESB nicht unterstützten. Ich habe (als Alleinerziehende Mutter) gute Erfahrungen mit denen gemacht. In dem sie mich einfach in Ruhe liesen. Vor der KESB musste ich jährlich auf die Gemeinde und das Vermögen meines Sohnes nachweisen. Seit der KESB nie mehr. Auch das Erbe meines minderjährigen Sohnes konnte ich ohne Einschränkung selber verwalten.


    Ich denke mal, so wie man mit denen umgeht, kommts zurück.

    Dann ist es doch klar. Sie könnten denjenigen Teil der Zusatzversicherung kündigen, der billiger geworden ist. Haben Sie mehrere Posten, dann können Sie nur diesen Teil kündigen. Den Rest nicht.


    Da sie ja jetzt die 5 Jahre überstanden haben, gilt ab sofort das jährliche Kündigungsrecht. Somit könnten Sie spätestens per 31.12.2020 alles kündigen.

    Achtung: Es betrifft die Zusatzversicherung. Da gelte andere Regeln.


    Die Zusatzversicherung muss üblicherweise spätestens per Ende September gekündigt werden.
    Ob sie, allenfalls nach einer Aenderung der Prämie ausserordentlich gekündigt werden kann, ist bei jeder Versicherung anders.
    Das steht in deh AGB der Assura. Und nur das gilt.


    Die Zusatzversicherung ist nicht dem KVG unterstellt. Da kann jede Versicherung eigene Regeln aufstellen.

    Ich habe meinen Arbeitsvertrag Ende Januar für Anfang März unterschrieben. Im Februar bezog ich noch die mir zustehnde Ferienwoche. Für die restlichen 3 Wochen habe ich keinen Bewerbungen mehr gemacht. Als Dank hat man mir dann die Zahlung für den Monat Februar komplett gestrichen. Weil ich hätte mich immer noch bewerben müssen. Sogar während ich die mir zustehenden Ferien bezog. Einsprache war Chancenlos........

    In meinem z.B: und ich kenne viele Frauen bei denen das auch drinn steht.

    Wenn im Urteil steht, dass der Vater 1/2 der unvorhergesehenen Kosten zu tragen hat, dann ist das so. Und das ist auch ein üblicher Text in einer Scheidungsvereinbarung. Nur gelten "Normale" Arzt oder Zahnarztkosten nicht als unvorhergesehen. Müsste das Kind z.B. eine Brille haben, dann müsste der Vater seinen Anteil daran bezahlen.


    Beim Zahnarzt ist das Problem aber folgendes. Üblicherweise hat man heute für Kinder eine Versicherung die Zahnkorrketuren fast zu 100% bezahlt. Aber eben nicht zu 100%. Muss also nun eine Zahnkorrektur gemacht werden, die kostet schnell mal Fr. 15'000, dann müsste der Vater 1/2 der nicht versicherten Kosten tragen. Da Zahnkorrekturen zu den unvorhergesehen Kosten zählen. Gibt es keine Versicherung, dann kann es dann halt schon sein, dass es 1/2 der Fr. 15'000 sind. Darum muss da auch der Vater darauf beharren, das die Mutter eine solche Versicherung abschliesst, oder ev. sogar selber abschliesst. Kostet vieles weniger als nacher den Anteil zu tragen.


    Also was steht im Scheidungsurteil.



    Man lernt NIE aus, aber von einem privaten Verein dem einige Kreditbanken und Leasingfirmen angehören hatte ich bis anhin noch nie was gehört. Aber wie Sie selber schreiben, besitzen Sie keine Kreditkarte, und haben auch kein Leasinggeschäft am laufen. Damit sind Sie bestimmt auf der sicheren Seite und haben keinen negativen Eintrag, das mit der Intrum-justitia, berührt diesen Eintrag nicht, ausser Sie hätten damals mit Ihrer Kreditkarte bezahlt, aber auf Rechnung ist was anderes.

    Es gibt in der Schweiz kein zentrales Organ, das Schuldner, Schlechtzahler, Kreditunwürdige und andere mit Geld nicht umgehen könnende Personen schweizweit erfasst, und abrufbar wäre.

    die ZEK erfasst nur Kreditkarten, Konsumkredite und Leasingfälle, bei denen die Be- oder die Rückzahlung stottert. Bei Miet, oder Krankenkassenschulden, und auch bei Nichtbezahlung von Elektro.- Billag- und Handyrechnungen erfährt die ZEK nichts.



    Das stimm so leider nicht. Bei der ZEK sind ALLE Kredite (wie von Ihnen beschrieben) eingetragen. Egal ob guter oder schlechter Zahlen.

    @Tommy21

    Ich habe auch einen solchen Kurs gemacht und es war das Beste was ich jemals gemacht habe.

    Ich weiss natürlich nicht, ob Sie in etwas das gleiche machen wie ich. Aber ganz ehrlich, nur weil Sie einen Fachhochschulabschluss haben, heisst das noch lange nicht, dass Sie sich auch richtig beim Bewerbungsgespräch benehmen.

    Bei mir im Kurs war nur "Mittel bis höheres Kader". Was schon mal das ganze auf ein sehr verträgliches Niveau schraubte.

    Die Kursleiter waren von einer externen Firma, absolut topp (machen die gleichen Kurse auch bei internationalen Firmen).

    Wir haben nicht nur unseren Lebenslauf überarbeitet (auch dort kann man immer was dazulernen) Wir haben auch Ratschläge betreffend Kleider, Auftreten etc. bekommen. Dann wurden intesiv Bewerbungsgespräche geführt und wir mussten uns auch mit der Vergangenheit beschäftigten...

    Das ganze tönt jetzt vielleicht nicht so interessant, es war es aber definitiv..

    Mir wurde auch geholfen, ein Konzept für eine Selbständigkeit zu entwerfen und zu fördern. (Was beim RAV sonst nicht der Fall gewesen wäre)

    Ich habe in der Vergangenheit Retorikkurse und Div. Krauthammerkurse gemacht. Aber das war dann das Tüpfli ufem i.

    Ich treten heute bei Bewerbungsgesprächen so auf, als ob ich mit einem guten Freund spreche. Fühle mich wohl und weiss was ich will.

    Ich bekam bei den letzten 2 Bewerbungsgesprächen auch Komplimente desswegen.

    Im übrigen waren wir aber auch ein supe Team und haben uns gegenseitig extrem aufgepuscht. Da ich in einem kleinen Kanton wohne, war sogar eine ehemalige Mitschülerin vom KV in meiner Gruppe.

    Von allem was das RAV mit geboten hat, war das definitiv das allerbeste.........

    Ob Sie rechtlich den Kurs machen müssen, dass müssen Sie wahrscheinlich mit ihrem Kursleiter besprechen.

    Wenn Sie eine Auszeit wollen, dann bringt die Anmeldung beim RAV überhaupt nichts.

    Denn Sie müssen Sie ja während diesen Monaten konstant Bewerben und falls es eine temporäre Stelle gäbe diese auch annehmen. Auch düften Sie ja offizielle nicht in die Ferien oder so, da Sie erst nach 3 Monaten 1 Woche Ferien zu Gute haben.

    Versicherungstechnisch bringt es auch nicht unbedingt viel.

    Sie sind zwar gegen Unfall versichert, nicht aber gegen Krankheit. Und beim BVG ist nur das Risiko versichert.

    Sie können aber für diese 3 Monate beim jetzigen Arbeitgeber eine Abredeversicherung für den Unfall machen. Das muss nicht zwingend die SUVA sein, denn nicht alle Firmen sind bei der SUVA Unfallvesichert. Das müsste dann aber Ihre Personalabteilung wissen. Und bei der Krankheit könnten Sie in eine Einzelversicherung übertreten (Falls nicht schon bei der KK versichert).

    Also, wenn nicht zwingend in diesen 3 Monaten auf Geld angewiesen, dann das RAV vergessen und die Zeit geniessen.



    Wir sind leider alleine in der Schweiz, und die einzige Lösung für die kleine wäre eine Krippe...ich finde es aber doof, dass ich für eine Krippe zahlen muss, wenn ich Zuhause bin :(

    Wenn ich einen Termin beim RAV hätte, oder ein Vorstellungsgespräch, könnte ich schon eine Freundin finden, die auf die kleine aufpasst.



    Aber genau das müssen Sie.

    Wenn Sie nicht nachweisen können beim RAV, dass Sie für die von Ihnen gewähle Teilzeit (z.B: bei 40% Tage) eine Kinderbetreuung haben, sind Sie nicht vermittlungsfähig und haben somit kein Anrecht auf ALV.

    Da nützt es nicht, wenn mal jemand kurz auf das Kind aufpasst, wenn man ein Vorstellungsgespräch hat.

    Im übrigen. Ich würde nie mit dem Kind beim RAV auftauchen. Das ist so ziemlich das schlimmste was passieren kann.

    Es ist nun mal leider so und es gibt halt einfach immer wieder Mütter, die sich dann entscheiden müssen. Krippe bezahlen und von der ALV Geld beziehen, oder aber eben nicht. Beides geht nicht. Was ich prinzipielle Nachvollziehen kann, denn auch wir Mütter die in der Arbeitswelt drinn sind, müssen sich darüber immer wieder Gedanken machen. Ich kann nicht einfach sagen, ich habs satt und geht jetzt mal zum RAV.....

    Ich kann das so nicht bestätigen.

    Bin selber BMI 30+. Aber sehr sportlich. Schreibe das auch in meinem Lebenslauf...

    Ich glaube nicht, dass ich je wegen meinem Aussehen eine Absage bekam. Dann eher schon wegen dem Lohn.

    Ich hätte aber schon bei mehreren Sportherstellen eine Stelle bekommen. Und dort denke ich, würde man wohl zuerst auf so was achten....

    Wir hatten über Ostern diese Diskussion....

    Mit dabei. Mein Sohn 15 jährig (3 OS) eine 5. +6. Klasslehrerin.

    Und der Tenor war ganz klar.

    Was nützt es wenn die 2 Stunde später zur Schule müssen. Dann wird 2 Stunden länger geschlafen und danach ist man genau gleich müde wie wenn man 2 Stunden früher aufgestanden ist. Es ist doch egal, wann die aufstehen. Sie sind immer müde nach dem Aufstehen......

    Aber ja ich finde auch, dass die heutigen Kinder viel zu lange draussen sein dürfen. Meine Wohnung liegt direkt an einem Spielplatz. Rund herum hat es aktuelle 17 Kinder in der Schule (Kiga nicht mitgezählt) Ohne jetzt in irgend einer Art rassistisch zu sein. Die kinder der Tamilenfamilien (2), Italiener (2), Jugoslawen (1) gehen nie vor 22 Uhr rein. Die Kinder der Schweizer (5) müssen spätestens um 8 Uhr rein...... Ev. kommt halt das ganze auch davon, dass man sich einfach nicht ganz den Gepflogenheiten bei uns angepasst hat.

    Musste gerade schmuntzel als ich den Text las.

    Gerade Gestern kam mein 16 jähriger Sohn aus seiner Höhle (sprich Zimmer) so um ca 20 Uhr, hüpfte freudestahlend in die gute Stube und meinte.

    Super, endlich ist es um diese Zeit wieder hell. Das heisst der Sommer kommt.....

    Probleme mit der Zeitverschiebung. Die hat bei uns nur die Katze. Die will ihr Futter jetzt noch eine Stunde früher......

    Ich gehöre zu denen die am frühen Morgen am Besten arbeiten. Ich kenne aber auch das Gegenteil.

    Ich habe in der Lehre immer um 6.30 Uhr begonnen zu Arbeiten. Dafür konnte ich um 4 nach Hause.

    Noch heute bin im spätestens um 8 bei der Arbeit, aber um 3 ist Schluss.....

    Also mir kam das Schulsystem immer sehr entgegen.

    Auch mein Sohn ist jetzt in der 3. OS. Er ist zwar ein Morgenmuffel, hat aber prinzipielle keine Probleme mit dem Aufstehen und den Schulbeginn.

    Wo liegt denn da auch das Problem. Ab Sommer kommt er in die Lehre und muss dann um 5 Uhr aufstehen.

    Ich finde es immer wieder lustig, was die Wissenschaft so alles herausfindet und uns verkaufen will.....

    Jeder Mensch ist verschieden, und jetzt zu verallgemeinern, dass die ach so armen Schüler viel zu Früh in die Schule müssen ist absolut lächerlich.

    Ja es gibt ganz sicher Kinder die darunter leiden. Aber es gibt halt auch diejenigen die es nicht tun.

    Und ganz ehrlich. Fragt man die Kinder, dann ich bin fast überzeugt, dass die lieber früher aufstehen und dann die Schule um 15 Uhr fertig ist als wenn die Schule erst um 10 Uhr startet und man dann erst um 17 Uhr fertig ist....... Dann ist nämlich nichts mehr mit Spielen nach der Schule.

    Es ist nun mal halt so, das der eine darunter leidet und es dem anderen zugute kommt. Aber ich denke, dass die Kinder immer noch mehr davon profitieren, wenn Sie frühere Schluss machen und danach noch Zeit zum Spielen haben, als das sie am Morgen später anfangen müssten.....

    Dann sind nämlich die Frühaufstehen auch schon wieder das erste mal müde.....

    ACHTUNG:

    Ich bekam 45 Tage Taggeld gestrichen, weil ich, nach der Unterschrift auf dem Arbeitsbertrag, mich nicht weiter beworben habe..

    Der Antritt war 4 Wochen später.

    Ich machte Einsprache und die Begründung war, dass ich ev. noch für diese 4 Wochen einen Job gefunden hätte um diese Zeit zu überbrücken.

    Also unbedingt abklären, ob Sie wirklich mit dem Bewerben aufhören können.

    Ich bin nicht der Meinung von Nachdenkerin

    Die Kinder- und später Ausbildungszulagen werden ja an die Eltern ausbezahlt um diese finanzielle etwas zu entlasten.

    Auch wenn das Kind nun volljährig ist aber immer noch zu Hause ist, hat man als Eltern diverses Kosten zu tragen.

    Im weiteren muss man ja als Erziehungsberechtigter auf diese Zulagen Steuern bezahlen, da diese ja zum Einkommen gehören.

    Warum nun soll denn das Geld dem erwachsenen Kind gehören? Ich als Mutter habe dies als Zulage, bezahle Steuern darauf. Kann aber, sobald das Kind über 18 ist die entsprechenden Abzüge bei den Steuern fast nicht mehr machen........ Und soll es dann noch direkt 1 zu 1 den Kind weitergeben......

    Im übirgen bekommt man diese Zulage nicht mehr, wenn das Kind Volljährig ist, noch in der Ausbildung ist, aber nicht mehr zu Hause wohnt.