Also hier im Kanton Zug sind bei einer Privaten Person ausbezahlt Fr. 30.-- usus. Wohlgemerkt bei einer Schweizerin. Viele Ausländerinnen würden es auch für Fr. 25.-- machen, wollen es dann aber schwarz.
Was sie noch vergessen haben. Wenn Sie die Putzfrau bei der AHV angemeldet haben dann müssten Sie noch 5% Quellensteuer abziehen. Damit bezahlt die Putzfrau die Steuern auf ihr Einkommen und muss es nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Und die Unfallversicherung für rund Fr. 100.oo /Jahr müssten Sie auch abschliessen.
AHV/ALV muss von einem Angestellten immer Anteilsmässig bezahlt werden. Sollte das vom Arbeitgeber übernommen werden. dann muss das in der Abrechnung wieder aufgerechnet werden. Ansonsten sieht es so aus als ob diese gar nicht abgezogen worden wäre und der Angestellte könnte später mal kommen und Sie hätten dann Probleme desswegen.
Ich hatte von Putzinstitute Angebote von Fr. 38.-- /Stunde plus pro Tag Fr. 9.-- für das Putzmaterial. Eine Institut verlange sogar Fr. 48.-- plus F r. 10.-- pro Tag.
Finde ich viel zu teuer und meistens verdienen dort die Angestellten viel weniger als wenn man sie diekt anstellt.
Ich war auch mal Kunde bei der Putzfrauenvermittlung und muss sagen, das nichts von den Versprechen eingehalten wurde. Die Frauen wechselten ständig und von sauber konnte ich nicht reden. Die letzte die ich dort hatte war gut, die hat sich dann auch sehr schnell selbständig gemacht und so bei mir weitergeputzt.
Beiträge von PC
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Was Conchita anscheinend noch nicht ganz begriffen hat ist das mit der Bildung
Wir haben das Duale Bildungssystem. Bei uns machen viele Kinder eine Lehre. Nicht so wie in Deutschland und den vielen Ländern um uns herum wo jeder einfach mal das Abi machen muss und Studieren.
Und bei uns ist man kein Idiot, nur weil man kein Abi hat.
Im Gegenteil, als Handwerker hat man goldenen Boden in der Schweiz.
Bei uns hat man auch die Möglichkeit, nach einer Berufausbildung verschiedene Wege einzuschlagen und sich weiter zu bilden. Man kann sogar den Doktor machen, auf diesem Weg.
"Bildung wird als Mittel zum Zweck, nicht als Wert an sich gesehen."
Auch da scheinst du nicht verstanden zu haben wir unser Bildungssystem funktioniert.
Gut auch nicht gross ein Problem. Deine Kinder werden ja sowieso auf die International School gehen, da wir Schweizer ja so doof sind und unsere Kinder nicht richtig ausbilden können.
Und was ich ja gar nicht verstehen kann. Wenn sie ja eine "idealistischeren" Sozialisierung hat, warum sie sich dann gezwungen sah, in die Schweiz zu kommen und hier zu leben. Gerade in den Kanton Zug. Muss ja wohl des Geldes wegen gewesen sein, oder??!!!! Und hey suppi, man konnte sich sogar ein eigenen Haus leisten. Was viele von uns Zugern genau wegen solchen Leuten wie euch nicht mehr können.
Und ganz frech finde ich die Unterstellung wir Schweizer seien alles Lügner. Hey hallo, gaats no. Schau mal die Länder um uns an. Wird da nicht gelogen. Sind die alle so ehrlich, ha...
Genau solche Leute mit solcher Einstellung sind dann diejenigen, die früher oder später finden, sie seien in der Schweiz nicht willkommen.
Wen wunderts.
Ich kenne viele Ausländer, naja als Zugerin lässt sich das ja nicht vermeiden. Und ich habe darunter viele gute Freunde. Aber eben. Niemand meinder Freunde müsste mir so kommen wie Cochita.
Darum finde ich der TE macht das gut. Zuerst informieren, und wenn man was nicht vestehen, dann fragen und nicht einfach verurteilen. -
@ kiaora
Die Suche nach 3 Ersatzmietern (die also schriftlich bestätigen, deinen Vertrag zu übernehmen) muss natürlich in jedem Fall fortgesetzt werden.
Das war mal. Jetzt würde einer reichen. (Artikel 264 O) -
Und man kann nicht nur Zahnarztkosten abziehen.
Auch eine neue Brille, oder den Selbstbehalt bei der KK kann man abziehen.
Also Ende Jahr immer einen Steuerauszug der KK verlangen. Dort steht dann die Zahl die man abziehen kann.
Aussrechnen muss man die 5% ja sowieso nicht selber, sofern man die Steuererklärung auf dem PC macht. Die Software dazu stellt nicht nur der Kanton Zürich, sondern alle Kantone der Schweiz gratis zur Verfügung und kann überall auf der Steuer Homepage runtergeladen werden.
Dort sieht man dann, sobald man bei den Krankheitskosten angelangt ist, den Betrag den man minimum haben muss, um etwas abzuziehen. -
PC
Viel Glück sich ohne Arbeit weiterzubilden. Zumal Sie in den meisten Weiterbildungen eh schief aus der Röhre blicken wenn Sie nicht über mehrere Jahre Berufspraxis verfügen. Eine Matura während der Lehre ist optional, aber oftmals die einzige Garantie nachher irgendwo unterzukommen.
Sozialversicherungsberater
Sie sind demnach ein Einzelfall. Ich habe zig Absagen welche eine andere Sprache sprechen. Wie Sie wissen sind 240 Bewerbungen pro Stelle völlig normal gemäss RAV und Sozialamt. Geht man nun davon aus, dass 1/3 der Schweizer maturafähig sind, so haben wir bereits 80 Maturanden. Unter diesen Maturanden befinden sich wiederum einige Leute mit noch höherer Qualifikation und/oder nahe Verwandte/Bekannte.
Was sagt uns das?
In einem "Bildungsberuf" ausserhalb von handwerklichen oder einfachen industriellen Berufen sehen die Jobchancen für normale Lehrabgänger düster aus.
Stift
Im Gegenzug zu meinen Vorrednern rate ich dringendst eine Matura nachzuholen statt eine Zweitlehre anzustreben. Wie gesagt trifft dies nicht zu wenn Sie Ihre Lehre im Detailhandel, Baugewerbe o.ä. Berufen absolvierten. Dort sollten Sie innerhalb 2-3 Jahre eigentlich was finden, solange Sie die Lohnforderungen der PFZ Zuzüger unterbieten.
Vielleicht liebe Schwarzrose wollten Sie einfach den falschen Job.
Man muss schon auch noch befähigt sein, den ausgeschriebenen Job machen zu können.
Ich selber habe vor 30 Jahren das KV gemacht. Mich danach zum Fachausweis weitergebildet. (Was ich damals im Fachausweis lernte, lernen heute die KV-Stiften) und arbeite seit 30 Jahren in der Buchhaltung. Ich hatte immer sehr gute Jobs, War 11 Jahre lang (als Teilzeitangestellte!!) die Finanzchefin einer IT-Firma mit rund 50 Angestellten.
Als ich im Sommer eine neue Stelle suchte (wiederum Teilzeit in der Buchhaltung) hatte ich innert 2 Wochen 8 Vorstellungegespräche und dabei war auch mein jetztiger Job wo ich mich rundum wohl fühle. Und ich gehe gegen die 50 zu.
Ihre Aussage mag vielleicht auf ein paar wenige Berufe zutreffen. Aber im grossen und ganzen stimmt das nicht.
Stift
Machen Sie das was Sie am liebsten machen. Denn der Beruf muss ein Leben lang ausgeübt werden und es ist somit wichtig, dass er auf gefällt.
Nur weil da in einem Forum eine gefrustete Leserin was anderes sagt, muss das noch lange nicht für Sie stimmen..... -
Zweitlehren müssen Sie selber berappen. Anständige Arbeitgeber zahlen bei einer Zweitlehre mind. CHF 2000.-- brutto, damit Sie nicht aufs Sozialamt müssen.
Ich empfehle eine Zweitlehre nur wenn Sie danach übernommen werden. Haben Sie schon eine Matura? Sonst finden Sie in diesem Land nämlich keinen Job ausserhalb vom Detailhandel/Baugewerbe.
Das ist schwarzmalerei ersten Grades.
Heutzutage machen viele zuerst mal eine Grundlehre und dann was anderes oder bildet sich auf dem gleichen Gebiet weiter.
Und ganz ehrlich. Ich weiss ja nicht wo Schwarzrose arbeitet. aber eine Matura braucht man auch heute noch nicht für eine Lehre....
Und das weiss ich aus Erfahrung, habe viele Kollegen die heute nicht mehr das sind was sie mal gelernt haben..... -
Wenn die Steuern von Ihnen einen Auszug vom Privatkonto wollen, dann sind Sie verpflichtet dies zu tun.
Es ist egal, wie viele Konten Sie haben. Was die Steuern wollen, müssen Sie liefern.
Es kann nur zu Ihrem Nachteil sein, wenn Sie das nicht machen.
Ich kann mir vorstellen, dass die von den Steuern sehen wollen, ob auch wirklich keine Einnamen über das Privatkonto gelaufen sind.
Sie haben doch nichts zu verbergergen, also kann ich nicht vestehen, warum Sie sich so ziehren.
Einfach kommentarlos zustellen. -
Jede Pensionskasse hat ein anderes Reglement.
Es gibt solche wo das Geld, wenn man keine minderjährige Kinder mehr hat, einfach an die Kasse geht, und solche wo es an die Erben geht.
Da gibt es kein schweizerisches Gesetz.
Es gibt PK die bezahlen an die geschiedenen Partner eine Rente aus, wenn dieser Unterhalt zugute hat. Müsstest Du also an Deinen Ex Unterhalt bezahlen, könnte er ev. eine Rente bekommen. Aber eben, jede PK ist da anders.
Ebenfalls was die erwachsenen Kinder betrifft. Da gibt es keinen generelle Regel. Das steht im Reglement Deiner PK.
Deshalb nochmals. Das Regelement Deiner PK gilt. Sonst kann Dir da niemand genauer Auskunft geben. -
Das musst du bei deiner PK abklären.
Es gibt leider immer noch Pensionskassen die das Geld behalten wenn der Verstorbenen keine minderjährige Kinder hat.
Wenn jemand das Geld bekommt, dann sicherlich nur Deine Kinder. Dass Dein Ex was bekommt musst Du nicht befürchten.
Also Frag Deine aktuelle PK. Was sich natürlich ändern kann, solltest Du die Stelle wechseln. -
Ich habe einige solche Kunden, bei welchen in die Steuern mache.
Und es ist absolut nicht nötig eine Buchhaltung zu führen.
Das ganze kann man sehr einfach machen.
Ein Excel-File erstellen und fertig.
Die Steuern können von Ihnen nicht verlangen eine Buchhaltung zu führen. Das Gesetzt verlangt es in Ihrem Fall nicht.
Aber leider gibt es immer wieder solche die einem "zwingen", sowas zu machen. Der Kanton Schwyz ist da z.B: extrem und sehr unfreundlich.
Aber Sie könnten sicherlich Steuern sparen, indem Sie Ausgaben haben. Denn auch wenn das Telefon schon da ist, es kostet. Auch eine fiktive Miete können Sie abziehen.
Vielleicht wäre es gut, Sie würden das ganze mal mit einem Profi anschauen.
Danach geht es sehr einfach.
Wenn Sie alles gut vorbereitet haben, braucht man dafür, inkl. der Steuererklärung so um die 2 Stunden.
Das wäre ev. gut angelegtes Geld und kann noch vom Umsatz abgezogen werden. -
Wie kommen die den überhaupt dazu dir den Job anzubieten???
Irgendwie komisch das ganze. Aber dir sollte das eigendlich egal sein. Du hast ja auch keinen Vertrag mit dem Vermittler also musst du dir sicherlich keine Gedanken machen, dass der Stellenvermittler auf dich zukommt desswegen. Wenn er das tun würde hätte er sowieso kein Chance.
Was er mit dem Abeitgeber macht, kann dir egal sein.
Wir haben hier bei uns auch so ein Büro das kopiert Inserate von Firmen und schreibt diese unter seinem Namen aus.
Danach wird er beim Arbeitgeber Vorstellig und versucht seine Kandiaten zu verkaufen.
Absolut unseriös..... -
Sie müssen sich bis ganz kurz vor Stellenantritt weiter bewerben.
Es könnte ja die Möglichkeit bestgehen, dass sie einen Zwischenverdients bekommen.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag 5 Wochen vor Stellenantritt unterschrieben und mich ab dann nicht mehr beworben.
Dazu bezog ich in diesen 5 Wochen noch meine 5 Ferientage.
Ich bekam wegen zuwenig Bemühungen 20 Tage aufgebrummt.
Ich machte dagenen Einsprache und wurde mit einem 10 seitigen Urteil abgewimmelt.
Die kurze Begründung:
Man muss alles Menschenmnögliche tun um den Lohnausfall so klein wie möglich zu halten. Und auch wenn es fast ein Ding der Unmöglichtkeit ist, dass man in dieser Zeit was für Zwischendruch findet, muss man weitersuchen.
Sie könne ja wie von Sozialversicherungsberater empfohlen, beim RAV anfragen. Aber sie können fast sicher sein, dass sie da keine Freigabe bekommen werden.
Also müssen Sie sich bis fast an den Stellenantritt weiterhin bewerben.
Ich finde das eine absolute Schweinerei. Man macht somit vielen HR-Leuten wieder extra Arbeit.
Aber die haben ja Zeit dafür.... -
Ein grosses Problem denke ich, ist auch, dass man immer wieder über die gleichen Theme abstimmen muss.
Es kann ja nicht sein, dass ich 2 mal pro Jahr über das gleiche abstimmen muss. Und kaum ist die Abstimmung vorbei, wird schon wieder mit einem Reveredung mit den gleichen Thema gedroht, da die Verlierer nicht zugeben können, dass sie verloren haben.
Ueber das gleiche Thema dürfte z.B. nur höchsten alles 3 Jahre abgestimmt werden. Also wenn 2013 dann frühstens wieder 2016.
Und es müssen Themen sein die sich mit dem Gesetzt vereinbaren lassen. Dann gäbe es auch weniger Abstimmungen und ev. solche die die Bewohner wieder mehr interessieren.
Aber es wird immer so sein, dass sich ein gewisser Teil der Bevölkerung nicht dafür interessiert und nicht stimmen gehen will.
Schafft man einen Zwang, dann kann das ziemlich schief rauskommen. Denn diejenigen die sich nicht interessieren, könnten dann wirklich alles über den Haufen werden.
Heute geht man abstimmen, wenn man was zu sagen hat zum Thema. Wenn es dann halt ander rauskommt als man denkt, dann hat man an der Bevölkerung vorbei politisiert, was leider immer öfters der Fall ist. -
Ehrlich das ist doch keine Panne!
Nicht das Auto war kaputt sondern ihr habt es am falschen Ort parkiert. Warum soll den nun die Pannenvesicherung dafür aufkommen?
Nein das scheint mir ein ganz logischer Fall zu sein. Und ich versteh die Versicherung voll und ganz. -
Kein Arzt darf deinen Arbeitgeber genauer über deine Krankheit informieren. Auch wenn du zum Vertrauensarzt musst, darf der nur sagen ja oder nein, aber er darf deinem Arbeitgeber nicht sagen, was es ist.
Der Einzige der das tun dürfte bist du.
Zum Arztzeugnis. Es gibt Aerzte die machen 100% Krank bis zum xxx. Und wenn das Datum näher kommt, dann kommt das nächst Zeugnis wieder 100% bis zum xxx. etc. etc. etc. Dann hat deine Firma ein "Enddatum". Sind ja selber schuld wenn die das so wollen.
Was dein Büro betrifft. Tja, nicht sehr die feine Art. Aber ich denke viel kannst du da nicht machen.
Ich würde mal meine persönlichen Sachen einfordern.
Aber sowas habe ich noch nie erlebt.
Nur das jemand per sofort freigestellt wurde und dann nur in Begleitung die persönlichen Dinge aus dem Büro holen durfte. -
Wenn man beim RAV gemeldet ist ist man nur bei Unfall versichert. Bei Krankheit ist man NICHT versichert!!!
Ich war vor einem Jahr ein paar Monate beim RAV und das wurde und ganz klar explixit erkärt.
Und bei einer Abredeverischerung muss man keine Gesundheitsfragen beantworten. Auch selber gemacht, darum bin ich mir auch da sicher. -
Du musst dir einfach bewusst sein, dass wenn du dich beim RAV meldest du sofort Bewerbungen raus lassen musst. Da ist es egal ob du einen Job in Aussicht hast oder nicht. Also mind bis mitte Dezember (Sollte es auf 1.1.2013 klappen).
Willst du den 60% Job behalten. Wenn ja dann nützt dir das RAV nichts. Denn dann müsstest du dich ja um einen 100% Job bewerben und dann wäre der 60% Job nur vorübergehend. Das würder wiederum heissen Bewerbungen machen, Vorstellungsgespräche und wenn du ein Angebot hast, müsstest du das annehmen.
Somit musst du dir schon mal in erster Linie bewusst sein, willst du den 60% Job nur auf Zeit bist du wieder einen 100% hast oder soll das die Zukunft sein.
Wenn es die Zukunft ist, vergiss das RAV, die werden dir dann natürlich nichts bezahlen, da du ja eine Stelle hast und mit den Gegebenheiten einverstanden bist.
Streichtage könntest du bekommen, wenn du zuwenige Bewerbungen gemacht hast. Sicherlich nicht für die Kündigung.
Da sind die "Grosszügig" da man auf dem RAV sehr genau weiss, wie die Arbeitnehmer von den Arbeitgebern behandelt werden.
Hoffe du bekommst den Job. Denn es geht nicht darum dass man sich für Arbeitslosigkeit schämen muss. Aber das RAV bzw. die Arbeitslosenkasse "wollen" keine Ahnung haben wie es draussen aussieht und verlangen Dinge dich komplett daneben sind. -
Streichtage bekommst du höchstwahrscheinlich keine da dir gekündigt wurde.
Du musst aber bis zur Zusagen und darüber hinaus dich noch Bewerben. Auch wenn du dann die Zusage auf den 1.1. hast muss du ev. sogar noch im Dezember Bewerbungen rauslassen.
Beim RAV geht man davon aus, dass man immer eine Chance hat eine Stelle für ein paar Tage zu bekommen und darum muss man sich auch noch Bewerben wenn man schon einen unterschriebenen Vertrag in der Tasche hat aber nicht gleich anfängt.
Deshalb mein Rat. Wenn es nicht nötig ist geht nicht zum RAV.
Bekommst du aber vor Ende Nov. keine Zusage dann geh ich davon aus dass du dich dann doch melden musst. Und dann musst du deine bisherigen Werberungen mit bringen.
Deshalb ganz wichtig, alles aufbewahren auch die Absagen. Sonst bekomsmt du dort schon Streichtage bevor du angefangen hast. -
ich finde auch wenn jemand seine Adresse nicht bekanntgeben darf dann stimmt mit dem was nicht. Fertig.
Und man sieht ja nur den Ort.
Wenn du so Angst hast dann musst du halt den Verkau ander Lösen.
Nein ehrlich mit solchen Verkäufern habe ich keinen Mitgleid. -
Es heist das im Durchscnitt Fr. 7'500.-- drauf sein muss.
Also kann es mal mehr oder auch weniger sein.