Kürzlich erzählte mir ein Freund, dass sein Grossvater Mütterlicherseits verstorben sei und ihm pauschal 14% Erbschaftssteuer abgezogen wurde von seinem Erbteil, den er anstelle seiner Mutter erbte.
Meiner Meinung nach war dies nicht rechtens, da er nach CS-Tabelle als direkter Abkömmling bei einem Erbteil unter 20.000 Franken nicht Steuerpflichtig ist.
Wie kann er sich dagegen wehren?
Beiträge von Hydrogeniuim
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Vielen Dank für den Tipp Andy Capp
Meine Zusatzversicherung übernimmt jährlich 150 Franken, vermutlich nicht viel was die ganze Brille betrifft, aber immerhin ein kleiner Anteil. -
Habe zu meinem Entsetzen eine Brille verschrieben bekommen, nun weiss ich nicht welchen Optiker ich wählen soll. Mc Optik hat mit Helsana eine Zusammenarbeit (1 Brillenglas gratis) und Fielmann soll günstig sein....Auch gibt es mit Sicherheit regionale Optiker, die um ihre Existenz kämpfen um nicht von einer der grossen Ketten eingenommen zu werden.
Können Sie mir im Raum Stadt Zürich einen empfehlen? -
http://www.bsv.admin.ch/themen…/00037/index.html?lang=de Hier können Sie sich einlesen, da sind auch Kontaktmöglichkeiten zu den entsprechenden Stellen zu finden.
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Eine ehemalige Schulkameradin von mir war in der selben Situation, ihr wurde lediglich der Gemeindezuschuss gestrichen, zusätzlich wurde die Miete angepasst, sprich sie bekam nur noch 50% der Miete, den Rest musste ihr Freund übernehmen. Allerdings war das 2009
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Solange Du krank bist kann Dir der AG nicht kündigen
Das stimmt nur bedingt http://www.beobachter.ch/arbei…ie-regeln-bei-entlassung/ -
Vielen Dank für die Antwort.
Mein Vermieter sagte, die Steckdose müsse an den alten Ort zurück, FI bezahlt er nicht:
Leider muss der FI drin bleiben, wenn ich die Steckdose zurück bauen lassen werde. Klar war mir die Steckdosensituation klar bei meinem Einzug. Nun soll ich wegen des FI, mehr Miete bezahlen (Mehrwert), und die Kosten die der FI verursacht hat selber tragen, somit bin ich mehrfach zur Kasse gebeten. Die Leitungen wurden übrigens ausgewechselt als Küche und Bad saniert wurde, für letzteres ist ein FI eingebaut gewesen. Muss kurz vor der Vorschrift für alle Räume gewesen sein. -
In meinem Schlafzimmer gibt es nur eine brauchbare Steckdose, ich liess mir die zweite in Absprache mit meinem Vermieter um 2m verlegen, allerdings musste der Stromer wegen der Bauvorschriften einen FI-Schutzschalter einbauen.
Mein Vermieter weigert sich die Kosten für das Gerät zu übernehmen, seine Begründung ist, dass ich auf meinen Wunsch hin die Steckdose verlegen liess.
Ist das wirklich rechtens? Das Gerät ist Bauvorschrift. Dass ich die Steckdose und die Arbeit bezahlen muss, verstehe ich und finde ich in Ordnung, aber nicht dass ich ein 200 fränkiges Gerät, welches Bauvorschrift ist, bezahlen muss, zumal ich bei meinem Auszug die Steckdose wieder zurück verlegen lassen muss.