Beiträge von peon

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    Mir fehlt bei dieser Diskussion die Bedürfnisse der Kinder. Die haben nämlich Anspruch auf Kontakt zu beiden Eltern.

    Selbstverständlich. Von etwas anderem war ja meinerseits auch nie die Rede. Die (ohnehin juristisch niemals durchsetzbare) Idee von der Frau, die das Land mit dem Kind verlassen muss, kam nicht von mir, käme mir nie in den Sinn und ist auch nicht in meinem Sinne.



    Die Problematik die mich beschäftigt, ist wie gesagt, ob das Risiko der Zeugung überhaupt eingegangen werden kann, unter dem Gesichtspunkt, dass man ab dem Moment der Zeugung eben ein riesiges finanzielles Risiko trägt, das man selber nicht mehr in der Hand hat.


    Denn man kann ja auch eine einseitige Scheidung nicht verhindern und die Frage wieso es zur Scheidung kam hat offenbar in der heutigen Rechtssprechung - man korrigiere mich falls ich falsch liege - keinerlei Einfluss auf die finanziellen Konsequenzen der Scheidung.


    Mit anderen Worten: Die Ehefrau kann einem bei Vorliegen eines positiven Schwangerschaftstests den Laufpass geben und dann zahlt man(n) - und zwar nicht nur fürs Kind.



    Mit diesem Szenario will ich übrigens keinesfalls den Eindruck erwecken, dass an Scheidungen etc. immer die Frauen schuld seien etc. - es wird sicher mehr als genug Fälle geben, in denen die Männer ihre Frauen sitzengelassen haben.

    Aber was ich selber als Mann tue und entscheide, das habe ich ja in der Hand. Sollte ich Frau und Kind sitzen lassen, dann hätte ich mich auch nicht über allfällige finanzielle Konsequenzen meines Handelns zu beschweren, das ist klar.

    Das Szenario welches mir Sorgen bereitet ist aber jenes, das ich nicht beeinflussen kann. Also ein Beziehungsende, das von der Frau "entschieden" wird. Da treten die finanziellen Konsequenzen genauso ein, ohne dass ich irgend etwas dagegen tun oder mitentscheiden kann. So zumindest mein Kenntnisstand.

    peon


    Nachtrag wegen dem Ehevertrag:

    [...]

    Im Fall einer Scheidung und daraus folgender Unterhaltspflicht bewirkt er kaum etwas.


    Das denke ich mir eben auch.

    Die "Maxime" ist ja vermutlich stets, alle Beteiligten von der Sozialhilfe fernzuhalten. D.h. man wird nie eine Regelung zulassen, welche den erwerbstätigen Ex-Ehepartner potentiell über sein Existenzminimum hinaus schützt.


    Ich kenne aus meinem privaten Umfeld sogar einen Fall, wo beide Ex-Ehepartner eine geteilte Obhut gewünscht haben, das Gericht die Obhut aber entgegen dem erklärten Willen beider Parteien alleinig der Mutter zugeteilt hat, mit der Begründung, dass bei einer geteilten Obhut der Vater ja sein Pensum reduzieren müsste, wodurch weniger Geld für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen würde.

    Der Gedanke dabei wiederum: Da der Vater pro "Stellenprozent" mehr Geld hereinholt als die Mutter, darf keine Situation zugelassen werden, bei welcher er seine Stellenprozente reduziert und sie sie im Gegenzug erhöht. Folglich wurde gerichtlich verfügt, wer arbeitet und wer die Kinder betreut. Eine reine "Geldentscheidung" gegen den Willen beider in diesem Fall. (Ist vielleicht 5 oder 6 Jahre her, also nicht irgend eine Geschichte aus grauer Vorzeit.)

    mupli


    Danke für den Beitrag.


    Aber nützt ein Ehevertrag in so einem Fall tatsächlich etwas?


    Würde das Schweizer Gericht den Vertrag nicht einfach für null und nichtig erklären, weil er dem Kindeswohl zuwider läuft?


    Überlegungen: Kind ist in der Schweiz geboren, hat hier soziales Netz, ggf. schon eingeschult. Rückkehr in Herkunftsland der Mutter daher nicht im Interesse des Kindes (und vielleicht, nebenbei gesagt, ja auch nicht des Vaters). Mutter behält nach Scheidung ihren Aufenthaltstitel (Kind ist ja Schweizer Bürger) und natürlich die Obhut (denn der Vater muss ja, ob er will oder nicht, fürs Geld sorgen, da seine "Ertragschancen" besser sind als jene der Mutter.) Folglich zahlt er Unterhalt fürs Kind (was ja selbstverständlich ist) sowie Unterhalt für die Frau (weil die muss ja das Kind betreuen und kann selber kaum ein Einkommen erzielen).

    Entsprechend würde ich davon ausgehen, dass jeder Ehevertrag der diesen Überlegungen widerspricht einfach vom Gericht aufgehoben würde.



    Heirat in der Schweiz sollte hingegen meines Wissens kein Problem sein. Zumindest kenne ich mehrere Fälle, die ihre Nicht-EU-Partnerinnen in der Schweiz geheiratet haben.

    Aber eben, meine Frage ist ja nicht, ob man heiraten kann, sondern ob man sich das Risiko leisten kann, zu heiraten.



    Transmitter


    Ich kann versichern, dass meine Frage keinen "fremden- und/oder frauenfeindlichen" Hintergrund hat, sondern sich mir die Frage als "Mittelständler" mit Kinderwunsch sehr konkret stellt. Wäre ich eine Frau, würden sich mir vielleicht andere Fragen stellen, die genauso ihre Berechtigung haben.


    Dass das Scheidungsrisiko bei "internationalen" Ehen höher ist, wollte ich nicht implizieren. Soweit ich weiss, ist die Scheidungsquote in der Schweiz gesamthaft gesehen bereits bei über 40%, Tendenz stark steigend. D.h. das Risiko, dass der Fall eintritt, ist wohl unabhängig von der Herkunft der Ehepartner (untragbar) hoch.

    Entscheidend sind für mich daher die Folgen die es hätte, wenn der "Risikofall" eintritt. Weil vom Eintreten muss man statistisch gesehen einfach ausgehen.

    Und hier habe ich das entsprechende Beispiel aus potentiell persönlicher Betroffenheit gewählt.

    Leider ist es so, dass es die möglichen "Folgen" im Bereich der "internationalen" Ehe wohl tatsächlich schwerwiegender sind, ganz einfach weil die Erwerbschancen der Ex-Frau in diesem Fall schlechter stehen und am Ende des Tages ja (wahrscheinlich) der Ex-Mann für alles aufkommen wird, was die Ex-Frau nicht selber erwirtschaften kann.

    Daneben stellt sich die Frage, ob es für eine ausländische Ehepartnerin ggf. sogar noch attraktiver sein könnte diesen "Weg" zu beschreiten. Die Überlegung hier: Wer ggf. aus einigermassen prekären finanziellen Verhältnissen kommt (was leider ja in vielen Teilen der Welt der Normalfall ist), für den kann ein Leben in der Schweiz "auf Unterhalt" vielleicht schon fast paradiesisch wirken. Sie wird damit hier besser leben, als sie es im Herkunftsland aus eigenem Antrieb je gekonnt hätte.

    Eigentlich komplett niederschmetternd das Ganze. Amtlich verordnete Kinderlosigkeit, der man fast nur als Sozialfall, Reicher oder Idiot/Hasardeur entgehen kann.


    Ich habe mir gerade einige Artikel zur Unterhaltspflicht und Festsetzung durchgelesen und es scheint wirklich eine "Falle" zu sein, in die man sich nicht begeben kann, wenn man bei klarem Verstand ist.


    Wenn ich es richtig verstehe, muss der "untere Mittelständler" damit rechnen, auf viele Jahre hinaus am Existenzminimum zu leben und der "obere Mittelständler" darf wohl in etwa zwei Drittel seines Einkommens abtreten, was dann auch nicht mehr weit vom Existenzminimum entfernt ist. (Grundbedarf für Frau+Kind sowie zwei Drittel des "Überschusses".)


    Und er kann nichts machen, um das zu verhindern, ausser gar nicht erst zu heiraten und keine Kinder zu zeugen. Andernfalls wird sein "Schicksal" zu 100% vom Willen der Frau besiegelt.



    Wer wie ich unter einigen Widrigkeiten und ziemlichen Entbehrungen seine Existenz aufgebaut hat (u.a. 15 Jahre keine Ferien) um nun mit Mitte 30 sagen zu können, dass er langsam aber sicher an einem Punkt angelangt ist, wo ein wirtschaftlich einigermassen sicheres Leben erreicht ist, der muss sich entscheiden: Kinderlos sterben oder 50:50 Risiko wieder in die Gosse gestossen zu werden.

    Traurig und widerlich, das "System", das wir uns aufgebaut haben.


    Und abgesehen von all den Individualschicksalen die so geprägt werden, scheint es mir ja auch im "big picture" gravierend zu sein, da man so wie bereits gesagt eine Gesellschaft erzeugt, in der Kinder nur den drei im ersten Abschnitt genannten "Kategorien" entspringen können. Das wird ja auch nicht spurlos an der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft vorbeigehen.

    Danke für die Antwort.


    Ja. Ich denke bei einer Scheidungsrate von inzwischen über 40% wäre es naiv zu glauben, dass es einen nicht treffen kann.


    Mit anderen Worten:



    In der Schweiz kann vernünftigerweise nur Kinder kriegen wer


    a) nichts hat (weil dann das Sozialamt zahlt)

    b) so viel hat, dass er Unterhaltszahlungen schmerzlos verkraften kann (also vermutlich irgendwas ab 200k Jahresverdienst)


    Wer nicht zu den beiden oben genannten Kategorien gehört, bei dem bedeuten Heirat & Zeugung quasi ein 50:50 Risiko für finanziellen Ruin?


    Wer bekommt denn unter solchen Umständen noch Kinder? Das müsste ja quasi der biologischen Ausrottung des vernunftbegabten Schweizer Mittelstandes gleichkommen? (Sorry wenn das etwas plakativ formuliert ist... aber läufts nicht darauf hinaus?)

    Guten Tag


    Folgendes Szenario:


    Man(n) lernt eine Frau aus dem Nicht-EU-Ausland kennen. Man könnte sich ein Zusammenleben und ggf. gemeinsame Kinder vorstellen.

    Eine Heirat wäre wohl ohnehin Pflicht, da andernfalls gar keine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen wäre.

    Nehmen wir nun an, die Hochzeit würde stattfinden und ein gemeinsames Kind würde geboren.

    Die Frau würde sich hauptsächlich um das Kind kümmern, da sie u.a. aufgrund Ihrer Herkunft (Sprache, landesfremde Berufsbildung) auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nur ein deutlich geringeres Einkommen erzielen könnte als der Mann.


    Anschliessend ginge die Ehe in die Brüche, beispielsweise weil die Frau keine Lust mehr hat auf den Mann.


    Die Gerichte würden ihr wohl die grossmehrheitliche Obhut zusprechen (sie hat ja keine Arbeit und nur geringe Erwerbschancen, im Gegensatz zum Mann) - der Vater müsste fortan Unterhalt für Ex-Frau und Kind berappen.

    Dies vermutlich für viele Jahre, wiederum wegen der geringen Erwerbschancen der Frau.


    Kurzum: Für den erwerbstätigen (Ex-) Ehepartner aus dem "Mittelstand" bedeutet dies u.U., für Jahrzehnte zwei Haushalte zu finanzieren, was ihn wohl recht schnell in Richtung Existenzminimum bewegen wird.


    Da er die Ehefrau ja nicht an der Scheidung hindern kann (bzw. im Zweifelsfall schlicht nichts dazu zu sagen hat) und auch nichts an der Tatsache ändern kann, dass er stets die Person mit den besseren Erwerbschancen sein wird, kann er das oben genannte "Schicksal" auch nicht aus eigener Kraft beeinflussen.

    Sobald er also heiratet und ein Kind zeugt, ist er potentiell für die nächsten Jahrzehnte nur eine Entscheidung seiner Ehefrau vom Existenzminimum entfernt.

    (Und gerade wenn die Frau aus einem Land kommt, in dem sie sich ggf. aus eigener Kraft niemals besser stellen könnte, als das, was sie in der Schweiz als Unterhaltsempfängerin erwarten kann, so wäre das für sie ja ein potentiell attraktives Modell der Lebensplanung.)


    Soweit zumindest meine Interpretation anhand mir bekannter Medien- und Erfahrungsberichte.


    Das bringt mich zur Frage: Gibt es für einen Mann mit Kinderwunsch irgend einen Weg diesem Risiko vorzubeugen, oder ist es tatsächlich so, dass das Zeugen eines Kindes in diesem Land für Angehörige des "Mittelstandes" stets mit dem Risiko des finanziellen Ruins verknüpft ist?


    Danke für eure Einschätzungen.

    Benedict Schulen? Da wäre ich vorsichtig.


    Die Schule hat einen schlechten Ruf.


    Insbesondere deren Informatiker EFZ Ausbildung gilt in der Branche als Witz. Wie jemand am Ende dieser Ausbildung ein EFZ erhalten kann, gilt allgemein als unerklärlich.


    Ein ehemaliger Absolvent sagte mir in seiner Informatiker "Ausbildung" bei Benedict hätte er rein gar nichts gelernt und es sei alles drunter und drüber gegangen. Den Programmier-Lehrer hätten sie am zweiten Tag nach Hause geschickt, weil jene Kursteilnehmer die bereits Erfahrung in der Informatik hatten sofort gemerkt haben, dass der Lehrer völlig ahnungslos gewesen sei.


    D.h. Benedict sei nur für Leute, die die Materie bereits beherrschen und noch das Diplom brauchen. Wer jedoch hofft, dort tatsächlich etwas zu lernen ist fehl am Platz.


    Auch ich selber hatte schon mit Benedict-"Lehrlingen" (Informatik) zu tun und muss leider ebenfalls sagen, dass mir schleicherhaft blieb, wozu die zu gebrauchen sein sollten. Haben angeblich ein Webdesign-Modul erfolgreich abgeschlossen, aber weniger Ahnung von Webdesign als jeder Anfänger, der mal einen Tag lang irgend ein gratis Online-Tutorial durchgearbeitet hat.

    @Muri


    Sie können bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Verleumdung stellen. Das kostet nichts und braucht prinzipiell auch keinen Anwalt.


    Allerdings werden Sie irgendwie beweisen müssen, dass diese Verleumdungen auch stattgefunden haben. Da es sich hier um mündliche Verleumdungen zu handeln scheint, müssten Sie also Zeugen haben, die bereit sind, in einem Verfahren auszusagen.


    Beachten Sie, dass der Antrag innerhalb von drei Monaten nachdem Sie von der spezifischen Verleumdung erfahren haben gestellt werden muss. Sie können also nur Vorfälle anzeigen, die Ihnen innerhalb der letzten drei Monate zu Ohren gekommen sind.


    Es lohnt sich allerdings vorher einzuschätzen, wozu die Verleumderin allenfalls sonst noch fähig ist. Notorische Verleumder sind nicht selten psychisch Krank und könnten allenfalls mit noch viel grösserem Terror auf eine Anzeige reagieren.


    Mir ist beispielsweise ein Fall bekannt, in dem eine solch kranke Person während vieler Jahre Mitbewerber, ehemalige Geschäftspartner, Ex-Lebenspartner etc. verleumdet hat. Jeder der sich juristisch wehrte kam allerdings noch viel mehr dran... allnächtlicher Telefonterror, zerstochene Autoreifen, Brandsätze in der Wohnung, Gewalt... der Täter lebt weitgehend unbehelligt, auch, da die "gröberen" Delikte nicht zweifelsfrei dem Täter zugeordnet werden konnten. Unser Rechtssystem kennt wenig zielführende Mittel um die Opfer vor solchen Tätern zu schützen.

    Vielleicht wäre LSV für dich eine Option? Dann buchen die jedem Monat automatisch von deinem Konto ab und das Risiko die Rechnung zu vergessen besteht gar nicht erst.


    Im Übrigen wäre ein SMS sicher eine nette Geste. Verpflichtet sind sie natürlich nicht dazu.


    Ich erlebe Salt jetzt auch nicht als besonders "gierig". So kriegt man dort z.B. eine neue SIM-Karte gratis. (Bei Verlust oder wenn das neue Handy ein anderes Format braucht.) Bei Swisscom zahlt man beispielsweise 40 .- dafür. Auch die Abopreise von Salt sind vergleichsweise human.

    Gut, dass du dieser Frage nachgehst. Die zuständigen Ämter bzw. AHV- und PK-Stellen handeln hier nämlich mitunter zu deinem Nachteil.


    Ich selber wurde von meinem Vater während Jahren um Halbwaisenrenten u.ä. gebracht.


    Nachdem ich nämlich 18 wurde und die Zahlungen dann spätestens an mich hätten erfolgen sollen, hat er den betreffenden Stellen einfach gesagt, sie sollen weiter auf sein Konto auszahlen. Ich wurde diesbezüglich nie kontaktiert oder befragt.


    Dass diese Renten überhaupt existierten, habe ich dann erst Jahre später herausgefunden. Mein Vater (der auch sonst schon ein durchaus gutes Einkommen hatte) meinte später lapidar ich hätte das Geld ja sowieso nicht gebraucht.


    Und die Stellen, die mein Geld "veruntreut" haben, haben sich herausgewunden und gemeint, sie hätten ja kein Grund gehabt daran zu zweifeln, dass mit den Anweisungen die ihnen ein Vater zu Ungunsten (und angeblich im Namen) seines Volljährigen Sohnes übermittelt irgend etwas nicht stimmen könne...

    Unbedingt die Bedingungen gut lesen. Als ich seinerzeit meine Autoversicherung verglichen habe, gab es auch einen deutlich günstigeren Anbieter. Dieser hatte aber eine Restwerttabelle, die sehr viel unvorteilhafter war als bei den meisten anderen Versicherungen.


    Mit anderen Worten:


    Wenn du für ein Auto mit Totalschaden nach drei Jahren bei Anbieter A noch 90% des Neupreises bekommst, bei Anbieter B nur noch 60%, dann weisst du dann, wieso die Prämien bei Anbieter B tiefer waren.

    Hallo

    Ich wohne in einem Quartier welches mehrheitlich aus Dreifamilienhäusern mit Garten besteht. Wenig überraschend hat fast jedes dieser Häuser eine Grillstelle im Garten. Ein Nachbarshaus hat sogar vier (!) Grillstellen für seine drei Wohnungen...


    Lästig war das schon immer, aber inzwischen ist es durch den Zuzug von besonders grillwütigen Nachbarn zu einer echten Zumutung entwickelt. Es wird fast täglich grilliert - und es gab dieses Jahr schon mehrere Tage, an denen zwischen 17 und 0 Uhr, also während ca. 7 Stunden, pausenlos Rauch in der Luft lag. Denn einer der Neuzuzüger feuert nicht nur zur Zubereitung seines Essens, sondern offenbar weil er Spass daran hat, stundenlang in irgendwelchen Feuerschalen Holz zu verbrennen.


    Die Konsequenzen sind umwelt- und gesundheitsschädlich:


    - Draussen Wäsche aufhängen ist zunehmend unmöglich bzw. bestenfalls noch Vormittags denkbar (d.h. man muss auch im Sommer den Wäschetrockner benutzen und damit sinnlos Energie verschwenden)


    - Fenster öffnen ist teilweise während vieler Stunden nicht möglich (d.h. entweder Hitze & gesundheitsschädliche CO2 Konzentration in der Wohanungslauft oder Rauchgestank und gesundheitsschädliche Feinstaubkonzentration)


    Gerade vorhin bin ich wieder in die Falle getappt... ich dachte ich könnte kurz die Wohnung lüften während ich in der Waschküche bin. Als ich ein paar Minuten später wieder oben bin ist alles verraucht und das Feinstaubmessgerät (welches ich wegen Allergien besitze) zeigt Werte an, bei denen man gemäss WHO-Empfehlung eine Atemschutzmaske tragen müsste... offenbar hat irgend ein Nachbar beschlossen, er müsse um 23:30 (!) nochmal ein Feuer anmachen...


    Soviel einmal zur Situation. Meine Frage ist nun:


    Gibt es irgendwelche Regulierungen was das Verbrennen von Holz & Holzkohle in Wohnquartieren angeht?


    Übrigens, weil das ja sicher als erstes kommen wird: Mit den Nachbarn "sprechen" ist insbesondere beim Hauptverursacher zwecklos. Das ist ein Asozialer der letzten Sommer neu zugezogen ist und bereits zum "kennenlernen" einen Streit vom Zaun gebrochen hatte.
    (Wir hatten seinerzeit, es war ca. 14 Uhr, im Garten Ping-Pong gespielt worauf der Nachbar, den wir bis zu diesem Zeitpunkt nicht kannten, wutentbrannt heranstürmte, forderte - ja forderte - wir sollten "sofort mit dem Spielen aufhören" denn er sei mit seiner Frau draussen am Essen und fürs Spielen gäbe es ja sowieso irgendwelche "Tennisclubs" aber das tue man "sicher nicht in Wohnquartieren". Bevor wir etwas sagen konnten, hatte er kehrtum gemacht und ist abgedampft. Ich denke es erschliesst sich von selbst, dass mit einer derart ungehobelten und realitätsfernen Person welche Ping-Pong-"Lärm" am Nachmittag für unzumutbar hält, aber gleichzeitig die Nachbarschaft während x Stunden in Rauch hüllt, keinerlei vernünftige Gespräche möglich sind.)

    Ich glaube zwar im Gegensatz zu @Sozialversicherungsberater eher nicht, dass es sich hierbei um einen Betrug im strafrechtlichen Sinne handeln würde* (die 'Arglist' wird ja von unseren Gerichten leider nur sehr selten angenommen, was Gaunereien Tür und Tor öffnet) aber ich halte das Vorgehen doch für eher riskant. Denn wenn es auffliegt dann werden Sie natürlich 100%ig nicht angestellt oder, falls es erst später auffliegt, gibts eine unangenehme Kündigung. Und sowas würde selbst nach einer gewissen Anstellungsdauer noch locker als Kündigungsgrund durchgehen.


    * anders sähe es aus, wenn Sie irgendwelche Zeugnisse fälschen würden.

    @sloosli

    Also eine Busse werden Sie kaum erhalten haben. Eine Busse kann nur die Polizei ausstellen, diese ist aber für Privatgrundstücke nicht zuständig.


    Was Sie erhalten haben wird vermutlich eine Aufforderung sein, dem Grundeigentümer eine "Umtriebsentschädigung" zu zahlen. Im Gegenzug verzichtet dieser darauf, eine Strafanzeige gegen Sie einzureichen (wegen Missachtung des richterlichen Parkverbots welches auf dem Schild am Eingang des Parkplatzes beschrieben wird.)


    Entscheidend für Sie ist:


    - Was steht auf dem richterlichen Verbot am Eingang des Parkplatzes genau?


    - Haben Sie durch ihr Parkieren gegen das was auf dem Schild steht verstossen?


    Falls ein Verstoss gegen das Verbot vorliegt, so zahlen Sie besser die Umtriebsentschädigung, denn das Gerichtsverfahren würde deutlich teurer für Sie.


    (Ich gehe davon aus, die Umtriebsentschädigung wird sich um die 50 .- bewegen. Wenn es wesentlich mehr sein sollte, ist die Höhe eventuell missbräuchlich.)

    Nunja, die Vermieterin hat ja nicht gekündigt, sondern Sie vor die Wahl gestellt:


    - Entweder Sie werden gekündigt


    - Oder Sie geben den Hund weg


    Sinnvollerweise hat sie dies nicht mit einem kantonalen Kündigungsformular getan, denn sonst hätten Sie ja gar nicht die Chance, die zweite "Option" (Weggabe des Hundes) anzunehmen. Ich würde mal davon ausgehen, dass die formal korrekte Kündigung dann schon noch folgt, wenn Sie nicht auf die Forderung der Vermieterin eingehen.