Beiträge von Trampel

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    @Sozialversicherungsberater


    ...warum attackieren Sie mich? Sie fallen ja durch ihr Verhalten hier im Forum öfters auf; alles, was sich ihnen nicht sofort unterwirft oder ihre Meinung teilt, wird angegangen, ist nicht das erste Mal.


    Übrigens, ich rede hier nicht vom SVZ Thurgau.


    UND, sie sollten sich dringend mal über den Unterschied "Regierungsrat" und "Mitarbeiter der versch. kantonalen Stellen" klar werden; Tip: nur weil ein Regierungsrat NICHT bei der SP ist, heisst das lange nicht, das die Mitarbeiter einer AHV-Zweigstelle der gleichen Partei angehörig sind (solche "ideologischen Säuberungen" sind mir zwar schon untergekommen, aber nur wenn ein SP-Regierungsrat ein Dept übernommen hat)


    Im Übrigen verweise ich auf den anderen Thread bezüglich "wie Vollmacht ablehnen", es gab eine familiäre Neuentwicklung, die ... nunja; was in diesem Fall (Einsprache verschleppt) passiert, spielt für mich keine Rolle mehr, "ich bin nicht mehr zuständig" (wenn sie verstehen)...

    Seit 1.1.2019 besteht ja die Regelung, das Versandhändler (über 100'000 Franken Umsatz in der CH) für die MWSt-Erhebung zuständig sind, und die MWSt erheben müssen...


    Aber was heisst das für mich als Kunde?


    Wenn ich jetzt im Ausland etwas bestelle (1), und der Versandhändler die MWSt berechnet und erhebt... Muss ich dann immer noch die "Bearbeitungsgebühren" der Post (2) löhnen wenn die MWSt höher als 5 Franken beträgt, oder spielt es ab jetzt sozusagen keine Rolle mehr, für wieviel man einkauft, da die MWSt ja nun schon bezahlt ist?


    DISCLAIMER: die MWSt ist mir egal, die kann ruhig verlangt werden; mir "stinken" die Gebühren die man von der Post aufgedrückt bekommt (2) wobei die CH-Post ja noch angenehm ist, je nach Versender werden jene Gebühren ja noch höher!


    (1) in meinem Fall: Elektronik-Komponenten für's Hobby, die es hier in der Schweiz WENN nur zum (mindestens) dreifachen Preis gibt... (der CH-Handel hätt's in der Hand mit nur etwas realistischeren Preisen)


    (2) also die 11.- Vorweisungstaxe, 3% vom Warenwert als Gebühr, (MWSt fällt ja jetzt weg) und, weil wir in der CH uns nicht auf einem bsp. Online-Portal anmelden können um dort die gewünschte Zahlungsart (Überweisung, Karte, LSV etc) wählen können. die Nachnahmegebühr

    sry aber wollen Sie diese Antwort nochmal überdenken?! Was haben jetzt die Bürgerlichen damit zu tun, das in den SVZ jeder tun und lassen kann was er/sie will?? Vor allem weil klar ist, das just in den "Sozialwerken" hauptsächlich SPler und Grüne arbeiten... Machen Sie's sich hier nicht zu einfach? "mähä die Bürgerlichen" und darum jeden Pfusch rechtfertigen?


    Blenden wir die Parteipolemik aus ihrer Antwort aus:


    Das Rentner die Gesetze nicht kennen sollen:


    1. sehen Sie, wenn überal einfachste Rechnungsfehler passieren, oder die Rentner nicht genügend über das WARUM der Entscheide aufgeklärt werden (wie oft werden Entscheide von der Rechtsabteilung zwecks Gesetzeskonformität abgeändert?)... Ich habe mich neulich, als ich meine Kontaktdetails bei Vater's Pflegeheim habe löschen lassen, nur solche Fälle gehört! Fast alle Heimbewohner mussten 2018 Einsprache erheben, weil beim SVZ falsch berechnet wurde. ...wieviele Einzelfälle bewirken bei Ihnen ein Muster?!


    2. Sie können doch nicht erwarten, das EL-Bezieher das Gesetz besser kennen als diejenigen, die es erklären sollten?! Dazu ist ja schliesslich das SVZ da: Gesetz zur Anwendung bringen und erklären was/wie/wo. Es ist die Aufgabe der ehem. Ämter gesetzeskonform zu arbeiten und ihr schaffen zu begründen! (gehen Sie etwa auch zum Arzt und erklären dem wie er sie zu behandeln hat?!)


    ...man kann doch nicht erwarten, das Rentner IMMER einen Anwalt zur Seite haben!?

    Ehem sorry die Frage (und den Sarkasmus), aber dann werden die gleichen alphanumerischen Blindschleichen die Auszüge missinterpretieren, verkalkulieren und irgend nen Mist ablassen wie letztes Jahr..? Genau DAS ist doch die Ursache für all die Probleme: irgend ein Sachbearbeiter (m/w/etwas dazwischen) baut Mist der in jedem anderen Betrieb zur Fristlosen führt, und keine Sau interessierts (Rechtsabteilung überlastet; vergisst man gerne: die sind nur dann überlastet, wenn gegen sehr viele Entscheide Einsprache erhoben wird.)...


    Naja im Endeffekt ist das Sache meiner Eltern (siehe meine neue Frage),

    Nein, ein Einspracheentscheid liegt weiterhin nicht vor, dafür hat das SVZ um die Zusendung der Auszüge für 2018 "gebeten" (amtlich ausgedeutscht in der üblichen Bedrohung Leistungen einzustellen, wenn man die angegebene Frist nicht einhällt)...

    Ich glaube es geht um "preso.ch", wie von duese im Betreff erwähnt; preso hat in der Tat eine ähnliche "Aufstellung" wie Tutti...

    Sarkasitsch könnte man es so formulieren:


    es gibt zur Zeit zwei Lösungsmöglichkeiten:


    1. das SVZ rechnet die 3 Bankauszüge korrekt zusammen, erstellt eine korrigierte Verfügung und zahlt basierend auf jener rückwirkend per 1.1.2018 die korrekte EL aus. (der gesetzliche Weg.)


    2. das SVZ beharrt auf der letzten Verfügung, streicht die EL ein, zahlt aber meinen Eltern die Differenz zwischen dem Phantasiebetrag der Verfügung und dem realen Einkommen aus (nicht so gesetzlich, aber zumindest könnte man davon die Miete zahlen.)

    Haus: nein, Verkauf vor Jahren weil SVZ dies so wollte, und den Verkaufsertrag auch ordnungs- und vorschriftsgemäss unter Beaufsichtigung des SVZ "runtergelebt" (ging übrigens hauptsächlich für die Mietkosten drauf). Nichts mit Vererbung. (gibt auch nichts mehr zu Erben)


    Ich weis es scheint schwer zu verstehen, aber die letzten 10 Jahre hat's mit der EL funktioniert. Alles rechtens und genau so wie es sein soll. Meine Eltern haben sich IMMER an die Gesetze gehalten.


    Und NEIN, es handelt sich tatsächlich um einen reinen Rechnungsfehler. Warum man es überhaupt auf eine Einsprache hat ankommen lassen?


    Leider versucht das SVZ den Fehler auch stets meinen Eltern zuzuschieben, anstatt den eigenen Fehler zu erkennen... (Edit: einmal hies es, meine Eltern hätten inkorrekte Bankauszüge eingereicht; daraufhin haben sie die Auszüge von der Bank beglaubigen lassen und eingeschickt. Hat das SVZ nicht interessiert)


    Und nochmal:


    keine Bemerkungen, keine Änderungen, keine Hinweise auf "Entwicklungen" oder sowas, kein gar nichts. Nur das Vermögen ca. 100mal höher angenommen als es tatsächlich ist, EL zusammengestrichen weil plötzlich "Vermögen über der Freigrenze". FEHLER BEIM SOZIALVERSICHERUNGSZENTRUM.


    ...einfach zu lösen sollte man meinen, oder?! Kaum zu glauben, das die SVZ-Sachbearbeiter beim Korrigieren gleich noch verschlimmbesserten!!


    Verstehen Sie jetzt, warum die Einsprache nicht nur zu lange dauert, sondern auch noch vollkommen unnötig wäre?

    Hallo,


    danke für die Antworten... Werde mit meinen Eltern besprechen was wir machen sollen. Nur ein paar Dinge:


    Eltern wohnen zur Miete, und haben nur noch "3 Bankbelege". Der Rest wurde wg. Krankheitskosten aufgesaugt. Da gibt es NICHTS was man "gewichten" könnte.


    Selbst wenn - durch die Dezimalpunkt-Verschiebung wurde ein dermassen grosses Vermögen "angenommen", das man das reale Vermögen 100fach hätte gewichten müssen. ...glaube nicht, das wir in diesem Land ein Gesetz haben, das sowas rechtfertigen würde...


    Oh und: "Sachbearbeiter anrufen" - das ist das, was wir gemacht haben bevor die Einsprache erhoben wurde. Mit dem Ergebnis: das Vermögen nahm zu, statt ab. (wie man ein Vermögen von real "weit unter 30'000" plötzlich auf "über 300'000" veranlagt ist mir unbegreiflich! Eben; die Beträge korrekt addieren und fertig. So kompliziert ist der Sachverhalt nicht - kein Haus mehr, kein Auto, keine Lebensverischerung, kein gar nichts. Nur noch das, was auf dem Konto ist, ein paar alte Möbel und sehr viele Rechnungen wg. Krankheit, die im Übrigen (Hinweis eines Familienfreundes) auch nicht als Kosten angerechnet wurden.....)


    Sozialversicherungsberater


    mit "Verfügungsstopp" meinte ich der ganzen Abteilung einen sofortigen "Arbeitsstopp" verpassen, damit man über eine EXTERNE Stelle prüfen kann WARUM die Rechtsabteilung mit Einsprachen gegen Verfügungen aus jener Abteilung überflutet wird! So ganz ohne Grund wird das wohl nicht passieren, da baut jemand massiv Mist! ...selbst wenn es nur Fahrlässigkeit sein sollte; den betroffenen Menschen entstehen durch diese falschen Verfügungen ein massiver Schaden; durch ein kantonales Amt. (!).


    ...


    Naja wie gesagt werde ich mit meinen Eltern besprechen was wir machen. Wird wohl auf "nochmal bittibätti machen zwecks man möge die Verfügung korrigieren, mit Fristsetzung" und dann Anwalt. Denn ich (Langzeitarbeitslos) kann meinen Eltern die Miete nicht länger bezahlen (Sozialamt macht mir schon Stress, will/kann aber nicht bei Eltern notfallmässig einspringen obwohl klar ist, dass das SVZ rückwirkend nachzuzahlen hat)

    Hallo xam


    ...warum waren Sie wegen dem Führerschein bei der Motorfahrzeugkontrolle? Was Sie meinen ist das "Strassenverkehrsamt" (kleines Detail am Rande...


    Wegem Führerschein - da gibts zwei Hürden, die eindeutige Probleme darstellen:


    Erste Hürde: in Deutschland gibts trotz FS-Synchronisation (Europaweit, also EU + die 20 anderen Staaten) zwei Scheine.


    B96, also den "Wohnwagenschein" und die BE.


    Zweite Hürde: wo hatten Sie zum Prüfungszeitpunkt den gemeldeten Wohnsitz?


    War jener in Deutschland, sollten Sie mit dem deut. FS alle vergleichbaren Kategorien bekommen.


    War jener zum Prüfungszeitpunkt aber in der Schweiz - haben Sie die Prüfung umsonst gemacht, und können in der Schweiz nochmal ran...


    Allerdings gibts bei uns keine Pflichtstunden oder spezielle "Anhängertheorie", d.h. wenn Sie den "FAK" haben (Führerausweis im Kreditkartenformat ;) beantragen Sie den Lernfahrausweis für BE, suchen sich eine günstige Fahrschule - mit dem Fahrlehrer kurz eine Stunde drehen (sollte reichen das der sieht, das sie dank Fahrschule in D das schon können, damit das mit der Prüfungsanmeldung fix geht), allenfalls kurz die schweizer Verkehrsvorschriften repetieren (falls der Prüfer Fragen stellt - damit Sie nicht in's Schwitzen kommen), an die Prüfung - und fertig.


    Vorteil wenn sie die BE in der Schweiz machen, und allenfalls C1 oder D1 aus dem deut. Schein bekommen haben: mit C1E und D1E sind mit der BE gekoppelt, d.h. Sie können auch mit den 12Tönnern 3,5to Anhänger "mitschleppen"...


    Falls Sie nochmal zur Prüfung müssen: viel Glück!


    Edit:


    Anwalt wird auch nichts ausrichten können - selbst Deutschland akzeptiert bei "lokalem Wohnsitz" keine Fahrprüfung im Ausland (egal ob EU-Ausland oder anderes)... Liegt einzig an ihrem Wohnsitz zum Prüfungszeitpunkt...


    Edit 2 (sorry)


    falls Sie mit Wohnsitz DE den B96 gemacht haben:


    der ist in der CH in dieser Form nicht existent, d.h. wird auch nicht anerkannt; das wäre dann Pech gewesen ("vollen BE" machen; ist eh schlauer: wenn immer möglich die "ganze" Kategorie machen, damit hat man auch nach der wievielten Angleichungs-Revision immer Bestandschutz)...


    Allerdings: wenn sie wieder nach D zurückziehen und dort den deut. Schein beantragen (was notwendig ist), haben Sie Bestandsschutz und bekommen die B96 - ohne CH-BE - wieder zurück... Wenn Sie hier in der CH die BE-Prüfung ablegen, bekommen Sie in D auch die BE... (wie gesagt, Lernfahrausweis, Fahrschule, 1h "ja der kann's"-Schulung, Prüfung..)


    Edit 3 (Schlupfwinkel gefunden):


    wenn Sie Wochenaufenthalter sind, und zweimal im Monat nach D an den Hauptwohnsitz zurückfahren, könnten Sie Glück haben, gem. Verordnung zur Zulassung zum Verkehr gilt dann der notwendige Prüfungssitz der Familie...


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…760247/index.html#id-1-12


    ...da wär dann ein Anwalt von Vorteil

    Hallo Yvonne,


    abgesehen von der Beratung, wie von Sozialversicherungsberater empfohlen, möchte ich zur Vorsicht mahnen, vor allem wenn ihr Mitbewohner schon länger Sozialhilfe erhällt:


    Die Sozialhilfe-Stellen im TG schieben Langzeitfälle gerne in die IV ab... Und das Sozialversicherungszentrum TG ist ...naja; eine Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich da sehr...


    (wobei der Vorteil wäre: IV muss man im TG nicht zurückzahlen, Sozialhilfe schon...)


    Auf alle Fälle: Infos einholen, und nichts voreilig unterschreiben! (so möglich: Rechtsbeistand suchen.)

    Hallo,


    Zur Situation (Frage im Anschluss)


    Meine Eltern beziehen zur AHV Ergänzungsleistungen. Anfang Jahr wurde, wie immer, die Berechnungsgrundlage "korrigiert". Leider hat das Sozialversicherungszentrum bei der Berechnung des Vermögens ..........na sagen wir - etwas brutaler Mist gebaut (total falsch berechnet).


    Ein erster Versuch des "auf Fehler hinweisen und um eine korrigierte Veranlagung auslösen" brachte eine erneut fehlerhafte Berechnung (wie schwer kann es sein 3 Bankauszüge zusammen zu rechnen?). Dann kam eine "periodische Überprüfung, und Eltern haben pflichtgemäss die Auszüge erneut hingeschickt, und - weil schon da - auch die Steuerunterlagen zusätzlich.


    Da das SVZ erneut eine Fehlberechnung ablies und die EL basierend auf deren Fehler fast komplett einstellten (was meine Eltern empfindlich trifft - die müssen ja auch Rechnungen zahlen), erhoben wir dieses Mal Einsprache gegen die Verfügung und reichten sämtliche Dokumente mit der korrekten Addition ein. Wir bekamen auch die Info das die Einsprache fristgerecht eingereicht sei, und die Abteilung den Fall "zeitnah" bearbeiten werde.


    ...das war im Mai 2018.


    Meine Eltern baten mich nun darum nachzuprüfen, was zwischenzeitlich gelaufen sei.
    Ein Anruf beim SVZ erbrachte "Abteilung total überlastet mit Einsprachen" eine Bearbeitung dieses Jahr sei unwahrscheinlich, allenfalls käme man nächstes Jahr dazu....!!?


    (meine Eltern sind also wohl nicht die Einzigen die "anrüffeln" mussten weil Verfügungen nicht ganz korrekt waren? Rechtsabteilung überlastet - und man lässt die "anderen" Abteilungen einfach "weiterpfuschen"? Nichts in der Art "Verfügungsstop bis klar ist was schief gelaufen ist" und Bezüge vom Vorjahr weiterlaufen lassen damit den Beziehenden kein zu grosser Schaden entsteht????))


    Meine Frage ist nun:


    ...ab wann kann man eine Einsprache eskalieren, und vor allem: wo?


    Muss ich damit direkt zum Verwaltungsgericht?


    (leider deckt meine Rechtsschutz nicht die Angelegenheiten meiner Eltern, sonst hätte ich mich an jene gewandt)

    Blos nicht - der Entscheid der Versicherung ist ja schon da, lieber C-O-R-A-Zweitnick. D.h. die TE hätte so die zusätzlichen Kosten des Hausarztes - aber keine Garantie, dass das was nützt. Darum Ombudsstelle, um die "nachträgliche Legitimierung" so überhaupt möglich korrekt auf den Fall bezogen hinzubekommen.

    @nice_cora


    ...das bedeutet, lieber Zweitnick von C-O-R-A, das es wieder an der Zeit ist, die Krankenkassenprämien zu prüfen - und gegebenenfalls zu wechseln.


    Bei den medizinischen Beratungshotlines, die im Telmed-Modell vorab angerufen werden müssen, handelt es sich um medizinisch geschultes Personal, und zuweilen sogar um Ärzte.


    Edit: und ich hatte noch keinen Fall, wo ich nicht hätte zum Arzt gehen dürfen weil "Telmed sagte nein".

    Sirio und "nice_cora" - wir wissen nicht, was die TE mit "offen" meinte. Also sollten wir nicht vermuten.