Hallo xam
...warum waren Sie wegen dem Führerschein bei der Motorfahrzeugkontrolle? Was Sie meinen ist das "Strassenverkehrsamt" (kleines Detail am Rande...
Wegem Führerschein - da gibts zwei Hürden, die eindeutige Probleme darstellen:
Erste Hürde: in Deutschland gibts trotz FS-Synchronisation (Europaweit, also EU + die 20 anderen Staaten) zwei Scheine.
B96, also den "Wohnwagenschein" und die BE.
Zweite Hürde: wo hatten Sie zum Prüfungszeitpunkt den gemeldeten Wohnsitz?
War jener in Deutschland, sollten Sie mit dem deut. FS alle vergleichbaren Kategorien bekommen.
War jener zum Prüfungszeitpunkt aber in der Schweiz - haben Sie die Prüfung umsonst gemacht, und können in der Schweiz nochmal ran...
Allerdings gibts bei uns keine Pflichtstunden oder spezielle "Anhängertheorie", d.h. wenn Sie den "FAK" haben (Führerausweis im Kreditkartenformat
beantragen Sie den Lernfahrausweis für BE, suchen sich eine günstige Fahrschule - mit dem Fahrlehrer kurz eine Stunde drehen (sollte reichen das der sieht, das sie dank Fahrschule in D das schon können, damit das mit der Prüfungsanmeldung fix geht), allenfalls kurz die schweizer Verkehrsvorschriften repetieren (falls der Prüfer Fragen stellt - damit Sie nicht in's Schwitzen kommen), an die Prüfung - und fertig.
Vorteil wenn sie die BE in der Schweiz machen, und allenfalls C1 oder D1 aus dem deut. Schein bekommen haben: mit C1E und D1E sind mit der BE gekoppelt, d.h. Sie können auch mit den 12Tönnern 3,5to Anhänger "mitschleppen"...
Falls Sie nochmal zur Prüfung müssen: viel Glück!
Edit:
Anwalt wird auch nichts ausrichten können - selbst Deutschland akzeptiert bei "lokalem Wohnsitz" keine Fahrprüfung im Ausland (egal ob EU-Ausland oder anderes)... Liegt einzig an ihrem Wohnsitz zum Prüfungszeitpunkt...
Edit 2 (sorry)
falls Sie mit Wohnsitz DE den B96 gemacht haben:
der ist in der CH in dieser Form nicht existent, d.h. wird auch nicht anerkannt; das wäre dann Pech gewesen ("vollen BE" machen; ist eh schlauer: wenn immer möglich die "ganze" Kategorie machen, damit hat man auch nach der wievielten Angleichungs-Revision immer Bestandschutz)...
Allerdings: wenn sie wieder nach D zurückziehen und dort den deut. Schein beantragen (was notwendig ist), haben Sie Bestandsschutz und bekommen die B96 - ohne CH-BE - wieder zurück... Wenn Sie hier in der CH die BE-Prüfung ablegen, bekommen Sie in D auch die BE... (wie gesagt, Lernfahrausweis, Fahrschule, 1h "ja der kann's"-Schulung, Prüfung..)
Edit 3 (Schlupfwinkel gefunden):
wenn Sie Wochenaufenthalter sind, und zweimal im Monat nach D an den Hauptwohnsitz zurückfahren, könnten Sie Glück haben, gem. Verordnung zur Zulassung zum Verkehr gilt dann der notwendige Prüfungssitz der Familie...
https://www.admin.ch/opc/de/cl…760247/index.html#id-1-12
...da wär dann ein Anwalt von Vorteil