Beiträge von Niva

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    Grundsätzlich gilt mal das, was im Scheidungsurteil steht. Und das so lange, bis ein Gericht etwas Anderes rechtskräftig entschieden hat. Bezahlt ihr Bruder nicht (oder zahlt er das Geld ohne entsprechendes Urteil auf ein Sperrkonto ein), dann kann sein Sohn ihn betreiben. Will der Vater nicht mehr bezahlen, dann muss er eine Abänderung bei Gericht eingeben.

    Und ja doch, eine Vorlehre dient dazu, dass Ihr Neffe die Fähigkeit und Möglichkeit erhält, eine Ausbildung zu machen. Offenbar benötigt er "kleinere" Schritte und mehr Unterstützung, um beruflich Fuss zu fassen. Dann hat er auch Anrecht darauf.

    Vielleicht wäre es gut und der Sache dienlich, wenn die zwei mal zusammensitzen würden, um alles zu besprechen?


    Niva

    Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass der Vater Ihres Kindes sich darum bemüht, eine aktive, prägende Rolle im Leben seines Kindes einzunehmen. Und so, wie ich ihr Schreiben verstehe, ist es auch nicht diese Rolle, die sie ablehnen, sondern das Tempo, das der Vater vorschlägt. Sehe ich richtig, dass Sie nie verheiratet waren? Dann können Sie sich an die KESB wenden und diese bitten, Sie beide bei der Regelung des Besuchsrechtes zu unterstützen. Noch besser wäre es, wenn Sie mit dem Vater ins Gespräch kommen und zum Beispiel mit Hilfe eines Mediators oder einer Mediatorin diese Punkte gemeinsam regeln können - mit dem Fokus auf das Wohl ihres Kindes. Das Besuchsrecht und die Ferienregelung können progressiv dem Alter des Kindes angepasst werden.


    Niva

    Da können Sie nicht viel machen. Wichtig ist zu wissen, dass dieses Verzögerungen grundsätzlich keine finanziellen Auswirkungen haben (wenn die Scheidungsklage richtig formuliert ist). Früher war das anders: Die 2. Säule wurde erst bei Scheidungsurteil geteilt... da hat es sich für eine Seite oft gelohnt, das Urteil hinauszuzögern. Heute ist das anders: Die Guthaben werden ab Scheidungsklage geteilt.

    Grundsätzlich bin ich mit DamienS einig. Am besten wäre es, wenn sie gemeinsam einen einvernehmlichen Scheidungsantrag beim Gericht eingeben würde. Das spart viel Ärger und Geld.

    Niva

    Guten Tag


    Um Ihre Frage zu beantworten, müssen Sie das Scheidungsurteil hervorholen. Steht da ein Satz drin, der sinngemäss Folgendes formuliert

    "Bei erheblicher und dauernder Veränderung der Verhältnisse kann der Unterhaltsbeitrag herabgesetzt, aufgehoben oder für bestimmt Zeit eingestellt werden (Art. 129 ZGB),.dann haben Sie die Möglichkeit, ab dem Moment, wo sie ausgesteuert sind, beim Gericht eine Anpassung der Unterhaltsbeträge zu verlangen.

    Bis zum Moment, wo eine diese gerichtliche Anpassung rechtskräftig ist, sind die Alimentenbeträge geschuldet, die bei der Scheidung entschieden wurden. Sie brauchen also ein richterlicher Entschluss, damit ihre finanzielle Verpflichtung gegenüber ihren Kindern den neuen finanziellen Verhältnissen angepasst werden. Dazu müssen SIE aktiv werden. Eine Behördenstelle wird sie darin nicht unterstützen.


    Niva

    Ich melde mich in diesem Forum nur selten - fast ausschliesslich zu Fachfragen. Das hat seine Gründe und diese möchte ich Ihnen kurz darlegen.


    Dieses Forum kommt mir vor, wie ein Stammtisch in einer Dorfkneipe, irgendwo in einer sehr ländlichen Gegend. Die Menschen, die an diesem Tisch sitzen, haben den Überblick über alles und jeden im Dorf und in der Gemeinde. Viel passiert nicht in ihrem Leben. Umso wichtiger und spannender ist es für sie, das Leben der andern zu beobachten und zu kommentieren. Am Abend beim Bier oder beim Wein wird darüber gesprochen, was man über den Tag hindurch beobachten konnte. Das läuft ab, wie ein Ritual: Die Nachbarin x hat das Auto mal wieder im Parkverbot stehen lassen, der Sohn vom y musste nachsitzen, der x hat Krebs, es steht nicht gut, Im Dorfanzeiger steht, dass die Kehrichtgebühren erhöht werden etc. Meist wird über die verschiedenen Themen kurz gesprochen, aber lange hält das nicht an- die Themen sind schlicht zu langweilig und zu alltäglich. Wie willkommen ist es da, wenn irgendjemand in der Gemeinde aus der Reihe tanzt. Dann kann man wunderbar lästern und diese Person schlechtmachen und über sie herziehen. Da kommt jeder mal dran, der Dorfpfarrer, die Lehrerin, die Gemeinderätin, die Familie, die Asyl erhalten hat... und natürlich werden auch die Stammtischsler und Stammtischlerinnen davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Über diese wird besonders genüsslich hergezogen, wenn sie ausnahmsweise nicht mit am Tisch hocken.

    Jeder an diesem Tisch hat eine ganz bestimmte Rolle: Es gibt den Intellektuellen, die Bodenständige, den Lauten, die Nachdenkliche, den Besserwisser, die Verständnisvolle, der Polterer, die Optimistin, der Pessimist und es gibt den Provokateur. Der sitzt jeweils am Tisch, wirft ein kontroverses Thema in die Runde, lehnt sich zurück und beobachtet genüsslich, wie sich seine Kollegen und Kolleginnen mit Argumenten zu übertrumpfen versuchen, so dass die Stimmung zu brodeln anfängt und es manchmal fast zu Streit kommt. Was für eine Bestätigung für den Provokateur! Laufen die Diskussionen heiss, dann ist die Langeweile verpufft und Stimmung kommt auf. Bei diesen Diskussionen geht es fast nie um die Sache, sondern darum, sich selbst gross aufzuspielen und die andern klein zu machen.


    Genau das beobachte ich hier, in diesem Forum. Ich finde es erschütternd, immer wieder aufs Neue festzustellen, dass sich hier wirklich nichts ändert und dass das, was hier abläuft so viel Ähnlichkeit hat mit der traurigen Existenz von Menschen, die sich eine Wichtigkeit geben, aber eigentlich nichts zu sagen haben. Zusätzlich schwierig mach das Forum hier, dass es User gibt, die unter verschiedenen Namen auftreten - also verschiedene Rollen spielen.

    Ich frage mich ständig, was der Zweck davon ist? Sich selbst mehr Unterstützung und dadurch Wichtigkeit zu geben? Aber das wird man nie auf eine solche Weise erhalten! Anerkennung, Lob, Dankbarkeit etc. erhält man dann, wenn man etwas leistet und nicht, wenn man einfach so tut, wie wenn...


    Ich bin schon eine ganze Weile in diesem Forum. Seit immer frage ich mich, was sein Zweck ist. Eine fundierte Antwort auf eine konkrete Frage zu erhalten (mit fundiert meine ich keine Google-Antwort) oder ein paar einsamen Menschen eine Bühne zur Verfügung zu stellen, auf der sie sich inszenieren können, um dadurch das Gefühl zu erhalten, doch irgendwie eine Wichtigkeit und eine Meinung zu haben?


    So, ziehe mich mal wieder zurück. Ich sitze nicht am Stammtisch... ihr habt also Bühne frei zum Lästern


    Niva

    Liebe Avellana

    Was steht in der Vereinbarung, die Sie damals bei der Trennung bei der Kesb unterschrieben haben? Ist darin vorgesehen, dass der Barunterhalt parallel zum Alter der Kinder reduzieren wird? Hat sich ihre eigene Berufstätigkeit seit der Trennung verändert und verdienen Sie mehr? Je nachdem, wie gross Ihr eigenes Einkommen ist und wie oft der Vater die Kinder selbst betreut, kann der Unterhalt den neuen Umständen angepasst werden.

    Irgendwo schreiben Sie, dass sie die Unterhaltsforderungen gegenüber dem Vater an die kantonale Alimentenbevorschussung abgetreten haben. Wenn das noch immer so ist, könnte es sein, dass Sie nicht weniger Geld erhalten, wenn der Barunterhalt reduziert wird, weil dieser Betrag normalerweise gedeckelt ist. Dem Vater würden dadurch weniger Kosten entstehen. Dass die Unterhaltszahlungen quasi als "Darlehen" an den eigenen Vater gegeben werden, habe ich noch nie gehört. Haben Sie das nur gehört oder haben Sie das so schriftlich mitgeteilt bekommen? Unterhaltszahlungen dienen dazu die alltäglichen Kosten von Kindern zu finanzieren, die Zahlung in die Zukunft zu verschieben, widerspricht dem Sinn und Zweck davon. Auf ein allfälliges Erbe würde ich nicht spekulieren. So, wie Sie schreiben hat der Vater grosse Schulden ( auch gegenüber dem Sozialamt).

    Wurden Sie von der Kesb zu diesem Thema bereits kontaktiert? Falls Sie etwas Schriftliches haben, müssen Sie innert Frist formgerecht reagieren.

    Falls Ihre Kinder volljährig sind, sind sie es, die aktiv werden müssen.

    Der Anwaltverband in ihrem Kanton führt auf seiner HP eine Liste der Anwälte und er führt regelmässig Konsultationen durch, während denen man für wenig Geld erste Informationen zu einer Rechtsfrage erhalten kann.

    Niva

    Die Schweiz sollte sich einmal intensiv mit dem dänischen Modell befassen, das Asylsuchende neu im Burundi parkieren will, wo sie auch bleiben müssen, wenn ihrem Asylantrag stattgegeben wurde. Kopenhagen hat ein entsprechendes Abkommen mit diesem afrikanischen Land bereits unterzeichnet.


    Es ist langsam an der Zeit, dass wir uns von der Illusion verabschieden, wir müssten die ganze Welt retten.

    Ich habe keine Ahnung, welche Themen diskutiert wurden, als sie ein Jugendlicher waren... bei mir war es der Film "Das Boot ist voll" von Alfred A. Häsler. Ich erinnere mich daran, wie mich der Gedanke an eine Schweiz, die ihre Grenzen schliesst und Schutzbedürftige ausschliesst und ihrem (tödlichen) Schicksal überlässt, entsetzt hat...

    Es entsetzt mich noch immer. Deswegen hinterlässt dieser Thread und insbesondere die Art und Weise, wie er formuliert wird, ein fahler Nachgeschmack.


    Die Schweiz hat eine humanitäre Tradition, auf die sie mit Recht stolz ist. Unser Asylgesetz orientiert sich an der Genfer Flüchtlingskonvention und garantiert jedem Flüchtling Aufnahme. Die Voraussetzungen dazu sind im Gesetz und in den entsprechenden Verordnungen formuliert.

    Das Asylverfahren wird seit einiger Zeit zügiger durchgeführt - der Entscheid, ob jemand bleiben kann oder wieder gehen muss, wird recht schnell gefällt.

    Bei einem negativen Entscheid müssten die Menschen zurück in ihr Heimatland. Viele gehen nicht freiwillig und der Staat hat keine Möglichkeit, sie zurückzuführen, weil Rückführungsverträgen mit den Heimatländern fehlen. Die Menschen wollen und können nicht zurück, weil es für sie keine Zukunft gibt in ihrem Land. Sie bleiben also hier, warten auf einen besseren Entscheid oder tauchen ab, um anderswo ihr Glück zu suchen. Immer in der Hoffnung, dass sie irgendwo einen Platz und eine Aufgabe finden, die ihnen eine Existenz und eine Zukunft ermöglichen.


    Was ist die Rolle und Aufgabe der Schweiz? Die Flüchtlingsproblematik betrifft alle westlichen Länder, die Schweiz ist also nicht isoliert. Die Menschen, die auf der Flucht sind, sind es nicht mehr nur aus politischen Gründen, sondern weil sich das Klima verändert und sich die Lebensverhältnisse in ihrem Land verschlimmern. Diese Gründe sind nachhaltig und werden sich in den nächsten Jahren noch bemerkbarer machen. Die Zahl der Flüchtlinge wird zu- und nicht abnehmen. Und das weltweit. Der Umgang mit dieser Problematik kann nicht sein, das einzelne Länder ihre Grenzen schliessen und Menschen abschieben. Das wäre eine Vogel-Strauss Politik. Und das wäre der Schweiz nicht würdig!




    vielleicht ist es wirklich der falsche Weg. Aber was wäre der richtige? Ein etabliertes System kann man nie von Grund auf verändern. Wir haben ein Gesundheitssystem, das ermöglicht, dass alle Menschen die Behandlungen kriegen, die sie benötigen - unabhängig davon, ob sie genügend Geld dazu haben oder nicht. Darauf sind wir stolz. Niemand wünscht sich ein System, in dem sich nur noch gut Verdienende eine Behandlung beim Arzt leisten können. Das System, das wir haben ist sehr teuer. Ich glaube nicht, dass sich das irgendwann ändern wird. Deshalb ist es so wichtig, die Menschen zu unterstützen, die sich die KK-Prämien nicht mehr leisten können.

    ach, da lese ich für einmal andere Töne bei Ihnen raus, als sonst. Das Argument der Einheitskasse ist eher ein Wunsch der politischen Linken, nicht der SVP.

    Bei der "Einführung einer Zielvorgabe für das Kostenwachstum in der Grundversicherung" kann ich mir nicht genau vorstellen, was Sie damit meinen. Der Zugang zur medizinischen Versorgung muss für alle möglich sein, auch für die Menschen, die nur grundversichert sind. Es darf keine Zweiklassenmedizin geben. Alle müssen die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen. Es ist schwierig zu entscheiden, was dazu gehören soll und was nicht. Da scheiden sich die Geister.

    Der Vertragszwang ist teilweise bereits aufgehoben. Zum Beispiel beim Hausarztmodell. Die Krankenkassen tragen da nur Kosten der Ärzte, die auf ihrer Liste stehen.

    Die Generikapreise sind hier wirklich teurer als im Ausland - aber ich glaube nicht, dass sie ein grosser Kostentreiber sind. Nicht die alten Medikamente, deren Patent abgelaufen sind, verteuern die Kosten des Gesundheitswesens, sondern die Preise der neuen Medikamente zu denen es (noch) keine Alternativen gibt (Ich schreibe das aus eigener Erfahrung: Eines der Medikamente, das ich nehme, wurde vor 2 Jahren in der Schweiz zugelassen; Kostenpunkt: Fr. 1'200.--/mt - Immerhin müssen die Kassen im Voraus angefragt werden, ob sie bereit sind, diese Kosten zu übernehmen).


    Ich persönlich bin enttäuscht, dass die zusätzliche Prämienverbilligung für niedrige Einkommen nicht umgesetzt wird. In den letzten Jahren wurde die Hürde für eine Unterstützung immer höher - immer weniger Familien erhalten sie und das, obwohl sie nicht mehr verdienen und die allgemeinen Lebenskosten gestiegen sind. Beruflich erstelle ich regelmässig Familienbudgets. Es ist auffällig, wie viel weniger finanzielle Mittel Familien heute haben, als noch vor 10 Jahren. Die Kosten der Krankenkasse ist ein riesiger Kostenpunkt und es wäre eine grosse Entlastung, wenn man die Leute da etwas grosszügiger unterstützen würde. Der Mittelstand rutscht in die Armut ab und das kann so nicht gewollt sein.

    Lieber Marco

    Stimmt, in der verlinkten Anleitung für die Berechnung von Alimenten ist vieles gut erklärt und die Erklärungen sind auf dem aktuellen Stand.

    Wichtig ist zu wissen, dass ihr zwei eine eigene Entscheidung treffen könnt, über die Betreuung und den Unterhalt des Kindes. Das Recht und die Gerichtspraxis kommt nur dann zur Anwendung, wenn ihr euch nicht einig werdet oder die Vereinbarung so einseitig ist, dass nicht ausreichend für das Kind gesorgt ist oder eine Seite von der Sozialhilfe unterstützt werden muss, obwohl der andere genügend finanzielle Mittel hätte, um das zu vermeiden.


    Je nach Alter des Kindes, gewähltem Betreuungsmodell und finanzielle Möglichkeiten der Eltern fallen die Unterhaltszahlungen anders aus. Idealerweise wird in einer Trennungsvereinbarung bereits festgehalten, wie sich die Unterhaltszahlungen verändern, wenn das Kind älter wird. Denn je älter es wird, umso teurer wird sein Leben. Gleichzeitig wird es auch selbständiger und es braucht weniger Betreuung. Bei einer Scheidungsvereinbarung muss diese hypothetische Entwicklung der Kosten und der Einkommen berücksichtigt und formuliert sein. Bei einer Trennungsvereinbarung ist das nicht zwingend, aber ratsam.

    Ich kann verstehen, dass Sie das erzürnt. Insbesondere, weil Sie sich von Ihrem direkten Vorgesetzten weder verstanden, noch unterstützt fühlen.

    Aber da Sie bereits länger krankgeschrieben und im Gespräch für eine andere (interne) Stelle sind, kann ich mir vorstellen, dass Ihr Arbeitsplatz anderweitig benötigt und geräumt wird, damit ein neuer Arbeitnehmer oder eine neue Arbeitnehmerin dort arbeiten kann. Respektvoll wäre gewesen, wenn Sie Ihr Vorgesetzter kontaktiert und darum gebeten hätte, den Arbeitsplatz zu räumen. Offenbar ist die Kommunikation zwischen Ihnen beiden so schwierig, dass das nicht gemacht wurde. Inwiefern der Arbeitsplatz der Privatsphäre gleichgesetzt werden kann, weiss ich nicht. Ich glaube aber nicht, dass das Wegräumen Ihrer persönlichen Dinge in Kartons ein krimineller Eingriff in Ihre Privatsphäre ist.

    Bei umfassender Einigung geben die Parteien ihre Vereinbarung gemeinsam bei Gericht ein und brauchen dazu keine anwaltliche Vertretung (wobei ich dazu rate, die Vereinbarung von jemandem formulieren zu lassen, der weiss, wie das gemacht wird und welche Punkte darin geregelt werden müssen). Sind sich die Parteien darüber einig, wie sie sich güterrechtlich auseinandersetzen wollen, braucht es auch keine vorhergehende Gütertrennung.

    Natürlich können die Ehepartner nur soweit über ihr Vermögen verfügen, wie sie nicht anderweitig verpflichtet sind.

    Eine Scheidungsvereinbarung ist erst dann gültig, wenn sie gerichtlich entschieden/akzeptiert ist. Ohne Gericht geht's also nicht.