Beiträge von Odysseus

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

    Die Fotos koennen durchaus ein nuetzliches Beweismittel sein. Ohne dass sie die Aussperrung des Mietzahlers besser machen.

    Als Richter eines Rechtsstaates wuerde ich Ihnen (ohne Ruecksicht auf das Schluesseltheater) bei der gegenwaertigen Wohnungsnot, wo auf jedes Zimmer und jede Wohnung Hunderte bereit sind, ab sofort Miete fuer leere Reume zu blechen, auch wenn sie ein halbes Jahr Doppelmiete blechen muessen, falls ihr alter Vemieter die Schadensminderung boeswillig unterlaesst, hoechstens einen halben Monatszins fuer das vom Vormieter freigegebene Zimmer zusprechen. Falls Sie das lieber zu eine Juxtizposse ausufern lassen, wuerde mich der rechtskraeftige Endentscheid und die zusaetzlichen Kosten sowie deren Verteiler interessieren....

    Auch wenn es die Juxtiz so hinbiegen sollte, dass der Mietzinszahler seine Mietrechte nach vorzeitiger Schluesselabgabe weitgehend verliert, bleibt ihm jedoch das Recht zu pruefen, ob in der Zeit, fuer die er weiter blecht, die Reume nur fuer Besichtigungen und die Abwehr von Gefahren betreten, oder anderweitig darueber verfuegt wird. Wenn gar die Nachmieterin vorzeitig ihren Plunder deponieren oder gar zu dekorieren anfaengt, waere das Recht auf das Abmelken des Vormieters endgueltig verwirkt. Oder zumindest krass "rechts"missbreuchlich, und deshalb abzuweisen statt zu schuetzen....

    Wei kommen Sie zur Ferndiagnose, dass ich zurzeit an einer Depression leide? Sie jedoch an Wahrheitsallergie. Sonst koennten Sie zur Sache diskutieren, statt persoenlich - einmal mehr toleriert statt sofort nachwegzensuriert - ausfaellig zu werden.

    Wenn Frauen, welche in Kindesaufzuchtzeiten beitragslos happige Erziehungsgutschriften der Rentenversicherungen kassieren, auch ohne Kindeslast der Erwerbsarbeit ausweichen, und deshalb kleinere Renten haben, sind sie selber tschuld. Das sind keine Beleidigungen, sondern nur wahrer Klartext, zwar bei Getroffenen nicht beliebt, aber destotrotz nicht weniger wahr.

    Solange Sie nur persoenlich beleidigen, statt zur Sache recherchieren und argumentieren wollen, ist es wirklich am besten, Sie lassen es ganz....

    Ich stimme EB zu, dass bei der selektiv raffinierteste Betrueger beguenstigenden Strafjuxtiz und der gesetzesbruechigen Ziviljuxtiz, die 600 Fraenkli der Rechtsschutzversicherung zu kassieren waeren, statt auf dem ganzen Schaden von inzwischen weit ueber 1000 Franken fuer den Barschaden, geschweige denn den Zeitaufwand nicht nur sitzenzubleiben. Sondern vielen weiteren dazuzuheufen. Was sie noch versuchen koennten waere eine schriftliche Strafanzeige wegen Betruges direkt an die Staatsanwaltschaft (die Polizei wuerde sich wahrscheinlin von vorneherein weigern, aktiv zu werden). Nach den von ihnen beschriebenen Umstaenden musste der betruegerische Verkeufer wissen, dass es ihnen vor der Uebernahme der Ruine nicht mehr moeglich sein wuerde, den Karren bei Tageslicht zu pruefen oder gar vom ausser Buerozeit abwesenden TCS pruefen zu lassen. Laut Bundesgericht werden sonst abgewimmelte Betrugsvorwuerfe anerkannt, wenn der Betrueger wusste, dass es dem Opfer nicht moeglich sein wuerde, seine aktiven oder passiven Luegen rechtzeitig zu entlarven. Die Abwimmlungs (Nichtanhandnahme-) verfuegungen der StA sind zwar in der Regel gebuehrennpflichtig; aber meistens wird darauf verzichtet, wenn der gesetzliche Tatbstand erfuellt sein koennte, und die Abwimmlung mit anderen Vorwaenden begruendet wird.

    Eine Versicherung zahlte einem Betrueger eine Lebensversicherung aus. Dieser oder gar (auch) die Versicherung hatten dabei wahrscheinlich gar auch Urkunden gefaelscht. Als die Berechtigte bei Faelligkeit die Versicherungssumme einforderte, wurde ihr beschieden, der Rueckkaufswert sei bereits vor mehr als 10 Jahren einem "Bevollmaechtigten" ausgeworfen worden. Und das Dossier (das zwar noch vorhanden sei, aber die Vorlage verweigert werde) muesse nur 10 Jahre nach der Auszahlung aufbewahrt werden. Auch wenn die Polizze ohne Rueckkauf erst spaeter faellig werde! Die Staatsanwaltschaft nahm die Betrugsanzeige nicht an die Hand, anstatt die Beweise zu beschlagnahmen.

    Merkwuerdigerweise konten viele Lebensversicherungen aufgrund Drucks der dafuer aus interessierten Kreis mit einem Preisgeld von 10 000 Franken belohnten FDP-Ombudsfrau, deren Polizzen in den Vierzigerjahren vom oertlich zustaendigen Staat eingezogen und kassiert worden waren, nach mehr als 50 Jahren - wahrscheinlich aufgezinst und aufgewertet, ohne Abzug des gesetzlchen Kriegslastenausgleichs von 80 Prozent - ein zweites Mal an die laut Polizze Berechtigten ausgeworfen werden....

    Solange der Admin hier Typen nicht sperrt und deren Kot kaerchert, welche Mitkommentatoren persoenlich angreifen, statt nur zur Sache diskutieren, und gar angebliche Details zur Outung der Identitaet von Mitkommentatoren ungeschoren veroeffentlichen, wird die vom Beobachter offensichtlich angestrebte Uebernahme der Klientel von depri.ch statt dessen Rettung eine Illusion bleiben.

    Tausende von Leserklicks, aber kaum ein halbes Dutzend Kommentatoren....

    Unrecht wegzustecken, statt es wenigstens oeffentlich anzuprangern, hat mit Mann sowenig zu tun, wie eine Kuh mit Baumklettern. Wenn man sieht, wie einfachste Versehen im Versicherungsunrecht von der Juxtiz zu Versicherungsbetrug hochstilisiert werden, ist dieser Fall gar krassester Betrug. Aber leider ist das Gesetz und wie es in der Schweiz selektiv gebogen und gebrochen wird, zwei Paar unterschiedliche Stiefel.

    Vor der Hochzeit liess ich mich mit dem Lesen des damaligen Eherechtes verdummen, statt schlau machen. Anspruch auf Mannesalimente, gar auch fuer den Notbedarf, hatten nur an der Scheidung (ganz) schuldlose Frauen. Insbesondere wenn es darum ging, nicht nur das vom Mann schon erkrampfte Vermoegen zu verteilen, sondern gar auch sein kuenftiges Lohn- und Renteneinkommen. Das Erwachen bei der Scheidung war boes. Die gesetzwidrige Schlampenalimentierung war von der Juxtiz schon Jahrzehnte vor der entsprechenden Gesetzesaenderung vom Bundesgericht mit Gesetzesbruch und Uebergriff in die Zustaendigkeit der gesetzgebenden Gewalt eingefuehrt worden. Und das gar mit auch lengst rechtskraeftigen Scheidungsurteilen nachtraeglich angebastelten Teuerungsausgleichsklauseln ohne gesetzliche Grundlage. Das nach 1971 eingefuehrte neue Eheunrecht hatte nicht mehr die geringste Aehnlichkeit mit dem Alten. Aber es war fast genauso, wie das Bundesgericht die Zahlsklaverei auch fuer Abscheider von Schlampen eigenmaechtig gebastelt hatte.

    Wer wissen will, ob er recht hat, kann ruhig weiter die Gesetze lesen. Wer aber wissen will, ob auch er die nur sehr selektive Chance hat, vor Gericht auch Recht zu bekommen, muss die einschlaegigen rechtsbeugenden und -brechenden Leitentscheide des Bundesgerichtes studieren....

    Fluechtlinge, welche oft vor ihrer Anerkennung oder gar nach einer bloss vorleufigen Aufnahme nur wegen Renitenz gegen die Ausreise in einen Staat nach ihrer freien Wahl schon aus Massenunterkuenften geholt in Wohnungen untergebracht werden, muessen keine Mietkaution stellen, weil die Gemeinden den Vermietern nicht nur den Zins, sondern - die meist horrenden - Renovierungskosten fuer Vandalierungen garantieren.

    Den wenigstens gleichen Anspruch sollten in auch in Not geratene eigene Buerger haben. Anstatt mit einem Darlehen nur fuer die Kaution statt einer fuer den Vermieter gleichwertigen Garantie abgespiesen zu werden. Die dann gar vom Munde abgespart werden muss....

    Es gibt auch gesetzliche Vorschriften ueber die Schadenminderungspflicht. Die werden gegen Versicherungsopfer so brutal durchgesetzt, dass Arbeitsunfaehige mit einer Medidopingkeule erschoepft und schmerzgepeinigt an Zwangsarbeitsplaetze genoetigt werden.

    Bei der heutigen Wohnungsnot, kann muehelos ein Mieter gefunden werde, der ab sofort bezahlt, auch wenn er erst in einem halben Jahr einziehen kann. Auch wenn es sich dabei um einen wackligen Greis statt eine bevorzugte knackige Geiss handelt. Bei der aktuellen Vermieterjuxtiz hat der Vormieter den Fehler gemacht, vorzeitig das Abnahmeprotokoll und die Schluesselherausgabe getaetigt zu haben. Er haette dies erst bei der Befreiung aus der Zinsplficht tun sollen. Allerdings muesste er dann zu einem beiden Streitparteien genehmen Zeitpunkt monatlich einmal fuer die zusammengefassten Besichtigungen der Interessenmeuten zur Verfuegung stehen. Dabei koennte er die Adressen der Besichtiger sammeln, und einen nur zumutbaren statt idealen nach SEINER Wahl eine Erklaerung unterschreiben lassen, dass er den Vertrag ohne jede Verboeserung der Bedingugen oder gar Mietzinserhoehung zu uebenehmen bereit ist. Das aendert jedoch nix daran, dass das Zimmer nur fuer Besichtigungen betreten werden darf oder der Vormieter bei einer anderen Verwendung von der Zinspflicht befreit werden muss.

    I.c. waere das Vernuenftigste, statt sich weiter um die Schluesselgewalt zu streiten, den Vormieter von der (weiteren) Zinspflicht zu befreien. Falls es vor Gericht geht, intressiert mich das Ergebnis....

    Der Schluesselstreit ist ein ueberfluessiger Sreit um die Kaisers Bart. Solange ihm der Zins abgemolken wird, darf das Zimmer nur fuer Besichtigungen betreten werden. Wie das durchgesetzt werden darf, wird bei persistierender Uneinigkeit die Juxtiz entscheiden. Einfacher waere es gewesen, einen Nachmieter einzusetzen, der sofort einzieht oder wenigstens ab sofort blecht....

    @Fischer - bingo!

    Wenn eine Putzfrau eine Gaeng von Versicherungsjuristen und Versicherungs"medizinern", denen ihre saemtlichen Vorakten ausgeliefert sind, und die ein paar Mal nackt unter Schweinwerferlicht und mit Diagnosegeraeten aller Unart durch und durch untersucht wurde, mit einer einzigen plumpen Luege ueber den Grad ihrer Erwerbsaehigkeit "teuscht", dieser Luege ueberfuehrt wird, so wird sie wegen "Betruges" verurteilt. Wird gar ein ganz unbedarfter Konsument (zB eine atechnische Abscheiderin, die sich mit ihrem ersten Aliment eine Rostlaube kauft), mit Verschweigen von bekannten Maengeln und vielen Luegen ueber die Laufleistung und andere wesentliche Eigenschaften des Kaufobjektes fuer Schrott um viele Tausender abgewuchert, wird nicht nur die Strafjuxtiz ihre Arbeit verweigern, man laesst sie auch zivil"rechtlich" abschiffen.

    Soviel zur neofeudalen "Gleichheit"....

    Anstatt Solidaritaet unter Mietern gebaerden sich immer mehr Hauptmieterschaften wie die allmaeichtigen Vermieter. Da werden Mieten doppelt kassiert, dass es kracht. In Zeiten der aktuellen Wohnungsnot sollte jeder Mieter und Untermieter jederzeit ausziehen duerfen. Wird ein Zimmer oder eine Wohnung gereaumt und der Schluessel abgegeben, begaenne nach dem Gesetz eigentlich die Schadenminderungspflicht des Vermieters/Hauptmieters. Bei der aktuellen EU-PFZ Mieterschwemme waere dafuer hoechstens ein Monat realistisch. Und dies nur gegen den Nachweis, dass die Wohnung in dieser Zeit hoechstens fuer Besichtigungen betreten, aber weder repariert, renoviert, oder gar weiter vermietet wurde. Die Forderung nach Nachmietern ist missbreuchlich, insbesondere wenn dann keiner der gestellten Nachmieter die Wohnung bekommt, sondern der Vermieter jemand anders aus der wartenden Kohorte der auf der Matte stehenden fischt.

    Wichtig ist i.c. wie lange das Zimmer nach dem Auszug und der ordnungsgemaesen Abgabe - abgesehen von Besichtigungen durch Interessenten - unberuehrt blieb. Wird darueberhinaus darueber verfuegt, oder gar weiter vermietet, sollte der Mietzins von dem geblecht werden, der darueber verfuegt, und der Vormieter entsprechend befreit werden. Allerdings bockt die Juxtiz abweichend. Ich hatte einmal eine Wohnung abgegeben und einen Nachmieter gestellt. Anstatt des anstaendigen Nachmieters bekamen zwei Psychiatrieschwestern den Zuschlag, welche eine Wohnung mit einem OP-Saal verwechselten. Sie wohnten einen halben Monat schon in der Wohnung, als mein Mietzins noch auf Ende Monat auslief. Der

    Dank fuer einen halben Monat gratis wohnen war, dass sie beim Vermieter wegen angeblichem Dreck reklamierten. Obwohl dieser die Wohnung i.O. abgenommen hatte, liess er sich von den Schwestern breitschlagen, ihnen 100 Franken auszuwerfen und mir vom Depot abzuklauen. Betreibung und Klage. Um den Braten nicht allzu laecherlich aussehen zu lassen, erhob ich Widerklage auf Erstattung des Mietzinses ab dem Einzug der Nachmieterinnen. von ca. 300 Franken, sodass der Streitwert wenigstens 400 Franken betrug. Die Juxtizposse verkam zum Hornberger Schiessen. Der Vermieter musste mir die 100 Franken und einen kleinen Teil der Betreibungs- und Juxtizkosten auszahlen. Den Rest konnte ich als ein Leergeld mehr ueber den "Rechts"staat abbuchen.

    I.c. wuerde ich anregen, dass dem Vormieter sein Zinsanteil nur fuer hoechstens ein Monat abgezwackt, und fuer den Rest die Nachmieterin zur Kasse gebeten wird. Ein Monat ist beim heutigen Versagen des Wohnungsmarktes mehr als genug Zeit, einen ab sofort zahlenden Nachmieter zu finden. Falls die Sache vor Gericht geht, wuerde mich das Ergebnis interessieren.....

    Der Typ waere in fast jedem anderen Forum der Vierten Gewalt schon laengst gesperrt und seine Beitraege entsorgt. Sie haben genau richtig reagiert. Die Sache in den richtigen Senkel gestellt, ohne mit einer auch persoenlichen Retourkutsche zu riskieren, dass anstatt der provozierende Angreifer, das sich wehrende Opfer zensuriert und mit ewiger Sperrung bedroht wird.

    Zur "Sache";

    Die Suche nach einem Zahlvater ging schon vor vielen Jahrzehnten viel leichter. Der kindergeile Teil einer Handarbeitslehrerinnenklasse liess die Imposanteste einen Chauffeur fuer ein Abschlussfest suchen. Als sie auf einer Kreuzung einen grossen und auch sonst gut ins Beuteschema passenden Polizisten sah, brachte sie irgendwie seinen Namen heraus (die Polizisten waren damals noch nicht angeschrieben, aber ihre Namen waren auch noch nicht geschuetzt), und liess ihm mit einer Schachtel Pralinen versuesst mitteilen, dass sie ihn gerne kennenlernen moechte. Das Interesse der Kolleginen wuchs so, dass gar ein zweiter Chauffeur benoetigt wurde, um die Damen in der Nacht ins Semi zu karren. So lud er einen Kameraden, der sich auch schon einen alten VW vom Munde abgespart hatte ein, mitzuschauffieren.

    Diese Jagd gipfelte gar in zwei Hochzeiten. Beide Frauen gebaren waehrend der Ehe zwei Soehne.

    Kaum war die fuenfjaehrige Frist, in der Kuckucke fuer den betrogenen Ehemann praktisch unangreifbar werden, liessen sich beide Frauen scheiden. Der eine der Ehemaenner legte sich mal in den Kofferraum ihres Autos. Und erwischte sie dann beim "Parkieren" mit ihrem Schwimmleerer. Die andere liess ihren Mann beim zweiten Kreissen mit einem Vorwand durch das Spitalpersonal nach den ersten Wehen nach Hause schicken. Und der zweite Sohn

    weigert sich beharrlich, seinem "Vater" den "Grabstein" des Aerars mit seiner Blutgruppe und seinem Resusfaktor zu zeigen. Saftige Alimente fuer Kind und Kuckuck waren in solchen Faellen bombensicher, den die Juxtiz urteilte und urteilt immer noch noch dem Prinzip: "Das Kind braucht einen Vater; obs der richtige ist, interessiert uns nicht!" Die weiteren Details, bis hin zur Stockholsyndromisierung aller Kinder, spaetestens als der Dukatenesel als solcher ausgedient hatte, sind allgemein bekannt....

    Die vollgeilen Argumente sind nicht ganz aus der Luft gegriffen, sondern das Ergebnis der Erfahrungen der Auspluenderung von Generationen von Zahlvaetern. Waehrend viele Drittweltfrauen mit der Frage in die Ehe gehen "Was kann ich fuer meine Familie tun?" statt "Wie kann ich den Zahlvater moeglichst schnell abservieren und bis zur Bahre abzocken?" (und die Scheidungsrate weniger als 1/4 betraegt), spielen viele Drittweltmaenner den Loverboy nur solange, bis sie den Pass oder wenigstens ein gefestigtes Aufenthaltsrecht im Sack haben (Scheidungsrate ueber 3/4).

    Man muss die Situation im Leben so akzeptieren, wie sie ist, und nicht wie man sie lieber haette. Samt den selektiv menschenfeindlichen Eskapaden der gesetzwidrig urteilden Juxtiz und des Menschen und gar auch ihre Gemeinden ruinierenden statt helfenden KESBerlitheaters. Das soll jedoch nicht an Systemkritik hindern, wenn sich die Vierte Gewalt verschweigend mit anderen ins Lotterbett legt, statt die Stimmbuerger ueber die Skandale aufzuklaeren.

    Ihre Tochter darf es jedoch nicht buessen, dass Sie einem Loverboy ins Netz gegangen sind. Zu sich selber duerfen Sie jede Distanz einfordern. Aber Sie bleiben gemeinsame Eltern ihrer Tochter. Sie scheinen mir nicht der Typ, der von ihrem Ex Vorschriften akzeptieren wuerde, wie Sie mit ihrer Tochter umzugehen haben. Ebensowenig braucht aber der Vater ihrer Tochter sich Vorschriften machen zu lassen, wie er das Besuchsrecht zu gestalten hat. Auf Dauer koennen Sie ihm auch nicht ein Anwesenheitsrecht ihrer selbst aufoktrieren. Nachdem er Sie missbraucht hat, ist ihre Reaktion menschlich verstaendlich. Aber die meisten Vater koennen mit Babys nicht viel mehr anfangen, als sie zu fotografieren, und ein paar Minuten "Papa dada" zu spielen. Trotz ihres Missbrauchs muessen Sie dem Vater ihrer Tochter auch bei dieser eine Chance lassen. Ab besten so, dass er sich bei ihr selber disqualifiziert, anstatt dass Sie spaeter von Tochter und Vater mit berechtigten Vorwuerfen, sie haetten die Beziehung sabotiert, eingedeckt werden koennen. Beschraenkngen des Besuchsrechtes, wenn sie nicht einvernehmlich vereinbart werden koennen, muessen von der Juxtiz oder der Verwaltung befohlen werden. Selbstverstaendlich ist es nicht nur ihr Recht, sondern auch ihre Pflicht, ihr Kind wirklich schaedigende oder gefaehrdende Missbreuche des Besuchsrechtes verhindern zu lassen....

    Und auch mehr als einen weiteren Monat spaeter futiert sich die Vierte Gewalt noch immer ueber die politische, juristische oder (polit)kriminelle Sabotage von depri.ch....

    Und immer noch schaltet der Beobachter Werbung im Saboteurenforum, anstatt die Hintergruende der - inzwischen von den Saboteuren nicht mehr als vorleufig verniedlichten - Schliessung von depri.ch endlich zu recherchieren und zu publizieren, wie es moeglich war eine (lebens)rettende Plattform der fuenften Gewalt zu keulen....

    Wertvolle Verbindungen und Outungen von Betrug an Versicherten der Rentensparversicherungen werden nun immer laenger vorenthalten oder gar fuer immer verloren. Ein Medienskandal sondergleichen und ein selten dreister Schlag gegen die Fuenfte Gewalt.....

    Nach Verfassung und internationalen, von der Schweiz ratifizierten Abkommen, haette auch ein Schweizer Kind Anspruch auf Mutter und Vater. Sofern der Vater Ihres Kindes nicht die Sicherheit des Landes bedroht oder schwer Gewaltkriminell ist, haette er somit ein Recht auf (weitere) Anwesenheit in der Schweiz, falls er die Beziehung mit dem Kind lebt, insbesondere im Rahmen des Moeglichen das Besuchsrecht wahrnimmt, duerfte er eigentlich in der Schweiz bleiben, fliegt jedoch wahrscheinlich dennoch raus....

    Unterschaetzen Sie die Kindeslast nicht. Die goldenen Fuenfzigerjahre, als Kinder noch fast gratis aufwachsen konnten, sind vorbei. Nicht (mehr) verheiratete Muetter konnten ihre Kinder noch mit dem Schluessel um den Hals sich selbst ueberlassen, ohne dass diese Opfer von Gewalt, Kindersex oder gar Kinderhandel wurden. Die (noch nicht so oft wie heute ausheusig erwerstaetigen) Frauen halfen sich gegenseitig noch a Discretion aus, statt einander fuer Reproduktionsleistungen unbezahlbare Rechnungen zu stellen. Das Siruepli fuer das Kind war im Restaurant noch gratis oder eusserst billig. Auch wenn die CVP-Humblere behauptet, 400 Fraenkli AHV-Kinderrente seien heute gar zuviel, spricht das KESBerlitheater Pflegeeltern heutzutage pro Pflegekind ueber den Gewinn aus dessen Arbeitsleistung hinaus bis weit ueber 2000 Franken und Kind pro Monat zu. Zumal es wie die Juxtiz nicht selber blechen, sondern die genetischen Eltern und die Gemeinden auspluendern. Je nach AnwaltIn und RichterIn koennen Sie vielleicht auch heute noch einige hundert Fraenkli aus der Voschusskasse sogar dann loseisen, wenn der Vater ihres Schweizer Kindes der Schweiz und damit der Moeglichkeit der Zahlung von Alimenten verwiesen wird....

    Als Vater einer Schweizerin haette er ein international garantiertes Recht auf Aufenthalt in der Schweiz zur Ausuebung seines Besuchsrechtes. Allerdings nur, wenn er dieses Recht auch ausuebt, oder ohne sein Verschulden an der Ausuebung gehindert wird. Die Schweiz futiert sich allerdings weitgehend um Familienrechte von Angehoerigen von Schweizern. Mit Kriminellen, die gar nach Verbuessung einer Freiheitsstafe nicht dem Heimatstaat ueberstellt werden, ist sie viel grosszuegiger.

    Wenn Sie Kindesalimente wollen, waeren Sie besser dran, wenn er in der Schweiz bleibt. Das Gericht wuerde ihm - ob praktikabel oder nicht - ein fiktives Einkommen andichten, das fuer eine Vollbevorschussung reicht. Das wurde frueher gar auch praktiziert, wenn ein (Zahl-)vater in ein Heimatland zurueckspediert wurde, in dem er kaum seinen eigenen Lebensunterhalt, geschweige denn Geld fuer Schweizer Luxusalimente verdienen kann. Heute wird die Juxtiz diesbezueglich immer zurueckhaltender.

    Ueber 3/4 der Ehen von Auslaendern mit Schweizerinnen werden "erfolg'reich geschieden; Immer mehr Auslaender halten nicht einmal mehr die fuenf Jahre bis zur Bepassung durch. In der Regel muessten Sie jedoch bei der Scheidung schon ein Jahr, oder wenn er sich der Scheidung widersetzt, zwei Jahre getrennt gelebt haben. Falls ihr Anwalt die Ehestreitigkeiten als fuer Sie unzumutbar oepgraiden kann, wird die Scheidung auch ohne Einhaltung der Trennungszeiten gewaehrt....

    Die Rechtsschutz hat hier das Problem, dass Ihnen nach Gesetz nicht nur der Kaufpreis, sondern auch ihre weiteren Aufwendungen gemaess Aufstellung geschuldet waeren. Der Keuferschutz endet bei der Juxtiz aber fuer einen Konsumenten fast immer hoechstens beim Kaufpreis. Wenn immer moeglich wird goar nix zugesprochen.

    Ich hatte mal gar bei einer bekannten Garage eine Occasion gar fuer viele Riesen gekauft. In den muendlichen Verhandlungen wurde ein Jahr "Vollgarantie" versprochen. Vorgelegt wurde ein Vertrag mit "ein Jahr Garantie auf Motor und Getriebe" und im Kleingedruckten "muendliche Abreden sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestaetigt sind". Als ich auf den Kauf verzichten wollte, wurde alles gestrichen und somit galten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Fahrzeug wies verschiedene Maengel auf, die ich - abgesehen von einem defekten Radion - nicht mehr in Erinnerung habe. Ich habe das Fz ein paar mal zur Reparatur gebracht und jedes Mal unrepariert zurueckbekommen. Als ich die Schnauze voll hatte, liess ich die Reparatur bei einem Markenvertreter ausfuehren. Die Rechnung belief sich auf ungefaehr einen Riesen, wovon 300 Franken fuer den Radio.

    Der Verkeufer weigerte sich, die Rechnung zu bezahlen. Betreibung und vor den Zivileinzelrichter. Dort gestand der Verkeufer den defekten Radio und bestrtt alle weiteren Mengel. Wenn ich den Einzelrichter richtig verstand, haette ich vor der Reparatur den Karren begutachten lassen sollen. Die detaillierte Rechnung eines Markenvertreters reichte nicht! Fuer den Radio wurden mir 300 Fraenkli zugesprochen. Im uebrigen wurde die Klage abgewiesen. Die 300 Fraenkli reichten damals gerade noch, die mir als vorwiegen Unterlegenen aufgehalsten Verfahrenskosten zu decken. Der Verkeufer und der Richter schienen sich gut zu kennen und an solche "Deals" gewoehnt zu sein.Rechtsschutzversicherungen duerfen bei der Abschaetzung der Prozessrisiken durchaus die ueblichen, absichtlichen "Erreurs" du Juge mitberuecksichtigen. Dass sie nur 600 und nicht 1000 bietet ist zwar schofel, aber angesichts der gesetzwidrigen Juxtizpraxis nicht unrealistisch. Das Kleingedruckte gibt ihnen meines Wissens das Recht, eine hoehere Forderung selber und auf eigenes Risiko durchzusetzen. Wobei die Rechtsschutz nur blechen muessTe, wenn Sie ein wesentliches (Willkuerermessenssache) erreichen. Sie riskieren ganz abzuschiffen und duerfen im guenstigsten Fall auf eine entschaedigungslose Wandelung = einen Tausender hoffen. Ihr Zeitaufwand als Konsument wird grundsaetzlich nicht entschaedigt.

    In einem Rechtsstaat koennten sie eine Betrugsanzeige erstatten, welche an die Hand genommen statt abgewimmelt wuerde. Und adhaesionsweise wenigstens alle belegten Barauslagen durch den Betrueger erstatten lassen. In der Schweiz wird Betrug bestraft, wenn sich ein Profi von einem Konsumenten mit einer einzigen plumpen Luege legen laesst. Aber ein Verkeufer - ob Profi oder Amateur - darf luegen wie er will, solange er nicht auf eine Urkundenfaelschung begeht oder an Zaehlern dreht....

    Ob Sie uDU die 600 annehmen wollen, und den restlichen Schaden als Leergeld ueber den "Rechts"staat abschreiben wollen. Oder sich fuer sehr wahrscheinlich hoechstens 400 Franken mehr eine weitere Auseinandersetzung mit dem Betrueger und "Ihrer" Rechtsschutzversicherung mit unabsehbaren Kostenfolgen vor allem fuer Sie als Opfer riskieren wollen, muessen Sie selber entscheiden....

    Trotz des unfreundlichen Umfeldes in weiterer Erwartung eines guten halben Dutzend Erfahrungsberichte von FUST-Kunden, bei denen es auch nicht mehr funktioniert hat, einige Bemerkungen zum Do It Yourself. Leider haben die sonst so "fleissigen" Versicherungs"experten" daraueber geschwiegen. Insbesondere bei Maschinen und Apparaten, die am Strom oder Wasser, oder gar an beiden haengen, sind Eingriffe durch Laien riskant.

    Zu Do-It-Yourself-Reparaturen sollten, wie zu allen Arbeiten, die auch von Spezialisten erledigt werden koennen, Neigung und Eignung - wie bei Rolf - nicht fehlen. Dass Kokopellis Mutter nur noch die Wahl hatte, entweder von Hand weiter zu waschen, oder einen Wasserschaden und Stromschlag zu riskieren, ist skandaloeses Systemversagen. Das Fehlen der Mittel im reichsten Land der Welt, gefaehrliche Reparaturen zu finanzieren, geschweige denn beim Einzug eine Innenarchitektin zu beauftragen, die Handwerker fuer die Installationen zu maenaetschen, ist jemmerlich. Schon lange vor der Mechanisierung, Elektrifizierung und Digitalisierung beruhte der Wohlstand der Voelker auf der Arbeitsteilung nach Neigung und Eignung. Wo den Bauern und noch wenigen Beamten einer noch nicht allzu wasserkoepfligen Buerokratie genug Geld gegoennt wurde, nicht nur die notwendigsten Waren, sonder auch Dienste einzukaufen, entwickelte sich eine bluehende Binnenindustrie und Wohlstand fuer Alle.

    kokopelli

    Danke fuer Ihren Beitrag.

    Die Axt im Hause erspart den Zimmerman. Wenn etwas an Strom, Gas, Wasser oder gar Mehreres angeschlossen ist, kanns aber auch gefaehrlich werden. Vielleicht druecken sich dann gar Versicherungen um die Entschaedigung von Schaeden. Aber da koennten die Versicherungs"experten" mal etwas zur Sache beitragen, statt mit tolerierten statt wegzensurierten Angriffen auf die Person Beitrager zur Sache abzuschrecken.

    Gesucht werden immer noch Erfahrungsberichte von FUST-Kunden, die Garantieverlaengerungen gekauft haben. Konsumentenwaren sind im Gegensatz zu Industriewaren nicht auf Dauerbetriebssicherheit konstruiert. Bei Industriewaren sind die Toleranzen klein und die Qualitaet der Teile gross. Bei Konsumentenwaren die Toleranzen gross und die Qualitaet der Teile verbilligend so abgeteuft, dass sie nach ungefaehr 10 Jahren geschlissen sind. Wobei einzelne auch viel frueher versagen koennen. Waere i.c. eine Garantieverlaengerung abgeschlossen worden, so haette die bis jetzt ca. 400 Franken gekostet, und haette somit rentiert. Insbesondere fuer einen Garantieersatz statt eine Garantiereparatur....

    @Kt - Einmal mehr Fake-News, garniert mit nettiquettenwidrigen persoenlichen Diffamierungen eines Mitbeitrages ohne Nachwegzensur und Sperrung von zigfachen Wiederholungstaetern.....

    An Krebs erkrankte wurden frueher von der Diagnose bis zum Tod oder zur vollstaendigen Genesung 100 Prozent krank geschrieben, mit dem Anspruch auf die einschlaegigen (Sozial)versicherungsleistungen ohne schickanoese Stempeneien. Dem Patienten wurden einige Monate oder Jahre Vorbereitung auf das Abkratzen bzw. viel seltener Ausheilung ohne Galeeren- oder Ersatzeinkommensstress gewaehrt. Heute wird die Restarbeitskraft der Krebsopfer bis an den Rand der Grube immer wieder mit Rentenklau in die Galeere gezwungen.

    Das Hauptthema sind jedoch hier die Betreibungsschickanen. Die franzoesische Revolution brachte die Befreiung vom Schuldturm oder gar Sklaverei beim Gleubiger. Der Zugriff wurde auf - vorhandenes, nicht auch kuenftiges - Vermoegen des Schuldners beschraenkt. Inzwischen wurde der Schuldturm nicht nur fuer Alimentenschulden wieder eingefuehrt, sondern gar auch fuer nicht betruegerische Kreditkartenueberzuege. Das SchKG respektierte noch weitgehend den Schutz der Persoenlichkeit des Schuldners, Das Bundesgericht futierte sich jedoch zum Wohl des Gleubigers darum. Immerhin hat inzwischen die Juxtiz mit Ausnahme der Kantone SZ, ZH und AG bemerkt, dass die Festsetzung der Pauschalbetraege Sache der vollziehenden Gewalt (Betreibungsaemter oder Aufsichtsbehoerden) ist. Die Juxtiz haette lediglich bei Verletzung des Schuldnerschutzes durchzugreifen, wie er i.c. eklatant ist:

    Die Grundbedarfspauschale ist dazu da, den Grundbedarf zu decken, und nicht dazu eine Mietzinsdifferenz am Munde abzuhungern. Der aktuelle Mietzins muesste somit gewaehrt werden, solange der Schuldner trotz nachweislicher Bemuehungen keine billigere Wohnung gefunden hat. Umzugskosten (fuer Profis!) muessen dem Schuldner mit ausreichender Abteufung des Klaus laufenden Einkommens ausgeglichen werden. Sie wurden das Opfer uebelster Amtswillkuer. Im Neofeudalismus wird diese leider an Schwaechsten beangen von der Juxtiz immer uebler gedeckt, statt gedeckelt....