Wie ich es als Laie sehe:
1. Telekom-Firmen verbieten grundsätzlich das teilen eines Internet-Anschlusses zwischen verschiedenen Wohnungen. Als Anschluss-Inhaber möchte ich auch nicht schuldig sein, wenn andere Personen über meine Leitung illegale Sachen machen. Somit ist es völlig legitim, einen eigenen Anschluss zu wollen (zumal auch je nach Anbieter die Kosten günstiger sind und sowieso die Einrichtungs- und Monatsgebühren selber zahlt). Das kann unmöglich ein Absagegrund sein.
2. So wie Fragen in einer Bewerbung zu Religions-/Parteizugehörigkeit nicht erlaubt sind, kann ein harmloses Whatsapp-Profil wohl auch nicht als Absage-Grund herhalten.
3. Das mit den heimlich aufgenommen Gespräche könnte rechtlich sehr böse enden. Andere Personen müssen zuerst darüber informiert werden, dass das Gespräch aufgezeichnet wird (ausser man ist Journalist und an einer brisanten Story mit öffentlichem Interesse dran).
4. Erst kündigen, wenn man den neuen Mietvertrag unterschrieben hat.
Auf jeden Fall zum Mieterverband gehen (und hoffen, dass einem geholfen wird, ich hab dort nämlich auch schon enttäuschendes erlebt).
Beiträge von abcdef
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.