Die Steuererklaerung hab ich ausgefuellt und eingeschickt. Habe aber keien Rechnung bekommen, nur eine erste und zweite Mahnung. Die zweite, nachdem ich, unter Abzug der Mahnkosten, die Rechnung bezahlt habe. Weil ich die Rechnung nicht bekommen habe und die Mahnungen auch an die falsche Adresse gesandt wurden. Zusatzleistung habe ich ein Formular ausgefuellt, weil mir das so empfohlen wurde. Leider wurde aber der Wert des Hauses zum Vermoegen der Mutter zugerechnet, obwohl es auf mich umgeschrieben ist. Das musste ich gemaess meinem Anwalt azeptieren. Allerdings, hat meine Anwaeltin acht Zeilen gebraucht um die anderen Fehler aufzuzaehlen die das Sozialamt bei der Berechnung gemacht hat! Mutter hatte ein ordentliches Einkommen mit AHV, Pension und Miete aus zwei Hausteilen, aber das genuegte natuerlich nicht fuer die Heimkosten von ca. Fr. 9000.-
Beiträge von sigi01
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Beide Antworten die ich bekommen habe, sind "leider" richtig, in dem Sinne dass ich zuwenig ausfuehrlich geschrieben habe. Versuche zu erlaeutern: Mutter hatte fuer einige Jahre einen Amts-Beistand mit dem sie absolut nicht zufrieden war. Nach einigen Einsaetzen von Juristen, musste der Beistand einen Schlussbericht abgeben und ich uebernahm das "Amt" mit allen noetigen Vollmachten. Die Steuererklaerungen um die es geht, habe ich ausgefuellt, die Rechnungen bezahlt aber abzueglich die Mahnkosten, da ich die erste Rechnung nie bekommen habe.Weiss also nicht wann oder wohin die verschickt wurde. Vor wenigen Jahren sandte mir das Steueramt die Aufforderung eien Steuererklaerung fuer mich auszufuellen, da ich in der Schweiz Einkommen haette. Die sandten mir, per Post!, Briefe und Formulare zum ausfuellen. Ich erklaerte denen dreimal dass ich in der Schweiz kein Einkommen haette, dass Mutter auf dem Haus Nutznliesserrecht habe und infolgedessen das Einkommen direkt zum Altersheim gehe und nicht zu meinen Gunsten, die Vertraege koennten sie im Notariat einsehen.(Einfamillienhaus, gehoert mir,Erbschaftsvorbezug+ Teilkauf, Mutter hatte lebenslang Nutzungsrecht) Nach meiner dritten diesbezueglichen Antwort mit Hinweis auf die Vertraege auf dem Notariat, entschuldigte sich Hr. Blum, mit der Begruenldung "Wir haben halt nicht eine so gute Verbindung mit dem Notariat!" (Das Notariat hat Hausnummer 20, das Steueramt Nr.6, an der gleichen Strasse, ich wohne in Australien!! Aber: Nachdem die so fleissig mit mir per E-mail und per Post korrespondiert haben, gilt meine Adresse juristisch als Vertreteradresse akzeptiert! Dieselbe "Diskussion" hatte ich schon mit dem Sozialamt Maenndorf und Juristen. Nachdem ich gestern per mail das Steueramt darauf aufmerksam gemacht habe, dass Mutter tot ist und infolgedessen nicht mehr im Altersheim wohnt, kriege ich heute eine mail von demselben Hr. Blum, der "noch immer auf eine Vertreteradresse in der Schweiz wartet"!
Tatsaechlich sollte ich jetzt die letzte Steuererklaerung meiner Mutter ausfuellen. Sie ist am 10 Sept.12 gestorben alle Behoerden und Versicherungen habe ich sofort benachrichtigt, bin Alleinerbe, Erbschaftsbescheinigung ist in meinem Besitz.
Meine Vollmachten sind juristisch einwandfrei, zwei Jahre nach dem der Beistand den Schlussbericht und das Amt abgegeben hatte, wollte das Sozialamt die Mutter als "nicht prozessfaehig" deklarieren, weil ich, im Auftrag meiner Mutter, einen Prozess gegen das Soziallamt anstrebte, fuer Entschaedigung des Schadens den der Amtsbeistand meiner Mutter zugefuegt hatte.(Ex-Beistand ist nun Pensioniert) Diese Sache ist nun vor Obergericht, Der Nachweis der "Prozessunfaehilgkeit" ist trotz intensiver Bemuehungen nicht gelungen. -
Am 13.12.2012 habe ich, als Bevollmaechtigter, zwei Steuerrechnungen -”Mahnung” fuer meine Mutter bezahlt, allerdings unter Abzug der Mahnspeesen. Denn die erste Rechnung habe ich nie erhalten, obwohl ich allein Bevolmaechtigter war. Die Rechnung wurde offensichtlich wie die Mahnung, an die falsche Adresse, naemlich meine Mutter geschickt. Habe dem Steueramt (Maennedorf) gemailt, dass ich mich nicht verpflichtet sehe die Mahngebueren zu bezahlen, da mir die Rechnung nie zugestellt wurde. Denn eine Sendung,( Rechnung) an die falsche Adresse gilt juristisch als nicht zugestellt. Heute erhielt ich eine 2.Mahnung fuer die nicht bezahlten Mahnspeesen. Fr. 25.55 und eine zweite, gleiche Situation, Fr.35.05. Beide Rechnungen wurden mir vom Altersheim weitergeleitet, in dem Mutter zuletzt wohnte. Wurden also wieder an die falsche Adresse zugestellt, und das vier Monate nach meiner Mutters Tod!!. Denn Totenschein haben die Maennedorfler Behorden wenige Tage nachdem ich ihn erhielt, zugestellt bekommen
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Auch habe ich Ende letzten Jahres ein Gesuch um Verlaengerung der Eingabefrist fuer die letzte Steuererklaerung meiner Mutter eingereicht und eine solche Fristverlaengerung bis Nov. 2013 bekommen. Gestern erhielt ich vom ex-Altersheim weitergeleitet, eine Mahnung zum einreichen der Steuererklaerung 2012!Wage mich nicht auszurechnen wie hoch die Kostenaufwand ist um diese, wohl unrechtmaessigen,Mahnungen zu verfassen und verschicken. Komischerweise hat der vorherige Amts-Beistand, Murbach, bevor ich das Amt uebernahm, Rechnungen nicht bezahlt die er als Verantwortlicher haette bezahlen muessen und hat Rechnungen bezahlt die er nicht haette bezahlen sollen. Da hat sich weder das Steuer- noch das Sozialamt noch sonstwer darum gekuemmert!
Natuerlich, solche Fehler macht nur der Computer! Aber darf ich fragen fuer was die Beamten auf dem Steueramt Ende Monat Geld kriegen, wenn doch der Computer alles macht?? -
Gratuliere! Soviel Dusel wie Du moechte ich auch mal! Du hast ja eine ultra-super Richterin erwischt! Wuerde Dir empfehlen Dich mal nach einem guten Anwalt umzuschauen. Denn das Glueck kann sich wenden. Wenn Du aber spaeter eine Frist verpasst, nur weil Du den richtigen Anwalt noch nicht gefunden hast, dann ist's zu spaet.
Kurz meine Erfahrung: Der Beistand meiner Mutter, (Beistand, nicht Vormund!) hat ihr einen Schaden von ca. Fr.10'000.- zugefuegt. Mutter kuendigte daher die Beistandschaft und uebergab mir die Vollmachten. Auf ihren Wunsch klagte ich die Sozialbehoerde, (Verantwortlich fuer den inzwischen pensionierten Beistand) auf Schadenersatz, zwei Jahre nachdem der Beistand abgegben hatte. Nun versuchte und versucht das Sozialamt Maennedorf die Klage abzuwenden, indem sie behaupten meine Mutter sei nicht prozessfaehig! Heisst: Sie wisse zuwenig was mit einem solchen Prozess alles auf sie zukomme und etc.! Diese Behauptung wurde ueber die Jahre und Instanzen weder von Personal im Altersheim, noch vom Kantonsarzt noch vom Spital unterstuetzt. Aber vom Bezirksrichter Egger in Meilen wurde diese Schutzbehauptung voll uebernommen und unterstuetzt. Nach Beshwerde ans Ober und Bundesgericht, wurde die Klage jeweils zur nochmaligen Beandlung ans Bezirksgericht zurueckgewiesen. Nach dem Tode meiner Mutter wurde die Sache als erledigt abgeschrieben und ich musste neu anfangen. Im Moment warten wir wieder auf Bericht vom Obergericht, den nach Gesetz koennen die keine Person als "nicht zurechnungsfaehig" oder aehnlich verurteilen ohne Beweise. Aber obwohl sich das Sozialamt echt bemueht hat, konnten Sie den Beweis nicht erbringen, ich konnte aber Leute und Briefe zeigen, die Mutter durchaus als zurechnungsfaehig anerkanten.
Meilen ist ja auch das Gericht, in dem vor ca. 2 Jahren ein Richter einen Geisteskranken freiliess, weil der Richter die Krankengeschichte nicht lesen konnte, der Kranke fuhr nach Winterthur und erschoss einenTaxichauffeur. Der Richter wurde nicht belangt, weil er ja nicht wusste dass der Geisteskrank, sprich, gefaehrlich war! Nicht wissen schuetzt vor Strafe nicht, haben wir im Kindergarten gelernt, aber fuer Richter gilt das nicht!
Cora, ich moechte Dich auf keinen Fall entmutigen, im Gegenteil, aber sei gefasst dass es auch "andere" Richter gibt. Bereite Dich gut vor auf alles das evtl. passieren kann, und auch auf alles was eigentlilch nicht passieren duerfte, vorausgesetzt man duerfte ein minimum an Inteligenz, bezw. Ehrlichkeit, aller Beteiligten erwarten. Recht haben und recht bekommen ist zweierlei! Wuensche Dir weiterhin riesig viel Glueck, bitte schreib mal wieder wie's geht. Bevor Du aufgibst, melde Dich mal bei mir. -
Polizei Dein Freund und Helfer? Das ist klar reine Reklame. Aber bisher ist's Dir recht gut gelaufen! Offensichtlich hast Du auch einen Anwalt!? Oder war das ein Pflichtanwalt der Dich vor dem Gericht vertreten hat? Der Richterin muesstest Du eigentlich mal recht gruendlich Danke sagen. Aber im uebrigen muesstest Du unbedingt (wie mir scheint) nochmals gruendlich mit dem Anwalt diskutieren. Die Polizei hat ohne HD den Weg in Deine Wohnung erzwungen. Dafuer kannst Du die belangen. Im Moment bin ich mir leider nicht sicher, ist das schwiezer, internationales oder deutsches Recht, aber ich glaube in der CH gilt das auch: Beweise die rechtswidrig ermittelt wurden, (unrechtmaessig eindringen in Deine Wohnung) sind juristisch nicht verwendbar, d.h. nicht zugelassen. Das heisst: Alle Klagen und Verdaechtigungen die sie, mit "Beweisen" aus der rechtswidrigen Wohnungsdurchsucheng gegen Dich anbringen sind juristisch nichtig. Also hat Dir auch das Strassenverkehrsamt den Fuehrerschein rechtswidrig abgenommen. Dafuer kannst Du, mit dem richtigen Anwalt, Klage erheben und Entschaedigung verlangen. Behalte also bis zu dieser Klage, ALLE Quittungen der oeffentlichen Verkehrsmittel, Bahn, Bus Taxi und Schuhmacher etc.!!
Wuensche Dir einen guten Anwalt, nochmals eine so gute Richterin und viel Glueck!
Gerne erfahre ich spaeter von Dir wie es weiterging. -
Habe soeben einen Hinweis von meiner Anwaeltin gefunden:
Gemäss Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen kann Vermögen, auf das verzichtet wird, angerechnet werden (Art. 11 ELG).
Haengt wohl auch stark damit zusammen, wie das Haus umgeschrieben wuirde: Schenkung, Verkauf oder aehnlich. Fuer Schenkung oder Erbschaftsvorbezug gilt offensichtlich obiges Bundesgesetz. Allerdings wuerde ich das den Steuerbehoerden nicht unter die Nase binden. Vielleicht merken die nlichts. Immerin hat meine Anwaeltin die Berechnungen der Gemeindebehoerde, (Sozialamt, zustaendig fuer Ergaenzungsleistung) folgendermassen kommentiert: Die Berechnung in der Verfügung ist komplett falsch.
Leider aendert das in meinem Fall nichts am Resultat beweist aber dass die Behoerden......... sind. Wuensche Euch vilel Glueck -
Habe soeben AHV Zusatzleistung und Hilflosenentscahedigung beantragt fuer meine Mutter. Kriege nichts. Meine Mutter hat Ihr Haus 2009 auf mch ueberschrieben (Kauf / Erbschaftsvorbezug). Mit lebenslanger Nutzniessung. Nun kriegt sie keine Hilflosenentschaedigung und keine Zusatzlleistung weil das Haus steuertechnisch noch ilmmer zu ihrem Vernmeogen gerechnet wird. Somit hat sie zuviel Vermoegen, Leistungen wie oben werden erst ab gewissen maximum Vermoegen erbracht, wen ich nicht irre, Ca. Fr.30'000.Einzelperson. Wenn das Haus umgeschrieben worden waere mindestens 5Jahre bevor Mutter kein Geld mehr hatte, waere das anders. (Steuerort Kt. Zuerich)
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OK. Mit IV habe ich keine Erfahrung, aber mit SUVA, falls Jemand glaubt da wuerden riesige Unterschiede bestehen, dann ist folgendes wohl nicht massgebend:
Hatte einen schweren Motorradunfall. Fragte ob ich nicht "Schmerzensgeld" zugute haettte, u.a. auch fuer Umtriebe etc Behauptete mein Erinnerungsvermoegen sei durch den Unfall beieintraechtigt. SUVA Vertreter verneinte alle Verantwortlichkeit. Bis ich auf Empfehlung des Beobachters, einen Anwalt beauftragte. Dieser verlangte einen IQ-Test, am Ende der Verahndlung kriegte ich eine ordentliche "Genugtuungssumme" plus eine Rente.
Der SUVA Vertreter der zuerst alles abstritt, tauchte nie wieder bei uns auf, liess uns aber ausrichten, dass das "Genutuungssumme"heisse, dass er natuerlich nicht wissen konnte dass ich diese meinte, als ich "Schmerzensgeld" sgte, und dass sie mich mit der Ablehnung der Verantwortung eigentlich nur dazu bringen wollten einen Anwalt zu engagieren, da die Sache so ein juristisch interessanter Fall sei!
Zum Praemienzahlen wirst Du gezwungen. Wenn Du sonstwas willst, musst Du die zwingen! Ohne Anwalt lachen die ueber die Patienten! -
Wahrscheinlich hast Du recht. Ab einer gewissen Groesse wird der "Wasserkopf" zu riesig und die einzelenen Angestellten fuehlen sich wie Beamte, was ich heute tue oder nicht, oder falsch mache, wird morgen niemand mehr wissen wer's war!
Trotzdem finde und fand, ich das fies, gewisse Banken verrechnen Kontofuehrungsgebuehr oder verlangen mindestbestand, aber ein Konto einfach aufheben mit einer solch miesen "Begruendung"??
Aber spaeter sich vom Steuerzahler retten lassen, weil man offensichtlich mit grossen Betraegen nicht umgehen kann.....??! -
Grundsaetzlich:Kredit bekommt jedermann der nachweisen kann, dass er keinen braucht! Zusaetzlich: Die meisten Geschaefte nehmen auch Bargeld. Die Kreditkarte ist aber zusaetzlilche Kosten, kostet bis Fr. 120 im Jahr, dafuer hat die Besitzerin aber noch nichts ausser den Kosten. Fuer was aber, braucht jmand eine Kreditkarte wenn genuegend Einkommen da ist?
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Das war schon frueher so. Im 1988 bin ich ausgewandert. Wegen wenig Zins und hohen Kosten hatte ich vorher das UBS Konto auf ca Fr.700.- reduziert. Habe dann alle meine 4 Banken denselben Brief betreff Adresswechsel geschrieben. Im ersten Jahr erhielt ich von der UBS keine Schlussabrechnung fuer die CH Steuererklaerung . Dachte mein Vater haette sie erhalten, da er Vollmacht hatte und der Bank bekannt war. Im zweiten Jahr erhielt ich wieder keine Abrechnung. Besprach das mit Vater. er hatte auch keine. Fragte die Bank, die erkalelrten mir, das Konto sei storniert, alles Geld aufgebraucht um die Adresse des Inhabers zu suchen!!! (Mein Vater lebte seit 30 Jahrenund noch bis zum Tode an der Adresse auf die die Vollmacht lautete!) ! Mit allen anderen Banken hat die Adressaenderung geklappt!
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Dass Du gleich vor Gericht kannst, glaube ich weniger. Sammle zuerst genuegend klare Beweise / zuverlaessige, unabhaengige Zeugen. Dann musst Du wohl zuerst zum Friedensrichter. Da musst Du wissen, wer die besseren Nerven hat, bezw besseres Verhandlungsgeschick. Evtl. koennte ein ANwalt helfen. Evtl. sogar mit einem "superprovisorischem Verbot". Dann kommt die Sache ins Rollen, aber kostert Geld.
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1. Hat mir mal ein Jurist gesagt "Beamte haben natuerlich einen ziemlichen "Ermessensspielraum" dadurch ist es schwierig etwas zu unternehmen.
2. Als Motorradfahrer finde ich die Busse berechtigt. Gemaess meiner Erfahrung, brauchen immer die Autofahrer mehr als einen Parklplatz, die sich dann auch laut beschweren, wenn sie ein Motorrad auf einem ganzen Parkplatz sehen!