Beiträge von azza

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    Podologin wird von der Grundversicherung nicht übernommen! ( wusste ich bis vor zwei Tagen auch nicht, dachte auch, dass so viele Folgekosten, zb Amputation einer Zehe beim Diabetiker, durch professionelle Fusspflege, verhindert werden könnten!)

    Je nach dem was die Zusatzversicherung beinhaltet, gibts dort ev. eine Rückvergütung

    Sarina70

    Exakt, ich lese genau, darum habe ich ja explizit geschrieben, zur Tante zu fahren. Wenn sie Deine Mutter von Angesicht zu Angesicht sieht, kann sie ein Gespräch nicht ausschlagen. Sie kann ja nicht wissen , dass Deine Mutter so krank ist, da ja über zehn Jahre lang gemäß Deinen Angaben, kein Kontakt bestand.

    @alep

    Eine Möglichkeit hast Du noch vergessen - Sarina70 ihre Mutter hätte, angesichts ihrer traurigen Krankheitsprognose, anstatt hier im Forum Rat zu suchen, ihre Schwester, zusammen mit der Tochter aufgesucht, und sie um ein klärendes Gespräch ersuchen können.

    Wir "kennen" ja nur einen Teil der Geschichte, den von Sarina70.

    Die Schwester, resp. die Tante wird als rigide Christin bezeichnet, die ihre Schwester, weil unehelich schwanger, verurteilt und die Nichte hasst. Warum geht man einen "solchen" Menschen für Geld an oder warum hilft "dieser" Mensch seiner Schwester aus einer finanziellen Notlage?

    zum Thema NEID, Sarina70; am 15.08.2013 hast Du geschrieben: "Ihre Schwester war mit dieser Vereinbarung einverstanden da sie finanziell durch ihre Heirat ( nicht selbstverdient!!!) sehr gut gestellt war."

    Im Übrigen hat Deine Mutter geschrieben, die Schwester sei ledig.

    Lieber Ninja

    Schon nach Deiner Wortwahl " die Dame vom Betreibungsamt", spürte ich, dass da ganz was Anderes dahintersteckt. Ich weiss nicht, wie lange Deine Trennung/Scheidung zurück liegt, Du bist aber noch fest in diesem Trauma des Betrogen- und Verlassenwerden gefangen. Du suchtst Schuldige und solange Du Schuldige suchst und Dich selber ausblendest und Dein Verhalten nicht reflektieren kannst, wirst Du auch immer Schuldige finden. Zuerst Deine EX-Frau. dann das Sozialamt und jetzt das Betreibungsamt. Du bist das gefühlte Opfer und diese Opferhaltung kannst Du auf ewig so "zelebrieren". Objektiv gesehen brauchst Du nicht anwaltlichen Rat, um das Betreibungsamt in seiner Berechnung umzustimmen, um den sofortigen Kauf eines Autos zu ermöglichen, sie sehen ja die Notwendigkeit ein. Meiner Meinung nach brauchst Du persönliche Hilfe, wie Du die Paarebene mit Deiner EX-Frau, welche ja durch die Scheidung beendet wurde, auch für Dich abschliessen kannst. Wenn Dir das gelingt, bist Du bereit, um Deine Rolle als Vater wahrzunehmen. Die Elternschaft bleibt auch nach der Scheidung bestehen, wenn da dann aber diese zwei Ebenen vermischt werden, wird es schwierig.

    Das Auto Deiner Partnerin auslehnen, damit sie Dich nicht fahren muss, wäre das keine Option?

    Lieber Ninja

    Da Du im Selbsthilfeforum schreibst,erlaube ich mir hier meiner leichten Irritation Ausdruck zu geben. Ich kann schlicht nicht verstehen, wie man(n) sagen kann, dass Unterhaltszahlungen,die ,nota bene, für die eigenen Kinder sind, aus was für Gründen auch immer, nicht geleistet wurden, als unverschuldete Schulden bezeichnet werden und nachgerade die Ex-Frau als die Schuldige gebrandmarkt wird. Du Schuldest nicht dem Betreibungsamt, noch Deiner Ex-Frau Geld, nein, es ist das Geld für den Lebensunterhalt Deiner/Eurer Kinder.