Dieser Artikel ist älter, doch vielleicht hilft meine Antwort jmd. der vielleicht selbst eine solche Situation irgendwann durchlebt. Ich kenne mich mit dem Sozialhilfegesetz und Arbeitsgesetz ziemlich gut aus, da ich mich früher jahrelang karitativ für andere eingesetzt habe u.a. administrativ, Rekurse, Begleitung zum Bezirksrat etc...
Die Problematik kenne ich aus einem sehr ähnlichen Fall.
Dein Partner lebt beim Freund und ist bei der Ex-Freundin am früheren Wohnort angemeldet und erhält keine Sozialhilfe.
Eigentlich müsste dein Partner innerhalb zwei Wochen nach Adresswechsel sich vom alten Wohnort abgemeldet und am neuen angemeldet haben. Es gibt unglücklicherweise Lebenskonstellationen, wo z.B. nach einer Trennung der Herr räumlich nicht mehr bei der Ex wohnen kann/ darf und umgekehrt analog dem jetzt. Vielleicht hat er danach dort am Wohnort keine Wohnung erhalten, weshalb ihm der Freund ein Dach über dem Kopf gewährt.
Das Sozialamt stellt dann die Zahlungen ein, weil er ja nicht wirklich dort wohnt und die möchten, dass er sich dann dort anmeldet. Jede Gemeinde ist froh, wenn sie nicht mehr zuständig sind. Das kann Probleme geben: Die alte Gemeinde zahlt deshalb nicht und die neue nicht, weil er dort nicht angemeldet ist.
Wie macht das ein Obdachloser? Das Einwohneramt hat mir damals mitgeteilt, man soll sich dann bei der alten Wohngemeinde nicht abmelden, sondern eintragen lassen, wo man erreichbar ist. Er muss angeben, wo er erreichbar ist, d.h. bei deinem Freund zusätzlich die Notiz, er kann sich dort nicht anmelden, um offene Fragen zu vermeiden.
Wenn das Sozialamt tatsächlich am alten Wohnort deshalb Probleme macht, weil er eigentlich woanders wohnt, dann hätte er auf die Einstellungsverfügung (ohne die dürfen sie nicht einstellen) Rekurs machen müssen. Hat er die Frist verpasst, soll er sich neu dort anmelden. Er hat das Recht auf wirtschaftliche Hilfe und auch Hilfe bei z.B. Wohnungssuche. Die Sozialhilfe ist nicht ausschliesslich wegen finanzieller Hilfe da.
Am Besten ist, er bringt eine Bestätigung mit, dass er beim Freund nur ein Dach erhält und sich nicht dort anmelden darf. Er soll sagen, andernfalls müsse er dort ausziehen und wäre tatsächlich obdachlos, d.h. das Sozialamt am Ort seines rechtlichen Wohnsitzes wäre dann verpflichtet, ihm eine Notunterkunft zu besorgen/ bezahlen u.U. ist die dann sehr teuer z.B. Hotel.
Grundsätzlich versucht jedes Sozialamt abzuschieben an eine andere Gemeinde. Manche Leute finden dann doch eine Möglichkeit sich anzumelden, manche eben nicht. Wenn er jedoch Wohnangebote abgelehnt hat, die in der Gemeinde liegen z.B. weil er lieber beim Freund übernachtet, statt in einem Asylheim (werden auch Schweizer zur Not untergebracht), dann hat er kaum Chancen bei einem Rekurs, ausser eben wirklich dorthin zu ziehen oder dann wegen der Wohnung beim Freund auf die finanzielle Unterstützung zu verzichten.
Hat er sich nicht an seine Mitwirkungspflicht gehalten z.B. x mal nicht an Termine erschienen, keine Bewerbungen getätigt etc... und ist die Einstellung gerechtfertigt, dann soll er sich einfach neu anmelden. Das Recht dazu hat er (so einen Fall hatte ich auch). Dort hat die Unabhängige Fachstelle - die der Sozialversicherungsberater erwähnt hat - dies ebenfalls geraten.
Wenn du ihn nun aufnehmen kannst, dann kann er sich bei dir anmelden und an deinem Wohnort Sozialhilfe beantragen. Ihr solltet zwar nicht als Konkubinat gesehen, da ihr noch keine 3 Jahre zusammen wohnt und auch kein gemeinsames Kind habt. Manche gehen aber auch von zwei Jahren Beziehung aus und nicht vom zusammen wohnen. Je nachdem könnt ihr rekurieren. Allerdings wird der Mietzins durch die Anzahl darin wohnhaften Personen geteilt, d.h. durch 3, wenn dein Sohn zu Euch zieht durch 4. Es ist dann von einem 3 Kopf Haushalt auszugehen und später mit deinem Sohn von 4, d.h. der Grundbedarf geht dann von diesem definierten Betrag aus wovon du 2 Teile resp. später 3 Teile erhälst und er 1 Teil. Je mehr Personen in der Wohnung leben, umso tiefer wird der Anteil pro Kopf bspw. Zürich 1 Person allein in der Wohnung hat 986.- die ihr zustehen an Grundbedarf. Lebt sie mit 4 weiteren im Haushalt sind dies im Total 2386 für einen 5 Pers.Haushalt :5= 477.20 pro Kopf, dieselbe Person hätte wegen der erhöhten Personenzahl nicht mal mehr als die Hälfte davon. Hier musst du ausrechnen inwiefern, dass sich dies nachteilig auf dich auswirkt. Eine Liste mit dem aktuellen Grundbedarf gibt es im Internet (googlen). Um eine Person mehr, ist der Unterschied nicht extrem, aber da das Geld sowieso schon sehr knapp ist, machen u.U. auch CHF 20.- einiges aus. Bei der Miete ändert sich finanziell nicht viel, sondern du machst in der Regel weniger Schulden beim Staat, da ja der eine Teil ihm ausbezahlt würde vom Sozialamt. Wenn ihr beide nicht arbeitet, wird kein Haushaltsgeld (Putzen, Kochen etc..) einberechnet, da ihr die Arbeiten aufteilen könnt. Wenn einer von Euch dann arbeitet, muss er dem Nichterwerbstätigen ein Haushaltsgeld bezahlen. Wenn derjenige das nicht tut, ist das dem Sozialamt egal, einberechnet wird es trotzdem, ansonsten muss man sich räumlich trennen.
Was bei dir evt. finanziell nachteilig sein könnte neben des Grundbedarfs und falls du arbeitest (je nach Einkommen dann) neben dem Haushaltsgeld - sollte er nicht arbeiten, ist die Sache mit den Alimenten. Wenn du normal Alimente erhälst, spielt das keine Rolle, die stehen dir zu. Erhälst du Alimentenbevorschussung und er arbeitet, werden sie u.U. gekürzt je nachdem ob sie Euch als Konkubinat sehen. Dabei verhält es sich gleich wie beim Sozialamt, u.U. rekurieren, wenn es nicht angeemessen ist.
Ich würde einfach noch bedenken, wenn du mit der KESB zu tun hast, ist es wichtig, dass die Beziehung stabil ist. Wenn er einzieht, dann wieder auszieht etc... kann das für's Kindswohl ungünstig dargestellt werden, besonders dann auch, wenn dein Sohn ADHS hat, ist es wichtig, dass er Strukturen hat, sich auf etwas verlassenund sich orientieren kann. Solche Veränderungen, Wechsel, gehen an Kindern nicht spurlos vorbei.
Wie du selbst geschrieben hast, erst die Ursachen klären der Einstellung. Dich an die obengenannten Stellen wenden und dir Einblick geben lassen in seine Unterlagen.
Ein Untermietvertrag kannst du machen, auch wenn er in deinem Schlafzimmer neben dir nächtigt. Unbedingt sogar.
Beste Grüsse
Chia