Beiträge von chia

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    Guten Tag Frau Meier


    Dies tur ich auch. Ich habe mit der KESCHA gesprochen. Sie kann die Massnahme nicht nachvollziehen.


    Ich habe auch mit der Arche Kontakt aufgrnommen, momentan haben die noch Betriebsferien, aber ich werde diese bitten, eine kostenlose Familienbegleitung zu machen, damit ich der KESB das Gegenteil beweisen kann. Ich weiss, dass vieles nicht wahr ist und dass gerade ich überbehüten soll, stimmt auch nicht. Ich werde Ihnen meine Nummer senden, ich bin um jeden Tipp dankbar.


    Beste Grüsse

    Dieser Artikel ist älter, doch vielleicht hilft meine Antwort jmd. der vielleicht selbst eine solche Situation irgendwann durchlebt. Ich kenne mich mit dem Sozialhilfegesetz und Arbeitsgesetz ziemlich gut aus, da ich mich früher jahrelang karitativ für andere eingesetzt habe u.a. administrativ, Rekurse, Begleitung zum Bezirksrat etc...


    Die Problematik kenne ich aus einem sehr ähnlichen Fall.


    Dein Partner lebt beim Freund und ist bei der Ex-Freundin am früheren Wohnort angemeldet und erhält keine Sozialhilfe.


    Eigentlich müsste dein Partner innerhalb zwei Wochen nach Adresswechsel sich vom alten Wohnort abgemeldet und am neuen angemeldet haben. Es gibt unglücklicherweise Lebenskonstellationen, wo z.B. nach einer Trennung der Herr räumlich nicht mehr bei der Ex wohnen kann/ darf und umgekehrt analog dem jetzt. Vielleicht hat er danach dort am Wohnort keine Wohnung erhalten, weshalb ihm der Freund ein Dach über dem Kopf gewährt.


    Das Sozialamt stellt dann die Zahlungen ein, weil er ja nicht wirklich dort wohnt und die möchten, dass er sich dann dort anmeldet. Jede Gemeinde ist froh, wenn sie nicht mehr zuständig sind. Das kann Probleme geben: Die alte Gemeinde zahlt deshalb nicht und die neue nicht, weil er dort nicht angemeldet ist.


    Wie macht das ein Obdachloser? Das Einwohneramt hat mir damals mitgeteilt, man soll sich dann bei der alten Wohngemeinde nicht abmelden, sondern eintragen lassen, wo man erreichbar ist. Er muss angeben, wo er erreichbar ist, d.h. bei deinem Freund zusätzlich die Notiz, er kann sich dort nicht anmelden, um offene Fragen zu vermeiden.


    Wenn das Sozialamt tatsächlich am alten Wohnort deshalb Probleme macht, weil er eigentlich woanders wohnt, dann hätte er auf die Einstellungsverfügung (ohne die dürfen sie nicht einstellen) Rekurs machen müssen. Hat er die Frist verpasst, soll er sich neu dort anmelden. Er hat das Recht auf wirtschaftliche Hilfe und auch Hilfe bei z.B. Wohnungssuche. Die Sozialhilfe ist nicht ausschliesslich wegen finanzieller Hilfe da.


    Am Besten ist, er bringt eine Bestätigung mit, dass er beim Freund nur ein Dach erhält und sich nicht dort anmelden darf. Er soll sagen, andernfalls müsse er dort ausziehen und wäre tatsächlich obdachlos, d.h. das Sozialamt am Ort seines rechtlichen Wohnsitzes wäre dann verpflichtet, ihm eine Notunterkunft zu besorgen/ bezahlen u.U. ist die dann sehr teuer z.B. Hotel.


    Grundsätzlich versucht jedes Sozialamt abzuschieben an eine andere Gemeinde. Manche Leute finden dann doch eine Möglichkeit sich anzumelden, manche eben nicht. Wenn er jedoch Wohnangebote abgelehnt hat, die in der Gemeinde liegen z.B. weil er lieber beim Freund übernachtet, statt in einem Asylheim (werden auch Schweizer zur Not untergebracht), dann hat er kaum Chancen bei einem Rekurs, ausser eben wirklich dorthin zu ziehen oder dann wegen der Wohnung beim Freund auf die finanzielle Unterstützung zu verzichten.


    Hat er sich nicht an seine Mitwirkungspflicht gehalten z.B. x mal nicht an Termine erschienen, keine Bewerbungen getätigt etc... und ist die Einstellung gerechtfertigt, dann soll er sich einfach neu anmelden. Das Recht dazu hat er (so einen Fall hatte ich auch). Dort hat die Unabhängige Fachstelle - die der Sozialversicherungsberater erwähnt hat - dies ebenfalls geraten.


    Wenn du ihn nun aufnehmen kannst, dann kann er sich bei dir anmelden und an deinem Wohnort Sozialhilfe beantragen. Ihr solltet zwar nicht als Konkubinat gesehen, da ihr noch keine 3 Jahre zusammen wohnt und auch kein gemeinsames Kind habt. Manche gehen aber auch von zwei Jahren Beziehung aus und nicht vom zusammen wohnen. Je nachdem könnt ihr rekurieren. Allerdings wird der Mietzins durch die Anzahl darin wohnhaften Personen geteilt, d.h. durch 3, wenn dein Sohn zu Euch zieht durch 4. Es ist dann von einem 3 Kopf Haushalt auszugehen und später mit deinem Sohn von 4, d.h. der Grundbedarf geht dann von diesem definierten Betrag aus wovon du 2 Teile resp. später 3 Teile erhälst und er 1 Teil. Je mehr Personen in der Wohnung leben, umso tiefer wird der Anteil pro Kopf bspw. Zürich 1 Person allein in der Wohnung hat 986.- die ihr zustehen an Grundbedarf. Lebt sie mit 4 weiteren im Haushalt sind dies im Total 2386 für einen 5 Pers.Haushalt :5= 477.20 pro Kopf, dieselbe Person hätte wegen der erhöhten Personenzahl nicht mal mehr als die Hälfte davon. Hier musst du ausrechnen inwiefern, dass sich dies nachteilig auf dich auswirkt. Eine Liste mit dem aktuellen Grundbedarf gibt es im Internet (googlen). Um eine Person mehr, ist der Unterschied nicht extrem, aber da das Geld sowieso schon sehr knapp ist, machen u.U. auch CHF 20.- einiges aus. Bei der Miete ändert sich finanziell nicht viel, sondern du machst in der Regel weniger Schulden beim Staat, da ja der eine Teil ihm ausbezahlt würde vom Sozialamt. Wenn ihr beide nicht arbeitet, wird kein Haushaltsgeld (Putzen, Kochen etc..) einberechnet, da ihr die Arbeiten aufteilen könnt. Wenn einer von Euch dann arbeitet, muss er dem Nichterwerbstätigen ein Haushaltsgeld bezahlen. Wenn derjenige das nicht tut, ist das dem Sozialamt egal, einberechnet wird es trotzdem, ansonsten muss man sich räumlich trennen.


    Was bei dir evt. finanziell nachteilig sein könnte neben des Grundbedarfs und falls du arbeitest (je nach Einkommen dann) neben dem Haushaltsgeld - sollte er nicht arbeiten, ist die Sache mit den Alimenten. Wenn du normal Alimente erhälst, spielt das keine Rolle, die stehen dir zu. Erhälst du Alimentenbevorschussung und er arbeitet, werden sie u.U. gekürzt je nachdem ob sie Euch als Konkubinat sehen. Dabei verhält es sich gleich wie beim Sozialamt, u.U. rekurieren, wenn es nicht angeemessen ist.


    Ich würde einfach noch bedenken, wenn du mit der KESB zu tun hast, ist es wichtig, dass die Beziehung stabil ist. Wenn er einzieht, dann wieder auszieht etc... kann das für's Kindswohl ungünstig dargestellt werden, besonders dann auch, wenn dein Sohn ADHS hat, ist es wichtig, dass er Strukturen hat, sich auf etwas verlassenund sich orientieren kann. Solche Veränderungen, Wechsel, gehen an Kindern nicht spurlos vorbei.


    Wie du selbst geschrieben hast, erst die Ursachen klären der Einstellung. Dich an die obengenannten Stellen wenden und dir Einblick geben lassen in seine Unterlagen.


    Ein Untermietvertrag kannst du machen, auch wenn er in deinem Schlafzimmer neben dir nächtigt. Unbedingt sogar.


    Beste Grüsse


    Chia

    Hallo, Sozialversicherungsberater, vielen Dank. Ich suche aktuell noch nach einem Anwalt. Jemanden, der selber bei der KESB zeitweise Springereinsätze hat. Ich weiss nicht, ob das gut ist. Ich gehe davon aus, dass es der KESB eher ins Ohr geht, wenn es jmd. ist, der klar nicht grundsätzlich gegen die Behörde ist. Allerdings hat er mir mitgeteilt, dass die KESB eine unentgeltliche Prozesshilfe bewilligen muss. Ich habe Angst, dass die dies nicht tun. Und arbeiten kann er erst nach dem Entscheid. So habe ich es verstanden. Wir haben zwei Mädchen in der Schule, die klar gefährdet sind aus meiner Sicht. Diejenige, die ständig schlägt, stiehlt, lügt und deshalb seit Jahren beim Schulsozialarbeiter ist (bisher keine Besserung) und ein Kind,dass seit 3 Jahren mit dem Kinderwagen und ihren ganz kleinen Schwester in der Schule auf dem Spieli ist. Sie muss voll die Betreuung übernehmen, damit die Eltern arbeiten gehen können. Das finde ich absolut nicht in Ordnung, Die Schule weiss davon . Zu diesen wurden nie eine Meldung gemacht, obschon es offensichtlich ist, obschon der Hort klar sagt, z.B. die Mobberin müsse man auch verstehen, sie werde sehr vernachlässigt. Da wurden ja die Grundsätze gemäss Leitfaden Schule-KESB eingehalten und trotz mehreren Jahren keine Meldung gemacht. Fachpersonen involviert. Bei mir wurde nichts nach diesen Grundsätzen gemacht, absolut nichts. Weder Gespräche,noch wurden andere involviert. Unter anderem deshalb habe ich sie kritisiert, weil sie nichts tat und es meiner Tochter richtig elend ging. Wenn man sich doch dies anschaut und sieht, dass in den Extremfällen keine Meldung gemacht wurde und ich belegen kann, dass ihre Meldung direkt nach meiner Kritik erfolgte, ist doch ein Racheakt sehr naheliegend. Ich werde sicherlich einen Anwalt brauchen, dies benötigt jedoch Zeit. Und ich hätte mir gewünscht, dass ich noch irgendetwas tun kann vllt. durch eine Fachperson, die einen Entscheid vorerst sistieren kann, damit dem ganzen richtig nachgegangen werden kann. Die KESB möchte eine Beistandschaft für alle Kinder, obwohl bei mir alles finanzielle geregelt ist, ob ich nachweislich Ärzte etc.. kontaktiere, Institutionen etc.. obwohl ich selbst um die Unterstellungen widerlegen zu können eine Familienhilfe möchte. Auch damit zukünftig zum Schutz vor falschen Anschulgungen jmd. dabei ist an Gesprächen. Das Kind war gefährdet in der Schule und dafür habe ich bei dieser interveniert, nun ist das Überbehütung. Es grht mir wirklich schlecht, weil es ein riesen Kampf ist und einfach nicht gerecht. Und weil die KESB, die ja schützen sollte, am falschen Punkt ansetzt, weil die Schulleiterin bis heute nicht von jmd. kritisiert wurde und sie so weitermacht. Es gibt übrigens noch andere Betroffene, wo sie bei Mobbing auch weggesehen hat. Diese sind zum Schulpräsidenten.


    Kann ich eine Anzeige machen wegen Amtsmissbrauch z.B. wegen der Gefährdungsmeldung, Racheakt?


    Ich kann nicht mehr abschalten, dauernd schwiurt mir das Ganze im Kopf.


    Freundliche Grüsse


    Chia

    Hallo Wir haben vier Töchter, wovon drei schulpflicht sind. Die Jüngste kommt nun in den KiGa. Eine meiner Töchter wurde nachweislich monatelang gemobbt. Nachdem ich dann irgendwann die Schulleiterin kritisierte, weil sie diverse Dinge vernachlässigt hatte und Abmachungen nicht einhielt, machte sie bei der KESB eine Gefährdungsmeldung. Der Konflikt wäre schon längst gelöst und hätte darin eine überaktive Rolle eingenommen. Den Kindern werde so die Selbstständigkeit verunmöglicht. Ich hätte ausserdem meine ältere Tochter instrumentalisiert, da ihre Aussagen, nicht die eines Kindes seien. Entgegen dem war der Konflikt nicht gelöst, so sagte mir noch nach der Gefährdungsmeldung ihre Lehrperson, dass sie sehr leide und es ihr wirklich schlecht geht. Sämtliche Lehrpersonen wussten im Übrigen nichts von der Gefährdungsmeldung, erst durch den abklärenden Sozialdienst wurden diese informiert. Man hätte die Lehrpersonen fragen können, tat aber keiner. Auch die KESB ist bis heute sicher, dass die Lehrpersonen dies wussten. Es wurde eine sozialpädagogische Familienabklärung gemacht. Diese hat ebenfalls nie über den Konflikt gesprochen mit den Kindern oder mir, hingegen über mich mit der Schulleiterin schon. Obwohl ich Mails habe, die Vieles belegen, möchte sich dies niemand ansehen. Die Familienbegleitung hat den Lehrpersonen Fragebogen gegen, welche u.a. bewusst manipuliert wurden. So sind nun alle drei älteren Kinder emotional auffällig, selbst die Lehrpersonen sagen, es könne nicht sein, Ausnahme ist die, die gemobbt wurde. Aber dies ist nicht meinetwegen, was man mir nun unterstellen möchte, sondern wegen des Konflikts, das sagt auch die Lehrperson. Meine älteste Tochter soll oft unpünktlich, müde etc... kommen, bei ihr ist es ganz schlimm manipuliert. Die Lehrperson hat mir gesagt, das stimme nicht, sie habe der KOFA (Familienbegleiterin) gesagt, sie sei unauffällig, man müsse sich um sie keine Sorgen machen, sie mache es gut. Das steht nicht im Bericht. Die Lehrperson weiss um die fslschen Unterstellungen. Zwei Lehrpersonen gaben mir Bestätigungen, anderes (das Meiste) von diesen steht nich aus, diejenige meiner ältesten, die sehr viel wiederlegen könne, schrieb mir auf meine Bitte, dies klarzustellen, sie möchte sie nicht zwischen mich und die KESB stellen, habe jedoch gegenüber der KOFA betont, sie sri unauffällig. Der KESB ist dies aber egal, obwohl es ja ein Widerspruch ist. Sie komme wie oben erwähnt oft zu spät, sei häufig müde, unkonzentriert, demotiviert (mind. Sek A), bringe Unterlagen nicht, emotional auffällig (weine oft und nachdenklich). Wie lässt sich dies mit unsuffällig vereinbaren? Die KESB geht dem nicht nach, obwohl Sie mir dies beim rechtlichen Gehör versichert haben. Die von der KESB sagte nur, sie würden meine Ausführungen zu den Akten nehmen und am Entscheid berücksichtigen. Den Fragebogen (SDQ-Test) erhält die KESB nicht. Nur die Auswertung. So sieht sie nicht, dass bei Kopf- und Bauchweh, Asthma angegeben wurde und dies nun zwei falsche Punkte gibt. Die KOFA hat den Fragebogen, welchen sie allerdings nicht hinausgibt. Da es angeblich von den Lehrpersonen ist und mich nichts "angeht". Sie zeigte ihn mir ganz kurz. Asthma ist doch was ganz anderes. Die Lehrperson meiner ältesten Tochter hat das erste Mal eine Klasse und wahrscheinlich auch der erste Fall. Ich denke, sie hat Angst, der Schulleitung in den Rücken zu fallen. Aber hier wird ein Kind, das absolut keine Probleme hat (hat sie tatsächlich nicht) zu einen krassen Problemfall gemacht. Die KOFA unterstellte mir Überbhütung. Zu starke elterliche Kontrolle, meine Kinder dürfen keine Freunde haben, ich hsbe genug beweise, aber es interessiert keinen. Kurz vor Beginn der Abklärung hatte ich eine heftigen Verkehrsunfall und war auf der Intensivstation, 5 gebrochene Rippen, ein kollabierter Lungenflügel und auf der anderen Seite eine Lungenentzündung, Meine Kinder wurden von meinem Partner, Ex-Partner und ihrer Grossmutter betreut an ihrem normslen Wohnort. Das ist nicht selbstverständlich. Auch das ich trotz gesundheitlicher Beschwerden mitgemacht habe. Nichts steht, auch nicht von den Vätern. Der Vater dr älteren drei als auch die Grossmutter wurden bis heute nie befragt, obwohl sie sehr enge Bezugspersonen sind. Es wurde manipuliert, nicht sorgfältig abgeklärt trotz genauen Hinweisen meinerseits auf die Fehler, es werden Finge unterstellt wie Überbehütung, was nicht stimmt. Ich kann vieles beweisen, aber es interessiert die KESB nicht. Das ist Willkür. Man möchte nun einen Erziehungsbeistand einsetzen, finanziell, gesundheitlich, mit dem Ex-Partner ist alles geregelt. Auch die KESCHA hat mir gesagt, eine Beistandschaft wegen Überbehütung (die ja nicht stimmt)ist nicht nachvollziehbar, da der dies eh nicht kontrollieren kann, er ist js micht aktiv in den Familien und begleitet diese im Alltag stundenlang. Ich habe dogar angeboten, Erziehungsgutachten machen zu lassen, eine erneute sozialpädagogische Begleitung, sie wollen dies nicht. Ich mache dies nun dennoch, um die Unterstellungen wiederlegen zu können. Bei einer anderen Tochter (Mobbingopfer) hiess es emotional auffällig, dies ist in der Phase des Mobbings begründet. Bei ihr hiess es hier auch, sie sri verhaltensauffällig, Fragen waren, ob das Kind lüge, stehle, etc... ihre Lehrperson machte mir dort gleich ein Kürzel und sagte, dass sei niemals meine Tochter, könne unmöglich sein (die KESB geht dem nicht nach). Bei der anderen hiess es, sie habe kein Selbstvertrauen seitens Lehrpersonen. Die Lehrpersonen kontaktierten die KOFA, welche ihren Bericht prüfte und sagte, sie habe dies nirgends (während der Abklärung unterstellte sie mir dies jedoch ständig und betonte immer, die Lehrpersonen sagen dies, ich hätte keine Problemeinsicht, was sie auch schrieb). Dann zeigte ich den Lehrpersonen den Ausschnitt, sie waren überrascht und sagten, sie hätten nie sowas gesagt und gaben mir dies auch schriftlich, aber die KESB interessiert es nicht. Problem ist die Lehrperson meiner ältesten. Bei ihr ist ziemlich alles falsch, oder wurde so formuliert, dass es falsch vestanden wird. Die KESB hat ihr einen kleinen Ausschnitt hingelegt davon. Diesen bestätigte die Lehrperson, sagte aber es lasse Interpretationsspielraum zu, sie sei unauffällig und sie möchten sich nicht zwischen uns stellen. Danach hat die KESB nicht mehr abgeklärt, genau das womit ich konfrontiert wurde, klärte sie nicht ab. Genau die Sachen, die ja schlimm sind. Wie komme ich zu meinem Recht? Kann ich eine Anzeige gegen die Lehrperson machen, wenn sie die Interpretationen nicht richtig stellt? Es sind js nicht Falschaussagen, sondern Interpretationen? Kann kch wegen der falschen Tests gund dem ganzen den Urheber dafür verklagen (Lehrperson oder KOFA)? Kann ich die KOFA verklagen, weil sie den Bericht bewusst sehr schlecht formuliert hat? Sich meine Beweisr nicht abschauen wollte z.B. SMSen von Treffen meiner Kinder? Unterstützungsangebote durch die Nachbarschaft während meines Unfalls? Sie schrieb, ich hätte keine Kontakte in der Nachbarschaft, was nicht stimmt.
 Bitte helft mir, bitte.. Wo ist das gerecht, eine Rachemeldung der Schulleitung und die wird nicht bestraft, lacht sich ins Fäustchen. Dann diese vielen Lügen der KOFA. Ich würde den Fall auch einer guten Presse übergeben, ich entbinde auch die KESB und jeden von der Schweigepflicht, aber ich möchte, dass jmd. dem nachgeht und endlich Gerechtigkeit geschieht. Für meine Tochter ist das gsnze ein Tritt in den A.... Sie sagt nun selbst die Guten verlieren, die Schlechten gewinnen.
 Vielen herzlichen Dank schon zum Voraus. Beste Grüsse