Hallo
Die Pensionskasse hat mir schriftlich bestätigt, dass die Todesfallkapitalsumme zu gleichen Teilen mir und meinem Bruder (urteilsunfähig und erwerbsunfähig, ich bin sein Beistand) ausbezahlt wird.
Nun hat die PK anscheinend gemerkt, dass sie einen Fehler gemacht haben. Mein Bruder bekommt alles und ich nichts. Da mein Bruder IV- und EL Bezüger ist, wird sich natürlich der Staat ein Teil dieser Summe ergattern. Mein Vater hat durch sein Testament mich als Alleinbegünstigte eingesetzt (genau aus diesem Grund). Ich muss / darf meinem Bruder aus der Erbmasse aber trotzdem seinen Pflichtteil überweisen (KESB hat mir gedroht mit Berufsbeistand, wenn ich die Vereinbarung nicht unterzeichne). Nun passiert das, was mein Vater nie gewollt hätte: Das sein PK-Geld in die Hände des Staates gelangt! Begründung der PK, warum ich nicht mehr anspruchsberechtigt bin: Ich gelte nicht als Waise, da ich keine Waisenrente beziehe (bin natürlich urteilsfähig und erwerbstätig). Wer kennt sich aus? Hat Tipps? Lücken im System?
Beiträge von Jessica
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Was heisst das jetzt genau? Dass es möglich sein kann oder nicht? Danke für deine Antwort.
Jessica -
Hat ja nichts mit meinem Thema zu tun....
War eigentlich eine ernstgemeinte Frage -
Hallo Zusammen
Ein Kollege hat mir gestern erzählt, dass seinem Kollegen folgendes passiert ist:
Er hat soviel Alkohol getrunken, dass er sich nicht mehr übergeben konnte und somit ein Teil seines Magens in seine Hoden gerutscht sind. Er musste dann ins Spital eingeliefert werden. Ich habe dieser absurden Geschichte nicht geglaubt. Mein Kollege jedoch wollte mir versichern, dass dies wirklich geschehen ist. Er habe sogar Röntgenbilder davon gesehen.
Was sagt ihr dazu? Kann sowas wirklich passieren? -
Übrigens:
Die Diebstahlversicherung in der Hausratpolice bezahlt in diesem Fall nichts. Verlegen und Verlieren ist ein ganz klarer Ausschluss in der Versicherung.
Gruss Jessie