@ marikowari
ich danke Ihnen für Ihre Beiträge. Dürfte ich Sie fragen, in welchem Drittland Sie leben? Oder - falls Sie das lieber für sich behalten, ob dieses Drittland zur EU oder EFTA gehört?
Besten Dank
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@ marikowari
ich danke Ihnen für Ihre Beiträge. Dürfte ich Sie fragen, in welchem Drittland Sie leben? Oder - falls Sie das lieber für sich behalten, ob dieses Drittland zur EU oder EFTA gehört?
Besten Dank
Hallo Nichterwerbstätige:
Der einzige Weg für eine gesunde Demokratie ist eine informierte Öffentlichkeit. Alle nichterwerbstätige Versicherten mit Spargelder haben ein Recht zu erfahren, warum ihre Beiträge seit Jahren völlig willkürlich und viel zu hoch verfügt werden. Die Verantwortlichen beim Bundesamt für Sozialversicherungen haben hieran natürlich wenig Interesse.
Nichterwerbstätige, lasst Euch nicht durch falsche Behauptungen irreführen. Im Verfahren 9C_618/2018 ging es um die Frage ob das rechtliche Gehör gemäss Art. 42 Satz 1 ATSG (Bundesgesetzt über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrecht) dadurch verletzt wurde, dass vor Aufhebung einer sistierten Einsprache durch die Einspracheinstanz, trotz entsprechendem Antrag des Einsprechenden im Ergänzungen zu gewähren, kein rechtliches Gehör mehr gewährt wurde, sondern der Einspracheentscheid, ohne jede Orientierung, im gleichen Zeitpunkt der Aufhebung der Sistierung erlassen wurde.
Es ging weiter um die Frage, ob die Rechtsmittelinstanz selbst bei einer solchen systematischen Gehörsverletzung durch die Einspracheinstanz mit dem Institut der Heilung operieren kann um davon absehen zu können, den Einspracheentscheid zu kassieren. Zum Leidwesen des Gehöranspruches hat das Bundesgericht die Heilungsoperation der Rechtsmittelinstanz gutgeheissen.
Entgegen der Behauptung des Sozialversicherungsberater ging es also in der dem Bundesgericht gestellten Rechtsfrage NICHT um die Frage ob "Beiträge als Nichterwerbstätiger" "gesetz- oder verfassungswidrig" sind.
Wer zum Verfahrens 9C_618/2018 Näheres erfahren will findet nachfolgend einen Link zur eingereichten Beschwerde.
Hallo AHV Nichterwerbstätige
2019 steht vor der Türe! Bald flattern wieder die Beitragsverfügungen mit den falsch und viel zu hoch berechneten Beiträgen in euren Briefkasten. Freut ihr Euch mehrere 100 bis mehrere 1000 zu viel abdrücken zu müssen? Wenn nicht, so meldet Euch hier im Formum zu Worte.
Gemeinsam können wir eine Korrektur der seit Jahren falsch bestimmten Beiträge erreichen!
Als Nichterwerbstätiger sollten Sie meine obigen Informationen durchlesen. Wenn Sie dann interessiert sind, so melden Sie sich!
Liebe Leser 21.August 2017
Dann gehören Sie höchstwahrscheinlich auch zu den 300'000 Personen die als Nichterwerbstätige AHV-Beiträge bezahlen müssen.
Und hier ist es eben so, dass vereinfacht dargestellt wie folgt gerechnet wird:
(Rente x 20 + Vermögen) x 3% x 10.3% = Beitrag
[Blockierte Grafik: https://www.beobachter.ch/foren/storage/attachments/119-ne.jpg]
Ihre jährlichen Renten werden also in ein Vermögen umgerechnet und dann wird unterstellt, dass Sie mit diesem Franken-Vermögen 3% Zins verdienen. Dass Sie von Ihrer Bank auf Ihren Spareinlagen seit mehr als drei Jahren unter einem Prozent Zins erhalten, wird vom Bundesamt ignoriert.
Darum, reklamieren Sie!. Melden Sie Ihr Interesse an einer Interessensgemeinschaft.
Liebe Leser
Kennen Sie einen der 300'000 Nichterwerbstätigen, so weisen Sie diesen bitte auf diesen Blogg hin.
Nichterwerbstätigen wird aktuell unterstellt, sie würden mit Erspartem 3% Zinsfuss verdienen und sie werden dann mit einem Beitragssatz von 10.3% auf diesem fiktiven 3% Zinsertrag beitragsveranlagt. Das steht angesichts der Negativzinsen in keinem vertretbaren Verhältnis!
Und der Clou: Nichterwerbstätige werden weder von den Kassen noch vom BSV auf diese unverhältnismässige Bemessung mit einem Zinsfuss von 3% hingewiesen!
Das hat mit der Vernachlässigung von Aufgaben von bestimmten Stellen im Bundesamt für Sozialversicherungen zu tun und NICHTS mit dem Bundesrat.
@kimzessin @groenland13 @Dagobert2351
Liebe Leser
Gehören Sie zu den 300'000 Nichterwerbstätigen, so haben Sie Mut und melden Sie sich hier zu Wort. Kennen Sie Verwandte oder Bekannte die unter 65 und Nichterwerbstätig sind (vorzeitig entlassen, Unfallopfer, aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig vom Arbeitsleben zurückgezogen etc.) und von ihrem Ersparten leben müssen, so machen Sie diese bitte auf das Beobachterforum und diesen Blogg aufmerksam.
Weisen Sie diese Personen darauf hin, dass ihnen die Beamten unterstellen, Sie würden auf ihrem Ersparten alle Jahre (2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 etc). 3% Zinsen verdienen, obwohl in Wahrheit die SNB seit 2015 mit negativen Zinsen operiert.
Sagen Sie ihnen unbedingt, dass sie nicht die einzigen sind, die unter übersetzten Beiträgen leiden und es noch 300'000 andere Personen gibt die betroffen sind.
Der Fakt, dass die Beiträge mit einem angenommenen Zinsertrag von 3% vom ganzen Vermögen (oder 20-mal die 12 Renten p.a.) und dann mit 10.3 % Beitragssatz (8.4 % AHV + EO+ IO) berechnet werden, wird nämlich den Nichterwerbstätigen von den Ausgleichskassen permanent verheimlicht. Dieser Sachverhalt wird nirgendwo im Mitteilungsformular an die Nichterwerbstätigen erwähnt!
Geehrter Sozialversicherungsberater
Der Zuschlag von 126 Franken in Art. 28 Abs. 1 AHVV in der aktuellen Fassung berechnet sich wie folgt:
50'000 Franken x 3% gibt 1'500 Franken x 8.4% Beitragssatz gibt 126 Franken.
Das BSV erklärt hierzu in seiner Veröffentlichung vom 21. Juli 2005: "Was steckt hinter diesen Zuschlägen? Deren Ermittlung basiert auf dem Grundsatz, dass nicht das Vermögen als solches unter die Beitragspflicht gestellt wird, sondern nur der darauf resultierende Ertrag. Die Zuschläge für die zweite und dritte Stufe von 101 (84 ohne IV/EO*) bzw. 151.50 (126 ohne IV/EO*) ergeben sich somit aus folgender Rechnung: 50'000 Franken werfen bei einem angenommenen Zinssatz von 3 Prozent einen Ertrag von 1'500 Franken ab. Auf diesem Zinsertrag wird grundsätzlich der AHV/IV/EO-Beitragssatz der Unselbstädigerwerbenden von 10.1% angewendet" (*zur Klarstellung eingefügt)
Das BSV berechnet die Beiträge von Nichterwerbstätigen per 2016 also sehr wohl mit einem Zinsfuss von 3% obwohl die SNB mit der Negativzinspolitik die Zinsen 2016 von Laufzeiten bis sogar 30 Jahren unter Null (0%) gedrückt hat. Nichterwerbstätige werden also praktisch mit diesen 3% Zinsfuss enteignet.
Da Sie Herr Sozialversicherungsberater, wie Ihr letzter Satz offenbart, das BSV vertreten, sind Sie wohl nicht ganz unbefangen, oder ?
Liebe Leser, gehören Sie auch zu den 300'000 Nichterwerbstätigen die mehr an Beiträgen bezahlen müssen als sie auf einem Sparkonto noch verdienen? Dann schreibt hier, dass ihr an einer Interessensgemeinschaft interessiert seit.
Nachricht an:
Nichterwerbstätige
wehrt Euch gegen die endlose Kette von Willkür bei
den Nichterwerbstätigenbeiträgen.
Personnes sans activité
lucrative: défendez-vous contre la chaîne interminable de l'arbitraire dans
les contributions.
persone senza attività
lucrativa: difendersi
dall'infinita catena di arbitrarietà nei
contributi.
Non-employed contributions to Old-Age and Survivors’ Insurance (OASI):
defend yourself against the endless chain of arbitrariness in the contributions.
Grundlage für Eure Beiträge ist diese Zeichnung in der AHV-Verordnung aus dem Jahr 1972 die mit einem rechtsstaatlichen «Rechtssatz» nichts gemeinsam hat:
Basis for your contributions is this drawing in the AHV regulation from the year 1972 which has nothing in common with a constitutional "legal sentence":
Laut Gesetz hätten die rot umrandeten Frankenwerte, welche die Kaufkraft Ende 1972 spiegeln wegen der am 17. Juni 2011 erfolgten Änderung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 AHVG an die Geldentwertung 1972 bis Ende 2010 angepasst werden müssen.
According to the law, the Swiss franc values outlined in red, which reflect purchasing power at the end of 1972, should have been adjusted by the end of 2010 due to the amendment of Art. 10 Abs. 1 Sentence 2 AHVG on 17 June 2011 to the monetary devaluation since 1972.
Die verantwortlichen Beamten im Departement des Innern haben jedoch den Bundesrat und Depar-tementsvorsteher Didier Burkhalter irreführend informiert und diese hat den Änderungsbedarf nicht erkannt.
However, the officials responsible in the Department of Home Affairs misleadingly informed Federal Councillor Didier Burkhalter and he did not recognize the need for change.
Die grösste Willkür ist jedoch die Zahl «117» aktuell «126» die für einen «Zuschlag» steht. Hinter dieser Zahl steckt die Formel: 50'000 x 3% Zinsfuss x 7.8% aktuell 8.4% Beitragssatz. Ohne jeglichen Bezug auf die wirtschaftliche Wahrheit und die Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank wird einfach unterstellt, es könne mit Kapital 3% Zins (vor jeglichen Kosten) verdient werden.
The greatest arbitrariness, however, is the number "117", currently "126", which stands for a "surcharge". Behind this number is the formula: 50'000 x 3% interest rate x 7.8% currently 8.4% contribution rate. Without any reference to the economic truth and the negative interest rate policy of the Swiss National Bank, it is simply assumed that 3% interest can be earned (before any costs) with capital.
Wird die Anweisung «Zuschlag für je weitere 50’000» als Formel geschrieben so gilt:
Nach der Wegkürzung der 50'000 gilt ergo:
Vermögen x 3% x 8.4% = Beitrag p.a.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2011 dem Bundesrat empfohlen alle zwei Jahre den ganzen Beitragsrahmen an den Rentenindex also an die Geldentwertung anzupassen. Mindest- und Höchstbeitrag wurden September 2012 und Oktober 2014 dann auch angepasst, aber der Zinsfuss von 3% aus 1947 wurde nicht an die Negativzinsen angepasst.
In 2011, the legislator recommended the Federal Council to adjust the entire contribution framework every two years to the pension index, i.e. to the monetary devaluation. The minimum and maximum contributions were then adjusted in September 2012 and October 2014, but the 3% interest rate (from 1947) was not adjusted to the negative interest rates.
Die Annahme, es könnte mit Kapital 3% verdient werden stammt aus 1947. 1940 bis 1947 lag der Zins für Kassenobligationen der Kantonalbanken mit einer Laufzeit von 8 Jahren bei 3%. Heute 2017 / 2018 liegen vergleichbare Zinssätze über den Durchschnitt der acht Vorjahre bei 0.7 %! Unten folgt ein Ausschnitt aus dem Erörterungspapier aus Mai 1947:
The assumption that 3% interests can be earned with capital dates back to 1947. From 1940 to 1947, the interest rate for cantonal-bank-bonds with a maturity of 8 years was 3%. Today 2017 / 2018 comparable interest rates above the average of the eight previous years are 0.7 %! Here is an excerpt from the discussion paper from Mai 1947: (Downloadlink for document from Mai 1947 with the origin of the 3% assumption)
https://www.dropbox.com/s/eoej…E-Beitragssystem.pdf?dl=0
Folgerung: weil die Annahme aus 1947 per 2012 bzw. per 2014 nicht an das wahre Zinsumfeld angepasst wurde, wird also für die Beiträge 2013 bis 2018 unterstellt, ein Anleger könne inklusive Anlagekosten und Kosten für das zum Leben benötigte Geld: 3.7% mit Zinsanlagen verdienen.
In Wahrheit werden jedoch aktuell für Zinsanlagen mit 8 Jahre Laufzeit gezahlt: (minus) -0.36% und mit 10 Jahre Laufzeit werden gezahl: (minus) -0.21% (vor jeglicher Anlagekosten!!)
Conclusion: because the assumption from 1947 was not adjusted to the true interest rate environment by 2012 or 2014, it is assumed for the contributions 2013 to 2018 that an investor can (investment costs and costs for the money needed to live included) earn: 3.7% with CHF Bonds In truth actually the interest rates stand at (minus) -0.36% for eight years duration and at (minus) -0.21% for ten year duration (and this before any investmentcost and cash costs for putting money away for your living)
Seit ihr Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Sparer, Frührentner, geschiedene Nichterwerbstätige in Trennung lebend, pauschal besteuerte Nichterwerbstätige oder sonst Nichterwerbstätige und finde ihr Euro Beiträge im Rahmen der seit 2015 von der Schweizerischen Nationalbank betriebenen Negativzinspolitik auch als völlig unverhältnismässig dann melde Euch unter Neprotch@web.de (Nichterwerbstätigenprotest Schweiz) für weitere Informationen oder schaut unter http://www.twitter.com/@neprotch
Are you Swiss-resident an a non-employed saver, early retiree, a divorced non-employed person living in separation or other non-employed getting taxed as non-employed by the OASI and do you find your euro contributions within the framework of the negative interest rate policy pursued by the Swiss National Bank since 2015 to be completely disproportionate, then please contact Neprotch@web.de for further information or have a look at http://www.twitter.com/@neprotch