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    Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen wird bei der Berechnung der Höhe Ihrer Ergänzungsleistungen bei den Ausgaben gemäss Artikel 16c der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) in der Regel nur die Hälfte der Miete und der Nebenkosten anerkannt, wenn Sie mit einer anderen Person im gleichen Haushalt leben.