Eine mir bekannt Person hat gegen Sommer 2017 an einer neuen Stelle zu Arbeiten begonnen bei mündlicher Abmachung und etwas später einen schriftlichen Arbeitsvertag auf Stundenlohnbasis erhalten als (temporäre Mitarbeiterin). Mir ist beim Durchlesen aufgefallen, dass weder ein zugesichertes Pensum definiert war, noch eine Probezeit vereinbart wurde. Zudem steht im Arbeitsvertrag, dass es keine Kündigungsfrist gebe. Da sie ihren Lebensunterhalt irgendwie bestreiten musste und ihr kurz davor an einer anderen Stelle gekündigt wurde mangels genügend Arbeit, waren diese Punkte nicht wirklich Thema, solange Arbeit vorhanden war.
Die anstellende Firma trägt das Logo von JardinSuisse auf der Website, im Arbeitsvertrag ist der GAV jedenfalls nicht erwähnt.
Über den Sommer hingweg, wenn sie eingesetzt wurde, war das oft deutlich mehr, als die "normale" Erwerbszeit - pro Tag lagen durchaus 10+h drin. Auffällig war, dass die Mitteilungen, ob sie eingesetzt werde, normalerweise super kurzfristig erfolgten, teilweise nicht mal eine Stunde vor dem Wegfahren morgens, manchmal auch spätabends. Selbstverständlich war seltenst bekannt, wie es die nächsten paar Tage arbeitsmässig ausehen würde.
Nun gegen Herbst wird die Arbeit weniger und nun stellt sich die Frage, wie vorgehen, da die Person ihren Lebensunterhalt ja irgendwie bestreiten muss und wenn nun aber keine Arbeit mehr verfügbar ist, wie funktioniert das mit so einem Arbeitsvertrag und der ALV?