Beiträge von huldrich

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

    Die grosse Unbekannte ist, ob und auf welchen Betrag das Steueramt den Verkehrswert und den Eigenmietwert der Liegenschaft nach einem Kauf der Liegenschaft anpasst. Aber auch dafür gibt es wahrscheinlich kantonale Vorschriften, welche man nachschauen kann.

    Mir ist das schon bewusst, aber ich bin halt einfach mal davon ausgegangen, dass das Steueramt nicht einen Mietwert einsetzen wird, der vor 30 Jahren gültig war (Fr. 6019).


    Im Tessin sind es 60-70% vom effektiven Mietzins, wie auf einer FAQ-Seite erläutert wird:


    Nel corso del periodo fiscale in oggetto ho acquistato o costruito un'abitazione ad uso proprio. Come calcolo il valore locativo?


    In caso di acquisto o costruzione di un'abitazione ad uso proprio (dove lei non ha un valore locativo tassato nel periodo precedente) il valore locativo da dichiarare corrisponde, di regola, alla pigione che lei dovrebbe pagare per un immobile o locali dello stesso genere ubicati nella medesima zona.


    Il valore locativo per le abitazioni valido ai fini fiscali, tenuto conto della promozione alla proprietà e della previdenza personale, deve corrispondere al 60-70% del valore di mercato delle pigioni. In assenza di validi termini di paragone esso può essere dichiarato in ragione del 90% del reddito determinato dall’Ufficio di stima e risultante dalla scheda di calcolo allegata alla decisione sulla stima.

    Gibt es evtl. eine Person in Ihrem Verwandschafts-/Freundes-/Bekanntenkreis, welche für den Hypothekarkredit bürgen könnte? Natürlich müssten Sie vorgängig mit der betr. Bank abkären, ob sie eine Sicherheit inform einer Bürgschaft überhaupt akzeptiert.

    Die Migros Bank würde eine Bürgschaft akzeptieren. Ich habe meinen Bruder gefragt, aber der hat abgelehnt mit der Begründung, dass er sich vielleicht eine Ferienwohnung kaufen möchte. Er ist vier Jahre älter als ich, also Rentner. Wenn dann noch eine Bürgschaft hinzu kommt, ist es in dem Alter schwierig eine Hypo zu bekommen.


    Ich habe ein paar Inserate online, wo ich Privatpersonen anspreche, mir eine Hypo zu geben. Es gibt ja viele Leute, die ihr Geld horten, aber nicht wissen, was sie damit anfangen sollen. Also warum es nicht in ein Haus investieren und mehr Zinsen dafür bekommen als von der Bank. Aber ich mache mir da keine grossen Hoffnungen. Die Leute sind verunsichert (Covid, Krieg, usw.).


    Ich habe auch Kontakt mit meiner ehemaligen Pensionskasse aufgenommen. Vielleicht sind dadurch, dass sie mich bereits kennen, die Hürden ein bisschen tiefer. Mal schauen...

    Dieses Restvermögen wird aber nicht ewig reichen.

    Aber nach Abzug der Hypozinsen, Krankenkasse und Gebäudekosten bleiben mir immer noch rund Fr. 1800/Monat. So sparsam wie ich gelernt habe zu leben, bleiben davon rund Fr. 500/Monat auf dem Konto liegen, d.h. rund Fr. 6000/Jahr. Ausserdem ist es ein Reiheneckhaus aus dem Jahre 1991, nicht irgendein baufälliges Rustico, mit anderen Worten, Stockwerkeigentum mit zentraler Heizung für alle 20 Reihenhäuser. Auch anderes wird da gemeinsam (sprich günstiger) unterhalten. Wie schon erwähnt, habe ich vor meinem Studium 15 Jahre selbständig auf dem Bau gearbeitet und habe deshalb das Know-how, um die meisten Unterhaltsarbeiten und Renovierungen selber zu machen. Also der Gebäudeunterhalt wäre meine letzte Sorge.

    Bei der Berechnung der EL wird der Eigenmietwert als Einnahmen gerechnet. Dadurch die EL entsprechend reduziert.

    Nein, es ist gerade umgekehrt: der Mietwert wird zu den Ausgaben gerechnet (nach EL-Rechner; warum weiss ich nicht...). Also erhöht der Mietwert die EL.

    Also das Haus kostet Fr. 345'000 und ich habe ein Vermögen von etwa Fr. 180'000. Der Eigenmietwert beträgt etwa 60-70% vom effektivem Mietzins. Der beträgt Fr. 15'600 pro Jahr ohne Nebenkosten. Nach der Steuererklärung des Besitzer beträgt er Fr. 6019, aber das war vor 30 Jahren. Nach dem Kauf würde er also auf rund Fr. 10'000 aktualisiert werden, ebenso der Steuerwert (aktuell Fr. 118'000). Aber dieser hat eh keinen Einfluss, weil er nach Abzug der Hypothek und dem Freibetrag von Fr. 112'500 im Minusbereich liegt. Je nachdem welcher Prozentsatz für die Tragbarkeit genommen wird (normalerweise 5%, die Migros Bank aber 4.5%), resultiert das in einer Belehnung von 58% oder 61%, oder einer Hypothek von Fr. 200'100 oder Fr. 210'450 um auf eine Tragbarkeit von 34% zu kommen. Im Anhang die entsprechenden Berechnungen mit Excel. Diese Zahlen stimmen mit dem EL-Rechner der AHV überein.


    Beim nächsten Termin mit einem Institut werde ich meinen Laptop mitbringen und das Ganze vorrechnen. Aber ich habe langsam das Gefühl, dass es nicht daran liegt, dass sie es nicht begreifen...



    @HU

    Und Sie erhalten trotz Erbschaft EL? Dann müsste sie unter dem Freibetrag liegen. Sehr seltsam.

    Ich habe den Antrag für EL lange vor dem 1.1.21 gestellt. Für diese Personen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.24. Danach erhält nur noch EL, wer ein Vermögen unter Fr. 130'000 hat (oder Fr. 100'000 nach Abzug eines Freibetrags von Fr. 30'000). Wenn ich also das Haus nicht kaufen kann, erhalte ich nach dem 1.1.24 keine EL mehr. Sind Sie jetzt beruhigt? Oder hat's noch mehr Neider hier, denen ich erklären muss, warum ich EL trotz Erbschaft erhalte?


    Der Grund warum ich EL erhalte ist, dass ich gesundheitliche Probleme habe. Dadurch bin ich nicht privilegiert und kann nicht wie im Schlaraffenland leben. Ich bin Physiker und hätte es bevorzugt, von meinem Beruf leben zu können. Dass ich dies hier überhaupt erklären muss, schockiert mich.


    Ich habe diesen Thread aufgetan, weil ich mir Hilfe erhofft habe, wie ich eine Hypothek erhalte. Wenn dies nicht eintrifft, muss ich hier wieder ausziehen und in ein Mehrfamilienhaus ziehen, wo ich erfahrungsgemäss nicht leben kann. Wegen meiner Krankheit habe ich Schlafprobleme. Jede Nacht kämpfe ich um Schlaf wegen der Schmerzen. Ich bin deswegen sehr stressanfällig und kann nicht in einem Mehrfamilienhaus wohnen, wo ich ständig irgendwelchem Lärm ausgesetzt bin. Deshalb wohne ich überhaupt hier.


    Also entweder kann mir hier jemand helfen, wie ich zu einer Hypothek komme, oder shut up.

    Dafür braucht es keine Anwaltskanzlei, um grob abzuschätzen, dass ein EL-Empfänger (sollten Sie überhaupt solche bekommen) es kaum leisten kann, ein Haus zu finanzieren. Sie schreiben nicht, ob Sie verheiratet sind oder wie viel der Eigenmietwert sein wird und wie viel der Restbetrag des Hauskaufs ist, und wie viel vom Erbe noch als Vermögen übrigbleibt. Sie vergessen dabei den Eigenmietwert, der vermutlich gleich hoch sein wird, wie Ihr jetziger Mietzins. Dieser wird - zusammen mit Ihrer AHV-Rente - als Einkommen, welches nicht vorhanden ist, einberechnet.

    Ich bekomme bereits EL wegen meiner halben IV-Rente. Für eine grobe Einschätzung kann man den EL-Rechner der AHV benutzen. Der berücksichtigt Zivilstand, Eigenmietwert, Restbetrag des Kaufes und des Vermögens usw. Danach ist eine Tragbarkeit von 33-34% gewährleistet. Das Resultat kann man als PDF-Datei abspeichern. Man kann auch einen Link zu den Resultaten generieren. Das alles habe ich den Banken gezeigt. Entweder trauen Sie den Zahlen nicht oder haben sonst Bedenken. Deshalb habe ich jetzt eine Anwaltskanzlei beauftragt, eine EL-Rechung zu machen und zu beglaubigen. Aber viel Hoffnungen mache ich mir damit nicht. Als ehemaliger Mathematiklehrer weiss ich genau, dass die Leute nicht rechnen können und Zahlen nicht trauen.

    Ist es ethisch vertretbar, eine Immobilie zu kaufen und gleichzeitig EL zu verlangen?

    Sie bringen offensichtlich gewisse Dinge durcheinander. Nach Abzug der Hypozinsen, Krankenkasse und Gebäudeunterhalt hat ein Hausbesitzer nicht mehr als ein Mieter nach Abzug des Mietzinses und der Krankenkasse. Das ist mein Problem: aus dem Bauch heraus denken wohl viele Banken, dass ein Hausbesitzer mehr EL bekommt und wollen deshalb die AHV nicht unnötig belasten mit der Vergabe einer Hypothek. Natürlich wird das Vermögen verzehrt, wenn es nicht in einer Immobilie investiert ist. Aber wer ist mit einem Vermögen ebenso sparsam wie jemand ohne Vermögen? Wenn ich keine Hypothek bekomme, dann gebe ich mein Vermögen sonst wie aus. Ich werde sicher nicht ebenso sparsam wie jetzt sein, wo ich noch auf eine Hypothek hoffe. Ich werde mir ein Auto kaufen, meine Zähne sanieren lassen (denn die Zahnfüllungen lösen wahrscheinlich meine Immunkrankheit aus), neue Möbel kaufen usw. Solche Ausgaben sind gesetzlich erlaubt ohne als Vermögensverzicht eingestuft zu werden. Das geht dann nicht lange bis ich weniger als Fr. 30'000 habe und der Vermögensverzehr wegfällt. Wie oben schon erwähnt, die AHV würde von einem Kauf profitieren weil Hypozinse + Gebäudeunterhalt immer noch tiefer sind als Mietzinse für die gleiche Immobilie.

    Ich habe die Vaudoise und Helvetia kontaktiert. Von der Vaudoise kam überhaupt keine Antwort. Die Helvetia ist mit Moneypark in Kontakt. Das ist keine Bank, sondern vermittelt für Banken. Sie haben mich eingeladen, nur um mir zu sagen, dass nur von der aktuellen Situation als Mieter ausgegangen werden kann... Ich weiss nicht, was daran so schwer zu verstehen ist: wenn ich das Haus kaufe, bin ich nicht mehr Mieter sondern Besitzer. Das sollte die Ausgangslage sein.


    Pensionskasse habe ich keine. Ich lasse mir meine EL von einer Anwaltskanzlei berechnen. Vielleicht lässt sich damit ein Geldinstitut überzeugen.


    Es ist wirklich deprimierend. Nun bin ich in diesem Haus und könnte viele Unterhaltsarbeiten selber machen, da ich vor meinem Studium Handwerker war, was meine finanzielle Situation zusätzlich verbessern würde. Das Haus gehört einem Mann, der dement ist. Er ist 87 Jahre alt und wenn er stirbt, wird das Haus wahrscheinlich versteigert und ich muss dann ausziehen...


    Es kann doch nicht sein, dass ich der Einzige bin in der Schweiz, der jemals als EL-Empfänger versucht hat, eine Hypothek zu bekommen. Ich versuche doch nicht, die AHV auszutricksen. Sie würde doch auch von einem Kauf profitieren, weil Hypozinsen immer noch tiefer sind als Mietzinse.

    Ich werde im Oktober 2023 65 Jahre alt und bin derzeit Mieter in einem Haus, das ich kaufen möchte. Aufgrund einer Erbschaft könnte ich mehr als 35% des Kaufpreises bezahlen, um eine Rückzahlung zu vermeiden. Das Problem ist, dass es schwierig ist, eine Bank zu finden, die bereit wäre, die Tragbarkeit nicht aufgrund meiner aktuellen Situation als Mieter sondern als Hauseigentümer zu berechnen. Denn als Mieter wird ein Zehntel des beweglichen Vermögens von den EL abgezogen. Wenn aber das Vermögen in ein Immobilienobjekt investiert wird, dann wird es zum Immobilienkapital und es wird nicht ein Zehntel davon von den EL abgezogen. In diesem Fall wäre eine Tragbarkeit von ca. 33-34% gewährleistet. Hat jemand Erfahrung damit, wie man zu einer Hypothek kommen kann in einer solchen Situation? Mit anderen Worten: Gibt es in der Schweiz Banken, die intelligent genug sind und von der künftigen Situation als Hausbesitzer ausgehen?

    Also ich bin gerne bereit, etwas für Rechtsberatung zu bezahlen. Sie müssen mir einfach privat dann mitteilen, was es kostet und welche Chancen es hat, akzeptiert zu werden. Ich beantworte vorerst mal Ihre Fragen, dann sehen wir weiter, ok?


    Frage: Haben Sie gegen Ende des Anspruchs oder danach eine Verfügung erhalten?


    Antwort: Ich habe die 260 Taggelder im August 19 bezogen, aber keine Verfügung erhalten, weil ich das RAV in Kenntnis gesetzt habe, dass ein Einspruch beim Kantonsgericht hängig ist. Eine Rahmenfrist vor August 18 war nicht im Laufen, also denke ich dass eine neue zweijährige Rahmenfrist eröffnet wurde. Ich könnte also eine Verfügung über den Anspruch auf Taggelder verlangen und im Antrag erläutern, warum ich der Ansicht bin, dass ich Recht auf mehr Taggelder habe. Habe ich das richtig verstanden?


    Frage: Warum waren Sie während der Kündigungsfrist gemäss einem Arztzeugnis zu 100 Prozent arbeitsunfähig?


    Antwort: Ich war stressbedingt zu 100% arbeitsunfähig, ohne Arztzeugnis. Ich habe eine IV-Expertise, die die IV durchgeführt hat. Danach bin ich zu 70% arbeitsunfähig. Dies setzt aber voraus, dass es gut läuft mit meinen Studenten/Schülern. Dies ist meine persönliche Einschätzung. Läuft es nicht gut, dann muss ich aufhören, so wie dies schon öfters geschehen ist. In der Tat hat es in der Schule eine Umstrukturierung in eine Privatschule gegeben mit weniger Mathematik. Dies hat dazu geführt, dass über 75% der Studenten ungenügend waren bei der Schlussprüfung. Ich hatte die Situation nicht mehr im Griff und musste aufhören. Dies hat mir die Schulleitung auch nahe gelegt.


    Frage: Wahrscheinlich schreibt das Gericht am Ende des Urteils nicht, dass Ihre Beschwerde unzulässig ist, sondern "auf die Beschwerde wird nicht eingetreten".


    Antwort: Das Gericht schreibt: „Déclare le recours irrecevable“, was eigentlich „deklariert die Einsprache als unzulässig“ heisst, könnte aber auch „auf die Beschwerde wird nicht eingetreten“ bedeuten, kann ich nicht beurteilen (die meisten Dokumente sind auf französisch, falls wir uns auf eine Zusammenarbeit einigen, werde ich sie Ihnen übersetzen).


    Frage: Haben Sie nach dem Auslaufen des Anspruchs auf die Taggelder das einfach so akzeptiert und keine Verfügung darüber verlangt, ob Sie noch Anspruch auf Taggelder haben? Haben Sie nach dem Auslaufen des Anspruchs auf Taggelder nicht darauf bestanden, dass Sie weiterhin jeden Monat beim RAV Nachweise für Ihre Arbeitsbemühungen einreichen und regelmässige Kontrollgespräche auf dem RAV haben?


    Antwort: Ich habe keine Verfügung verlangt und habe weiterhin Nachweise meiner Arbeitsbemühungen eingereicht. Ich habe am 14. Februar eine Besprechung im RAV mit meiner üblichen Beraterin.


    Ich werde den Bundesgerichtsentscheid morgen lesen.


    Schönen Abend

    Hallo allerseits


    Ich entschuldige mich schon zum voraus für die Länge meiner Erklärungen. Leider geht es nicht anders.


    Ich habe an einer Schule von Oktober 16 bist Ende Juni 18 unterrichtet. Dann wurde mir fristlos gekündigt, weil es mit den Studenten nicht mehr funktionierte. Ich habe dieser Kündigung aus gesundheitlichen Gründen zugestimmt. Ich leide seit Jahren an Fibromyalgie, schlafe deswegen schlecht und bin deswegen sehr stressanfällig. Im Zuge einer IV-Expertise wurde mir deswegen eine 30% Arbeitskapazität zugesprochen (der IV Antrag ist noch hängig). Dies setzt voraus, dass es mit den Studenten gut läuft. Falls nicht, ist die Arbeitskapazität gleich Null. Ich habe mich dann anfangs August 18 als arbeitslos eingeschrieben, worauf mir nur 260 Bezugstage zugute geschrieben wurden. Darauf habe ich bei der Syna opponiert, was schliesslich beim Kantonsgericht (KG) endete, die meine Beschwerde abgelehnt hat. Jetzt kann ich noch beim Bundesgericht Einsprache machen, weiss aber nicht, ob sich das wegen den Kosten lohnt.


    Das KG meint, dass meine Beschwerde unzulässig sei, weil ich sie im September 18 eingereicht habe, aber die Beschränkung auf 260 Tage nur knapp ein Jahr später wirksam wurde. Dies sei eine hypothetische unsichere Situation, worauf die Syna nicht hätte eingehen sollen. Es wäre mir freigestanden, bis anfangs August 19 zu warten und dann die Beschwerde einzureichen. Das KG beruht sich dabei auf einen Beschluss des Bundesgerichtes vom 12.03.2004 (130 V 388). Es ändere ausserdem nichts daran, dass sich in der Zwischenzeit die Situation geändert habe. Wie muss ich dies jetzt verstehen? Dass ich die Beschwerde nochmals bei der Syna einreichen soll oder dass alles perdu ist?


    Das KG geht dann doch auf meine Argumentation ein. Der springende Punkt ist der: nach der AVIG Praxis B150a wird bei unregelmässigen Einsätzen (was bei mir der Fall ist), jeder Monat, in denen gearbeitet wurde, als ganzer Beitragsmonat betrachtet (auch bei Teilzeit wie bei mir), ausser in den Monaten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgenommen bzw. beendet wird. Deswegen wird der Juni 18 nur als einen 0.513 Monat berechnet, weil ich am 16. aufgehört habe zu unterrichten. Am 23. wäre noch Unterricht vorgesehen gewesen, was ich aber wegen einem Todesfall in der Familie abgesagt habe. Die fristlose Kündigung kam am 28. Juni, wo geschrieben steht: „…künden wir den Arbeitsvertrag … heute per Saldo aller Ansprüche. Unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten wird die Kündigung per 30. September 2018 wirksam.“ Bis dahin wären noch an 4 Tagen Unterricht vorgesehen gewesen. Dafür wurde ich aber nicht bezahlt, weil nach Vertrag nur die effektiv gehaltenen Lektionen entschädigt werden. Deswegen beträgt meine Beitragszeit seit Oktober 16 nur 17.513 anstatt 18 Monate (im Sommer 17 gab es eine 3-monatige Pause). Im letzteren Fall hätte ich 400 anstatt 260 Bezugstage zugute.


    Meine Frage ist jetzt, ob es korrekt ist, den 16. Juni 18 als Ende der Beschäftigung zu betrachten, obschon am 23. Juni 18 noch Unterricht gewesen wäre? Abgesehen davon ist von mir aus gesehen das Datum der Kündigung massgebend für das Ende der Beschäftigung. Die Frage ist, ob es der 28. oder 30. Juni 18 ist, weil in der Kündigung der 30. und nicht der 28. September als Inkrafttreten erwähnt wird. Ausserdem steht im Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 16 begonnen hat, weshalb sie diesen Monat auch ganz gezählt haben, obschon der Unterricht erst später im Monat angefangen hat. Dies bekräftigt doch, dass der offizielle Anfang bzw. das offizielle Ende des Verhältnisses massgebend ist. Mit dem 30. Juni hätte ich 18 Monate Beitragszeit.


    Ich habe in meiner Einsprache darauf bestanden, dass der 30. September 18 als massgeblich betrachtet wird in der Berechnung der Beitragszeit, dann hätte ich 21 Monate Beitragszeit und zusätzliche 260 Bezugstage. Dies wurde mir aber basierend auf dem Artikel 11 AVIG mit der Begründung abgesprochen, dass ein Arbeitsausfall nicht anrechenbar ist, wenn wegen vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses Entschädigungsansprüche bestehen. Dies sei deswegen so, weil verhindert werden müsse, dass die Arbeitslosenkasse für Entschädigungen aufkommt, die der Arbeitgeber bezahlen sollte.


    Dies finde ich auch in Ordnung. Allerdings bestehen keine Entschädigungsansprüche, weil eben nur die effektiv gehaltenen Lektionen ausbezahlt wurden. Die einzige legale Möglichkeit der Entschädigung wäre gewesen, wenn ich darauf bestanden hätte, die Lektionen im August und September 18 zu halten (im Juli waren Ferien). Aber weil die Situation mit den Studenten eben ausweglos war und ich zuviel Stress gehabt hätte, verzichtete ich darauf. Also habe ich aus gesundheitlichen Gründen darauf verzichten müssen, weshalb von mir aus gesehen die Nummer B164 der AVIG Praxis wirksam wird: „Zeiten, in denen die versicherte Person zwar in einem Arbeitsverhältnis steht, aber wegen Krankheit oder Unfalls keinen Lohn erhält und daher keine Beiträge bezahlt, werden ebenfalls angerechnet.“ Das KG hat mir dies mit der Begründung abgesprochen, dass ich zwischen Juli und September 18 eben nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stand.


    Also das Ganze ist wirklich sehr fadenscheinig. Ich habe den Eindruck, dass mit allen möglichen Finten und Spitzfindigkeiten versucht wird, mir zusätzliche 260 Tage Bezugstage streitig zu machen. Ich bin 61 Jahre alt und wäre auf Arbeitslosenunterstützung unbedingt angewiesen, da es in diesem Alter praktisch unmöglich ist, eine neue Stelle zu finden. Im Moment muss ich von Geldern leben, die ich eigentlich für die Pensionierung aufgehoben habe. Ich wäre deshalb froh, wenn mir hier ein Jurist sagen könnte, was ich machen soll. Vielen Dank zum Voraus.

    Im Arbeitsvertrag wird unter "Stellenbezeichnung: Nebenamtdozent (im Stundenlohn)" erwähnt. Dann wird geregelt, wieviel ich pro Stunde bekomme, worin auch eine Ferien- und Feiertagsentschädigung enthalten ist. Es wird nicht explizit erwähnt, dass es bei Krankheit keinen Lohn gibt. Dies ist nur implizit in "im Stundenlohn" enthalten. Man kann nur die effektiv "gehaltenen Lektionen" in einem Lektionenblatt angeben und abgegolten bekommen. Ja, es ist wirklich ein Saftladen, eine höhere technische Fachschule in Grenchen. Ist auch auf dem Internet präsent. Es gibt aber noch schlimmere als diese. Privatschulen sind eine Katastrophe, machen das ganze Bildungssystem kaputt. Der Staat sollte mehr in öffentliche Schulen investieren, vor allem in Fachschulen.


    Ich werde dann wohl zu dieser kostenlosen (30 CHF für 15 Minuten) Rechtsberatung gehen.

    Vielen Dank für die Antworten. Also im Arbeitsvertrag wird nur auf bestimmte Reglemente hingewiesen:


    "Folgende Grundlagen und Reglemente bilden einen integralen Bestandteil dieses Arbeitsvertrages und entfalten volle Gültigkeit:


    Anstellungsreglement der ....


    Weiterbildungsreglement der ...


    Spesenreglement der ...


    Schweizerisches Obligationenrecht"


    Was im Anstellungsreglement steht, weiss ich nicht. Von einem Abschluss mit einer Krankentaggeldversicherung, weiss ich nichts. Ich war im Stundenlohn als Lehrer beschäftigt in einer halb-privaten Schule. Bei einem Ausfall bekam ich keinen Lohn. Dies geschah nur einmal bei einer Beerdigung. Ich wollte auch eine sehr schlechte Prüfung der Studenten wiederholen. Hätten sie mir nicht bezahlt... Dies war auch ein Grund, weshalb ich schlussendlich gekündigt habe.


    Was mich stutzig gemacht hat, war der Lohnausweis. Dabei haben sie die KTG-Prämien nicht abgezogen. In der Steuererklärung habe ich den Lohnausweis und die Lohnbescheinigungen beigelegt, um dies zu zeigen.


    Was soll ich jetzt machen? Kann ich im Nachhinein diese Beiträge zurückfordern? Ist nicht viel, aber es geht mir auch darum, dieser Schule eins auszuwischen... Darf man hier sagen, welche Schule das ist?

    Ich habe etwa zwei Jahre lang in einem Anstellungsverhältnis gearbeitet, wo ich für einen Krankheitsausfall nicht bezahlt worden wäre. Im Nachhinein frage ich mich, ob es legal ist, in einem solchen Verhältnis Prämien für die Krankentaggeldversicherung (KTG) abzuziehen. Macht doch keinen Sinn, für eine Versicherung zu bezahlen, ohne dass man davon im Krankheitsfall profitieren kann. Oder verstehe ich das falsch?