Beiträge von stoma

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    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Ich weiss nicht, ob es einen Unterschied macht, aber ich muss noch erwähnen, dass die Einspracheinstanz lediglich die Aufhebung der Einstellungstage verfügt hatte. Die Vorinstanz, die bereits beim ersten Mal die Einstellungstage verfügte, hat nun eine Verfügung erlassen, dass ich wegen Verzichts auf Lohnansprüche per 09.05.2019, also am Tag nach Beginn der Arbeitslosigkeit, einzustellen sei. Es handelt sich hierbei also nicht um den Einspracheentscheid, dieser heisst lediglich meine Einsprache gegen die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gut, sondern um eine neue Verfügung der Vorinstanz.


    Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Frist mit Beginn derArbeitslosigkeit zu laufen beginnt und nicht am Tag nach dem Unterschreiben des Vergleichs, der ja die Handlung bildet, wegen der ich eingestellt werde?

    Hallo


    Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Danke schon einmal im Voraus.


    Im Mai 2019 wurde ich fristlos gekündigt (eigentlich 6 Monate Kündigungsfrist). Die Arbeitslosenkasse stellte mich daraufhin für 44 Tage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ein. Ich erhob Einsprache dagegen und leitete gleichzeitig ein Schlichtungsverfahren gegen meinen Arbeitgeber ein. Die Arbeitslosenkasse sistierte die Einsprache bis zum Abschluss des Verfahrens. Im August 2019 habe ich mich von der Arbeitslosenkasse abgemeldet. Aufgrund von Geldmangel und auf Anraten meines Anwaltes habe ich im November 2019 einem Vergleich von 20.000 CHF zugestimmt. Diese Zahlung wurde als Genugtuungsleistung bezeichnet.Ich habe den Vergleich im November 2019 an die Arbeitslosenkasse gesandt, allerdings bis August 2020, als ich mehrfach nachfragte, keine Reaktion erhalten. Anfang September 2020 habe ich nun den Entscheid der Einspracheinstanz erhalten, in dem meine Einsprache gutgeheissen wurde, da die fristlose Kündigung durch die Genugtuungsleistung ungerechtfertigt erscheint. Heute erhielt ich allerdings eine Verfügung, dass ich nun für 44 Tage eingestellt werde, da ich auf Lohn-oder Entschädigungsansprüche verzichtet hätte und die Tage rückwirkend mit den bereits eingestellten Tagen verrechnet werden.


    Das Verfahren hatte einen Streitwert von über 30.000 CHF und wäre somit nicht kostenlos gewesen. Ich konnte mir, auch durch die bereits verrechneten Einstelltage, die einen Lohnausfall von +- 2 Monaten ergaben, weder den Vorschuss leisten, noch das Risiko, auch nur einen Teil der Gerichtskosten und der Anwaltskosten tragen zu müssen, leisten.


    Meine Fragen:


    1) Kann nachträglich einfach so die Begründung für Einstelltage gewechselt werden?


    2) Sind 44 Tage und somit schweres Verschulden angemessen? Wie kommt man beides Mal auf ausgerechnet 44 oder geht es einfach darum, mir nichts nachzahlen zu müssen?


    3) Es wurde fast 9 Monate nicht reagiert. Gibt es eine Frist ab Kenntnisnahme des Umstandes, der zur Einstellung führt, die bis zur Verfügung der Einstellung eingehalten werden muss oder ist es legitim, dass man 9 Monate wartet und dann eine Einstellung beginnend fast 1,5 Jahre in der Vergangenheit verfügt?

    Wie gesagt ist es zwar ein Stundenlohn, es wird allerdings ein 100%-Pensum mit 40h/Woche angegeben, Überstunden sind laut Vertrag grundsätzlich durch Freizeit zu kompensieren. Ausserdem "erfolgt die Einteilung der Arbeitszeiten nach den Weisungen der Arbeitgeberin". Alles in allem wirkt es wie ein normaler Arbeitsvertrag, einfach mit Stundenlohn. Der Absatz bzgl. Arbeitszeit lautet:

    "Die Arbeitnehmerin wird für ein Arbeitspensum von 100% eingestellt. Die Arbeitszeit bezieht sich auf eine 40-Stunden-Woche.


    Die Einteilung der Arbeitszeit erfolgt nach den Weisungen der Arbeitgeberin.


    Überstunden und Überzeiten werden in erster Linie durch Freizeit von gleicher Dauer kompensiert oder ohne Zuschlag ausbezahlt."

    Danke für die Antwort. Er war fest befristet bis Ende August mit der Option, dann einen neuen Arbeitsvertrag für eine unbefristete Stelle zu erhalten. Die gegenseitige mündliche Vereinbarung bezog sich auf 2 Wochen Ferien. Klarerweise habe ich nun auch nicht widersprochen, als man mir sagte, ich dürfe nicht allein im Büro sein und sie würde jetzt gern Feierabend machen, ich wollte ja die unbefristete Stelle und daher einen guten Eindruck hinterlassen. Schlussendlich habe ich einfach eine billige Ferienaushilfe gespielt.

    Ja, im Arbeitsvertrag sind 40 Stunden pro Woche bzw. 8 am Tag angegeben. Ich habe auch ein Vademecum erhalten, in dem die Blockzeiten aufgeführt sind, zu denen man im Büro sein muss (diese waren aber wohl in der Sommerzeit gelockert). Ausserdem gab es Gleitzeit. Trotzdem hatte ich nie die Möglichkeit, 8h zu arbeiten. Freitags wurde z.B. schon um etwa 4 Feierabend gemacht, ich durfte trotzdem erst um 08:30 kommen. Auch sonst hat meine Mitarbeiterin schon vor 5 Feierabend gemacht, weil sie Überzeit zum Einziehen hatte. Alles in allem habe ich es in den 9 Arbeitstagen, die ich dort gearbeitet habe (dafür über 1,5 Monate im Arbeitsvertrag gewesen) auf 68.9 Stunden, also etwa 7,6 am Tag, gebracht.

    Ich habe mich Anfang Juli initiativ in einem Betrieb beworben. Man bot mir für den Anfang ein Praktikum zu 100% an, das nach 1,5 Monaten endet. Sollte alles gut gehen, würde ich eine Festamstellung erhalten. Ich habe nicht ganz 2 Wochen gearbeitet. Während dieser Zeit konnte ich nie 8 Stunden arbeiten, da man nicht wollte, dass ich "alleine" im Büro bin (sprich: ohne die, die mich einarbeiten sollte); sie hat allerdings jeweils etwa 40 Minuten vor mir angefangen, ich durfte erst um 08:30 kommen, musste aber mit ihr gleichzeitig Feierabend machen. Mir wurde zu Anfang gesagt, sie wäre etwa 2 Wochen in den Ferien, während dieser Zeit könnte ich dann nicht arbeiten. Aus den 2 Wochen wurden dann 24 Tage "Ferien". Am vorletzten Tag der Ferien wurde mir dann telefonisch erklärt, ich bräuchte gar nicht mehr zu kommen und mir wurde auf Ende August (wo der Vertrag ohnehin geendet hätte, gekündigt), da ich wohl doch nicht so zur Arbeit passen würde. Ich habe mich auf das Praktikum eingelassen, da ich es als Möglichkeit sah. Herausgekommen ist ein einmaliger Lohn von etwas über 2000 CHF, während vertraglich eigentlich ein 100%-Pensum mit 6000 CHF Monatslohn bzw. 37 CHF Stundenlohn vereinbart war. V.a., dass man mir nach 24-tägigen Ferien erklärt, dass ich zwei Wochen vor Ablauf der Ferien gekündigt werde, anstatt mir die 3 Wochen Warten zu ersparen, die ich auch gut für die Arbeitssuche hätte aufwenden können, ärgert mich. Nun ist es ja so, dass man normalerweise auch im Stundenlohn Anspruch auf Lohn hat, wenn man unfreiwillig nicht arbeiten kann. Wie würde die rechtliche Situation im vorliegenden Fall aussehen?


    Vielen Dank im Voraus.

    Ich weiss, dass Vermieter maximal 3 Monatsmieten verlangen dürfen. Schöpfen Vermieter dieses Maximum aus oder verlangen sie normalerweise weniger? Wie sind eure Erfahrungen?

    Es klingt sicher asozial, aber wenn Sie schnelle Ergebnisse wollen bzw. brauchen: Rufen Sie den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin an und bitten um eine Korrektur. Sollte dies nicht erfolgen oder er/sie Sie wieder abspeisen mit "zu viel zu tun": Drohen Sie ihm/ihr mit Beschwerde über seine/ihre Unfähigkeit und Unwilligkeit beim direkten Vorgesetzten und veranlassen Sie dies auch. Einfach hartnäckig bleiben und nicht davor zurückscheuen, sich auch Feinde dort zu machen. Plötzlich geht es für die dann nämlich nicht mehr um die Existenz fremder Menschen, sondern um ihren eigenen Job und aller Erfahrung nach ist ihnen letzteres weitaus wichtiger...das gilt für alle àmter, mit denen ich bis anhin zu tun hatte.

    Ein Bekannter hat eine Lohnerhöhung bekommen. Bedingung war, dass er sich verpflichtet, 1 Jahr lang nicht zu kündigen, ansonsten muss er die Erhöhung zurückzahlen. Meine Frage ist: Gilt dies auch für den Arbeitgeber? D.h. kann dieser ihn in dieser Zeit auch nicht kündigen (ausser aus wichtigen Gründen fristlos) oder kann so eine Kündigungssperre auch einseitig sein bzw. hat der Arbeitgeber seinen Part mit der Lohnerhöhung erledigt?


    Vielen Dank für die Antworten

    Hallo


    Ich wurde auf Februar 2017 arbeitslos. Vorher habe ich ununterbrochen gearbeitet und nie Arbeitslosengeld o.ä. bezogen. Leider erkrankte ich an einer Depression bzw. wurde mir später eine rezidivierende Depression und eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Aufgrund dessen habe ich mich um bürokratische Dinge nicht mehr gekümmert und mich bis Mitte März 2018 auch nicht beim RAV angemeldet. Ich habe mich auch nicht in Brhandlung begeben, bis die Erkrankung im August 2017 in einem Selbstmordvrrsuch geendet hat. Daraufhin war ich 1 Woche lang stationär in der Psychiatrie und anschliessend in ambulanter Therapie. Mein Problem ist nun, dass ich wegen der späten Anmeldung innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren nur 10,5 Beitragsmonate vorweisen kann. Auch ein Arztzeugnis kann ich nicht für die Zeit bis August vorweisen, da ich ja erst dann in Behandlung ging. Man hat mir zwar zugesagt, dass man mir ein Schreiben verfassen würde, indem die Situation gedchildert wird, aber bei der UNIA wurde mir am Telefon unmissverständlich deutlich gemacht, dass es sie nicht interessiert, warum ich mich nicht angemeldet habe und ich entweder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 12 Monate und einen Tag hätte oder eben keinen Anspruch.


    Meine Frage: Habe ich nun wirklich jeden Anspruch verloren und die Beiträge, die ich vor den 2 Jahren bezahlt habe, sind einfach ungültig? Lohnt sich die Mühe überhaupt, noch grossartig Unterlagen einzureichen oder kann ich das Arbeitslosengeld gänzlich vergessen?


    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar...