Beiträge von schokolandra

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    >Nun hat das Auto Getriebeschaden. Der Händler weisst alle Vorwürfe von sich. Ich habe nur eine Quittung bekommen (finde sie nur leider gerade nicht), aber auf der so wie mir ist, nichts weiteres als der Kaufpreis steht.


    Was genau noch steht da? Was war im Inserat geschrieben?


    Wenn es wirklich nur der Kaufpreis steht, dann hast du 2 Jahre Gewährleistung von Gesetz wegen, egal ob Occasion oder Neuwagen. Verkürzung oder Wegbedungung der Garantie muss man nachweislich belegen (z.B. durch Vermerk "ab Platz").

    >ob es denn überhaupt in der Schweiz Kredit Unternehmen gibt die jemandem wie mir einen Kredit über 10'000,-- gewährt


    Natürlich nicht. Wie kannst du dem Gläubiger die Rückzahlung garantieren? AHV Rente ist nicht pfandbar, wertvolle Sachen hast du auch nicht? Der gesuchte Gläubiger muss also total verrückt sein um dir einen Kredit zu geben.


    > mupli weil ich in vielen Jahren immer wieder bei Freunden Schulden gemacht habe und diese nun endlich in bar zurückzahlen muss.


    Und diese Freunde haben keine Bankkonti? Unglaublich!

    >Uns ist aufgefallen das eine Bohnettrade GMBH ( BohnettradeGMBH ) / Haustier24GMBH / MeinHaustier waren zu überteuerten Preisen auf Tutti Verkauft.


    Na und? Es ist ein freier Markt. Gefällt Ihnen der Preis nicht - einfach nicht kaufen!

    Nein müssen Sie das nicht zahlen, ältester Trick der Branche...


    >nebst Zins zu 7.00%


    Höchstzulässiger Zins ist 5% gemäss Art 104 OR


    >Verzugskosten gem. Art.106 OR


    Diese Verzugsschaden muss der Gläubiger mit Belegen nachweisen. Nachweis fehlt => nichts zu zahlen!


    Aber das Hauptargument hier ist Art. 27 Abs. 3 SchKG: "Niemand kann verpflichtet werden, einen gewerbsmässigen Vertreter zu bestellen. Die Kosten der Vertretung dürfen nicht dem Schuldner überbunden werden."=> also, will das Inkasso-Büro ein Honorar für eigene Leistungen, muss der Arzt es zahlen.

    >Ich habe nun 1000 für Ex und fürs Kind 1100.- bezahlt was sehr viel ist


    Es ist sogar unterdurchschnittlich!


    https://ajb.zh.ch/internet/bil…pdf/kinderkosten_2018.pdf


    >Dazu kommt dass, das Urteil sehr schädigend und sehr zum Vorteil der Frau gemacht wurde


    Typish. Denke dass deine Ex Frau kann einen anderen Mann jetzt nur mit sehr grossen Schwierigkeiten finden und Job oder Karriere kommt ausser Frage bis das Kind alt genug ist. Du bist völlig dafür verantwortlich und muss zahlen

    >Ich empfehle Ihnen in Zukunft vorsichtiger zu sein und keine Zahlungen an Unternehmen zu machen, welche Kredite an verschuldete Personen versprechen


    Gar nicht im Voraus für irgendwelche Kreditversprechungen zahlen. Und nie für die Vermittlung - solche Gebühren sind zumindest für Konsumkrediten gesetzlich verboten (Art. 35 KKG).


    Bei Überweisungen ins Ausland muss man besonders vorsichtig sein da es ist sehr schwer das Geld zurückzuholen. Am liebsten immer mit Kreditkarte zahlen, dann gibt es zumindest einen gewissen Konsumentenschutz.

    >Ich möchte mein Haus gar nicht verkaufen

    Dann wo genau ist dein Problem?! Einfach den Zins noch 3 Jahre lang zahle und kannst du ordentlich aussteigen. Fix ist fix. "Fix" mit einem vorzeitigen Ausstieg jederzeit ohne Strafe (a la amerikanisches Modell) ist ein ganz anderes Produkt und kostet deutlich mehr.

    > Aus dem Miet- und Arbeitsrecht (Obligationenrecht) kennt man das Institut der "Vorteilsan-rechnung"; diesem Prinzip gemäss (dem Mieter, Vermieter und Arbeitnehmer unterworfen sind) müsste die Bank nachweisen, dass sie den durch die vorzeitige Kündigung via Vorfälligkeitsentschädigung einkassierten Schaden auch tatsächlich erleidet hat. Diesen Nachweis dürfte - wie wir alle genau wissen - nie und nimmer gelingen.

    Nur wenn eine solche Klausel über Vorfälligkeitsentschädigung nicht vorhanden wäre, ist sie doch und du hast sie bewusst unterschrieben. Diese Entschädigung ist eine sogenannte Konventionalstrafe und darf vertraglich vereinbart werden, dann egal wie hoch die Schaden eingentlich sind: "Die Konventionalstrafe ist verfallen, auch wenn dem Gläubiger kein Schaden erwachsen ist." (Art 161 OR)


    Einzige Möglichkeit, vielleicht ist die Klausel nichtig nach Art. 8 UWG, aber soweit ich weiss gab es bisher noch keinen Präzedenzfall. Du muss also die Bank gerichtlich verklagen und volles Prozessrisiko tragen - lohnt es nicht! Die Bank normalerweise sollte dein Zins ursprünglich durch Swap-Vertrag o.ä. abgesichert haben und ja verliert viel Geld bei vorzeitiger Kündigung

    Bespreche mit dem Käufer ob er die Hypothek gegen eine Entschädigung übernehmen will (sonst erhöhe der Kaufpreis wenn er will nicht). Wahrscheinlich können sie eine beidseitig vorteilhafte Lösung finden!


    Also, die Bank will jetzt -0.3% Zins von dich und 1.1% vom Käufer zu haben, dann können sie sich irgendwo in die Mitte z.B. 0.4-0.5% treffen und eine entsprechende Kaufpreisminderung einkalkulieren. Steuern nicht vergessen

    Massgebend sind nicht die heutige Hypozinsen sondern Geldmarkt-Renditen, die ja stark negativ sind. SNB/ECB sei dank. So steht ganz klar in meinem ZKB Vertrag:


    "Bei ZKB Hypotheken mit fester Laufzeit errechnet sich die Entschädigung in Prozenten die gesamte Darlehensrestlaufzeit pro rata temporis. Der massgebende Prozentsatz pro Jahr entspricht dabei der Differenz zwischen dem im Zeitpunkt der vorzeitigen Fälligkeit geltenden Darlehenszinssatz und dem auf den selben Zeitpunkt erzielbaren Zinssatz für eine Anlage am Geld- und Kapitalmarkt mit entsprechender Restlaufzeit."


    Ja, es ist eine ganz miesige Abzocke, aber Vertrag ist Vertrag.


    > Gibt's für den Darlehensnehmer in einem solchen Fall überhaupt Verhandlungsspielraum?


    Vielleicht könnten Sie die Hypothek auf Ihr neues Objekt mitnehmen oder den Käufer übernehmen lassen

    Wegen der Kinder schuldet er dir auch Alimenten, es könnten richtig viel Geld bedeuten! Ich würde ohne Verzogerung Anwalt einschalten. Oder zumindest kantonale Rechtspflege, es könnte in deiner Lage sogar gratis sein.

    >Bis alles geregelt ist hat er genauso eine vertragliche Verpflichtung der Bank gegenüber wie ich!

    Ja und wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kannst du seinen Hausanteil gerichtlich gewinnen. Hypothek muss aber punktlich bezahlt werden, sonst wird nur die Bank hier zum Gewinner. Ich würde eigentlich froh sein dass sein Geld nicht irgendwo auf ein schwer erreichbares Konto im Ausland sich befindet und schon hier in Immobilien investiert!


    >Ja das ist alles klar und die Gespräche mit der Bank sind bereits terminiert.

    Eigentlich das wäre dumm. Was soll die Bank jetzt tun bitte? Deine persönliche Lage ist der Bank sch***egal, jede Bank kümmert sich zuerst nur um finanzielle Sicherheit und Zinsen. Wegen verschlechterung der finanzielle Lage kann die Bank deine Hypothek vielleicht sogar vorzeitig kündigen! Und solidarische Haftung heisst der Bank ist egal wo dein Ex ist.

    >Meine Frage: Spielt es jetzt eine Rolle, ob ich einen World ETF in Euro oder einen in CHF (bei Comstage beides möglich) kaufe?

    Nein, sofern du nicht einen währungsgehedgten ETF kaufst. Aber Domizil des Fonds ist steuertechnisch sehr entscheidend. Falsche Wahl kann etwa 0.3-0.6% Mehrkosten pro Jahr verursachen. Trading-Gebühren sind auch je nach Börse unterschiedlich, CHF ETFs sind hauptsächlich auf SIX gehandelt und EUR ETFs irgendwo in EU.

    > Geld von CHF in Euro wechseln muss und bei diesem Prozess aber Geld verliere, richtig? (und bei einem späteren Verkauf der gleiche Prozess umgekehrt?)

    Bei einigen Broker kostet das Währungswechsel praktisch nichts, z.B. max($2-3, 0.002%) bei IB oder 10€ + 0.02% bei Degiro