Vielen Dank für die Antwort! Ich denke aber, da die Pro Infirmis mit der Inclusione Andicap zusammen arbeitet, kam die juristische Antwort direkt von dort. Die fragen eigentlich immer dort nach.
Beiträge von carlotta67
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Hallo @Sozialversicher
Die UFS ist nur für die Deutschschweiz zuständig. Das wurde uns so gesagt. Und wir wohnen im Tessin.
Lg Carlotta
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Wir haben vor 26 Tagen eine neue Verfügung vom Sozialamt angefochten. Die Sozialhilfe ist falsch berechnet worden. Es fehlen 50 Fr. Durch einen Irrtum bei der Abrechnung.
Daraufhin haben wir eine schriftliche Beschwerde eingereicht. Einen eingeschriebenen Brief mit Quittung.
Der Eingang des Briefes wurde vom Sozialamt nie bestätigt. Es kam auch nie eine Antwort. Weder eine Absage noch eine Zusage.
Inzwischen sind 26 Tage vergangen.
Kann der Brief bei der Post verlorengegangen sein? Oder darf das Sozialamt die Annahme des Einschreibens verweigern?
Dann wäre der Brief aber an uns zurück geschickt worden, oder?Danke im Voraus für Tipps und Infos dazu!
Carlotta -
Die Pro Infirmis hat sich bei einem Anwalt erkundigt, wie die Rechtslage ist.
Daraufhin teilte man mir telefonisch mit, dass ein Auszug nicht möglich sei.
Ausser, ich ziehe aus und zahle weiterhin Unterhalt an meinen ehemaligen Konkubinatspartner.
Das sei so Gesetz.Man sagte mir nicht aufgrund welches Paragraphens das so ist. Schriftlich habe ich dazu nichts bekommen.
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Vielen Dank für diese ausführlichen Paragraphen!
Und die Infos!
Das Sozialamt sagte mir, sie werden mich nach einem Auszug zwingen, weiterhin den Unterhalt an den früheren Konkubinatspartner zu zählen. Auch die Pro Infirmis bestätigte mir diese Verpflichtung einer Unterhaltszahlung. -
Wir wollen das Konkubinat auflösen. Und werden 2 Wohnungen haben. Mit meiner IV kann ich mir nicht leisten, 2 Personen zu ernähren. Eine kleine Wohnung kann ich mir mit der IV leisten.
Das Konkubinat ist durch diese Konflikte zerrüttet.
Wir leben im Tessin. -
NachTrag: Der Unterhalt beinhaltet die ganze Wohnungsmiete der ehemaligen Wohnung plus Lebensunterhalt an die verbleibende Person in der ehemaligen Konkubinatswohnung.
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Getrenntes Wohnen ist getrenntes Wohnen.
Aber ich müsste dann Unterhalt an meinen Freund bezahlen.
Obwohl wir nie verheiratet waren. -
Mir wurde von der Pro Infirmis und vom Sozialamt gesagt, dass ich aus der jetzigen Wohnung (2 Personen: Konkubinatspaar) nicht ausziehen darf.
Ich habe IV/EL. Und mein Partner Sozialhilfe.
Bei einem Auszug von mir würden wir trotzdem weiterhin als Lebenspartnerschaft betrachtet.
Ist das so korrekt?
LgCarlotta
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Hallo Marikowari!
Die Antwort ist gekommen!
Sie zahlen neuerdings den Grundbedarf KK nicht mehr.
Lg Carlotta
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Hallo Marikowari!
Mit der KK hat er Kontakt aufgenommen. Ich muss mal fragen, wie lange die Frist ist.
Ich hoffe, die haben Geduld und Verständnis! Es muss
ein Fehler passiert sein. Der Buchhalter hat dieses Jahr
gewechselt (beim Amt).
Lg
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Danke für die Antwort!
Er hat nachgefragt. Es ist ein Sozialarbeiter dran, das abzuklären. Aber es wird etwas dauern, weil gerade sehr viel
zu tun ist.
Ist ja klar bei diesen vielen Kürzungen überall, da haben
Sozualarbeiter viel zu tun.
Es braucht jetzt Geduld!
Lg
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@ Marikowari:
Es wurde eine Mahnung der KK an ihn geschickt. Dass die Grundsicherung nicht abgedeckt ist.Vielleicht ein Buchungsfehler des Sozialamtes?
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Hallo, Sozialversicherungsberater!
Danke für die ausführlichen Angaben!
Leider hat mein Bekannter bis heute die medizinische Grundsicherung nicht erhalten. Sie wurde auch nicht direkt an die Krankenkasse geschickt.
Lg Carlotta
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Hallo Marikowari!
Er hat natürlich die Prämienverbilligung beantragt. War immer kooperativ.
Es wird also wohl ein Rechnungsfehler
sein. Diese 2000 Fr. pro Monat bekommt
wohl auch nicht jeder in der Schweiz, der Sozialhilfe bezieht.
Damit könnte man tatsächlich noch einigermaßen anständig leben.
Aber vielleicht wurden bei ihm noch
mehr Rechnungsfehler gemacht.
Vielen Dank für die Tipps! Er wird sich erkundigen.
Lg Carlotta
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Hallo Marikowari!
Ich habe den letzten Satz gestrichen.
Mit doppelt abziehen meine ich:
1. Weniger Grundbedarf
2. Anrechnen für die Begleichung der Prämie.
Dieser Nebenverdienst reicht auch nicht aus, um einen Prämie zu begleichen.
Und der Betrag wurde ja in die Grundberechnung für das Allernötigste einberechnet, er muss für Lebensmittel verwendet werden.
Er wird nochmals auf dem Sozialamt nachfragen, ob es eine falsche Berechnung gab.
Die Grundversicherung KK ist ja
obligatorisch in der Schweiz.
Lg
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Hallo Marikowari!
Es ist so, dass mein Bekannter einen kleinen Nebenverdienst hat:
Ca. 7 Stunden im Monat. Das ergibt
120 Fr. Einkommen pro Monat.
Dieser Betrag wurde bereits vom Sozialamt beim Grundbedarf abgezogen.
Wieso sollte dieser doppelt abgezogen werden? Welchen Sinn macht das?
Und wie soll ein Bürger ohne Krankenversicherung überleben? Da reicht ja schon ein Blinddarmentzündung aus...
Und das soll eine Sparmassnahme sein?
Lg Carlotta
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Guten Abend!
Meine Frage betrifft die Krankenkassen-Grundversicherung.
Ist es möglich, dass man in der Schweiz ohne Krankenversicherung leben muss?
Ich kenne jemanden, der vom Sozialamt unterstützt wird,
aber sie übernehmen seine Prämie nicht.
Also, die Grundversicherung.
Er ist also im Krankheitsfall nicht versichert und kann sich nicht behandeln lassen.
Sind das neue Sparmassnahmen des Sozialamtes?
Lg Carlotta
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Vielen Dank @Sozialversicherungsberater!
Ich werde es mit meinem Partner besprechen und schauen wie wir weiter vorgehen!
Lg Carlotta
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Ich habe nicht herum spekuliert. Es gibt nur ein Wort für vergessen auf Italienisch: Dimenticare.
Das kann man nicht anders interpretieren.
Das wurde mir am Telefon gesagt.
Sie müssen jetzt nicht wütend sein, es kam heute endlich die neue decisione.
Unsere Einsprache wurde abgelehnt. Der Anwalt rät vom Weiteranfechten ab.
Das Sozialamt wird nichts an die Wohnungsmiete bezahlen. Nicht mal einen Teil.
Meine ganze Rente muss bis unter Null aufgebraucht werden, um die gemeinsamen
Lebenshaltungskosten zu decken.
Es wäre fairer, wenn der Partner mit IV auch eine Chance auf ein würdiges Existenzminimum hätte.
Aber das Budget ist jetzt berechnet und fix.