Beiträge von saulgoodman

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    amanda.lena
    Nein, Ihre Beraterin ist selber nicht gut beraten und geht eben nicht nach dem Gesetz vor!



    Ihre Einstelltage sind nicht gerechtfertigt. Senden Sie den Brief in leicht umgewandelter Form direkt an die RAV Rechtsabteilung von der Sie auch den Brief mit den Einstelltagen erhalten haben. Fügen Sie noch Details hinzu und erwähnen Sie unbedingt das Sie sich bereits am selben Tag telefonisch bei Ihrer Beraterin entschuldigt haben und ansonsten noch nie einen Termin versäumten.


    Ferner sollten Sie über einen Beraterwechsel nachdenken, ich würde mit so einer Person nicht weiter zu tun haben wollen. Der Spruch mit dem Reminder ist lächerlich.

    amanda.lena


    Legen Sie unbedingt und rechtzeitig Einspruch gegen die Verfügung vom RAV ein! Das ist nicht OK das Sie dafür Einstelltage erhalten. Mal wieder ein unwissender Berater der einfach mal alles an die Rechtsabteilung abschiebt ohne 1 Sekunde nachzudenken.

    Sie können diesen Vorbrief in abgeänderter Form verwenden:


    Sehr geehrte/r INSERT NAME


    Ich möchte mich erneut für die Verwechslung des Termins entschuldigen. Zwischendurch habe ich mich informiert ob dies eventuell zu Einstelltagen oder anderen Konsequenzen führen könnte und wurde dahingehend beraten, dass eine versicherte Person wegen des Versäumens eines Termins gemäss der Randziffer B363 des Kreisschreibens AVIG-Praxis ALE und der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht in der Anspruchsberechtigung einzustellen ist, wenn diese den Termin irrtümlich oder zufolge einer Unaufmerksamkeit nicht eingehalten und durch ihr übriges Verhalten gezeigt hat, dass sie ihre Pflichten als Arbeitsloser und Leistungsbezüger ernst nimmt (Urteil C 209/99 vom 2. September 1999 Erw. 3a, in: ARV 2000 Nr. 21 S. 103 f.; Urteil 8C_543/2009 vom 23. Juli 2009; Urteil C 242/06 vom 11. Januar 2007 Erw. 2; Urteil C 262/04 vom 24. Februar 2005 Erw. 1; Urteil C 112/04 vom 1. Oktober 2004 Erw. 2).

    Auszug:
    Seite 169 - AVIG-Praxis_ALE_Juli_2017.pdf

    Beispiele:
    „Eine versicherte Person, die den Beratungs-und Kontrolltermin verwechselt hat, jedoch am andern Tag zu der für den Vortag vereinbarten Zeit auf der Amtsstelle vorspricht, und ansonsten ein pünktliches und korrektes Verhalten an den Tag gelegt hat, ist nicht in der Anspruchsberechtigung einzustellen“

    Da ich mich bislang immer absolut vorbildlich und korrekt verhalten habe, gehe ich davon aus das dies in meinem Fall zutrifft und meine Entschuldigung via Telefon / Mail von Ihnen akzeptiert wird und mir keine Strafe in Form von Einstelltagen ausgestellt wird.


    Freundliche Grüsse
    INSERT IHREN NAMEN


    Viel Erfolg und Kopf nicht hängen lassen! :)