Hallo
Ich wohne neu (seit August) in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen im EG in einer 2 Zi. Wohnung.
Eine Wohnung (2 Zi.) war bereits vermietet, 1. Stock.
Zweite Wohnung (5 Zi.) im 1. Stock wird noch renoviert und dann vermietet. Da wohnte die Hauseigentümerin.
Hauseigentümerin ist seit einem Jahr im Pflegeheim. Die Angehörigen der Eigentümerin haben jetzt das Sagen und vermietet wird über eine Verwaltung.
Neu wollen die Angehörigen den Garten, Pool und 2 Nebenzimmer, eines davon Wintergarten, für alle Mieter freigeben.
In meinem Mietvertrag steht _ zur Mitbenützung: Waschküche / Veloraum (gibt es so eigentlich nicht) / Sitzplatz / Schwimmbad, Garten* fehlt...
Nebenräume: Kellerabteil (gibt es nicht, nur Estrichabteil), die zwei Nebenräume sind nicht erwähnt*
Grundsätzlich muss ich das ja in den Nebenkosten alles mitbezahlen. Wobei der Pool und die zwei Nebenräume (noch) nicht explizit erwähnt ist in den Nebenkosten. *Das müsste ja dann im Mietvertrag angepasst werden?
Ich habe jetzt Bedenken, wenn in der grossen Wohnung eine Familie mit Kindern einzieht und kein Reglement zur Benutzung von Garten und Pool und Nebenzimmern besteht
1. dann ständig im Sommer fremde Leute (Kinder) im Pool sind und dementsprechend viel Lärm ist
2. ich ja das alles mitbezahlen muss (inkl. der Benutzung durch fremde Personen)
3. wenn im Pool ein Kind zu Schadenkommt (von Mietern oder fremde Kinder), wer ist haftbar?
4. alle meine Fenster inkl. Schlafzimmer in den Garten gehen und ich dann kaum mal Ruhe habe
5. meine Wohnung einen kleinen Teil Garten und eine schmale Terrasse hat, dies aber im Mietvertrag nicht ausdrücklich zur alleinigen Nutzung für mich ausgewiesen ist und nicht völlig abgetrennt ist, ich da aber den Rasen mähe
6. keine Regelung betreffend Garten und den Nebenräumen sowie Pool besteht
7. Es gibt keinen Abwart, wer also putzt dann die Nebenräume und jätet im Garten (seit ich hier bin habe ich das aus "Goodwill" gemacht) - in den AGB der Verwaltung steht nichts... ausser dass der Abwart durch die Nebenkosten zu bezahlen ist
8. Wer kümmert sich um den Pool, also Reinigung, Wasserkontrolle usw.
Wie ist das gesetzlich geregelt. Muss der Vermieter (Eigentümer oder die Verwaltung) dazu eine Mietvertragsänderung machen und ein Reglement abgeben?
Die Angehörigen scheinen nicht viel Ahnung zu haben und die Verwaltung ist leider auch nicht so wirklich toll wie ich bereits merken musste.
Da ich lange nach einer Wohnung gesucht habe, die ich mir noch leisten kann, möchte ich diese gerne behalten aber nicht plötzlich mit zusätzlichen hohen NK und ständiger Lärmbelästigung konfrontiert sein.