Ich hatte das Forum durchgeschaut und konnte keine passende Antwort auf meine Frage finden, sorry. Trotzdem danke für den freundlichen Hinweis über Ihre Unlust in diesem Forum zu schreiben.
Beiträge von swissair
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Hallo zusammen
Meine Frau und ich leben seit 2 Jahren in Trennung. Ich bin aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen und Sie ist mit unserem Sohn dort wohnen geblieben. Sie hat sich jetzt dazu entschieden, dass Haus auch zu verlassen und eine Wohnung zu nehmen. Das Haus wird jetzt mit einer hohen Rendite verkauft und die Scheidung wollen wir angehen...….
Wie verhält sich nun das gewonnene Vermögen aus dem Hausverkauf mit meinem zukünftigen Unterhaltszahlungen? Ist Sie nun in der Lage mit dem 'plötzlichen' Vermögen Ihren Unterhalt selber zu decken?...…..oder hat das Vermögen keinen Einfluss auf meine zukünftigen Unterhaltszahlungen?
Besten Dank und sonnige Grüsse
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Natürlich erwarte ich hier keine Rechtsauskunft.....
Aber vielleicht hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht mit seiner/seinem Ex der sich nicht auf eine Scheidung einlässt und sich Zeit lässt.....
Die Frage ist dort was hat Er/Sie in dieser Situation gemacht um die Scheidung voranzutreiben oder wann wurde die Scheidung auf einseitiges Begehren eingereicht und was hat das bei seinem/seiner Ex ausgelöst.....
Vielen Dank
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Vielen Dank für die rasche Antwort, Sozialversicherungsberater.
Ja, einen Anwalt hatte ich natürlich für das Eheschutzverfahren auch dabei. Trotzdem hatte ich das Gefühl, dass auf der einten Seite das Gesetz steht, jedoch die Qualität des Anwaltes und des Gerichts entscheidend ist für ein Urteil.
Mein Empfinden war so, dass das Gericht am liebsten nichts dazu sagt und die Parteien selber verhandeln und entscheiden lässt und sich weitgehendst raus hält und die Anwälte selber 'streiten' lässt......und da ist es dann so, dass der bessere Anwalt oder der Anwalt mit 'Haaren auf den Zähnen' weit besser fährt. Mein Rechtsempfinden ist diesbezüglich enttäuscht vom Urteil und der Vorgehensweise des Gerichts. Ich dachte da zählen Fakten und Zahlen. Leider ist der mit der lauteren Stimme und der aggressiveren Vorgehensweise besser gefahren!!….
Mein Ziel ist es nun ein aussergerichtliche Einigung zu finden.....brauche dafür aber ein paar Fakten die ich meiner Frau präsentieren kann.
- Ist die wirklich möglich eine Scheidung raus zu zögern?
- Fährt Sie wirklich besser wenn Sie das Ganze über Anwälte und Zeittaktik umsetzt.
- Bekommt Sie Anteilsmässig Unterhalt bis zur Rente? Ich denke, dass Sie mit 45 Jahren einen Job finden muss und Ihren Lebensunterhalt eigentlich selber decken kann....
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Ich bin seit dem 01.01.18 mit meiner Frau getrennt.
Ich möchte die Scheidung, Sie im Prinzip auch, willigt einer Scheidung aber nicht ein. Im Gegenteil, Sie hat sich einen Anwalt genommen und mich vor Gericht gezerrt und ein Eheschutzverfahren eingeleitet. Wieso und Warum ist mir bis heute nicht klar.....? Ich habe immer bezahlt und Ihren Wünschen entsprochen. Ich habe Ihr gesagt, dass ich die Scheidung so oder so spätestens nach den abgelaufenen 2 Jahren Trennungszeit verlangen kann. Sie ist der Meinung das dies nicht so ist und Sie die Scheidung und meine überdurchschnittlichen Eheschutzzahlungen rausziehen werde. Dies sei bis 3-4 Jahre möglich....! Ausserdem sei Sie der Meinung, da Sie wenig gearbeitet hat seit unserer Heirat, müsse ich Ihr bis zur Rente Unterhalt zahlen. Meine Frau war bei der Trennung 45 Jahre alt, wir waren 18 Jahre verheiratet haben zei Kinder 18j und 11j.
Meine Frage dazu:
Wann und wie soll ich vorgehen damit ich die Scheidung nach zwei Jahren durch habe?
Ist es wirklich war, das ich meiner Frau, die im Moment 50% arbeitet bis zur Rente Unterhalt zahlen muss.
Sollte Sie die Scheidung wirklich rausziehen wollen und können.....bekomme ich Geld zurück sollte die Berechnung niedriger sein als der jetzige Eheschutz?