@Flecky2020 Guten Abend, es ist aus Ihrem Beitrag leider nicht ersichtlich, ob Sie beide Sozialhilfe beziehen. Die Gemeinden haben einen gewissen Spielraum, bezüglich der Obergrenze der Miete für einen 2-Personenhaushalt, aber Sie können nicht gezwungen werden, Ihre Wohnung zu künden. Haben Sie diesbezüglich eine (einsprachefähige) Verfügung erhalten? Wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass es in Ihrer Gemeinde keine günstigeren Wohnungen gibt, wird die Differenz normalerweise vom Grundbedarf abgezogen. Seltsam ist einfach, dass nun die Mietobergrenze plötzlich gesenkt wurde, obwohl die Mieten nicht günstiger geworden sind und Sie seit acht Jahren in derselben Wohnung leben. Steht dies so in den Richtlinien der Sozialhilfe Ihrer Gemeinde und wurden Sie schriftlich darüber informiert?
Falls Sie eine Verfügung erhalten haben, ist es ganz wichtig, die Fristen für eine Einsprache einzuhalten, welche in diesem Fall 10 Tage betragen würde.
Es gibt auch die Möglichkeit, bei der UFS (Unabhängige Fachstelle für Sozialhilfe) kostenlos eine telefonische Rechtsberatung zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!