Beiträge von odine

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

    User 10557

    Bei tutti.ch oder in entsprechenden Gruppen findet man auch immer wieder günstige und schöne kinderkle

    Ich persönlich fände eine Übergangsrente eine gute Sache. Die Teilnahme in einem Beschäftigungsprogramm im zweiten Arbeitsmarkt ist schlussendlich auch nicht kostenlos für die Gemeinde (und somit den Steuerzahler) mit Fr. 900.- bis 2000.- monatlich.


    Zudem gibt es Organisationen für Freiwilligenarbeit (wie z.Bsp. Benevol) bei welcher sich auch Arbeitslose anmelden können und mit ihrem Wissen und Erfahrungen, anderen helfen können.


    In jedem Fall sollte kein Arbeitsloser über 50 unter Androhung von Leistungskürzungen in ein Beschäftigungsprogramm gezwungen werden, welches schlussendlich nichts bringt und schon gar keine neue Festanstellung!

    Guten Abend,


    normalerweise können Sie als Sozialhilfebezüger beim zuständigen Veterinäramt Ihrer Wohngemeinde für einen Hund einen Antrag auf Ermässigung der Hundesteuer stellen. Je nach Wohnkanton muss man aber für den Zweithund die doppelte Hundesteuer zahlen.


    Die Hundesteuer kann, meines Wisssens nach, auch in Raten bezahlt werden.


    Waren Sie damit einverstanden, dass die Sozialhilfe einen gewissen Betrag zurückbehält, um die Hundesteuer zu bezahlen?

    @Flecky2020 Guten Abend, es ist aus Ihrem Beitrag leider nicht ersichtlich, ob Sie beide Sozialhilfe beziehen. Die Gemeinden haben einen gewissen Spielraum, bezüglich der Obergrenze der Miete für einen 2-Personenhaushalt, aber Sie können nicht gezwungen werden, Ihre Wohnung zu künden. Haben Sie diesbezüglich eine (einsprachefähige) Verfügung erhalten? Wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass es in Ihrer Gemeinde keine günstigeren Wohnungen gibt, wird die Differenz normalerweise vom Grundbedarf abgezogen. Seltsam ist einfach, dass nun die Mietobergrenze plötzlich gesenkt wurde, obwohl die Mieten nicht günstiger geworden sind und Sie seit acht Jahren in derselben Wohnung leben. Steht dies so in den Richtlinien der Sozialhilfe Ihrer Gemeinde und wurden Sie schriftlich darüber informiert?


    Falls Sie eine Verfügung erhalten haben, ist es ganz wichtig, die Fristen für eine Einsprache einzuhalten, welche in diesem Fall 10 Tage betragen würde.


    Es gibt auch die Möglichkeit, bei der UFS (Unabhängige Fachstelle für Sozialhilfe) kostenlos eine telefonische Rechtsberatung zu erhalten.


    Ich wünsche Ihnen alles Gute!

    Hallo JP,


    da wird es wohl sicher das Beste sein, wenn Sie dem Ratschlag des Herrn Sozialversicherungsberater folgen und sich ganz schnell bei einem Anwalt erkundigen, wie Ihre Rechtslage aussieht und wie lange Sie nach einem Verkauf, noch in dem Haus verbleiben können. Vom Zeitfenster her wird es für Sie wahrscheinlich schon etwas eng und ich hoffe, dass Sie jemanden finden, der Ihnen bezüglich der rechtlichen Lage, weiterhelfen kann.


    Ich persönlich würde wahrscheinlich zusätzlich das Gespräch mit dem Käufer suchen, um so eine Einigung bezüglich Ihres Auszugs zu finden.


    Es ist verständlich, dass es Ihnen nicht gut geht, jetzt wo das Haus verkauft wird. Aber anderseits haben Sie jetzt auch die Möglichkeit für einen Neuanfang, was durchaus auch etwas positives sein kann.

    Liebe(r) JP


    Vielleicht lassen die Käufer mit sich reden, dass Sie gegen Zahlung einer Miete, wenigstens noch so lange in dem Haus bleiben dürfen, bis Sie eine Wohnung gefunden haben. Sie schreiben, dass Sie viele Tiere haben. Dies kann leider die Wohnungssuche zusätzlich erschweren und vielleicht müssen Sie sich mit dem Gedanken auseinander setzen, einige der Tiere abzugeben. Ich weiss, dass Ihnen dies sicher sehr schwer fallen wird, aber manchmal führt einfach kein Weg daran vorbei und derzeit befinden Sie sich auch in einer Notlage, für welche jedes Tierheim Verständnis haben wird. Eventuell wird Ihnen auch ihre Wohngemeinde bei der Wohnungssuche behilflich sein.


    Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen die nötige Kraft und hoffe, dass sich alles für Sie noch zum Guten wendet.

    @sara1111Am besten nehmen Sie mit der Tierklinik sofort Kontakt auf und erklären Ihre Situation, bevor die Rechnung eintrifft. Noch besser wäre es wahrscheinlich gewesen, Ihre finanzielle Situation sofort darzulegen. In den meisten Fällen lässt sich eine Einigung bezüglich Ratenzahlungen erzielen. Ansonsten finden Sie Stiftungen im Internet, welche Sie kontaktieren können und um einen finanziellen Zustupf bitten können. Alles Gute Ihnen und ihrem Hund

    Hallo Pitnoah


    Normalerweise besteht die Möglichkeit, eine sehr hohe Tierarztrechnung auch in Raten zahlen zu können. Sprecht diesbezüglich zeitnah mit den behandelnden Tierärzten, in den meisten Fällen lassen diese durchaus mit sich reden :)


    Die Haftpflichtversicherung übernimmt in Eurem Fall die Rechnung wohl eher nicht, ausser Ihr habt seperat eine Unfallversicherung für Euer Haustier abgeschlossen.


    Es gibt in jedem Fall Stiftungen, welche Euch finanziell unter die Arme greifen könnten. Wahrscheinlich nicht mit der Gesamtsumme, aber zumindest einem Teil, was Euch ja sicher auch helfen würde. Leider kenne ich Euren Wohnkanton nicht, ansonsten hätte ich in meinem Beitrag entsprechende Links eingefügt.


    Alles Gute Euch und baldige Genesung dem Vierbeiner


    Liebe Grüsse