Beiträge von slorenzomorreale

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    @marikowari


    Danke für den Link. Ich verstehe jedoch nicht, was Art. 450 ZGB mit Urheberrechte zu tun hat.


    Es wird recht heftig gepostet. Ich habe den Thread somit überflogen - konnte aber keine Angriffe an meine Person erkennen.


    Ausser vieleicht in dieser Passage:


    Immerhin einmal habe ich das von Ihnen lesen dürfen: "Aus der "juristischen Diskussion" ziehe ich mich zurueck. Hier weiss ich nicht richtig Bescheid und moechte mich mit den Copyrights nicht unbedingt noch weiter beschaeftigen." (https://www.beobachter.ch/fore…l-fur-sozialen-zweck.html)


    Da war auch ich es, der erst mal ein wenig aufräumen und klarstellen musste, aber da fanden Sie wenigstens zur Einsicht. Das kann hier sicher auch noch geschehen, in inhaltlich-juristischer wie auch in formaler Sicht, was Ihre erste Antwort betrifft. Der Fragesteller im anderen Thread hat mittlerweile das Video produziert und es ist daran urheberrechtlich nichts auszusetzen (ganz im Gegenteil zum Rest des Kanals.)


    Ich vestehe zwar nicht, was er mit "ganz im Gegenteil zum Rest des Kanals" meint, aber ich interpetiere dies nicht als direkten Angriff, sondern als seine subjektive Meinung.

    @marikowari


    Gemäss Art. 25 URG sieht das Urheberrecht in der Schweiz Zitate ausdrücklich vor. Für das Zitieren ist tatsächlich weder eine Wiederverwendungserlaubnis noch eine sonstige Genehmigung notwendig. Von Persönlichkeitsrechte ist nicht die Rede. Es verhält sich demnach ähnlich wie das sogenannte "Fair Use" in den USA - Monetarisierung ausgeschlossen.


    Urheberrechtlich geschützte Inhalte, beziehungsweise Werke, dürfen in der Schweiz frei zitiert werden, um eigene Aussagen zu erläutern, zu veranschaulichen oder mit Hinweisen zu versehen. Nach herrschender Lehre, können auch Audiovisuellezitate verwendet werden. Das Zitatrecht beschränkt sich somit nicht ausschliesslich auf Texte. Zitate müssen als solche erkennbar sein und sowohl die Urheberschaft, als auch die Quelle müssen jeweils unbedingt genannt werden.


    SRF hat sich übrigens für die korrekten Quellenangaben bedankt.

    @marikowari


    Soweit ich weiss, ist ein Atheist, eine Person, die die Existenz Gottes verneint. Dass du der Meinung bist, dass wir eher einer dystopischen Zukunft ansteuern, hat demnach mehr mit einer pessimistischen Einstellung zu tun, als mit Atheist zu sein. Ob Atheist oder Pessimist, lassen wir uns so gut wie wir können nicht ins Dunkle treiben - so tragisch die Situation erscheinen mag.

    C-O-R-A


    Dann wollen wir für das Allgemeinwohl hoffen, dass die Vernunft vorweg obsiegt, denn die Zeit drängt. Wie dem auch sei, es führt keinen anderen Weg am BGE vorbei, denn es ist die einizige, vernünftigste, praktikalste, sozialste alternative Lösung, zu diesem am verfallenden Leistungssystem. Wenn die heutige Gesellschaft diese Tatsache längerfristig nicht wahrnehmen will oder kann, ist sie zu einer dystopischen Zukunft verdammt. Ich glaube allerdings nicht, dass es so weit kommen wird.

    C-O-R-A


    Ganz bestimmt. Da jedoch die vernünftigste Finanzierungsvariante, unter anderem die Besteuerung von Grosskonzerne ist, spielt es ist nicht so eine sonderliche Rolle, wie wirtschaftlich gut oder schlecht ein Land situiert ist.

    @pulsar


    Hoffe, inzwischen warst du in der Lage die Situation zu lösen. Hatte eine ähnliche bedauerliche Geschichte mit dem Sozialamt, welche ich auf einem Video dokumentiert habe. Es ist eine persönliche, soziale Studie, die zum schweizweiten Problemfall und nach wie vor Tabu-Thematik Sozialhilfe und das Wiederfinden von längst verlorenen Gemeinschaftswerten durch ein bedingungsloses Grundeinkommen sensibilisieren, aufklären und zu einer offenen, konstruktiven sowie objektiven Diskussion in Bezug auf ein BGE als alternative sozialwirtschaftliche Lösung anregen soll. Hier der Link:

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    Der Thread dazu findest du hier: https://www.beobachter.ch/fore…View=216194#answer-216194

    @ marikowari


    Denke ich auch nicht. :) Na ja, diese "kleine Differenz", scheint ja zum Glück nicht direkt dich zu betreffen, sondern, wie du selbst erwähnt hast, manch-andere Leute. Bin froh, dass wir im Grossen und Ganzen auf einer Welle reiten.

    @ marikowari


    Darüber können wir uns ewig streiten. Es werden stets Pros und Kontras geben. Es ist völlig in Ordnung, wenn man eine eigene Meinung über ein Thema hat. Es ist allerdings nicht in Ordnung, wenn man unwissentlich und rein subjektiv sich über ein Thema eine eigene Meinung bildet - vorallem in Bezug auf das BGE - ohne sich vorweg ernsthaft damit beschäftigt zu haben. Dabei entstehen folglich immer nur Vorurteile, keine Meinungen. Letztendlich entscheidet, in einer direkten Demokratie, die Mehrheit der Bürger, und diese Mehrheit ist letztenendes verantwortlich für ihre vernünftige oder leider auch eben für ihre unvernünftige Entscheidung gegenüber der gesamten Gesellschaft.

    @C-O-R-A


    Möglicherweise. Es ist viel mehr eine Einstellungssache sowie ein Verantwortungsgefühl gegenüber sich selbst, gleichwohl gegenüber der Kollektivität. Wenn man diesen Grundgedanken wahrnimmt und auch versteht, ist man als sozialebewusster und empathischer Mensch schon einen Schritt weiter.

    @C-O-R-A


    Ach so. Eine sehr gute sowie beantwortbare Frage: Ja, dies wäre natürlich einen konsequenten Nebeneffekt des BGEs. Was aber nicht bedeuten soll, dass all die Leute, welche in Institutionen, Ämter, Stiftungen, Vereinen, Foren usw., mit einem BGE ihre Tätigkeiten als Solches nich mehr weiterführen könnten. Es werden stets Menschen geben, die auf fremde Hilfe angewiesen sein werden - sei es von selbstbestimmten oder von angestellten Helfern. Es gibt demnach auch in diesem Fall, weder einen objektiven, noch einen subjektiven Grund, gegen ein BGE zu sein.


    Und herzlichen Dank für dein positives Feedback in Bezug auf mein Video.

    @marikowari


    Mir fehlt leider die Zeit, auf alles, was du geschrieben hast einzugehen. Kurzgefasst: Ein Mensch kann nicht mehr länger abhängig sein von den Institutionen, ganz zu schweigen vom Erwerbsarbeitsmarkt. Was ein Mensch braucht - in Bezug auch auf die Geschichte dieser jungen Person - ist die Hilfe anderen Menschen, der Gesellschaft, nicht von nutzlosen Ämter, welche an einem toten Erwerbsarbeitsmakt gebunden sind, welche tatsächlich nicht im Stande sind, Menschen von der Erwerbslosigkeit/Sozialfalle zu befreien. Durch ein BGE wäre es möglich, vorallem solche Menschen, konkret aus dieser nie-endenden Spirale ein für alle mal heraus zu helfen.


    @C-O-R-A


    Entschuldige, ich kann dir nicht folgen. Was meinst du damit?

    @marikowari / @C-O-R-A


    Die in einer familienähnlichen Wohn-­ und Lebensgemeinschaft (vgl. Definition Kapitel B.2.3) zusammenlebenden Personen werden nicht als Unterstützungseinheit erfasst.


    Für jede unterstützte Person ist ein individuelles Unterstützungskonto zu führen.


    Nicht unterstützte Personen haben alle Kosten, die sie verursachen, selbst zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Aufwendungen für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die situationsbedingten Leistungen. Die Kosten werden innerhalb der Gemeinschaft grundsätzlich nach Pro-Kopf-Anteilen berücksichtigt (vgl. Kapitel B.2 und B.3).


    Die in familienähnlichen Wohn­ und Lebensgemeinschaften zusammenlebenden Personen sind in der Regel rechtlich nicht zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet. Einkommen und Vermögen werden daher nicht zusammengerechnet.


    Ein Beitrag der nicht unterstützten Person im Budget der unterstützten Person kann nur unter den Titeln Entschädigung für Haushaltführung oder Konkubinatsbeitrag angerechnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Konkubinatsbeitrag nur bei einem stabilen Konkubinat angerechnet werden kann.


    Quelle: https://richtlinien.skos.ch/f-…schaften/f51-grundsaetze/


    Wenn ich diesen Artikel richtig interpretiere, dann bedeutet das, dass das Sozialamt lediglich darüber in Kenntnis gesetzt werden soll, dass die bedürftige Person mit einer 100% erwerbstätigen Person zusammenlebt, welche finanziell im Stande ist, sowohl für den eigenen Grundbedrarf, als auch für die Miete zu sorgen.


    Wenn das so ist, dann hat das Sozialamt tatsächlich auch kein Recht, Einsicht in Bezug auf die Einkünfte der nicht zu unterstützende Person zu verlangen. Es sei denn, die nicht zu unterstützende Person arbeitet weniger als 100% und ist somit auschliesslich in der Lage, für den eigenen Grundbedarf und/oder Haushaltskosten zu sorgen - Wohungsmiete ausgeschlossen. Die Höhe der Miete spielt hier auch eine Rolle.

    Sofia1997


    Sicherheitshalber würde ich, wie marikowari dir empfohlen hat, die UFS kontaktieren, und ihnen das Problem schildern. Aber:


    Gemäss Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (mit gemeinsamer Haushaltsführung) liegt eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vor (vgl. Kapitel 6.6. ), dann hat dies, analog zum Konkubinat, Auswirkungen auf den Grundbedarf. Der Grundbedarf wird nach der Grösse des gesamten Haushalts festgelegt. Die anteilsmässigen Kosten für die unterstützte Person entsprechen dem Anteil des Grundbedarfs gemäss Kopfteilungsbudget (vgl. Kapitel 6.1. ) im Verhältnis zur entsprechenden Haushaltsgrösse.


    Das Sozialamt hat somit das Recht Einsicht betreffend deine Einkünfte zu verlangen. Ich wundere mich, dass dies nicht schon bei der Anmeldung bzw. beim ersten Gespräch danach gefragt wurde.


    Ich möchte dir jedenfalls anraten von nun an, keine telefonischen Gespräche mit dem Sozialamt zu führen. Tue es immer via E-Mail, sodass du 1. die Konvesation schriftlich hast, 2. du gegebenfalls Beweise vorlegen kannst.


    Wenn du der Meinung bist, dass man euch unsachgemäss behandelt, emfehle ich dir Kontakt mit der entsprechenden Beschwerdestelle aufzunehmen, in der du eine Ausichtsanzeige-Brief sendest.

    @Kobold 1


    "Von einem sozialen System à la „Switzerland“ können wir Deutsche nur träumen."


    Das Schweizer soziale System als Solches, vorallem als das, was es im 19. Jahrhundert gewesen ist, übertrifft tatsächlich die sozialen Systeme von anderen Ländern. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dieses System unfehlbar ist. Mehr denn je heute, im 21. Jahrhundert - mit dem Wendepunkt der Automation und der Massenerwerbslosigkeit, die einher geht, und der aktuellen Pandemie.


    Ein Aussenstehender oder selbst ein Schweizer, der keine persönliche Erfahrung mit der Sozialhilfe machen musste, weil er finanziell bisher keine Sorgen hatte, so wie z.B. in deinem Fall, kann sich darüber weder eine objektive, noch eine subjektive Meinung bilden. Wenn man das tut, sollte man demnach genau wissen, wovon man spricht, und nicht die Erfahrungen eines Sozialhilfebezügers und seinen Standpunkt in Frage stellen, nur weil der Sozialhilfebezüger einen niedrigeren gesellschaftlichen Wert hat. Was leider hauptsächlich der Fall ist, und was leider zudem beweist, wie uninteressiert die Mehrheit der vermögenden Bevölkerung in Sachen Armut und in einer konkreten Lösung dieses sozialwirtschaftlichen Problems tatsächlich ist.


    Wie dem auch sei, wünsche dir und deinen Angehörigen frohe Ostern!