@JonasM1
Erst einmal, recht herzlichen Dank für das Interesse sowie für die Zeit, die Sie darin investieren. Weiss ich sehr zu schätzen. Vorallem auch, weil es sehr hilfreich und umsetzbar ist.
"Wie Sie korrekt recherchiert haben, müssen Sie einfach vernünftig zitieren und das Ganze soll auch ein Zitat bleiben und nicht etwa das Hochladen einer ganzen Sendung mit zwei Sätzen Ihrerseits dazu."
Das verwirrt mich nun etwas. Nur um den Zweck zu verdeutlichen; die in Frage kommende Sequenz in meinem Video, zeigt eine Person, die auf ein paar Ausschnitte bzw. Äusserungen/Argumenten/Meinungen von den interviewten Personen in der SRF-Doku, mit eigenen Äusserungen/Argumenten/Meinungen reagiert. Die Aussschnitte/Zitate werden demnach ausschliesslich (aus dem Grund) gezeigt, damit der Zuschauer überhaupt verstehen kann, auf welche Äusserungen/Argumenten/Meinungen der Protagonist reagiert - der aber nicht selber die Personen in der Reportage zitiert.
"Der Einwand bezüglich der Zustimmung der dargestellten Personen ist eine persönlichkeitsrechtliche (keine urheberrechtliche und auch keine grundrechtliche) Angelegenheit mit viel argumentativem Spielraum für Sie, aber auch einigem für die involvierten Personen. "
Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, gleichzeitig aber eine unnötige Hürde, die in Sachen Urheberrecht eigentlich nichts verloren hat. Das 'Fair Use' in den USA und nicht nur in den USA, sind Persönlichkeitsrechte erst ein Thema, wenn diese auch entsprechend durch Diffamierung oder Sonstiges verletzt werden. Man darf demnach problemlos ein Video, in der öffentliche Meinungen geäussert werden, zur eigen machen und wiederverwenden, in der man ganz einfach mit einer Gegenmeinung argumentiert/kommentiert.
"Dass SRF hier eine Fehlinformation herausgibt, war auch rasch mein erster Gedanke, möglicherweise geschieht das in Unkenntnis der Rechtslage oder ich verblöde frühzeitig und verkenne wesentliche Aspekte. Aber die Begründung, dass es ein heikles Thema sei, ist halt juristisch erst einmal nicht relevant und ich finde es schade, dass SRF solch eine Einstellung hat. Man sollte doch über alles reden können."
Stimme damit überein. Ein valider, juristischer Grund, ist es bestimmt nicht. Selbst wenn SRF das Thema in der Doku neutral angegangen ist, hat der Sender über das "heikle" Thema nichtsdestotrotz öffentlich berichtet und es wäre fairer gewesen, sich zumindest mehr Infos von mir einzuholen und kollaborativer zu sein, hinsichtlich des Themas, das beide beschäftigt, statt die Weiterverwendung grundlos zu verweigern.
"Jetzt praktisch: Ich weiss nicht, wie die Mechanismen zur Meldung von Videos bei Youtube funktionieren. Möglich, dass die Grossen hier einfach die Kleinen fressen und Sie dann, obwohl im Recht, nicht viel dagegen unternehmen können. Vielleicht wäre es besser gewesen, das Video einfach zu veröffentlichen, ohne die Aufmerksamkeit von SRF auf sich zu ziehen, oder halt jetzt nochmals an SRF zu gelangen und eine saubere rechtliche Begründung zu verlangen."
Seit 4 Jahren nun veröffentliche ich Content auf Youtube, und nutze Content Anderer (weltweit) zur Kommentarzwecken. Ich musste mich daher unweigerlich mit der Thematik Copyright juristisch auseinandersetzen. In der Zwischenzeit kenne ich mich sehr gut damit aus und wenn man die Copyright-Gesetze der jeweiligen Ländern kennt und auch befolgt, tut man nichts rechtswidriges. In den meisten Fällen, ist es tatsächlich so, dass viele, viele so was von viele Urheberrechtsinhaber 'Fair Use oder Fair Dealing' ignorieren und somit trotzdem Ansprüche erheben, obwohl das Gesetz klar ist. Alle ungerechtfertigten Ansprüche werden jedenfalls von mir (via Youtube) angefochten, bis zur Freistellung meines Contents. Ich denke, SRF gehört zur selben Kategorie.
Zum ersten Mal nun muss ich mich mit dem (komplizierten) Schweizer Urheberrecht auseinandersetzen, weil ich sicher gehen will, dass ich auf gar keinen Fall Urheberrechte verletze, die potentiell weder meinen Kanal, noch mich selbst gefährden könnten.
Sehr gerne werde ich bescheid geben, sobald das Video fertiggestellt ist.