Beiträge von slorenzomorreale

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

    Das gilt für alle, welche, auf Grund ihrer Ignoranz, eine vorlaute Meinung über Sozialhilfebezüger und welche sich zudem mit dem Thema Soziahilfe oder Armut nicht im geringsten beschäftigten oder auseinander gesetzt haben: Mit meinem Youtube-Kanal generiere ich mein eigenes (bescheidenes) Einkommen. Leider noch nicht genug, um davon leben zu können. Seit 2 Jahren bin ich auch für die Gemeinde im Littering tätig. Monatlich sende ich mind. 10 Bewerbungen/Monat. Bewerbungsgespräche gab es ein paar - leider erfolglos.


    Tja. Rechtfertigen muss ich mich nur dem Staat gegenüber, bestimmt nicht gegenüber solch Asozialen, die meinen, sie wüssten es besser, als die betroffene Person selbst. Ich tue alles erdenkich mögliche, um mich in einem, für die meisten, faktisch nicht mehr existierenden Arbeitsmarkt einzugliedern. Und nun, möge man mich bezeichnen, wie man möchte. Es geht mir ehrlich gesagt, am A**** vorbei!

    @marikowari


    Du hast es haar-genau auf dem Punkt gebracht. Ich habe allerdings den Einduck, dass man mit solchen Menschen wie Max, nicht vernünftig diskutieren kann. Seine Argumente sind schlichtweg inhaltslos und entsprechen keinsfalls der Realität. Nicht zu schweigen, dass seine subjektive sowie arrogante und respektlose Haltung in Bezug auf meine Person mir völlig unverständlich und inakzetabel ist. Man kann friedlich und offen Meinungen äussern, ohne gleich so asozial rüberzukommen. Ich werde dieses Subjekt jedenfalls dem Beobachter melden.

    Ein Defektes System - Eine persönliche, soziale Studie, die zum schweizweiten Problemfall und nach wie vor Tabu-Thematik Sozialhilfe und das Wiederfinden von längst verlorenen Gemeinschaftswerten durch ein bedingungsloses Grundeinkommen sensibilisieren, aufklären und zu einer offenen, konstruktiven sowie objektiven Diskussion in Bezug auf ein BGE als alternative sozialwirtschaftliche Lösung anregen soll. https://youtu.be/dM4Gj71IA3c

    @marikowari


    Wow, herzlichsten Dank für deine wertschätzenden Worte. Tja, wir haben uns wohl um drei Jahrzenten verpasst. Hätte ich damals die Chance gehabt, je nach Tätigkeit, eine Lehre bei dir machen zu dürfen, würde meine Gegenwart vermutlich anders aussehen - wer weiss. :)


    Also, ich glaube echt nicht, dass du irgend etwas falsch gemacht hast, wenn deine damaligen Lehrlinge heute mit ihren Tätigkeiten Ihren Lebensunterhalt finanziell absichern konnten. Nö, glaube ich jetzt echt nicht. ;)

    @marikowari


    Leider gibt es Menschen, die der voreingenommenen Meinung sind, dass diejenigen, welche für ein BGE sind, nicht arbeiten wollen. Dem ist jedoch nicht so.


    "Vergessen Sie BGE und gehen Sie arbeiten, machen Sie was anständiges und meistern Sie ihr Leben."


    Hätte ich die Möglichkeit, wie vor noch über 15 Jahren, eine (anständige) Tätigkeit nach dem Anderen annehmen zu können, würden wir nun diese Diskussion erst gar nicht führen. Diese Möglichkeit besteht aber leider nicht mehr. Weder für mich, noch für unzählige anderen Mitbürger. Ausser für Max, natürlich, der Glücklicher.


    Der Mangel an Verständnis und Ignoranz in Bezug auf Erwerbslosigkeit, verbunden mit Finanzkrisen, technologischen Entwicklungen und/oder Pandemien, ist mir völlig unbegreifbar.


    Ein BGE würde prompt die Existenz finanziell sichern - vorallem in Zeiten wie diese - sodass man SELBSTBESTIMMT und UNABHÄNGIG VOM ARBEITSMARKT entscheiden kann, welche Tätigkeit für einem Sinn ergibt. Es existieren haufenweise Tätigeiten da draussen, welche nicht bezahlt werden, weil diese nicht als "Arbeit" angesehen werden. Doch tatsächlich steht hinter jede Art von Tätigkeit, Zeit und Arbeit und es gilt, mit einem BGE endlich auch diese für die Gesellschaft ALS EBENSO SOZIALWIRTSCHAFTLICH WICHTIG einzustufen!

    Max Mustermann


    Ihnen scheint es finanziell mehr als gut zu gehen, schätze ich. Was Sie offenbar daran hindert, sich mit sozialen Missständen entsprechend auseinandersetzen und sich folglich damit identizieren zu können. Oder vielleicht gehören Sie auch nur zu denen, welche für einen mikrigen Lohn schuften müssen und erwarten, dass ihre Mitmenschen dasselbe tun, obwohl sie nicht einmal das tun können. Sie massen sich sogar noch an, Ihre Mitmenschen lediglich anhand ihres sozialen Status zu beurteilen oder nehmen sich das Recht, ihnen vorzuschreiben, was sie zu glauben haben. Ziemlich respektlos. Nun gut, da Sie das BGE (rein subjektiv und voreingenommen) als abgehoben und absurd betrachten, und Sie zudem keinerlei objektive und konkrete alternative Idee vorbringen, die ein BGE sinnlos machen würde, sehe ich keinen Sinn, die Diskussion mit Ihnen weiterzuführen. Viel Glück und Wohlstand im Leben!

    Max Mustermann


    Ich kann deine Haltung in Bezug auf das BGE gut verstehen. Allerdings, diejenigen, welche das BGE mit Sozialismus/Kommunismus verbinden, verstehen nicht, was das BGE in wahrheit ist. Deswegen ist es wichtig, das Thema den Leuten, vorallem den Skeptikern, haargenau näher zu bringen. Jedenfalls nicht so, wie die Initianten es von 2012 bis 2016 getan haben.


    Das BGE hat jedenfalls nichts mit Sozialismus/Kommunismus zu tun - ganz im Gegenteil. Der Sinn dahinter ist, primär die Mittelschicht, welche quasi bereits verschwunden ist, finanziell abzusichern. Erwerbsarbeit bietet den meisten Menschen weder eine soziale, noch eine finanzielle Sicherheit mehr. Das ist eine Tatsache. Das Geld fliesst dadurch nur noch bedingt weiter. Dies hat zur Folge, dass unser Wirtschaftgleis, unter anderem durch mangelnder Konsum, zusammenbricht, während der Wirtschaftsgleis der Grosskonzerne, weiterhin Profit generiert. Das BGE wird in der Lage sein, auch dieses Problem zu kompensieren, weil dann die Menschen finanziell gesichert sind, und zwar als ein Grundrecht. Der Mensch soll nicht mehr länger abhängig von der korrupten Finanzwelt sowie vom Geld sein, welches er nur mit Erwerbseinkommen oder alternativ leider, kriminell aufbringen kann. Mit einem BGE wird ebenso dieses verworrenes Lohnsteuersystem auf den Kopf gestellt.


    Unsere Mentalität und der Wille uns dieser sozialwirtschaftlichen Herausfordungen zu stellen, ist ein wichtiger Faktor. Missgunst, Neider und Gier, werden wir als Gesellschaft auf jeden Fall ablegen müssen, wenn wir uns tatsächlich in der zukünftigen Wirtschaft weiterentwickeln - gar überleben wollen.

    @marikowari


    Das gegenwärtige Leistungssystem dient seit ewiger Zeit schon, lediglich denen, die äusserst vermögend sind. Diejenigen, die nur mit ihrem Einkommen über die Runde kommen müssen, haben nichts davon. Und diese Tatsache, müssen ALLE Bürger endlich begreifen und entsprechend handeln.


    Ich kann sehr gut nachvollziehen, warum du hin und her gerissen bist, in Bezug auf das BGE. Daniel Häni und seine Co-Initianten, hatten es damals nicht einleuchtend genug erklärt. Zudem, waren ihre Finanzierungsvorschläge nicht akzeptabel. Denn man kann von den Erwerbstätigen nicht erwarten, dass sie eine Lohnsenkung hierfür in Kauf nehmen sollen. Der Lohn und das BGE sollten auf gar keinen Fall miteinander verknüpft sein. Und es soll auch nicht der Staat für die Finanzierung aufkommen, sondern Grosskonzerne, welche quasi keine Steuern zahlen.

    Wow, das scheint es sehr brisantes Thema zu sein. Es freut mich, dass man sich dafür interessiert. Vielen Dank für eure Antworten. Ich schliesse mich der Meinung von @marikowari an, dass es sehr fragwürdig erscheint, warum man auf dem Berechnungsblatt nicht direkt die effektive Verbilligungsprämie aufführt. Statt zuerst die volle KK-Prämien als Ausgabe, dann die Verbilligung als Einnahme aufführt, obwohl meine Partnerin die Verbilligung ja nicht als Einnahme in ihr Konto verbucht, sondern diese als monatliche Rechnung erhält.


    Die andere für mich betreffende Frage ist, hat eine solche Fehlberechnung Einfluss auf meine monatliche Unterstützung?

    Guten Tag Allerseits


    Ich lebe im Konkubinat. Meine Partnerin erhält keine Unterstützung, da sie Teilzeit arbeitet. Auf dem Berechnungsblatt der materielle Hilfe ist uns aufgefallen, dass in der Kolonne meiner Partnerin, die Prämienverbilligung soweit stets als Einnahme erfasst wurde.


    Ist es zulässig, dass die Prämienverbilligung als Einnahme vom Sozialamt erfasst wird, obwohl meine Partnerin die Verbilligung nicht als Gutschrift auf ihr Bankkonto erhält?


    Viele Dank für eine Antwort!

    Guten Tag Allerseits


    Es geht um eine Auszahlungsvollmacht, die ungerechtfertigt nicht korrekt bearbeitet worden ist, was zu einer verspäteten Bezahlung der Miete zur Folge hat. Die Sozialarbeiterin, die das monatliche Budget normalerweise berechnet, war in den Ferien. Demnach gingen die Unterlagen an die neue Leiterin Fachbereich materielle Hilfe, die eine Woche lang unerklärlicherweise nicht nachvollziehen konnte, weshalb CHF 50 keine Gutschrift/Einnahme sind, obwohl gemäss gesendeten Unterlagen klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Kontotransfer von meinem PayPal auf mein Bankkonto handelt. Obwohl ich die selben Unterlagen nochmal sendete, dieses mal mit Markierung des Betrages von CHF 50, zur Verdeutlichung, versuchte sie mich telefonisch zu erreichen, mit der Begründung/Entschuldigung/Masche diese Situation damit klären zu wollen, bzw., dass ich es ihr erläutere. Ich bat sie jedoch um einen schriftlichen und rechtlichen Grund für ihre Verweigerung, den Betrag als Solches anzuerkennen.


    Nachdem ich ihr einen detaillierteren Auszug sendete, konnte sie’s schliesslich nachvollziehen. Ich solle aber die CHF 50 bei ihr im Büro abholen. Ich sah aber weder einen Sinn, noch einen Grund auch dafür nicht, denn in der Norm wird das Budget einfach korrigiert und am Schalter zugänglich gemacht. Davon abgesehen, wurde ich vom ihrem Vorgänger sowie von der Sozialkommission so dermassen schikaniert, dass sich nur noch Misstrauen aufgebaut hat, und diese neue Episode stärkt mein Vertrauen nicht im geringsten. Darum verweigere ich jegliche ungerechtfertigte Gespräche, ohne vorher eine schriftliche Einladung mit Begründung erhalten zu haben.


    Endlich konnte ich jedenfalls die Auszahlungsvollmacht am Schalter der Sozialen Dienste am nächsten Tag abholen. Beim Abheben des Betrages bei der Bank in Baden allerdings - das Billet kostet CHF 6.80 mit Halbtax - teilte man mir am Schalter mit, es wäre nicht möglich das Geld zu erhalten, weil das Sozialamt die Rappen nicht entsprechend ab oder aufgerundet hat. Am gleichen Tag beschwerte ich mich bei der Leiterin. Sie entschuldigte sich zwar dafür, aber verlangte von mir nun sowohl die korrigierte Auszahlungsvollmacht, als auch die CHF 50 bei ihr persönlich abzuholen. Ich bat sie erneut um einen rechtlichen, schriftlichen Grund dafür. Sie konnte mir keinen geben, ausser, dass sie der Meinung sei, dass wir die Situation nur so vernünftig klären könnten. Dieser Meinung bin ich nicht, denn es gibt nach wie vor nichts verbal zu klären.


    Ihr Verhalten ist weder transparent, noch nachvollziehbar, obwohl ich ein solches Verhalten bereits als typisches, willkürliches Gebaren kenne. Meine dettailierten Erfahrungen - die in einem Beschwerdeverfahren wegen einer Sanktion enthalten sind - erwähnen die mehrmaligen Maschen, Willkür und die Schikanen des Sozialamts. Sie besteht trotzdem auf ein Gespräch, obwohl keinen Grund dafür besteht, was ich so nicht akzeptiere, da keine Beweisaufnahmen erlaubt sind.


    Aus all diesen Gründen, suche ich nach einem Anwalt, der sich der Sache unentgeldlich annimmt und durchleuchtet, denn das Gebaren des Sozialamts erscheint mir aufs Neue sehr trügerisch sowie verfassungswidrig - aber ohne einen rechtlichen Beistand, weiss ich nicht, wie ich meine Grundrechte verteidigen kann, was mich zudem mental äusserst zusetzt. Ich bin mir gleichzeitig bewusst, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass ein Anwalt so einen Fall übernimmt. Es ist eine Schande, dass das Gesetz Sozialhilfebezüger vor einer solchen Willkür nicht schützt, und dass man stattdessen sich an die Presse wenden und hoffen muss, dass sie sich mit dem Fall befassen werden.


    Eine Frage: Wenn ich die Miete dieses Mal mit Hilfe Dritter bezahle, hat das Sozialamt das Recht sich zu weigern den Betrag als Entschädigung nachträglich auszubezahlen, obschon die Unannehmlichkeiten von ihnen aus entstanden sind? Klar, ich brauche das Geld, also liegt es an mir nachzugeben. Was ich möchte ist jedoch, denen klar machen, dass ich Grundrechte habe, und dass sie diese bis heute stets verletzte haben.


    Ich bin für jede Hilfe dankbar, die mich konkret weiterbringen kann.

    @JonasM1


    Erst einmal, recht herzlichen Dank für das Interesse sowie für die Zeit, die Sie darin investieren. Weiss ich sehr zu schätzen. Vorallem auch, weil es sehr hilfreich und umsetzbar ist.


    "Wie Sie korrekt recherchiert haben, müssen Sie einfach vernünftig zitieren und das Ganze soll auch ein Zitat bleiben und nicht etwa das Hochladen einer ganzen Sendung mit zwei Sätzen Ihrerseits dazu."


    Das verwirrt mich nun etwas. Nur um den Zweck zu verdeutlichen; die in Frage kommende Sequenz in meinem Video, zeigt eine Person, die auf ein paar Ausschnitte bzw. Äusserungen/Argumenten/Meinungen von den interviewten Personen in der SRF-Doku, mit eigenen Äusserungen/Argumenten/Meinungen reagiert. Die Aussschnitte/Zitate werden demnach ausschliesslich (aus dem Grund) gezeigt, damit der Zuschauer überhaupt verstehen kann, auf welche Äusserungen/Argumenten/Meinungen der Protagonist reagiert - der aber nicht selber die Personen in der Reportage zitiert.


    "Der Einwand bezüglich der Zustimmung der dargestellten Personen ist eine persönlichkeitsrechtliche (keine urheberrechtliche und auch keine grundrechtliche) Angelegenheit mit viel argumentativem Spielraum für Sie, aber auch einigem für die involvierten Personen. "


    Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, gleichzeitig aber eine unnötige Hürde, die in Sachen Urheberrecht eigentlich nichts verloren hat. Das 'Fair Use' in den USA und nicht nur in den USA, sind Persönlichkeitsrechte erst ein Thema, wenn diese auch entsprechend durch Diffamierung oder Sonstiges verletzt werden. Man darf demnach problemlos ein Video, in der öffentliche Meinungen geäussert werden, zur eigen machen und wiederverwenden, in der man ganz einfach mit einer Gegenmeinung argumentiert/kommentiert.


    "Dass SRF hier eine Fehlinformation herausgibt, war auch rasch mein erster Gedanke, möglicherweise geschieht das in Unkenntnis der Rechtslage oder ich verblöde frühzeitig und verkenne wesentliche Aspekte. Aber die Begründung, dass es ein heikles Thema sei, ist halt juristisch erst einmal nicht relevant und ich finde es schade, dass SRF solch eine Einstellung hat. Man sollte doch über alles reden können."


    Stimme damit überein. Ein valider, juristischer Grund, ist es bestimmt nicht. Selbst wenn SRF das Thema in der Doku neutral angegangen ist, hat der Sender über das "heikle" Thema nichtsdestotrotz öffentlich berichtet und es wäre fairer gewesen, sich zumindest mehr Infos von mir einzuholen und kollaborativer zu sein, hinsichtlich des Themas, das beide beschäftigt, statt die Weiterverwendung grundlos zu verweigern.


    "Jetzt praktisch: Ich weiss nicht, wie die Mechanismen zur Meldung von Videos bei Youtube funktionieren. Möglich, dass die Grossen hier einfach die Kleinen fressen und Sie dann, obwohl im Recht, nicht viel dagegen unternehmen können. Vielleicht wäre es besser gewesen, das Video einfach zu veröffentlichen, ohne die Aufmerksamkeit von SRF auf sich zu ziehen, oder halt jetzt nochmals an SRF zu gelangen und eine saubere rechtliche Begründung zu verlangen."


    Seit 4 Jahren nun veröffentliche ich Content auf Youtube, und nutze Content Anderer (weltweit) zur Kommentarzwecken. Ich musste mich daher unweigerlich mit der Thematik Copyright juristisch auseinandersetzen. In der Zwischenzeit kenne ich mich sehr gut damit aus und wenn man die Copyright-Gesetze der jeweiligen Ländern kennt und auch befolgt, tut man nichts rechtswidriges. In den meisten Fällen, ist es tatsächlich so, dass viele, viele so was von viele Urheberrechtsinhaber 'Fair Use oder Fair Dealing' ignorieren und somit trotzdem Ansprüche erheben, obwohl das Gesetz klar ist. Alle ungerechtfertigten Ansprüche werden jedenfalls von mir (via Youtube) angefochten, bis zur Freistellung meines Contents. Ich denke, SRF gehört zur selben Kategorie.


    Zum ersten Mal nun muss ich mich mit dem (komplizierten) Schweizer Urheberrecht auseinandersetzen, weil ich sicher gehen will, dass ich auf gar keinen Fall Urheberrechte verletze, die potentiell weder meinen Kanal, noch mich selbst gefährden könnten.


    Sehr gerne werde ich bescheid geben, sobald das Video fertiggestellt ist.