Beiträge von bimbo

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    Alles Lustig


    Ich wollte im 2014 einen 3-4Mt Sprachaufenthalt machen und Fragte das RAV Solothurn ob Sie mir etwas dran vergüten würden da es essentiell war für meinen Job welchen ich ausüben wollte. Das haben Sie abgelehnt. Dannach habe ich das RAV gefragt ob ich während meinem Aufenthalt auf das Arbeitslosengeld zählen kann wenn ich meine Arbeitsbemühungen regelmässig mache.


    Antwort RAV: Nein Sie erhalten kein Arbeitslosengeld da Sie in dieser Zeit nicht vermittelbar sind.


    Dann habe ich auf jegliche Unterstützung vom RAV verzichtet und sagte ich werde den Sprachaufenthalt selber berappen und verzichte auf das Arbeitslosengeld, was ich noch zu beachten hätte?


    Antwort RAV: Sie müssen Regelmässig Arbeitsbemühungen schreiben in der ganzen Zeit wo Sie im Ausland sind...


    Ich: Sie sagen mir zuerst dass ich wenn ich im Ausland bin nicht vermittelbar wäre und desshalb kein


    Arbeitslosengeld erhalte und obwohl ich Ja aus Sicht RAV nicht Vermittelbar bin soll ich trotzdem Arbeitsbemühungen schreiben? Worin bitte besteht hier denn die Logik?


    Antwort RAV: Ist halt so..


    Zusammengefasst:


    Ich erhielt während knapp 4 Monate kein Arbeitslosengeld, Sie haben mich weder unterstützt noch wege aufgezeigt, beworben habe ich mich sowieso direkt aus den USA und als ich zurückkam sofort eine Stelle gekriegt weil ich Englischdiplom in den Händen hielt.


    Die Regelungen des RAV's sind mehr als nur Fragwürdig, keine Logik und nix. Wäre ich nicht ins Ausland wäre ich wohl heute noch Arbeitslos.... Danke liebes RAV für die tolle und wertvolle Unterstützung. Aber zahlen tue ich die ALV schön brav für die welche Langzeitarbeitslos sind und durch das Verhalten des RAV auch bleiben.

    Alles Lustig


    Ich wollte im 2014 einen 3-4Mt Sprachaufenthalt machen und Fragte das RAV Solothurn ob Sie mir etwas dran vergüten würden da es essentiell war für meinen Job welchen ich ausüben wollte. Das haben Sie abgelehnt. Dannach habe ich das RAV gefragt ob ich während meinem Aufenthalt auf das Arbeitslosengeld zählen kann wenn ich meine Arbeitsbemühungen regelmässig mache.


    Antwort RAV: Nein Sie erhalten kein Arbeitslosengeld da Sie in dieser Zeit nicht vermittelbar sind.


    Dann habe ich auf jegliche Unterstützung vom RAV verzichtet und sagte ich werde den Sprachaufenthalt selber berappen und verzichte auf das Arbeitslosengeld, was ich noch zu beachten hätte?


    Antwort RAV: Sie müssen Regelmässig Arbeitsbemühungen schreiben in der ganzen Zeit wo Sie im Ausland sind...


    Ich: Sie sagen mir zuerst dass ich wenn ich im Ausland bin nicht vermittelbar wäre und desshalb kein


    Arbeitslosengeld erhalte und obwohl ich Ja aus Sicht RAV nicht Vermittelbar bin soll ich trotzdem Arbeitsbemühungen schreiben? Worin bitte besteht hier denn die Logik?


    Antwort RAV: Ist halt so..


    Zusammengefasst:


    Ich erhielt während knapp 4 Monate kein Arbeitslosengeld, Sie haben mich weder unterstützt noch wege aufgezeigt, beworben habe ich mich sowieso direkt aus den USA und als ich zurückkam sofort eine Stelle gekriegt weil ich Englischdiplom in den Händen hielt.


    Die Regelungen des RAV's sind mehr als nur Fragwürdig, keine Logik und nix. Wäre ich nicht ins Ausland wäre ich wohl heute noch Arbeitslos.... Danke liebes RAV für die tolle und wertvolle Unterstützung. Aber zahlen tue ich die ALV schön brav für die welche Langzeitarbeitslos sind und durch das Verhalten des RAV auch bleiben.