@fidazer
Die KESB sollte dazu dienen, die Betroffenen zu schützen.
Auch vor finanziellem Missbrauch der Familie benötigen viele ältere Personen Schutz. Es gibt sicher ganz tolle Familien, die ihr letztes Hemd geben würden für ihre älteren, betroffenen Familienmitglieder, so wie es sich auch in Ihrer Schilderung anhört (Respekt!), aber auf der anderen Seite gibt es ja leider auch viel Missbrauch durch Angehörige.
Klar, geht man in einer solchen Situation wie Ihren als Angehöriger zur KESB und versucht, Hilfe zu holen.
Die KESB muss sich aber selber auch regulieren und mitfinanzieren, denn der Steuerzahler möchte nicht die KESB finanzieren, also stellt die KESB sehr wahrscheinlich Rechnung für ihre ,,Dienstleistungen“ an Ihre Schwiegermutter und zieht es monatlich oder jährlich ab vom Vermögen oder Einkommen Ihrer Schwiegermutter.
Ich empfehle: Gehen Sie zur Steuerverwaltung bzw. schreiben Sie einen Brief und legen Sie eine Vollmacht der Schwiegermutter bei. Sagen/Schreiben Sie, dass Sie eine Kopie der letztjährigen definitiven Veranlagung benötigen und eine Kopie der letztjährigen Steuererklärung bzw. von der Periode, ab der Ihre Schwiegermutter von der KESB/Beistand betreut wird. Erwähnen Sie nichts über den Beistand. Die Steuerbehörde ist selber verpflichtet, zu kontrollieren, ob sie Ihnen die Unterlagen schickt. Vielleicht ist es dort gar noch nicht registriert, dass Ihre Schwiegermutter verbeiständet ist.
Das wäre jetzt mein ,,heissester“ Tipp in Ihrer Situation, um schnell mehr zu erfahren.
Wenn die Steuererklärung korrekt ausgefüllt ist, wissen Sie vielleicht viel mehr als jetzt bereits durch die Angaben und Belege. Ich nehme an, die Steuererklärung erledigt auch der Beistand oder jemand anderer durch die KESB Beauftragter, deswegen sollte die schon stimmen. Dann könnt ihr ausserdem auch vergleichen mit der Kopie der Steuererklärungen der Vorjahre, wo ihr euch noch selber um die Steuererklärung gekümmert habt.
Da euch die KESB die Einsicht in die KESB-Akten verwehrt, obwohl die Schwiegermutter ihr Einverständnis gegeben hat, KÖNNTE es rechtswidrig sein, dass die KESB euch die Einsicht verwehrt, MUSS aber nicht.
Welche Art Beistandschaft hat Ihre Schwiegermutter? Es hängt nämlich davon ab. Es gibt verschiedene. Wenn die Handlungsfähigkeit und die Urteilsfähigkeit Ihrer Schwiegermutter aberkannt wurde durch die Beistandschaft, dann darf die KESB das.
Die ,,Meinung“ oder ,,Wünsche“ allein eines Betroffenen würden je nach dem deswegen nicht berücksichtigt. Deswegen vielleicht das Problem trotz der Vollmacht bei der KESB.
Die Pflege in einem Heim wäre viel teurer als die CHF 1’700 im Monat. Daher spart Eure Familie sehr viel Geld, wenn die Mutter von Euch gepflegt wird.
Aber lohnt sich das wirklich? Denn je nach finanzieller Situation kann Ihre Schwiegermutter fast alle Kosten vom Pflegeheim von den Steuern abziehen und die Familie würde günstiger durch das Pflegeheim fahren.
Ich kenne jetzt die finanzielle Situation nicht Ihrer Schwiegermutter, daher könnte es durchaus sein, dass es wirklich die beste, günstigste Lösung ist für die Familie.
So pauschal kann ich jetzt wirklich nichts dazu sagen ohne sämtliche Details zu wissen.
Ich bearbeitete in meinem Leben einige Steuererklärungen von Menschen, welche bei der KESB eine Beistandschaft haben und kann sagen, dass man sehr viel Geld verliert an die KESB, wenn man vermögend ist, da ja die KESB eurer Familie ja eine ,,Leistung“ erbringt und sie die Rechnungshöhe nach der finanziellen Situation des Betroffenen anpassen darf!!! Reiche zahlen somit mehr, damit weniger reiche weniger zahlen können...
Ich persönlich durfte bei der KESB auch selber Rechnungen zahlen, obwohl ich ihre Hilfe gar nicht beantragt habe und diese nur von meinem Ex MISSBRÄUCHLICH sogar beantragt wurde und wir als ledige eigentlich getrennt behandelt werden müssen und es mir egal sein kann, welche Dienstleistungen er dort für sich beansprucht. Da es laut KESB um unser gemeinsames Kind ging, hat die KESB die Rechnung je hälftig ausgestellt. Dass es überhaupt nicht um unser gemeinsames Kind ging, sondern es dem Ex nur gedient hat, damit er das gemeinsame Sorgerecht bekommt nach 12 Jahren Desinteresse am Kind, sodass er nicht ausgeschafft wird in die Türkei, interessierte die KESB nicht. Die KESB lässt weiterhin unseren Sohn vom Ex ausnutzen.
Aber der KESB ist es ,,Wurst“. Am Ende ist der Ex auch noch UNENTSCHULDIGT dem Termin dort bei der KESB fern geblieben. Ich habe also diese Absenz auch noch zahlen dürfen... hab somit nur Zeit und Geld verloren... und mittlerweile auch meinen Sohn seit einem Jahr, da der Ex unseren Sohn mir weggenommen hat durch eine regelrechte Entführung und anschliessende Manipulationen gegen mich.
Ich wurde verleumdet vom Ex und zum ,,Schutz“ des Kindes hat man mir innert EINER Stunde nach den Anschuldigungen des Ex, mir mit Polizei das Kind wegnehmen lassen und die KESB unterstützte das auch noch ohne jegliche Überprüfung dieser Anschuldigungen und hat unser Kind dem kriminellen Ex gegeben!
Mit der KESB kämpfe ich daher seit einem Jahr noch deswegen. Die unterstützten den Ex, obwohl er kriminell ist und nie Alimente für unser Kind gezahlt hat und auch sonst nie etwas für unser Kind getan hat. Er hat sogar selber gemäss Akte der KESB stets das Sorgerecht selber nie gewollt. Interessanterweise erst nachdem ihm die Ausschaffung drohte (Daten stimmen genau überein).
Basel-Stadt KESB unter Leitung von Herr Fassbind macht‘s möglich. 
Die Medien sind auch voll von der KESB Basel-Stadt. Er hat so mache Familien zerstört. Viele KESB Mitglieder und Beistände sind auch korrupt.
Ich bin daher kein Fan vom Konstrukt KESB.
Auch in Deutschland (Fall Michael Schumacher) sieht man, wie wenig Selbstbestimmung eine Familie hat. Vieles wird vom Staat ,,diktiert“. Die Selbstbestimmung betrifft wirklich nur den Betroffenen und die Angehörigen werden behandelt, als existierten sie gar nicht in erster Linie. Schumachers Frau musste anscheinend auch immer zuerst den Beistand fragen, bevor sie Geld abheben durfte.
Derzeit bis zum Gerichtstermin darf ich meinen Sohn auch nur begleitet sehen, denn ich darf jetzt selber das ,,geschädigte Verhältnis“ zu meinem Sohn wieder aufbauen, welches der Kindsvater während der Entführung unseres Kindes vom ersten Tag weg nachweislich gemäss Akte der KESB zerstört hat, da er unserem Kind Lügen über mich aufgetischt hat und ihm dadurch eine Höllenangst eingejagt hat. Eine Stunde pro Woche darf ich mein Kind mit jemand völlig fremden nebenan sehen, die für eine ,,Begleitfirma“ arbeitet. Die KESB delegiert ja ihre Aufgaben ständig an Dritte, die weder das Kind noch die Eltern kennen. Ich muss mich also, wenn ich mein Kind sehen will, wie eine Schwerverbrecherin behandeln lassen. Dem Schwerverbrecher, Ex, wird das Kind aber nicht begleitet gegeben, obwohl sogar die KESB sich notiert hat vor wenigen Jahren, dass er angibt, alkoholsüchtig zu sein!
Ausserdem Schulden von halber Million hat er auch völlig selbstverschuldet. Immer überall einen auf Prolet machen, aber nichts finanziell beitragen für das Kind.
Unser Kind ist jetzt psychisch völlig kaputt. In der Schule geht‘s auch nur noch abwärts deswegen bei meinem Kind. Vorher war alles nachweislich super.
Deswegen empfehle ich euch, einen Anwalt zu suchen und über das Zivilgericht etwas zu erreichen.
Sollte bereits ein Entscheid getroffen worden sein seitens KESB müsst ihr unbedingt die Rechtsmittelbelehrung (ganz unten oder auf Rückseite) lesen. Grundsätzlich müsst ihr innert 30 Tagen Beschwerde erheben gegen den Entscheid, da sonst der Zug abgefahren ist!
Nur die Gerichte stoppen diese unsägliche KESB!
Man selber hat keinen Einfluss auf die KESB. Ich habe der KESB an die 50 schriftliche Beweise geschickt, was der Ex in Wirklichkeit möchte und das Kind dadurch nur ausnutzt, aber die interessiert es nicht.
Das Kindswohl noch der Kindschutz waren gefährdet und dennoch übergab die KESB dem Ex innert 1 Stunde nach seinem Anruf via Polizei unser Kind!
Auch Polizeirapporte habe ich der KESB geschickt und Strafbefehle. Auch einen durch das Gericht verbotene 100 Meter Annäherung, seinen Betreibungsauszug, etc.... der KESB ist es egal. Es handelt sich ja nicht um ihr Kind. :-/ Die kooperieren nicht mit Betroffenen und Angehörigen.
Ich finde es zwar gut, wenn eine Behörde das Geld verwaltet, es den verunfallten Schumacher vor einem finanziellen Ruin schützt. Aber dass dieser Beistand die Schumachers auch einen Haufen Geld gekostet hat, ist leider die Kehrseite dieser Konstrukte!
Die KESB funktioniert wie ein gewinnanstrebendes Unternehmen. Geht nie freiwillig zur KESB! Löst die Probleme selber! Wer zur KESB geht, wird finanziell und emotional aufgefressen. Am Ende tun sie alles, damit ihr auch nicht mal eure Mutter besuchen dürft, denn das könnte dem ,,Geschäftsgang“ der KESB schädigen.
Gratis bekommt man bei der KESB nur Hilfe, wenn man auf dem Existenzminimum ist. Ansonsten kostet dort alles etwa 5 Mal mehr als wenn man das Problem selber löst oder einem anderen Dritten übergibt.
Oftmals wird einem diese Hilfe leider auch aufgezwungen und trotzdem muss man zahlen.
Ich persönlich würde daher nie freiwillig zur KESB gehen. Es gibt sicher auch gute KESB, die ihren Job gesetzlich und menschlich top verrichten, aber bisher habe ich noch keinen konkreten Fall gesehen, der für alle gut ausgegangen ist.
Alles wird bürokratisch gelöst. Es gibt keine persönlichen Gespräche und Kennenlernen der Betroffenen. Die Entscheiden fliegen von weit her und wenn es sich dabei doch um die eigene Familien geht, möchte man eher nicht, dass ein KESB Mitarbeiter von weit weg das Leben des Familienmitglieds bestimmt und mit seinem Schicksal auf Kosten Ihrer Schwiegermutter spielt.
Ob die Familie es sehr gut meint mit dem Betroffenen, ist der KESB egal, denn die bewertet das nicht, was zu sehr schwierigen Situationen führt, wenn man es wirklich gut meint und sich sehr bemüht für den Betroffenen und die KESB die Familie einfach mal ins Abseits schiesst, die enorm wichtig ist für den Betroffenen.
Ich kenne viele Fälle, wo die Leute dann ihre Eltern ,,eingepackt“ haben und ab ins Ausland gegangen sind, damit die KESB nicht das gesamte Erbe verschluckt. 
Hätte ich mich nicht gewehrt, hätte man mir sogar eine von der KESB ausgewählten Kinderanwältin die Honorarnote zahlen lassen, die von Anfang an mich schlecht geredet hat. Ich vermute, der Ex hat sie dafür bezahlt, dass sie lügt und mich komplett von unserem Sohn fernhält mit allen Mitteln, die ihr nur möglich sind.
Sie hat den Ex in ihrer Empfehlung und Stellungnahme an des Gerichz gelobt für die Dinge, die ICH ganz allein erledigt habe und er niemals etwas damit zu tun gehabt hätte wie z.B. Kindsbetreuung.
Die KESB öffnet Türen zu Korruption. Und deswegen muss man schon sehr aufpassen.
Am besten gleich zum Zivilgericht gehen mit einem Anwalt und die Sache dort klären. Wenn es sich herausstellt, dass die KESB sich sträflich verhalten hat, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
Ich habe durch meine Geschichte sehr viele Menschen kennengelernt, um mich auszutauschen. Die KESB geniesst keinen guten Ruf und das zu Recht!
Je nach Kanton sind die Betreuungsgutschriften unterschiedlich. Ob 1‘700 angemessen sind, kann ich so nicht sagen.
In welchem Kanton seid ihr?