Beiträge von eguina

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    Guten Tag


    Meine Frau bezieht rückwirkend seit Oktober 2020 IV und EL zu je 50%. Da diese Leistungen tiefer sind als das Existenzminimum der Sozialhilfe erhält sie Fr. 285.-/Monat vom Sozialamt. Da ihre Krankenkassenprämie bei der Helsana höher ist als die günstigste wurden ihr jeweils Fr. 29.40 pro Monat vom Grundbedarf abgezogen. Die EL hat nun rückwirkend den Helsana-Betrag ans Sozialamt vergütet und macht dies auch künftig, trotzdem zieht das Sozialamt mit folgender Begründung nach wie vor die Differenz (nun Fr. 40.-) ab:


    "Da Ihre IV und EL Einnahmen nicht existenzsichernd sind und Sie somit nicht beim Sozialamt abgemeldet werden können, bleiben auch die Abzüge von der Krankenkasse erhalten – trotz der EL Pauschale/Einnahme von Fr. 442.-."


    Ist dies rechtens? Kann sie dagegen Einsprache erheben? Gibt es rechtliche Grundlagen oder Präsidenzfälle?


    Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse,


    Freddie

    Guten Tag


    Folgende Situation; meine Frau und ich beziehen seit gut einem Jahr Sozialhilfe. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir uns per Ende Februar 2021 getrennt (gerichtlich und räumlich). Da ich ausgezogen bin habe ich vom "alten" Sozialamt die Übersicht aller geleisteten Unterstützung erhalten (Schulden), und zwar von uns beiden. So weit so gut. Da meine Frau seit ca. 2 Jahren in der IV-Abklärung ist und diese wahrscheinlich in den nächsten Monaten auch erhält müsste ja während der vom SoZi unterstützten Zeit der betreffende Betrag direkt ans SoZi fliessen. Da wir nun aber getrennt sind und ich den gesamten Betrag als Schuld trage hat sie ja gar keine Schulden mehr beim SoZi (bis Ende Februar), korrekt? Müsste das SoZi den Saldo nicht irgendwie teilen? Wenn nein, darf es dann überhaupt die IV-Zahlungen zur Tilgung des Saldis meiner Frau fordern?


    Ich wollte Eure Meinung einholen, bevor ich mich beim SoZi melde. Danke im Voraus!

    Danke für die Info. Dann werden wir dies so akzeptieren.


    Trotzdem kann ich mir folgendes nicht verkneifen zu erwähnen:


    - diese Kosten sind fast doppelt so hoch wie unsere Heizkosten!
    - dieses Heizen ist nicht nur angenehm, es stört! In der Stube reissen wir das Fenster auf und im Schlafzimmer ebenso. Diese ungewollte Wärme stört unseren Hund und vor allem meine Frau, die infolge eines Hautleidens auf kühle Luft angewiesen ist


    - mit meinen 53 Lenzen und mittlerweile 14 Mietwohnungen haben wir das noch nie erlebt...


    However, vielen Dank für die Antworten und liebe Grüsse,


    Freddie

    Wir haben eine Detailabrechnung verlangt, jedoch nur eine weitere Seite der Neovac Abrechnung erhalten (wie im link unseres ersten posts angegeben). Anhand dieser können wir nach wie vor nicht nachvollziehen, was Sache ist.


    Die Antwort des Vermieters auf unsere diesbezügliche Frage lautet:

    1. Wärmezwang: Das sind Heizungsrohre, welche durch die einzelnen Wohnungen durchgehen, damit andere Wohnungen Zugang zur Heizung habem

    Vielen Dank für die technische Erklärung.


    Nun ist es für mich als Laie nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass wir an diesem Heizphänomen partizipieren müssen. Stell dir vor, wir haben keine Heizung aktiviert, zahlen aber für die oberen Mieter, und dies nicht beeinflussbar, je nach deren „Heizlaune“.


    Und so ist es ja auch. Die Kosten für diesen Wärmezwang sind höher als unsere eigene Heizleistung.


    Da wir dies nicht nachvollziehen könne bitte ich hier nochmals um rechtliche Tipps. Müssen wir dies wirklich so hinnehmen?
    GLG,


    Freddie

    Hallo


    Wir haben in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung eine Position "Wärmezwang" und nehmen an, dass es sich hierbei um die Heizwärme der Rohre in die oberen Stockwerke handelt (siehe:


    https://kit.ch/assets/files/ki…egleitung_VHKA_Neovac.pdf).


    Da wir aber nur 2 der 5 Zimmer heizen scheint es uns nicht rechtens, dass wir an diesen Kosten der oben wohnenden Parteien partizipieren müssen.


    Gibt es da Richtlinien?


    Vielen Dank für jede Antwort & liebe Grüsse,


    Freddie

    Aaahh, der link. Okay und danke, jedoch müsste ja auch dieser faire Betrag übernommen werden. Das kann ich ja nicht annähernd mit Hälfte Grundbedarf bezahlen.


    Darf ich nochmals nachhaken, wie ich nun nach eurer Meinung weiter vorgehen soll? Das Sozialamt konkret fragen und eine negative Antwort so hinnehmen?


    Merci!!

    Danke für die Info.


    Zürich deshalb, weil ich von dort komme und mich wohler fühle. Auch habe ich beruflich mehr Chancen. Meine Vorstellungsgespräche sind praktisch nur im Raum ZH.


    Der Mietanteil beträgt im Stadtgebiet ganze Fr. 1200.-, mehr als hier in Arbon für zwei Personen. Die Mieten sind natürlich auch wesentlich höher, doch könnte dies für das Sozialamt auch eher negativ auswirken...

    @Sozialversicherungsberater


    Das war auch meine Überlegung, doch in Arbon wird nicht konkret kommuniziert. Ich habe die Situation geschildert, jedoch bis heute keine Antwort erhalten.


    marikowari


    Das wäre toll! Warte gespannt, was dabei herauskommt.


    Herzlichen Dank Euch beiden. Die Situation ist, unabhängig davon, sehr schwierig. Zu wissen, ob ich nun eine Wohnung oder auch ein Zimmer suchen und mieten kann wäre ein erster Schritt raus aus diesem Dilemma.


    LG

    Hallo


    Meine Frau und ich werden uns trennen (Trennungsvereinbarung vorhanden) und ich muss nun schnellstmöglich eine neue Wohnung/Zimmer suchen. Meine Frau bleibt in der jetzigen Wohnung. Nun kann mir aber niemand sagen, wer die erste und somit doppelte Miete übernehmen wird. Als Sozialhilfebezüger ohne Reserven können wir natürlich keine zwei Mieten bezahlen. Also wenn ich nun wieder in den Kanton Zürich ziehe, noch diesen Monat März den Vertrag für eine Wohnung unterschreibe und per Ende März die Miete bezahlen muss, kommt da dass jetzige Sozialamt (Arbon /TG) auf? Muss ich die Trennungsvereinbarung beim Bezirksgericht bestätigen lassen? Wie soll ich vorgehen?


    Vielen Dank für jeden Tipp!