Guten Tag
Meine Frau bezieht rückwirkend seit Oktober 2020 IV und EL zu je 50%. Da diese Leistungen tiefer sind als das Existenzminimum der Sozialhilfe erhält sie Fr. 285.-/Monat vom Sozialamt. Da ihre Krankenkassenprämie bei der Helsana höher ist als die günstigste wurden ihr jeweils Fr. 29.40 pro Monat vom Grundbedarf abgezogen. Die EL hat nun rückwirkend den Helsana-Betrag ans Sozialamt vergütet und macht dies auch künftig, trotzdem zieht das Sozialamt mit folgender Begründung nach wie vor die Differenz (nun Fr. 40.-) ab:
"Da Ihre IV und EL Einnahmen nicht existenzsichernd sind und Sie somit nicht beim Sozialamt abgemeldet werden können, bleiben auch die Abzüge von der Krankenkasse erhalten – trotz der EL Pauschale/Einnahme von Fr. 442.-."
Ist dies rechtens? Kann sie dagegen Einsprache erheben? Gibt es rechtliche Grundlagen oder Präsidenzfälle?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse,
Freddie