Ich danke ihnen für die erteilte Auskunft.
Natürlich würde ich, sollte mein Partner tatsächlich bei mir wohnen wollen, alles an den betreffenden Stellen abklären. Dh. es würde einen Untermietvertrag geben (sofern die Verwaltung damit einverstanden ist), er kann sich auf der Gemeinde anmelden und genau so auf dem Sozialamt.
Es soll schliesslich alles seine Richtigkeit haben.
In diesem Fall müsste ich ja nicht Angst haben, dass mir die Sozialhilfe gekürzt wird, nicht?
Die Spannungen fallen übrigens nicht nur zwischen den Kindern an.
Mein Sohn ist derzeit noch Fremdplatziert (ADHS) und wir setzen alles daran, dass er zurück darf. Eine Voraussetzung ist eben eine grössere Wohnung, dass die Kinder getrennte Zimmer haben.
Gerade, weil die KESB involviert ist, sollten wir in der selben Gemeinde bleiben. Möchte ich auch, da das Jüngste schon hier eingeschult ist und alles komplizierter werden würde. Ich hab die Sachen gern so einfach als möglich.
Ich werde aber meinem Partner gern den Tipp mit der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht und der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not weiter geben.
Machen muss er - ich sehe mich nur als Pfeiler, nicht als seinen "Gang-go"!
Danke nocheinmal
Staub
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