Die Grenzgänger, die Dienstleistungserbringer und die DURCHREISENDEN Touristen aus den EU und Europa-Staaten sind gesetzlich nur verpflichtet in der Schweiz die Autobahnvignette für CHF 40.- zu Kaufen, wenn SIE das Schweizernationalstrassennetz Überfahren möchten. Aber für Überfahrten über die Gemeinden und Kantonsstrassen der jeweiligen 26. Kantone in der Schweiz keinen Rappen. Das ist für mich unbegreiflich und diskriminierend als Besitzer von einem Personenfahrzeug und Einwohner der Schweiz, da sämtliche motorisierte Einwohner der Schweiz Strassenverkehrssteuern im jeweiligen Kanton Bezahlen müssen, wo man wohnt!
Das ist für mich Diskriminierung im höchsten Ausmass gegenüber uns motorisierten Einwohner der Schweiz. Was denkt Ihr: IST DAS KORREKT, DAS DIE GRENZGÄNGER, DIE DIENSTLEISTUNGSERBRINGER UND DIE DURCHREISENDEN TOURISTEN AUS DEN EU UND EUROPA-STAATEN UMSONST DIE GEMEINDEN UND KANTONSSTRASSEN BEFAHREN DÜRFEN (ausgeschlossen sind natürlich Touristen wo in der Schweiz Urlaub verbringen und der Einkaufstourismus, sowie sämtliche motorisierte Einwohner von Liechtenstein)?