Beiträge von patmun

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    Erst mal herzlichen Dank für die Antworten und ganz besonders für die wirklich ausführliche Antwort von Sozialversicherungsberater . Es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, dass ich von staatlich subventionierten Beratungsstellen wie der ProInfirmis nur ein Schulterzucken bekomme und hier vollkommen kostenlos den juristischen Rat, den ich gerade benötige.


    Zugegeben, die Antwort war ein ziemlicher Schock für mich. Ich rechne damit, dass ich mich damit abfinden muss, dass mir rückwirkend kein Rappen erstattet wird.


    Das ist hart, durch die Erkrankung und die lange Wartezeit stehe ich aktuell mit wenig bis gar nichts da. Praktisch alle materiellen Güter die man so als Normal-Schweizer hat, sind im Laufe der Zeit kaputt gegangen und mit dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum ersetzt man nun mal keinen kaputten Fernseher oder kauft sich eben mal ein neues Sofa. Schlimmer noch, man verkauft seine noch vorhandenen Besitztümer stückweise, zum Beispiel um die Stromrechnung zu zahlen die alleine durch die Grundgebühren vier mal so hoch ist wie es der SKOS-Warenkorb vorsieht.


    Besonders bitter ist für mich die Tatsache, dass mir 2015 vom Sozialdienst gesagt wurde, da nun ein Antrag auf IV-Leistungen laufe, müsse ich mich nicht mehr um Arbeit bemühen. Jetzt müsse man halt erstmal abwarten, wie die IV entscheide.


    Ich hätte gern zumindest Teilzeit gearbeitet. Das Nichts-Tun und Warten hat mich psychisch fix und fertig gemacht.


    Und jetzt zu erfahren, dass das Vorgehen vom Sozialdienst nicht nur komplett gegen meine Interessen war, sondern nun auch noch dazuführt, dass mir mein Recht auf Ergänzungsleistungen während der rückwirkenden Zeit genau deswegen abgesprochen wird ist einfach nur ... unfassbar zynisch.


    Ja, ich hätte mich bereits vorher selber erkundigen können, was genau während der Abklärungszeit die die IV benötigt, erlaubt oder gar gefordert ist. Ich habe mich darauf verlassen, dass ich vom Sozialdienst gut beraten werde. Ich war der naiven Ansicht, diese Menschen haben während ihrer Hochschulausbildung doch wohl auch etwas über Sozialversicherungsrecht gelernt und kennen sich aus.


    Es ist zum Heulen und Schreien!


    Trotzdem geht es weiter, oder? Ich versuche mich an meiner Dankbarkeit dafür festzuhalten, dass es mit dem IV-Antrag überhaupt geklappt hat. Es gibt so viele Menschen da draussen, die klar Anspruch auf eine Rente haben und von der IV trotzdem abgewiesen werden. Es ist ein grosses Glück, wenn man es schafft, von der IV die Leistungen zugesprochen zu bekommen, die einem rechtlich zustehen.


    Ausserdem:

    • habe ich vor einigen Tagen eine Einsprach an die Ausgleichskasse geschickt. Obwohl nun klar scheint, dass auch die ärztlich bescheinigte Tatsache, dass ich während der betreffenden Zeit arbeitsunfähig war, nichts daran ändert, dass ein hypotethisches Einkommen berechnet wird, so habe ich es dann doch zumindest versucht.
    • habe ich gestern beim Sozialdienst verlangt, dass sie mir eine beschwerdefähige Verfügung zukommen lassen. Ich rechne nun nicht mehr damit, dass ich mit einer darauffolgenden Einsprache beim Statthalteramt Erfolg haben werde. Aber immerhin muss der Sozialdienst so noch einige ihrer seltsamen Entscheidungen schriftlich rechtfertigen (wie die Kosten des Beschäftigungsprogramms die mir in Rechnung gestellt werden oder die Tatsache, dass in den Monaten in denen ich gearbeitet habe kein Einkommens-Freibetrag oder Integrationszulagen nach SKOS berücksichtigt wurde).

    Es bleibt aussichtslos, aber spannend.


    Ich habe praktisch alle nützlichen Infos rund um IV, EL, SKOS in Foren wie diesem gefunden. Daher werde ich, sobald ich Antworten auf meine Einsprachen erhalte hier auch noch berichten, was rausgekommen ist.


    Aber Achtung: Ich warte auf Antworten von Sozialdienst und Ausgleichskasse: Das kann Monate dauern!


    Grüsse & nochmal vielen Dank!


    Pata

    Hallo miteinander

    Ich wurde seit 2015 vom Sozialdienst finanziell unterstützt.

    Im Dezember 2018 wurde rückwirkend auf November 2016 eine halbe IV-Rente gesprochen. Der Anspruchsbeginn ist also November 2017.

    Die IV-Rente wurde vollumfänglich an den Sozialdienst ausbezahlt, was seine Richtigkeit hat.

    Das Problem sind die Ergänzungsleistungen, bei welchen ebenfalls ein Anspruch rückwirkend ab November 2017 besteht. Die Ausgleichskasse hat in ihrer Verfügung 4 zeitliche Perioden festgehalten.

    Für die ersten drei Perioden ist die EL niedriger als der Vorschuss des Sozialdienstes. Ein hypothetisches Einkommen wurde berechnet. Eine Einsprach dagegen ist bei der Ausgleichskasse in Bearbeitung.

    Für die letzte Periode von März 2019 bis August 2019 sind die verfügten EL jedoch deutlich höher als die bevorschussten Sozialleistungen.

    Meinem Wissenstand nach, muss die Rückerstattung an den Sozialdienst zeitidentisch erfolgen und es ist nicht rechtens, dass nun mit dem Überschuss aus der letzten Periode ein Defizit aus einer früheren Periode gedeckt wird.

    Der Sozialdienst hat auch meinen Klientinnenkontoauszug nicht aufgeschlüsselt, sondern einfach die Differenz zwischen Einnahen (IV-Rente) und Auslagen (Grundbedarf, Mietzins aber auch Krankenkassen Franchisen und Selbstbehalte, Kosten für ein Beschäftigungsprogramm, Zahnarztrechnungen ...) für die gesamte Anspruchsperiode bei der Ausgleichskasse in Rechnung gestellt.

    Ich habe beim Sozialdienst eine Beschwerde eingereicht und heute eine Antwort erhalten in dem der Sozialdienst behauptet:

    1. gem. BGE 121 V 17 S.20 Nachzahlungen seien Ersatzeinkommen, welches die versicherte Person noch nicht erhalten hat.
    2. die Nachzahlung sei in Art. 22 Abs. ELV un den SKOS-Richtlinien definiert.
    3. Hinweis betr. die Zeitidentität auf das Bundesgerichtsurteil BGE 121 V 17
    4. Es werde die ganze Dauer in Betracht gezogen, die Zeitidentität sei nur relevant, damit keine Fürsorgeleistungen für einen Zeitraum für den gar keine EL ausgerichtet werde, verrechnet werden könne.


    Kurzum der Sozialdienst geht von einer einzigen Zeitperiode aus und hält fest, dass sie weiterhin alle Nachzahlungen erhält bis kein Negativsaldo mehr verbleibt, wobei auch ungedeckte Verluste aus vorherigen Jahren berücksichtigt werden.

    Desweiteren: Die Rückerstattung der Krankheitskosten EL für die EL-anspruchsberechtigte Zeit gehen aufgrund der weiterhin bestehenden Mehrausgaben Sozialhilfe für die entsprechende Zeitspanne ebenfalls ans Amt.


    Das Schreiben vom Sozialdienst enthält keine Rechtsmittelbelehrung und daher kann ich auch nicht Einsprache einreichen.

    Ich bin kurz vorm Verzweifeln. Ich bin zwar nicht doof, aber eben auch keine Anwältin. Leider scheint es auch nirgends Unterstützung zu geben. Ich war bei der Pro Infirmis, allerdings nicht bei einer Fachperson für Sozialversicherungs-Recht. Mein Berater scheint auch nicht wirklich zu beabsichtigen, mich an eine entsprechende Person zu verweisen.

    Die Procap bietet solche rechtliche Unterstützung nur gegen Bezahlung für Nicht-Mitglieder.

    Eine Rechtsschutzversicherung oder ähnliches habe ich nicht.

    Ich wäre daher sehr sehr dankbar für jede Antwort die irgendwie weiter hilft!

    Die drängensten Fragen:
    1. Hat die Antwort vom Sozialdienst tatsächlich eine rechtliche Grundlage? Meiner Meinung nach ist der Begriff "Zeitidentität" recht deutlich, erst recht, wenn in der EL-Verfügung die Zeiträume für die Leistungen ausbezahlt werden, klar definiert sind.

    2. Kann der Sozialdienst verweigern, mir neben dem Auszug aus dem Klientenkontoauszug eine Aufstellung der Leistungen die sie zurückfordern zu geben? Grundbedarf und Mietzins sind klar. Aber die stellen mir tatsächlich die horrenden Kosten für eine Beschäftigungsmassnahme in Rechnung, in die sie mich geschickt haben. Ich habe während ca. 10 Monaten ohne Gehalt in einer Sozialfirma gearbeitet und soll nun noch über 1000.- CHF pro Monat zahlen dafür das ich gratis gearbeitet habe? Das kann nicht korrekt sein.

    Dieser Punkt ist wichtig, weil ja noch ein Einsprache bei der Ausgleichskasse gegen die EL-Verfügung läuft. Der Sozialdienst hatte den Antrag gestellt und hat die Arztzeugnisse nicht beigelegt. Ich war während der ganzen Zeit in der ein hyp. Einkommen eingerechnet wurde, 100% arbeitsunfähig. Ich gehe also davon aus, dass dies korrigiert wird. Bis dahin möchte ich natürlich die offenen Punkte mit dem Sozamt geklärt haben, damit diesmal klar ist, wieviel Geld ans Sozamt geht.

    3. WO BEKOMMT MAN HILFE? Es kann doch nicht sein, dass man damit so vollkommen allein gelassen wird.

    Herzlichen Dank im Voraus!
    Pata