Beiträge von Anna02

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    Sozialversicherungsberater


    Lieber Sozialversicherungsberater. Ich wollte mich nochmals für die Hilfe während des Endspurtes Bedanken!


    Mich würde auch interessieren ob man für Ihre und auch die Arbeiten speich Mühen der anderen, hier Spenden kann? So dass es auch wircklich direkt in Ihre Entlöhnung einfliesst und nicht irgendwo in den Cheff Etagen hängenbleibt.


    Es gibt schon genug Privatinseln.


    Da es eine weile her ist und zur Erleichterung des Beantwortens der Fragen.


    Ich bin als Untermieter Wohnhaft im Kanton St. Gallen 2013-2020 nur mit Umzug innerhalb des Kantones.


    Erwachsen.


    Weder Verheiratet noch Eingetragenes Konkubinat.


    Leide mehrfach Dokumentierbar (seit mindestens 2007 trotzdem erst IV Entscheid vor 2 Monaten 12.2019 rückwirkend auf Januar 2015 mit Offizieleer Anmeldung 2014) unter Depressionen, Sozialphobien und nicht zu guter letzt der unsägliche Paranoide Persönlichkeitsstörung der den Kontakt mit mir und das bisschen nötige Symphatie aufnahme unmöglich macht.


    Die Erkrankung macht auch einen Haupteil der folgenden Fragen aus, nichtsdestotrotz sind viele Fragen begründet und aus schlechten Erfahrungen mit den Kontakt mit den Behörden berechtigt.


    Es sind aber neue Fragen aufgetaucht:


    Ich habe sie der besseren Überblicksgewinnung mit Zahlen Versehen da es doch mehe geworden ist... Entschuldigen Sie!


    Ich habe im Dezember die Verfügung der IV bekommem sowie das Geld der IV und EL. Bei der IV mit Sicherheit auch den Verzugzinns.


    1.


    Bei der EL habe ich keine Ahnung, habe nichts bekommen ausser das Geld. Sollte da nicht auch sowas wie eine EL Vefügung kommen? Auch als Bestätigung des erhaltes von EL für Serafe?


    2.


    Desweiteren scheint mir die Ausgezahlte Monatliche Summe zu klein zu sein, Lebenskosten + Miete ohne Krankenkasse fehlen etwa 300Fr. Wie gesagt ich habe kein Schreiben der EL bekommen mit einer Auflistung wie viel ich jetzt bekommen soll, um dies auf die Richtigkeit zu Prüfen. Wie soll ich darauf reagieren? Rückzahlung ohne Angaben sind am 23.12.2019 gekommen also 3-4 Werktage bevor das Neue Jahr begonnen hätte.


    3.


    Und ist es Rechtens die EL Auszahlung wie ich an einem Telefongrsprächt mit der EL vermutlich vorsätzlich noch kurz ein paar Tage vor dem Neuen Jahr Auszubezahlen?


    Damit ich die Auszahlung als Vermögen über dem Grenzvermögen auch schon für 2019 und jetzt nochmals 2020 Deklarieren muss und Abzüge hinnehmen für die Verzugsdauer des IV Prüfverfahrens?Die Zahlung kam ja dan nach 6 Jahren mit einer eile von 8 Tagen vor dem Ende des Ablaufens des neuen Jahres an.


    4.


    Wie Läuft das werden mir die 1/15 Vermögen über dem Limit Monatlich zu gleichen Teilen verteilt oder einmalig in einem Monat Abgezogen? Bei den 300Fr zu wennig wurde der Betrag schon Abgezogen da ich einfach mal von einer Monatlichen Abzuges Ausging.


    5. Hilflosenentschädigung


    Die IV und Ergänzungsleistung habe ich ja Rückwirkend bis Januar 2015 bekommen.


    Die Gechichtliche Sachlage mit vielleicht Relevanten Informationen:


    Wie es mir und anderen Anlaufstellen scheint hätte ich auch seit 2014 Hilflosenentschädigung zugute gehabt, die IV hatte damals sogar die KESB als Hilfs und Überprüfungsorgan mit begründung der Sorge einer Verwahrlosungsgefahr eingeschaltet.


    Was auch nicht Falsch war.


    Ich konnte 2014 den Herrn von der KESB der unangemeldet in meine Mietwohnung kam ohne Einwilligung (Legal?) davon Überzeugen das ich mein Überleben rein auf das Organisatorische bezogen alleine Bewältigen könne da ich schon Hilfe in der Wohnung hatte die ich nur Organisieren musste. Es ging der die ganze Zeit nasch erneuter einsicht des Dokument nur um die Organisatorische Frage...


    Danach ist aus damliger sicht die KESB Glücklicherweise (da ich es nicht mochte Fremdbestimmt zu werden wenn nicht absolut und sofortige direkte Gefahr des Sterbens besteht) mit einem Schreiben, der Bevormundung zurückgetretten. Als Grund wurde Angegeben das ich Organisatorisch und mit der Ärztlichen Hilfe das schon schaffen werde.


    5.1.


    Ich bin ja mit einigen heiklen Psychischen Erkrakungen und nicht Offiziel mit Pysischen Erkrankungen Gezeichnet. Jetzt ist die Frage, habe ich mir mit der Schnellen und klaren Abweisung der KESB ins eigene Fleisch geschnitten oder nicht?


    5.2.


    Ich wusste bis vor ein paar Monaten nicht einmal das es sowas wie Hilflosenentschädigung gibt noch bis vor ein paar Wochen ohne die Weisung der Beratungstellen je daran gedacht das ich einen Anspruch darauf haben könnte.


    Es gibt ja so etwa 5 Grundpunkte (Isolation, Haushalt, Hygiene, Bearbeitung von Adminsitrativen Tätigkeiten usw. von denen man von mindestens von 2 Betroffen sein musste um eine leichte Hilfosenentschädigung zurück zu bekommen.


    Mit der Prüfung der KESB wurde durch den Text Bescheinigt das ich Hilfe von einer Drittperson brauche um der Isolation entgegen zu Wirken, sowie Unterstützung und Psycholgische Hilfe von (wurden nur Ärzte in dem zusamenhang erwähnt) in Administrativen Aufgaben brauche.


    Ich hätte auch Hilfe bei der Täglichen Hyghiene gebraucht aber nicht bekommen, wie ich die Texte Verstanden habe, aber nicht zwingend notwendig war um einen Anspruch darauf zu erheben. Beweisen kann ich es durch Erkrankungen die aus diesem Grund entstehen Beweisen.


    Mir noch Unklar zur Beweisen sind Probleme mit der Haushaltsführung und allen damit zusamenhängenden Dingen.


    Auch mich überhaupt dazu zu bringen aufzustehen war oftmals eine Herauaforderung.


    Das einzige was ich nach diesen Listen keine Hilfe gebraucht habe war der Stuhlgang. Wasserlössen im Bad ging auch nicht immer.


    Ich habe aufjedenfall schon mal den Antrag ausgefüllt und Eingereicht und Heute auch noch eine weitere Rückfragen Liste bearbeitet und zurückgesendet.


    5.3.


    Evtl ist das Zivile Verhältnis der Drittpersonen die mich Unterstützt hatten noch wichtig? Laut Pro Infirmis Offiziellen Angaben auf Homepage jedoch nicht bei IV Anspruch, ich erwähne es trotzdem mal vorsorglich um eine bessere Einschätzung Ermöglichen.


    Meiste Hilfe kam von meinem Vermieter (Ich Untermieter), das Verhältnis ist und war nicht durchgehend ambivalent mit nicht durchgehender wennigen Psychischen und Pysischen Abhängigkeit. Es war auch nie eine Eingetragene Partnerschaft wie Konkubinat oder Ehe vorhanden.


    Die Sozialämter versuchten sich bei Neuanmeldung und Umzug immer wieder auf ein ihrer Oberflächlichen Betrachtungsweise nach, auf eon Konkubinatähnliches Verhältnis zu Berufen, aber es wurde immer nach Bewiesener Sachlage von dieser Irsinnigen Idee abgesehen.


    Die anderen kamen aus dem Familienkreis.


    Sind diese Hilfen zulässig? Obwohl ja nach Pro Infirmis die Ausführung der Hilfe nicht Releveant ist bei der IV sondern nur die Tatsache das Hilfe nötig gewesen wäre. Als Spielt das Verhältnis ja keine Rolle.


    5.4.


    Was meinen Sie, rein Oberflächlich von meinen Angaben betrachtet, habe ich eventuell Hilflosigkeitsentschädigung zu gute? Gibt es noch was das ich ich unbedingt noch Beachten muss?


    6.


    Und da dies alles Rückwirkend geschieht für Geld das ich damals gerne den Helfern geben hätte und Heute nicht mehr hätte wäre das Vefahren in Vernünftiger Zeit abgewickelt worden, dürfen die mir ja wieder, bei einer allfälligen Annahme des Gesuches viel Geld als Vermögen über der Limite abziehen.? Finde ich immer noch weder gerecht noch sinnig.


    Jedenfalls war für den Entscheid zum Antrag die Psychische Belastung als Hilfsempfänger den Hilfegebern durch Finanzielle belobigung zz mindern in dem ich den Grossteils des Hypothethischen Geldes den Hilfegebern abtrete.


    6.1.


    Ist dies eine annerkante Ausgabe die ich beim Vermögen Abziehen kann, wenn ich mit Hilfe einer Bank Überweisung mit dem Beweisbaren Überwiesenen Betrages und evtl Unterschriebenes Dokument auf dem die Hilfe Bestätigt wird einreiche?


    7.


    Ich habe für die EL nähmlich schon Dokumente Unterzeichnen lassen und mit Belegten Überweisungen, Rückzahlung der Schulden die in dem Zeiträumen ab 2007 bis zur IV Anmeldung 2014 entstanden sind. In diesen gewissen Zeiträumen war ich nicht bei einem Sozialamt angemeldet oder vom Sozialamt aufgrund der Psychischen Problematik mit Behördengägen und frühen Jahren auch einfach die Leistung entzogen wurde aufgrund des Vorwurfs des Pflichverletzung da ich damals aufgrund der Erkrankungen nicht an die Termine konnte.


    Ich weis durch das ich von der EL nichts Schriftlich bekommen habe, nicht ob diese Rückzahlungen der Schulden bei der Berechnung berücksichtig wurden. Das Angewandtr Verfahren wurde mir mir bei einem Anruf mit der Pro Infirmis von der EL vorgeschlagen.


    Gilt und stimmt die Aussage der Angestellten der EL?


    7.1


    Könnte man das Telefongespräch als Beweis nachziehen, oder muss/darf die SVA keine Anrufe Speichern?


    8.


    Falls für ein weiteres Verfahren wichtig:


    Ich mehrfach dutzend mal von Verschiedenen Ärzten beweisen könnte das ich die alle die Heutigen IV Relevanten Erkrankungen schon seit minimum 2007 und dan fast monatlich durchgehend Dokumentiert bis Heute.


    Bin ich als Kranker Mensch mit den Erkrankungsbild eigentlich ganz alleine Verantwortlich für die Anmeldung zur IV oder hätte nicht schon damals jemand für mich Stelvertrettend eine Anmeldung in Betracht ziehen sollen. Ich meine nur weil ich meistens in den Therapheutisch begleitenden Zeitraum grösstenteils nicht Fähig war irgendwelche Administrativen und Behörden spezifische Pflichten/Aktionen zu erfüllen?


    Daher rühren auch alle meine Schulden, von der keine einzige eine Privat/Konsum Schuld ist sondern nicht eingereichte Steuerdokumente und die daraus Resultierenden 3000% zu hohen Einschätzungen. Einkommen keine bis max Sozialhilfe in den Jahren 2007-2011. Wie sonstige Zwangsabgaben mit denen ich ohne wirckliches Einkommen nicht wircklich Bezahlen hätte können auf eine Überdachung und Lebensmittel zu Verzichten. Zu Erlass gesuchen hatte ich wie gesagt keine Gesundheitliche möglichkeit und auch nicht die Hilfe oder Finanziellen möglichkeiten tur anschaffung der Geräte und Infrastruktue für diese Offizielen nötigen Papiere oder ganz einfach auch keine Ahnung das es gibt. In den letzten Jahren durch die Hilfe der Sozialststionen wurden mit Erlass gesuche nahegelt. Diese wurden wenn von Behörden Unterschrieben immer genehmigt, und wenn ich keine Hilfe hatte,immer abgelehnt.


    Das wars mit den momentan noch Offenen und auch nicht durch Suchmaschinen und als nicht Jurist herauszufindenden Fragen.


    Ich bin allen Helfenden Antwortenden schonmal sehr Dankbar für die daraus entstehenden Mühen und Freue mich auf die Anworten das eine Gewisse ungewissheit abfallen möge.


    Freundlich grüsst


    Anna02

    Sozialversicherungsberater


    Vielen Dank wiedereinmal für die Ausführlichen Antworten. Ich werde ein wennig Zeit bennötigen um das alles durchzugehen.


    Aber ich bin schonmal beruigt,das auch wenn die dringend benötigte Zahlung angekommen ist ich es nochmals mit einem Berater innerhalb 30 Tage anschauen und gegebenenfalls beanstanden kann.


    Mfg Anna

    Sozialversicherungsberater


    Weiter stellt sich die Frage, ob es als Verzicht oder "Rauswerfen" des Geldes gilt, wenn ich von der übrigeblieben EL mehr als 10'000Fr im Jahr verbrauche, weil ich eben Waren von 6 Jahren nachkaufen muss?


    Ist die Frage Verständlich beschrieben?


    Ob ich dann dafür bestraft werde das ich im nachhinein die Waren Anschaffe die ich in den letzen Jahre nicht Anschaffen konnte?

    Sozialversicherungsberater


    Betreff Bundesgerichtsurteil da kann man mal wieder sehen wie weit Richter vom normalen Volk abgekoppelt sind, besonders des Armen Bevölkerungsteils.


    Ja genau die Vefügung zur Rente der IV ist gerade unterwegs. Der EL Antrag wurde schon vor 2 Monaten eingereicht nach Beschwerdefrist zum IV Vorbescheid. Damit das auch nicht wieder ewigs geht...


    Alle beide Sozialämter wollen ALLES direkt mit der IV abrechnen da der Betrag Reicht um alles abzuzahlen.


    Meine Einwände das sie Krankheitskosten mit der EL abrechnen sollen und Integrationszulagen rausstreichen sollen, also nicht von mir zurückgezahlt werden müssen über die Sozialversicherung wollen sie nicht Aktzeptieren oder nur unter dem Verweis das sich das ganze dan wieder Monate ziehen würde...


    Ich habe alle beteiligten auf meine Notlage aufmerksam gemacht, die IV meinte sowieso sie bräuchte keine Unterschrift von mir für die Auszahlung an dritte Fürsorger. Somit habe ich gesagt ich habe weder Jura Studieriert und oder Sozialwesen. Somit muss ich erstmal annehmen das die Parteien die aus dem Fach sind dem Versicherten nicht Schaden wollen.


    Diesen Mailverkehr habe ich mir dan auch immer selbst zugeschickt um es nachweisen zu können.


    Kann ich also im schlimmsten Fall auch im nachhinein noch einwände gegen zuviel bezahlten einlegen?


    Da der IV stellenleiter für Auszahlungen gemeint hatt (Auch per Mail beweisbar) dass ich keine Unterschrift leisten muss.


    Meine Beraterin der ProInfirmis ist leider gerade Krankgeschrieben und bekomme sonst gerade aus diesem grund keine Profesionelle Antwort auf diese Fragen.

    Sozialversicherungsberater Noch eine Wichtige Frage die mich beschäftigt:


    Ich bekomme ja jetzt 5 Jahre Rückwirkend IV und EL. Die Verfügung ist jetzt entlich Unterwegs.


    Jetzt ist es so von der IV bleiben 10000Fr übrig was nicht an die Sozialämter geht. Von der EL Rechne ich auch um die 40000Fr.


    Jetzt Frage ich mich Rechnet die EL bei der Rückwirkenden irgendwann ab der Freigrenze von 37500Fr es als Vermögen an? Obwohl es natürlich das Geld ist was als Lebensunterhalt in den letzten 6 Jahren zu wennig gezahlt wurde und ich jetzt natürlich Kleider, Elekronik und mobilität nachkaufen muss um irgendwie wieder in die Geselschaft integriert werden zu können ohne doof angeschaut zu werden mit meinem kaputten und alten sachen. Also so gesehen ist es ja Geld das ich gebraucht hätte und jetzt auch im nachhinein brauchen werde um aufzuhollen. Ist dies auch in den Gesetzen berücksichtigt?


    Weiter stellt sich die Frage, ob es als Verzicht oder "Rauswerfen" des Geldes gilt, wenn ich von der übrigeblieben EL mehr als 10000Fr im Jahr verbrauche, weil ich eben Waren von 6 Jahren nachkaufen muss?


    Das wäre gut zu wissen und da müsste auch mal wieder an den Gesetzen geschraubt werden, weil alles andere wäre wieder völliger unsinn und ungerecht.


    Mfg Anna

    Sozialversicherungsberater Nein, ich habe eben nur den Vorbescheid bekommen und der ist jetzt schon 5 Monate her. Ich habe 6 Jahre auf den Entscheid gewartet und jetzt muss ich Jahre auf die Verfügung warten?, weil es kein Gesetz gibt das die IV dazu zwingt die Verfügung ausszustellen? Sie warten auf ein Sozialamt bis sie das besondere Formular für drittleistungsauszahlung Einreichen. Das das Sozialamt aber seit Monaten nicht einreicht. Es kann doch nicht sein, das die IV auf das Sozialamt wartet und das Sozialamt drängt dieses Formular einzureichen und währendesen meine Vefügung herauszuzögern. Nach eigenen Angaben fehlt der IV und EL nichts mehr ausser der Antwort des Sozialamtes.

    100% Invaldität mit Anspruch ab 01.2015. Ich frage mich auch schon seit Jahren wie viel fpr mich übrig bleiben wird? Lebensunterhalt war immer 750Fr in den 5 Jahren beim Sozialamt. Bei der Ergänzungsleistung sind es ja um die 1600Fr. Ist es richtig, das ich die Differenz einfach auf ca die 5 Jahre Hochrechnen kann um eine mindestsumme zu errechnen?


    Wohnungskosten sollten ja gleich angerechnet werden, war nie über der Höchstsumme die von der EL angegeben wird.


    Krankenkassenkosten wird nichts übrig bleiben mit Selbstbehalt und Prämie 300Fr komme ich ziemlich genau auf die Krankenkassenpauschale der EL.


    Dann noch das Jahr 2019 von Serafe zurück, oder habe ich was vergessen?


    Danke für die Hilfestellung, es geht nur um eine private ungefähre berechnung, natürlich ohne gewähr. Vor der Anmeldung zur IV habe ich Hilfe von der Famillie bekommen da die anderen Auffangeinrichtungen nicht fangen wollten und daher ich mir gerne schon mal ausrechnen würde, wieviel ich meiner Famillie zurück geben kann

    Zustellung meiner Verfügung wird immer noch Dank einer Gemeinde verzögert

    Ich weis nicht ob die Informationen korrekt sind, aber auf einem Serafe Flyer steht das man nur bis Gründung von Serafe, also 01.2019 das Geld fürd die Radio TV gebühren zurückfordern. Sollten diese Informationen korrekt sein, ein Herzlichen Dank an die Parlamentarier! 4 Jahre werden dan wohl im Sand vergehen.

    Die IV geht, wie ich und meine Betreuenden Ärzte von einer 100% Invalidität aus. Im Vorentscheid steht auch anspruch auf eine volle Rente ab 01.2015. Ich nehme an das meint 100% Invalid über die ganze Dauer seit Anmeldung inkl Wartefrist von einem Jahr das nicht Bezahlt wird...?

    Besten Dank für die Ausführliche Antwort. Damit kann ich was Anfangen.


    Ich habe mich nicht vom Sozialamt Abgmeldet das Sozialamt meinte einfach im September nur: Es gibt dan kein Geld mehr von uns ab Oktober da die Beschwerde Frist der für die Verfügung dan abgelaufen ist und das Sozialamt wohl Annahm ich würde im Oktober entlich nach 6 Jahr seit Anmeldung die erste Zahlung erhalten. Ich habe das Sozialamt schon im Juli darum gebeten die Zahlungen nicht Einzustellen bis die erste Zahlung einer Sozialversicherung kommt. Naja, hatt natürlich nicht geklappt, ich kenne es nur so, war auch schon früher auf der Strasse da ein anderes Sozialamt die Zahlungen eingestellt hatt. Die Erkrankungen waren die selben, die dazu führten, aber damals noch keine Anmeldung bei der IV. Man kann immer meinen die Sozialämter machen das zum ersten mal... Ich konnte jetzt für einige Monate Geld in der Famillie Ausleihen, gerade so viel wie ich von der IV bekommen würde, da die Famillie ja jetzt weiss das Geld kommen wird und ich es zurück Zahlen kann. Wie gesagt ich kenne es nicht anders, und wenn es jetzt nicht ein halbes Jahr geht bis die erste Zahlunh eintrifft, bin ich wohl besser ohne Sozialamt dran, denn auf die ist kein Verlass.


    Zu Ihrer Hilfestellung:


    Ich habe E-Mail Verkehr mit der IV und EL. Macht es Sinn einmal diese Randziffern an die IV und EL weiterzuleiten und auf den Verzugszinns Aufmerksam zu machen damit es eventuel schneller geht?


    Habe ich wircklich richtig Verstanden, dass es ausser dieser Randziffern keine Gesetz gibt die, die maximale Dauer der Bearbeitungszeit eines Vorbescheid bis zur Rentenverfügung regelt?


    Es könnten also wieder Jahre vergehen?

    Vielen Dank. Vieles hatt sich mittlerweile geklärt. Auch mit Hilfe der Pro Infirmis.


    Ich würde noch gern eines Fragen:


    Ich wollte Sie Fragen wie lange die IV nach einem Vorbescheid den Definitiven bescheid und Auszahlung herauszögern dürfen.


    Ich habe jedenfalls in einem Bundesgestz gelesen das der Anspruch einer dritt Auszahlungen nach der Verfügung endet.


    Laut IV, warten Sie noch auf die Antwort vom einem Sozialamt. Die IV und EL wissen aber das ich kein Geld habe zum Leben und der Vorbescheid 4 Monate her ist.


    Auch der Definitive ist ja schon fertig da ein Sozialamt ja schon die Definitive IV Summe sehen konnte. Könnten Sie bitte mal Nachfragen was ich da tuhen kann oder auch auf welchen Gesetzes Artikel ich mich Berufen kann um bei der IV druck zu machen?


    Es sind ja 2 Sozialämter involviert, das eine hatt schon lange Anspruch gestellt und die wissen auch schon den Definiven IV Betrag, deshalb muss die Verfügung ja schon bereit sein. Das andere Sozialamt hatt jetzt seit 4 Monaten Vorbescheid oder 5 Jahren Verfahrenslänge mehr als genug Zeit gehabt.


    Ich möchte noch Sagen das ich keine Ubterstützung mehr vom Sozialamt wünsche, also ein Weg zurück zum Sozialamt um die dauer des Vorbescheides bis zut Verfügung zu überbrücken. Ich bin der meinung auch die IV müsste sich an Fristen halten.


    Können Sie mir dazu was sagen?


    Besten Dank für die Hilfe!
    Mit freundlichen Grüssen

    Anna

    Sozialversicherungsberater . Erstmal vielen Dank für die Ausführliche Hilfe, ich weiss Ihre behmühungen zu schätzen!


    Der 1te Teil ist mir somit klar.


    Bei der Prämienverbilligung geht es mir um die Frage, warum das Sozialamt keine Prämienverbilligung einberuft. Beide Gemeinden haben das nicht getahn. Jetzt wird ja ca 1 Jahr nicht von der Ergänzungsleistung übernommen, hätte ich nicht da für dieses Jahr wo die Ergänzungsleistung nicht zum Tragen kommt, eine Prämienverbilligung für die Zeit in der ich keine Ergänzungsleistung rückwirkend kriege zu gute?


    Wenn doch, wie beantrage ich diese? Online auf der St. Gallen SVA seite wird man einfach nur mit der Automatischen Beantwortung es ist zu späht für die Einreichung eines Prämienverbilligung gesuches abgefertigt. Ich hatte aber sozusagen keine Kontrolle über meine Krankenkasse da ich alles an das Sozialamt abgetretten habe.


    Ich hoffe es ist einigermassen gut erklärt. Ich nehme jeden Rappen mit den icg zugute habe nachdem alle Parteien ausbezahlt sind.


    Zur Serafe:


    Ich habe das defintive schreiben der EL noch nicht bekommen, ich musste jedoch bis anfang 2015 zurück meine Ausgaben angeben und somit waren sich alle Parteien schon einig, das es bis anfangs 2015 zurückbezahlt werden wird. Ich gehe Stark davon aus.


    Ich habe gelernt mich lieber früher zu Informieren, da die Fristen dan doch für mich die nicht mobil ist sehr kurz sind um die Zeit zu haben richtig zu Handeln auch aufgrund meiner Erkrankung.


    Daher erübrigt sich dan Frage 3 auch erstmal, da die nötigen Dokumunte dan ja nachgreicht werden. Danke auffjedenfall für die ausfürliche Hilfe!


    Ich habe alle Dokumente längst eingereicht. Die EL verlangt nur noch die Pensionskassenauszüge, da die aber bei einer Auffangeinrichtung hängen und die eine gestern angegebene Bearbeitungszeit von 2-3 Monaten haben für ein Dokument das ich schon ein Auszug von 2017 eingereicht habe das ich noch auffinden konnte, auf dem klar ersichtlich ist das sich da nichts mehr tut seit Jahren bei der Pensionskasse muss ich trotzdem noch auf diese Auszüge warten...


    Haben Sie dazu einen Tipp wie ich dem ganzen prozedere die langsamkeit rausnehmen kann?


    MFG


    Anna

    Guten Tag liebes Forum.


    Erstmal die wichtigsten Infos zu mir:


    Ich bin Erwachsen und Wohne im Kanton St. Gallen.


    Ich habe mich am 2014 bei der IV Angemeldet und habe nun anspruch auf eine Rente und EL Rückwirkend auf 2015 da ich während dieser Zeit und davor auf das Sozialamt angewiesen war.


    Ich habe dazu mehrere Fragen:


    1.


    Ich bin einmal innerhalb des Kantones in der IV Abklärungsphase umgezogen.


    Muss ich mich um die Steuerangelegenheiten der vorherigen Gemeinde bemühen oder kann ich es auf mich zukommen lassen?


    Von der Steuerbaren IV Rente bleibt nichts übrig wegen der Sozialhilfe Ausgaben Rückerstattung. Ich werde ab nächsten Monat, also Oktober nur noch die IV Rente und die EL kriegen und bin dan endlich vom Sozialamt unabhängig.


    Reicht es da an in der Steuererklärung einfach diese 3 Monate IV Rente anzugeben für dieses Steuerjahr? Da im Endefekt alles ist was ich von der IV Rente sehen werde.


    2. Ich hörte das ich die Prämienverbilligung zurückerstattet bekommen kann. Muss ich dafür irgendwas machen, oder einfach Abwarten? Das Sozialamt verrechnet die volle Krankenkassenprämie ohne Prämienverbilligung.


    3. Die ehemals Billag Gebühren, bekomme ich diese auch Rückwirkend ab EL Anspruch zurückerstattet? Wenn ja, was muss ich da genau tuhen.


    Ich habe mich seit Monaten eingelesen, verlässliche Informationen zu finden im Kantönli Geist ist als nicht Jurist wircklich nicht einfach.


    Und mal nebenbei als Anregung, da darf natürlich jeder seine eigene Meinung dazu haben, mich Intressiert aber nur die Juristische dazu:


    Ist es per definition nicht eine Nötigung wenn man zu einer Unterschrift unter Druck und Existenzbedrohend eine Unterschrift geben muss, bzw bei Abtrettungserklärungen beim Sozialamt? Ohne Unterschrift kein Geld für den Nahrungsmittelkauf...


    Respektive wie kann es sein dass man zu einer Unterschrift gezwungen wird, wenn ja angeblich alles Gesetzlich einwandfrei geregelt ist.


    Dan wäre ja eine Unterschrift unnötig...


    Meine Frage dazu ist auch, ist diese Unterschrift überhaupt so gültig?


    Ich möchte mich erstmals hier Bedanken an die bekannten Antwortengeber und mich für Ihre tollen Leistungen für die Hilfe an Leuten mit begrenzten Juristischen wissen, eine grosse Hilfe im Kantons Gesetzen wirwar ist das. Viele Dank!


    Mfg