Lieber Sozialversicherungsberater. Ich wollte mich nochmals für die Hilfe während des Endspurtes Bedanken!
Mich würde auch interessieren ob man für Ihre und auch die Arbeiten speich Mühen der anderen, hier Spenden kann? So dass es auch wircklich direkt in Ihre Entlöhnung einfliesst und nicht irgendwo in den Cheff Etagen hängenbleibt.
Es gibt schon genug Privatinseln.
Da es eine weile her ist und zur Erleichterung des Beantwortens der Fragen.
Ich bin als Untermieter Wohnhaft im Kanton St. Gallen 2013-2020 nur mit Umzug innerhalb des Kantones.
Erwachsen.
Weder Verheiratet noch Eingetragenes Konkubinat.
Leide mehrfach Dokumentierbar (seit mindestens 2007 trotzdem erst IV Entscheid vor 2 Monaten 12.2019 rückwirkend auf Januar 2015 mit Offizieleer Anmeldung 2014) unter Depressionen, Sozialphobien und nicht zu guter letzt der unsägliche Paranoide Persönlichkeitsstörung der den Kontakt mit mir und das bisschen nötige Symphatie aufnahme unmöglich macht.
Die Erkrankung macht auch einen Haupteil der folgenden Fragen aus, nichtsdestotrotz sind viele Fragen begründet und aus schlechten Erfahrungen mit den Kontakt mit den Behörden berechtigt.
Es sind aber neue Fragen aufgetaucht:
Ich habe sie der besseren Überblicksgewinnung mit Zahlen Versehen da es doch mehe geworden ist... Entschuldigen Sie!
Ich habe im Dezember die Verfügung der IV bekommem sowie das Geld der IV und EL. Bei der IV mit Sicherheit auch den Verzugzinns.
1.
Bei der EL habe ich keine Ahnung, habe nichts bekommen ausser das Geld. Sollte da nicht auch sowas wie eine EL Vefügung kommen? Auch als Bestätigung des erhaltes von EL für Serafe?
2.
Desweiteren scheint mir die Ausgezahlte Monatliche Summe zu klein zu sein, Lebenskosten + Miete ohne Krankenkasse fehlen etwa 300Fr. Wie gesagt ich habe kein Schreiben der EL bekommen mit einer Auflistung wie viel ich jetzt bekommen soll, um dies auf die Richtigkeit zu Prüfen. Wie soll ich darauf reagieren? Rückzahlung ohne Angaben sind am 23.12.2019 gekommen also 3-4 Werktage bevor das Neue Jahr begonnen hätte.
3.
Und ist es Rechtens die EL Auszahlung wie ich an einem Telefongrsprächt mit der EL vermutlich vorsätzlich noch kurz ein paar Tage vor dem Neuen Jahr Auszubezahlen?
Damit ich die Auszahlung als Vermögen über dem Grenzvermögen auch schon für 2019 und jetzt nochmals 2020 Deklarieren muss und Abzüge hinnehmen für die Verzugsdauer des IV Prüfverfahrens?Die Zahlung kam ja dan nach 6 Jahren mit einer eile von 8 Tagen vor dem Ende des Ablaufens des neuen Jahres an.
4.
Wie Läuft das werden mir die 1/15 Vermögen über dem Limit Monatlich zu gleichen Teilen verteilt oder einmalig in einem Monat Abgezogen? Bei den 300Fr zu wennig wurde der Betrag schon Abgezogen da ich einfach mal von einer Monatlichen Abzuges Ausging.
5. Hilflosenentschädigung
Die IV und Ergänzungsleistung habe ich ja Rückwirkend bis Januar 2015 bekommen.
Die Gechichtliche Sachlage mit vielleicht Relevanten Informationen:
Wie es mir und anderen Anlaufstellen scheint hätte ich auch seit 2014 Hilflosenentschädigung zugute gehabt, die IV hatte damals sogar die KESB als Hilfs und Überprüfungsorgan mit begründung der Sorge einer Verwahrlosungsgefahr eingeschaltet.
Was auch nicht Falsch war.
Ich konnte 2014 den Herrn von der KESB der unangemeldet in meine Mietwohnung kam ohne Einwilligung (Legal?) davon Überzeugen das ich mein Überleben rein auf das Organisatorische bezogen alleine Bewältigen könne da ich schon Hilfe in der Wohnung hatte die ich nur Organisieren musste. Es ging der die ganze Zeit nasch erneuter einsicht des Dokument nur um die Organisatorische Frage...
Danach ist aus damliger sicht die KESB Glücklicherweise (da ich es nicht mochte Fremdbestimmt zu werden wenn nicht absolut und sofortige direkte Gefahr des Sterbens besteht) mit einem Schreiben, der Bevormundung zurückgetretten. Als Grund wurde Angegeben das ich Organisatorisch und mit der Ärztlichen Hilfe das schon schaffen werde.
5.1.
Ich bin ja mit einigen heiklen Psychischen Erkrakungen und nicht Offiziel mit Pysischen Erkrankungen Gezeichnet. Jetzt ist die Frage, habe ich mir mit der Schnellen und klaren Abweisung der KESB ins eigene Fleisch geschnitten oder nicht?
5.2.
Ich wusste bis vor ein paar Monaten nicht einmal das es sowas wie Hilflosenentschädigung gibt noch bis vor ein paar Wochen ohne die Weisung der Beratungstellen je daran gedacht das ich einen Anspruch darauf haben könnte.
Es gibt ja so etwa 5 Grundpunkte (Isolation, Haushalt, Hygiene, Bearbeitung von Adminsitrativen Tätigkeiten usw. von denen man von mindestens von 2 Betroffen sein musste um eine leichte Hilfosenentschädigung zurück zu bekommen.
Mit der Prüfung der KESB wurde durch den Text Bescheinigt das ich Hilfe von einer Drittperson brauche um der Isolation entgegen zu Wirken, sowie Unterstützung und Psycholgische Hilfe von (wurden nur Ärzte in dem zusamenhang erwähnt) in Administrativen Aufgaben brauche.
Ich hätte auch Hilfe bei der Täglichen Hyghiene gebraucht aber nicht bekommen, wie ich die Texte Verstanden habe, aber nicht zwingend notwendig war um einen Anspruch darauf zu erheben. Beweisen kann ich es durch Erkrankungen die aus diesem Grund entstehen Beweisen.
Mir noch Unklar zur Beweisen sind Probleme mit der Haushaltsführung und allen damit zusamenhängenden Dingen.
Auch mich überhaupt dazu zu bringen aufzustehen war oftmals eine Herauaforderung.
Das einzige was ich nach diesen Listen keine Hilfe gebraucht habe war der Stuhlgang. Wasserlössen im Bad ging auch nicht immer.
Ich habe aufjedenfall schon mal den Antrag ausgefüllt und Eingereicht und Heute auch noch eine weitere Rückfragen Liste bearbeitet und zurückgesendet.
5.3.
Evtl ist das Zivile Verhältnis der Drittpersonen die mich Unterstützt hatten noch wichtig? Laut Pro Infirmis Offiziellen Angaben auf Homepage jedoch nicht bei IV Anspruch, ich erwähne es trotzdem mal vorsorglich um eine bessere Einschätzung Ermöglichen.
Meiste Hilfe kam von meinem Vermieter (Ich Untermieter), das Verhältnis ist und war nicht durchgehend ambivalent mit nicht durchgehender wennigen Psychischen und Pysischen Abhängigkeit. Es war auch nie eine Eingetragene Partnerschaft wie Konkubinat oder Ehe vorhanden.
Die Sozialämter versuchten sich bei Neuanmeldung und Umzug immer wieder auf ein ihrer Oberflächlichen Betrachtungsweise nach, auf eon Konkubinatähnliches Verhältnis zu Berufen, aber es wurde immer nach Bewiesener Sachlage von dieser Irsinnigen Idee abgesehen.
Die anderen kamen aus dem Familienkreis.
Sind diese Hilfen zulässig? Obwohl ja nach Pro Infirmis die Ausführung der Hilfe nicht Releveant ist bei der IV sondern nur die Tatsache das Hilfe nötig gewesen wäre. Als Spielt das Verhältnis ja keine Rolle.
5.4.
Was meinen Sie, rein Oberflächlich von meinen Angaben betrachtet, habe ich eventuell Hilflosigkeitsentschädigung zu gute? Gibt es noch was das ich ich unbedingt noch Beachten muss?
6.
Und da dies alles Rückwirkend geschieht für Geld das ich damals gerne den Helfern geben hätte und Heute nicht mehr hätte wäre das Vefahren in Vernünftiger Zeit abgewickelt worden, dürfen die mir ja wieder, bei einer allfälligen Annahme des Gesuches viel Geld als Vermögen über der Limite abziehen.? Finde ich immer noch weder gerecht noch sinnig.
Jedenfalls war für den Entscheid zum Antrag die Psychische Belastung als Hilfsempfänger den Hilfegebern durch Finanzielle belobigung zz mindern in dem ich den Grossteils des Hypothethischen Geldes den Hilfegebern abtrete.
6.1.
Ist dies eine annerkante Ausgabe die ich beim Vermögen Abziehen kann, wenn ich mit Hilfe einer Bank Überweisung mit dem Beweisbaren Überwiesenen Betrages und evtl Unterschriebenes Dokument auf dem die Hilfe Bestätigt wird einreiche?
7.
Ich habe für die EL nähmlich schon Dokumente Unterzeichnen lassen und mit Belegten Überweisungen, Rückzahlung der Schulden die in dem Zeiträumen ab 2007 bis zur IV Anmeldung 2014 entstanden sind. In diesen gewissen Zeiträumen war ich nicht bei einem Sozialamt angemeldet oder vom Sozialamt aufgrund der Psychischen Problematik mit Behördengägen und frühen Jahren auch einfach die Leistung entzogen wurde aufgrund des Vorwurfs des Pflichverletzung da ich damals aufgrund der Erkrankungen nicht an die Termine konnte.
Ich weis durch das ich von der EL nichts Schriftlich bekommen habe, nicht ob diese Rückzahlungen der Schulden bei der Berechnung berücksichtig wurden. Das Angewandtr Verfahren wurde mir mir bei einem Anruf mit der Pro Infirmis von der EL vorgeschlagen.
Gilt und stimmt die Aussage der Angestellten der EL?
7.1
Könnte man das Telefongespräch als Beweis nachziehen, oder muss/darf die SVA keine Anrufe Speichern?
8.
Falls für ein weiteres Verfahren wichtig:
Ich mehrfach dutzend mal von Verschiedenen Ärzten beweisen könnte das ich die alle die Heutigen IV Relevanten Erkrankungen schon seit minimum 2007 und dan fast monatlich durchgehend Dokumentiert bis Heute.
Bin ich als Kranker Mensch mit den Erkrankungsbild eigentlich ganz alleine Verantwortlich für die Anmeldung zur IV oder hätte nicht schon damals jemand für mich Stelvertrettend eine Anmeldung in Betracht ziehen sollen. Ich meine nur weil ich meistens in den Therapheutisch begleitenden Zeitraum grösstenteils nicht Fähig war irgendwelche Administrativen und Behörden spezifische Pflichten/Aktionen zu erfüllen?
Daher rühren auch alle meine Schulden, von der keine einzige eine Privat/Konsum Schuld ist sondern nicht eingereichte Steuerdokumente und die daraus Resultierenden 3000% zu hohen Einschätzungen. Einkommen keine bis max Sozialhilfe in den Jahren 2007-2011. Wie sonstige Zwangsabgaben mit denen ich ohne wirckliches Einkommen nicht wircklich Bezahlen hätte können auf eine Überdachung und Lebensmittel zu Verzichten. Zu Erlass gesuchen hatte ich wie gesagt keine Gesundheitliche möglichkeit und auch nicht die Hilfe oder Finanziellen möglichkeiten tur anschaffung der Geräte und Infrastruktue für diese Offizielen nötigen Papiere oder ganz einfach auch keine Ahnung das es gibt. In den letzten Jahren durch die Hilfe der Sozialststionen wurden mit Erlass gesuche nahegelt. Diese wurden wenn von Behörden Unterschrieben immer genehmigt, und wenn ich keine Hilfe hatte,immer abgelehnt.
Das wars mit den momentan noch Offenen und auch nicht durch Suchmaschinen und als nicht Jurist herauszufindenden Fragen.
Ich bin allen Helfenden Antwortenden schonmal sehr Dankbar für die daraus entstehenden Mühen und Freue mich auf die Anworten das eine Gewisse ungewissheit abfallen möge.
Freundlich grüsst
Anna02