Beiträge von Fragerin

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    Inzwischen hatte ich Kontakt mit einer Rechtsberatung. Anscheinend ist alles i.O. und entspricht der gängigen Praxis. Die Empfehlung lautete lediglich, in einem Schreiben darauf hinzuweisen, dass sich das Einkommen ev in den nächsten Monaten wieder reduzieren kann. Falls die Belastung sich als zu gross erweist und es erneut Änderungen in Bezug auf das Arbeitspensum oder den Aufgabenbereich gibt...

    Guten Tag zusammen


    Letzten November wurde mir endlich eine halbe IV-Rente zugesprochen. Damals war ich seit einem halben Jahr wieder zu 40% berufstätig, vorher aufgrund des Krankheitszustandes Arbeitsverlust und Arbeitslosigkeit (mind. 50% krankgeschrieben).


    Nun konnte ich ab 01.01.2020 den befristeten Vertrag in einen unbefristeten umwandeln, das Aufgabenfeld erweitern und auf ein 50%-Pensum aufstocken. Das hat zu einer Lohnzunahme geführt und all das freut mich ja sehr und ich bin auch mächtig stolz drauf. Dann der Schock: bereits Mitte Februar, nachdem ich ordentlich den neuen Arbeitsvertrag eingeschickt hatte, ist mir eine Reduktion der IV-Rente ins Haus geflattert. Neu soll ich nur noch eine Viertelsrente bekommen, weil mein IV-Grad 48% betrage wegen den zusätzlichen Einkünften.


    Ob diese finanzielle Einbusse ev. von der EL aufgefangen würde, ist nicht mein Thema hier (habe eh noch keine Antwort auf das EL-Gesuch bekommen).



    Meine grosse Frage ist: darf die IV das? Sofort den IV-Grad anpassen, auch wenn der Unterschied bei den Einkünften nicht erheblich ist?


    Und muss die IV dann nicht zuwarten, ob ich überhaupt klarkomme mit den 50%? Das ist nämlich noch nicht sicher, im Moment bin ich ziemlich am Anschlag mit diesem halben Tag mehr. Es ist also noch keine dauerhafte Erhöhung des Einkommens, weil unklar ist, ob ich das überhaupt schaffe.


    Sollte ich da Einsprache einlegen, und wenn ja, mit welcher Begründung kann ich das?


    Einkommen ohne gesundheitliche Einschränkung: 62'732.00 CHF


    Einkommen mit gesundheitlicher Einschränkung: 32'500 CHF (vorher mit 40%: 23'400 CHF)


    Erwerbseinbusse: 30'232.00 CHF ((alles pro Jahr))


    Vielen Dank für hilfreiche Tipps.



    Freundliche Grüsse und einen schönen Abend wünsche ich noch