Beiträge von jualin

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    @C-O-R-A


    Aber du stellst doch diese Fragen nicht einfach so ohne Grund. Warum interessieren dich diese Fragen? Und wenn ich sie dir beantworten würde, was schliesst du dann daraus?


    Also die ersten beiden Fragen kann ich dir ja mal beantworten:


    Ich habe vor der WG in einem kleinen Hotelzimmer gewohnt, was vom Sozialamt finanziert wurde.


    Und bevor ich Sozialhilfe bezogen habe, lebte ich von den Eltern.

    @C-O-R-A


    ,,Wie hast du gewohnt, bevor du in die WG gezogen bist?


    Wovon hast du gelebt, bevor du Sozialhilfe bezogen hast?


    Wie warst du unfall- und krankenversichert als du noch keine fremde Hilfe brauchtest?''


    Kannst du mir bitte mal erklären, wie du auf diese Fragen kommst und wozu diese wichtig sind? Ich sehe den Zusammenhang nicht.


    Ein fester Termin wurde nicht abgemacht; die Kesb hat gesagt, dass sie sich Mitte Januar bei mir melden wird.

    @C-O-R-A


    Hä? Du hast mich doch gefragt, wie ich unfall- und krankenversichert bin. Ich verstehe nur nicht, wie du jetzt auf Unfall- und Krankenversicherung kommst... Und wie mir eine Antwort auf diese Frage in meiner Situation weiterhilft.

    @marikowari


    ,,Bist du dir sicher, dass du das ohne Beihilfe erreichen kannst?


    Wenn ja..... dann gut.


    Aber weshalb fragst du uns denn andauernd?''


    Ich will momentan nur wissen, ob ich mit dieser Beschwerde nur meine Zeit verschwende oder ob ich eine realistische Chance habe, dass die drohende Beistandschaft vom Gericht verhindert wird.

    @marikowari


    Weil ich nicht der Meinung bin, dass ich auf Hilfe der KESB angewiesen bin und fähig bin, mein Leben selbstbestimmt zu leben ohne dass mich irgendeiner kontrolliert und in meinen Finanzen rumpfuscht. Dass ihr mir ständig sagt, ich solle die Hilfe der KESB annehmen, ist daher keine Lösung für mich. Und wenn ihr meine Fragen betreffend Beschwerde nicht beantworten wollt oder könnt, macht diese Diskussion ehrlich gesagt auch keinen Sinn mehr.

    @C-O-R-A, @Sozialversicherungsberater, @marikowari


    ,,DerRechtsstaat "1.0" muss sich wegen von der Natur bedingten Unzulänglichkeiten des Menschen strickte an Subsidiarität und Gewaltenteilung halten.


    Die Folgen sind, dass sein Qualitätsmanagementsystem nicht vorbeugend wirkt und Fehler nur im Nachhinein korrigiert. Für das Ganze nimmt er sich auch ganz viel Zeit – auch von deiner!''


    Ich verstehe nicht ganz... Was genau bedeutet das jetzt für mich? Dass meine Chancen betreffend Beschwerde gut oder schlecht stehen?


    ,,Wie ging das vor sich? Gab es keine Kündigungsfrist? Wann hast du aufgehört, zu arbeiten?


    Hat irgendjemand irgendetwas am Vorgehen beanstandet?''


    Ich bin einfach nicht mehr hingegangen, nachdem ich die WG verlassen habe. Eine Frist gab es nicht, da ich keinen Arbeitsvertrag dort hatte. Und soweit ich weiss, wurde auch nichts beanstandet.

    @marikowari


    ,,Chance vor Gericht? Du meinst wegen den Mietvertrag mit der WG?''


    Nein, ich meine wegen meinem Vorhaben, eine Beschwerde gegen den Entscheid der KESB zu machen, falls es zum Entscheid einer Beistandschaft kommen sollte.


    Wie gesagt, habe ich aber diesbezüglich noch Bedenken, da der Sozialberater bzw. dessen Vertreter mich auch ein wenig kennt und gesagt hat, dass ich mit einer Beschwerde keine Chance beim Gericht haben werde. Da ihr mich aber inzwischen auch etwas kennt, wollte ich halt fragen, was ihr denn dazu denkt.


    Ich glaube @Sozialversicherungsberater hat in einem früheren Beitrag erwähnt, dass man mir eigentlich keinen Beistand anhängen kann, wenn das Gericht mich für zurechnungsfähig hält. Reicht es dem Gericht denn schon, wenn man einfach als zurechnungsfähig gilt, um eine Beistandschaft zu verhindern, oder spielt die momentane Lebenssituation auch eine Rolle?

    @C-O-R-A, @marikowari, @Sozialversicherungsberater


    Ich habe zwar am Anfang erwähnt, dass ich eine Tagesstruktur hatte, nicht aber, dass ich auch eine Arbeit hatte. Dies weil es nicht wirklich ein bezahlter Arbeitsplatz war, sondern eher eine Art Arbeitsintegration oder Arbeitstherapie. Damals habe ich 50% extern in einem geschützten Arbeitsplatz mit wenig Leuten und noch 10% intern in der Werkstatt gearbeitet.


    Und ja die Arbeit musste ich beim Austritt aufgeben, da es ein Arbeitsplatz ist, welcher von der WG angeboten wird. Es war aber vorher schon geplant, dass ich zukünftig woanders arbeite.


    Jedenfalls habe ich momentan keine Arbeit, plane aber, nachdem das mit der Kundigung abgeschlossen und ich eine eigene Wohnung gefunden habe, selber einen geschützten IV-Arbeitsplatz zu suchen und wieder 50% zu arbeiten.


    Was denkst du also? Hätte ich eine Chance vor Gericht?

    @marikowari, @C-O-R-A, @Sozialversicherungsberater


    Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich wollte einfach mal etwas Auszeit nehmen und den Stress vergessen. Die letzten paar Tage waren schön... ohne Stress...


    Ich hatte erst heute den Termin, da er von Mittwoch auf den Donnerstag verschoben wurde.


    Ich hatte ein längeres Gespräch mit den Leuten von der KESB. Der ''zukünftige'' Beistand war auch anwesend.


    Nachdem ich meine momentane Situation und Gedanken geschildert habe, hat man mir erklärt, dass es gut wäre, wenn ich einen Beistand hätte, der mich bei Wohnungssuche, Finanzen, Tagesstruktur, Rechnungen zahlen usw. unterstützt. Ich hätte aber dennoch die Möglichkeit frei zu handeln.


    Da ich Betreibungen habe, wurde auch erwähnt, dass die Wohnungssuche wahrscheinlich mit einem Beistand der für mich einsteht, leichter fallen würde.


    Letztendlich wurde ich gefragt, ob ich mir eine Beistandschaft vorstellen könne mit Anmerkung, dass die KESB auch gegen meinen Willen einen Beistand einsetzen könnte, dies aber ungern machen würde. Ich nehme daher an, dass die KESB sich, falls ich nein sagen würde, trotzdem zu einer Beistandschaft entscheiden würde.


    Der ''zukünftige'' Beistand machte im Gespräch zwar einen sympathischen Eindruck, aber ich war mir dennoch unsicher, weshalb ich gefragt habe, ob ich mehr Zeit haben könne um mir das nochmal zu überlegen.


    Die KESB gibt mir nun etwas Zeit, dann werde ich nochmal angerufen. Ich habe mit dem Beistand abgemacht, dass wir vorher noch zusammensitzen, damit ich mir einen besseren Eindruck machen kann.


    So, jetzt hab ich aber noch eine Frage.


    Ihr habt doch inzwischen auch ein Bild von mir und meiner jetzigen Lebenssituation, also kennt ihr mich doch ein bisschen...


    Ich habe zwar immer noch vor, eine Beschwerde gegen den Entscheid der KESB zu machen, bin aber noch etwas am schwanken, da der Sozialarbeiter gesagt hat, dass meine Chancen sehr schlecht stehen würden.


    Doch anhand der Infos, die ihr bis jetzt über mich habt: was denkt ihr, wie meine Chancen stehen, dass ich mit einer Beschwerde Erfolg haben werde?

    @Sozialversicherungsberater @marikowari @C-O-R-A


    Ich habe die Kündigung am 8. November abgeschickt. Die Kündigungsfrist ist 1 Monat. Ich habe in der Kündigung aber ''per sofort'' geschrieben. Muss ich jetzt eine neue Kündigung schreiben oder ist diese Kündigung auch für den 30. Dezember gültig?


    Der WG-Leiter hat damals behauptet, dass die Kündigung vom 8. November ungültig sei und ich eine neue Kündigung schreiben muss, in der ich auf den 30. Dezember kündige. Stimmt das?

    @Sozialversicherungsberater


    @marikowari


    Ich habe die EL noch nicht informiert, da das Sozialamt das verwaltet hat und der Antrag erst vor einigen Monaten (ca. 3-4?) gestellt wurde. Auch habe ich noch nicht nachgefragt. Ich werde das aber sofort der EL melden und auch einen Untermietvertrag machen.


    Vorher aber noch eine Frage. Ich hatte gerade ein kurzes Gespräch mit dem Sozialarbeiter, dabei ging es um die IV-Rente.


    Mir wurde weniger als die gewohnte Summe ausgezahlt, mit der Begründung, dass das Sozialamt noch Berechnungen bezüglich den Zahlungen and die WG und dem IV-Vermögen machen müsste. Er sagte auch, dass das Sozialamt mich Ende Monat (wenn die Kündigung gültig wird) eigentlich abmelden könne, da die Sozialhilfe wegen der IV-Rente zurzeit nicht mehr nötig sei. Ich glaube es war aber eine Empfehlung vom Sozialarbeiter. Danach informiert das Sozialamt die SVA und die IV-Rente soll normal wieder auf mein Konto gehen.


    Der Sozialarbeiter denkt aber immer noch, dass ich jetzt schon einen Beistand habe, was jedoch nicht der Fall ist und das habe ich ihm auch gesagt. Trotzdem habe ich Angst, dass er vielleicht der SVA mitteilt, dass die die IV-Rente dann an die KESB gehen soll. Was denken Sie darüber?


    Er sagte mir auch, dass ich mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid der KESB keine Chance haben werde, was ich allerdings nicht ganz nachvollziehen kann.


    Bitte sagt mir nochmal... bei wem muss ich einen Vorsorgeauftrag machen? (Ich kann den Beitrag nicht mehr finden).


    Der Termin bei der KESB zur Anhörung ist nächste Woche am Mittwoch. Würde es zeitlich noch reichen, wenn ich den Vorsorgeauftrag am Montag mache? Ich bin heute leider mit der Mutter in Zürich unterwegs.


    Und wäre es eine gute Idee die Mutter als Beauftragte zu wählen? Ich bin mir nicht sicher, ob sie die nötige Fachkompetenz hat, zumal sie auch nicht gerade sehr gut Deutsch spricht. Aber momentan vertraue ich ihr am meisten bei der Sache.

    @marikowari


    2 Fragen:


    Kann ich auch noch einen Vorsorgeauftrag machen, nachdem ich eine Beschwerde gegen den Entscheid der KESB gemacht habe und das Gericht einer Beistandschaft zustimmen würde?


    Und darf die KESB mir während des Gerichtsverfahren trotzdem einen Beistand anhängen oder muss sie damit warten, bis das Gericht einen Entscheid gefällt hat?

    @marikowari


    Das darf doch nicht wahr sein. Ich will wirklich keinen Beistand. Ich will mein Leben frei und selbstbestimmt leben können ohne dass mir jemand ständig im Nacken sitzt und in meinen Finanzen rumpfuscht. Wie überzeuge ich die Leute von der KESB davon, dass eine Beistandschaft nicht notwendig ist?


    Und wie kann ich allenfalls gegen einen Entscheid der KESB zur Beistandschaft vorgehen? Ich glaube nicht, dass die KESB meine Mutter als geeigneten Beistand ansehen würde, aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt, einer Beistandschaft zu entgehen, werde ich sofort einen Vorsorgeauftrag machen.


    Ich werde morgen zur Mosaik gehen.


    Etwas anderes: wieso kann ich hier keine Kommentare zu den Beiträgen lesen oder selbst Kommentare hinzufügen?

    @marikowari


    @Sozialversicherungsberater


    Ich war jetzt beim Sozialamt und habe kurz mit dem Sozialarbeiter gesprochen.


    Betreffend Kündigungsfrist meint der Sozialarbeiter, dass er keine Kopie des Vertrags oder einen Beweis, dass ich etwas unterschrieben habe benötige, da die Kündigungsfrist im Betriebskonzept der Webseite der Wohngruppe angegeben ist.


    Laut seiner Aussage ist die Kündigung erst ab dem 30. Dezember gültig, da ich am 8. November gekündigt habe. Ich habe den Sozialarbeiter aber dennoch darauf aufmerksam gemacht, dass ich beim Eintritt in die WG nichts unterschrieben habe und verlangt, dass alle Zahlungen gestoppt werden. Der Sozialarbeiter meinte dann, dass er keine Zeit habe und das erst mit meinem Beistand absprechen müsste - er hat behauptet ich hätte jetzt schon einen Beistand und dass die Unterlagen von der KESB schon bei ihm angekommen sind, was sich nach einem Anruf bei der KESB Liestal als unwahr herausstellte. Die Zahlung an die WG für den November wurde schon gemacht.


    Betreffend IV-Rente meinte der Sozialarbeiter, dass er sofort bei der SVA anrufen werde, damit die Zahlungen der IV in Zukunft wieder an mein Konto gehen.


    Ich habe jetzt für nächste Woche zwei Termine für eine Anhörung bei der KESB abgemacht, danach soll entschieden werden, ob ein Beistand nötig ist oder nicht. Laut Sachbearbeiter ist die KESB aber wohl soweit mit dem WG-Leiter einverstanden, dass eine Beistandschaft nötig ist.

    @marikowari


    Der Sozialarbeiter arbeitet heute wieder. Ich werde jetzt hingehen um nachzufragen (anrufen bringt ja nichts, weil er nie abnimmt).


    @Sozialversicherungsberater


    ,,Wann haben Sie der für die IV bzw. die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörde den Auftrag erteilt, dass diese Post nicht mehr in die Wohngruppe, sondern woanders hin schicken soll?''


    Ich habe bis jetzt nur eine Postumleitung gemacht. Diese habe ich aber erst ein paar Wochen nachdem ich von der WG ausgezogen bin gemacht, von daher kann es sein, das noch ein paar Briefe von mir an die WG gegangen sind.

    @marikowari


    Aber eigentlich könnte mich ein Anwalt doch auch vertreten, oder? Was spricht denn dagegen?


    Ich habe einfach schon sehr viel negatives von der KESB gehört. Auch von Leuten die selbst hingegangen sind und es am Schluss bereut haben. Und wenn dann eine Person die so unbeholfen und planlos ist wie ich dorthin geht, denke ich, dass die sich auch auf der Seite des WG-Leiters schlagen werden und finden, dass es wohl besser wäre, wenn ich in die WG zurück gehe. Es muss ja nicht unbedingt die KESB sein? Kennst du denn ausser der KESB noch eine andere Organisation, die mir hier helfen und vertreten könnte? Oder halt eben Anwalt?