Beiträge von jualin

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

    Kurze Frage: Kann ein Verwandter für mich das Kündigungsschreiben bei der Wohngruppe direkt vorbei bringen und sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen?


    ,,Du hast meines Wissens in deinen Beitraegen bisher nicht beschrieben, ob du so etwas tatsaechlich gefunden hast, oder ob du einfach zurueck zu deiner Mutter ziehen willst. Und dich dort an den Mietkosten beteiligst."


    Ich würde vorerst einige Wochen zur Mutter ziehen, bis ich mit dem Vermieter der Unterkunft abgesprochen habe, wann ich einziehen kann.

    Sozialversicherungsberater


    Bis die Ergänzungsleistungen kommen, dauert es nach Aussage des Sozialamts noch 3-4 Monate. Ich werde aber noch bei der SVA anrufen. Ausserdem muss ich ja ohnehin meine neue Wohnsituation melden.


    Da das ans Sozialamt überwiesene Restvermögen 13178 Franken beträgt, werde ich wohl alles verlieren, wenn ich per 30. November kündige, da ja schon 7000 Franken für den Oktober abgerechnet wurden. Der Sozialberater meint auch, dass der Vermögensfreibetrag erst nach der Kündigung des Aufenthalts der Wohngruppe gewährt wird, was wohl heisst, dass ich die 2200 Franken auch vergessen kann.


    Ich werde beim Sozialamt noch heute eine Kopie der IV-Verfügung verlangen und ihre Frage betreffend des Beginns des Anspruchs auf die Rente schnellstmöglichst beantworten.

    marikowari


    Der gesetzliche Wohnsitz von mir ist in Liestal, daher nehme ich an, dass die KESB im Kreis Liestal zuständig wäre.


    Eigentlich habe ich ja noch nicht vor, aus der Wohngruppe auszutreten, da ich nicht weiss, ob der WG-Leiter mit seiner Aussage, dass die IV ausfallen oder gekürzt würde recht hat. Und um das heraus zu finden muss ich ja die Akten der SVA anfordern, was auch eine Zeit dauert. Bei einer Kürzung würde ich aber trotzdem austreten.


    Mein nächster Schritt wäre gewesen, zur Beratungsstelle zu gehen oder bei der SVA schriftlich die Akten anzufordern, aber da dass alles eine Zeit lang dauert, habe ich Angst, dass wenn ich nicht sofort die Kündigung bei der Wohngruppe einreiche, ich mein restliches IV-Vermögen verliere, da das Sozialamt ja weiterhin die Kosten für den jetzigen Monat vom Vermögen abrechnet.

    Kann ich eigentlich auch direkt bei der SVA anrufen und fragen, ob sie überprüfen können, dass die IV wirklich nur unter den Voraussetzungen zahlt, dass ich in der Wohngruppe betreut werde und in einer Arbeitsintegration bin?

    Sozialversicherungsberater


    Ich war heute beim Sozialamt um über den Austritt der Wohngruppe zu sprechen und habe die Akten vom Sozialamt angefordert. Der Sozialberater meinte, dass, solange ich keine schriftliche Bestätigung vom WG-Leiter habe, dass ich gekündigt habe, er mir weiterhin Geld für den Aufenthalt in der WG vom Vermögen abrechnen wird. Da ich aber wie gesagt, nicht glaube, dass ich einen Vertrag beim Eintritt unterschrienen habe und mir der WG-Leiter auch keine Auskunft darüber geben will, frage ich mich, ob ich überhaupt eine Kündigung schreiben muss bzw. eine Bestätigung brauche und an wenn ich mich nun wenden müsste?


    In einem ihrer Beiträge sagten Sie:


    ,,Sie können dem WG-Leiter sagen, dass Sie keinen Vertrag mit der Wohngruppe unterschrieben haben und Ihn fragen, ob er Ihnen eine Kopie des Vertrags zeigen kann, auf der man sieht wer dort für Sie unterschrieben hat, sodass man überprüfen kann, ob diese Person dazu berechtigt war."


    Dies habe ich getan, jedoch gibt mir der WG-Leiter keinerlei Auskunft über einen "Vertrag" und beharrt ständig darauf, dass er die KESB einleiten wird, wenn ich bis morgen nicht zurück in der WG bin.


    An wen muss ich mich jetzt wenden?


    Zu den Akten sagte der Sozialberater, dass es eine Woche gehen würde, alle Akten vom Sozialamt zu kopieren, da es sehr viele sind.

    Wäre es möglich, dass ich selber Kopien zu den Akten der SVA und dem Sozialamt anfordern und ihnen dann hier die Infos durchgeben könnte? Und wenn ja, was müsste ich alles anfordern?


    Ich hätte wohl schon das Recht, meine Akten im Büro der Wohngruppe einzusehen, aber da dann nur weitere Diskussionen mit dem Leiter aufkommen würden, wäre es mir so lieber. Ausserdem vetraue ich Beratungsstellen nicht so ganz bei dieser Sache.

    Hatte heute nochmals ein Gespräch mit dem WG-Leiter. Dieser meint jetzt, dass wenn ich aus der Wohngruppe austreten und mich vom Sozialamt abmelden würde, die IV aussteigen würde und man mir die Rente streichen würde. Der Grund sei, dass der Zuspruch einer Rente der IV nur deswegen entschieden wurde, weil ich schon vorher in einer Arbeitsintegration war und eine Tagesstruktur hatte, was einem Gutachter der IV auch erzählt wurde. Und wenn ich das jetzt alles aufgebe, würde die IV nicht mehr zahlen und ich müsste die von der IV überwiesene Restsumme wieder an die IV zurück zahlen. Stimmt das?


    Zur Privatunterkunft für 950 in Basel muss ich noch erwähnen, dass dies eigentlich keine Wohnung sondern eher ein Hotelzimmer zum dauerhaften Aufenthalt ist. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob es da auch einen Mietvertrag geben wird. Würde die EL hier die Kosten trotzdem übernehmen?

    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist für die Berechnung eine Klientenkontoabrechnung und die Verfügung der IV notwendig oder? Ich habe auch mal einen Brief von der IV erhalten, in dem Informationen zur Nachzahlung der IV ans Sozialamt standen. Im Brief war glaube ich ein Betrag von ca. 100'000 Franken angegeben.


    Das Problem ist leider, dass ich momentan keinen sofortigen Zugriff auf die Verfügung und diesen Brief habe, weil alle meine Akten noch im Büro der Wohngruppe aufbewahrt sind.

    ,,Wenn der Betrag der während des Zeitraums der Nachzahlung der Rente der IV bezogenen Sozialhilfe höher war als die für diesen Zeitraum nachgezahlten Rente der IV, darf das Sozialamt gestützt auf § 12 SHG nur eine Rückerstattung in der Höhe der für diesen Zeitraum nachgezahlten Rente der IV verlangen.


    Wenn der Betrag der während des Zeitraums der Nachzahlung der Rente der IV bezogenen Sozialhilfe tiefer war als die für diesen Zeitraum nachgezahlten Rente der IV, darf das Sozialamt gestützt auf § 12 SHG nur eine Rückerstattung in der Höhe der für diesen Zeitraum bezahlten Sozialhilfe verlangen.''


    Könnten Sie das etwas verständlicher erklären?


    ,,Da Sie mir auch nicht gesagt haben, welche Ausgaben in welcher Höhe bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe berücksichtigt wurden und welche Einnahmen in welcher Höhe bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe berücksichtigt wurde, kann ich Ihnen nicht sagen, ob Sie wegen dem Vermögen aus der Nachzahlung der Rente der IV noch einen Anspruch auf Sozialhilfe haben oder nicht.''


    Steht das auf der Klientenkontoabrechnung? Wo kann ich das nachsehen?


    ,,Da Sie nicht gesagt haben, ob Sie etwas unterschrieben haben oder was Sie dem Sozialamt gesagt haben oder als Überweisungstext geschrieben haben als Sie das Vermögen aus der Nachzahlung der Renten der IV auf das Bankkonto des Sozialamts überwiesen haben, kann ich Ihnen nicht sagen, ob das Sozialamt das als freiwillige Rückerstattung der Sozialhilfe auslegen kann und das Geld nun durch diese unüberlegte Überweisung von Ihnen verloren ist oder nicht.''


    Ich habe nichts unterschrieben oder gesagt. Ich wurde einfach vom WG-Leiter beauftragt, das Vermögen ans Sozialamt zu überweisen, weil es angeblich ihnen gehöre. Ich glaube, als Überweisungstext habe ich ''IV-Geld'' oder ''IV-Nachzahlung'' angegeben.


    Einen Vermögensfreibetrag vom Sozialamt wurde mir noch nicht gewährt.

    Noch was:


    Der WG-Leiter meinte ausserdem, dass man die Kündigungfrist einen Monat vorher einreichen müsste und er deshalb die Aufenthaltskosten für den November auch berechnen könne, was dann auch von der Restsumme abgezogen wird. Ich habe aber beim Eintritt in die Wohngruppe nie einen Vertrag ausgefüllt und frage mich daher ob der Wohngruppenleiter das wirklich so behaupten kann.


    Bezüglich Wohnung gäbe es in Basel eine Privatunterkunft, die man für 950 Franken pro Monat (muss im Voraus bezahlt werden) mieten könnte. Würde mir das Sozialamt - und später auch die EL - auch die Kosten für so eine Unterkunft bezahlen? Da die Wohnung in Basel-Stadt ist und ich von der Sozialhilfe in Basel-Land unterstützt werde, müsste ich mich doch sicher die Sozialhilfe bzw. die SVA wechseln oder?

    @Sozialversicherungsberater


    Danke für Ihre Antwort.


    Ich habe Ihren Beitrag nun mehrmals durchgelesen, verstehe aber immer noch nicht ganz, ob mir nun die volle Restsumme überwiesen werden muss oder nicht.


    ,,Nicht der Rückerstattungspflicht gemäss § 13 Abs. 1 unterliegen Unterstützungen an junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die diese aufgrund eigenen Rechts erhalten haben.''


    Also bedeutet das, dass man mir die volle Summe des überwiesenen Vermögens rückerstatten muss, da ich ja 23 Jahre alt bin und daher nicht der Rückerstattungspflicht unterliege, richtig? Oder wird dieses Vermögen nicht als Unterstützung angesehen?


    ,,Auch Vermögen, das Sie bereits an das Sozialamt überwiesen haben ist weiterhin Ihr Vermögen, wenn die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Rückerstattung von in der Vergangenheit bezogener Sozialhilfe nicht in der Höhe dieses Vermögens erfüllt sind.''


    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wollen sie damit einfach sagen, dass es weiterhin mein Vermögen ist und ich es jederzeit zurückfordern kann, aber dennoch 7000 Franken verrechnet werden könnten?


    ,,Die unterstützte Person ist verpflichtet, bezogene Unterstützungen in dem Umfang zurückzuerstatten, als ihr nachträglich gesetzliche oder vertragliche Leistungen Dritter für den Unterstützungszeitraum zufliessen.''


    Frage: Da mir das Sozialamt weiterhin die 400 Franken Krankenkassenkosten und evtl. die 300 Franken Mietkosten der Mutter bezahlen würde, bedeutet dass doch, dass ich von den 1500 Franken IV-Rente etwas abgeben müsste, weil das Sozialamt sonst findet, dass ich mehr als genug Geld hätte, oder? Und da sie diese Kosten ja eh von meinem überwiesenen IV-Vermögen abrechnen werden und ich eigentlich in meiner jetzigen Situation mit 1500 Franken leben könnte, frage ich mich, ob es nicht sinnvoller ist, mich vorübergehend beim Sozialamt abzumelden, bis ich das rückerstatte IV-Vermögen aufgebraucht habe und danach wieder eine Neuanmeldung zu machen? Was denken Sie über diese Idee?


    Eine andere Frage:


    Heute Morgen hatte ich ein kurzes Gespräch mit dem Wohngruppenleiter. Dieser meinte, dass er zur KESB gehen und mich bevormundschaften würde. Er hat keine genaue Begründung genannt, aber ich vermute, dass er behaupten wird, ich sei psychisch krank und wäre deshalb nicht fähig richtig zu urteilen. Und dass ich nur aus der Wohngruppe ausgetreten bin, um die Restsumme zurückzufordern, was aber gar nicht so stimmt. Ich bin zwar wirklich psychisch krank, jedoch bin ich sehr wohl in der Lage richtig zu urteilen und Verantwortung für mein eigenes Leben zu nehmen. Ausserdem hat meine Entscheidung, aus der WG auszutreten mehrere Gründe. Aber was würde passieren, wenn der Leiter wirklich zur KESB geht? Muss ich mir deswegen jetzt Sorgen machen?

    @Sozialversicherungsberater


    Danke!


    Zu Ihrer Frage in welchem Kanton ich Sozialhilfe beziehe, habe ich bereits auf Seite 1 (unten) einen Beitrag verfasst.


    Hier der Beitrag:


    Ich beziehe Sozialhilfe im Kanton Basel-Land (Liestal). Meine Mutter ist berufstätig, bezieht aber glaube ich Ergänzungsleistungen (ich werde sie noch fragen).


    Ja, meine Mutter ist damit einverstanden und hat aber nicht genug Zeit, mich zu betreuen. Jedoch denke ich, dass ich keine Betreuung brauche und auch ohne Betreuung alleine wohnen könnte.


    Ich habe noch keine Klientenkontoabrechnung verlangt. Man hat mir gesagt, dass die Nachzahlung (bis September 2019) bereits abgeschlossen ist, danach wurde mir ja der Rest der Summe von der IV auf mein Konto überwiesen. Weil ich aber noch im Oktober in der Wohngruppe gewohnt habe, werden mir von der Restsumme, die ich ans Sozialamt überwiesen habe, 7000 Franken für den Aufenthalt abgerechnet.


    ,,Rückwirkend ab welchem Monat in der Vergangenheit haben Sie einen Anspruch auf eine Rente der IV (wann ist der Beginn des Anspruchs auf eine Rente der IV''


    Wo kann ich das nachsehen?


    Frage: Müsste mir das Sozialamt, bis die Ergänzungsleistung zahlt, die Mietkosten bei der Mutter bezahlen?

    @marikowari


    Ok, danke. Dann werde ich am Montag anrufen. Aber selbst wenn es zu spät wäre, könnte ich mich ja wieder anmelden oder? Oder muss ich mir jetzt wegen diesem Anruf von gestern Sorgen machen?


    Also zusammengefasst: Das Sozialamt muss mir die Krankenkassenkosten und die Mietkosten der Mutter bezahlen bis ich Ergänzungsleistung habe. Und die 1500 Franken die ich von der IV erhalte, kann ich ausgeben wie ich will. Dann muss ich der Ergänzungsleistung mitteilen, dass ich aus der Wohngruppe ausgetreten bin und neu bei der Mutter wohne. Ausserdem muss mir das Sozialamt die Restsumme die ich an sie überwiesen habe, je nach dem wie hoch der Freibetrag für das Vermögen bei der Sozialhilfe ist, wieder auf mein Konto zurück überweisen, richtig?

    @marikowari


    Ich habe gestern mit meinem Sozialberater per Telefon nochmals über die Abmeldung vom Sozialamt gesprochen und ihm bestätigt, dass ich mich abmelden möchte. Er meinte, dass er das noch dem WG-Leiter mitteilen würde und so wie ich das verstanden habe, meinte er, dass er die Abmeldung nun machen würde. Er sagte aber, dass ich mich nächste Woche am Mittwoch (wenn er wieder arbeitet) nochmals mit ihm treffen solle, um das Weitere dann zu besprechen.


    Könnte ich am Montag nochmal beim Sozialamt anrufen und sagen, dass sie mit der Abmeldung doch noch warten sollen oder ist es jetzt schon zu spät? Habe eben versucht anzurufen aber die Büros sind geschlossen.

    Sozialversicherungsberater


    Vielen Dank für ihre Antwort!


    Ich beziehe Sozialhilfe im Kanton Basel-Land (Liestal). Meine Mutter ist berufstätig, bezieht aber glaube ich Ergänzungsleistungen (ich werde sie noch fragen).


    Ja, meine Mutter ist damit einverstanden und hat aber nicht genug Zeit, mich zu betreuen. Jedoch denke ich, dass ich keine Betreuung brauche und auch ohne Betreuung alleine wohnen könnte.


    Ich habe noch keine Klientenkontoabrechnung verlangt. Man hat mir gesagt, dass die Nachzahlung (bis September 2019) bereits abgeschlossen ist, danach wurde mir ja der Rest der Summe von der IV auf mein Konto überwiesen. Weil ich aber noch im Oktober in der Wohngruppe gewohnt habe, werden mir von der Restsumme, die ich ans Sozialamt überwiesen habe, 7000 Franken für den Aufenthalt abgerechnet.


    ,,Rückwirkend ab welchem Monat in der Vergangenheit haben Sie einen Anspruch auf eine Rente der IV (wann ist der Beginn des Anspruchs auf eine Rente der IV''


    Wo kann ich das nachsehen?


    Frage: Müsste mir das Sozialamt, bis die Ergänzungsleistung zahlt, die Mietkosten bei der Mutter bezahlen?

    ,,Sie werden trotz der IV-Rente weiter auf Leistungen des Sozialamts angewiesen sein.''


    Was für Leistungen wären das genau? Ich habe nämlich vorgestern mit meinem Sozialberater gesprochen und dieser meinte, ich müsse eigentlich nur die Krankenkasse dann selber zahlen, was etwa ein Betrag von 400 Franken monatlich wäre. Mit 1500 Franken würde das doch reichen? Und später werden diese Kosten ja von der Ergänzungsleistung übernommen.


    ,,Das Sozialamt rechnet hier von der Auszahlung der IV zuerst mal die bisherigen Aufwaende zu ihrnen Gunsten ab. Und stellt gleichzeitig die Garantie dafuer ihr Existenzminimum zu sichern.''


    Nur damit ich das richtig verstehe, sie sprechen hier von der Restsumme der IV-Nachzahlung, die auf mein Konto überwiesen wurde, die ich dann ans Sozialamt überwiesen habe oder?


    Bedeutet das, dass wenn ich weiterhin beim Sozialamt bleiben will, das Sozialamt die ganze Restsumme behalten darf?


    ,,Ihnen koennte dies aber schaden. Denn sie muessten dann trotzdem zuerst mal alles zurueckbezahlen, aus dem kurzfristig erlangten Vermoegen (IV-Nachzahlung) und muessten noch damit rechnen sanktioniert zu werden. Dies weil sie versucht haben ihrer Rueckzahlungspflicht zu entgehen.''


    Das verstehe ich nicht ganz. In meinem ersten Beitrag habe ich ja geschrieben, dass die IV-Nachzahlungen ans Sozialamt bereits abgeschlossen sind und die IV den Rest der Summe (also das was zu viel war) auf mein Konto überwiesen hat.


    Ich sehe einfach keinen Sinn darin, weiterhin beim Sozialamt zu bleiben, da ich die Krankenkassenkosten ja eigentlich selber übernehmen könnte, bis die Ergänzungsleistung gekommen ist (was noch etwa 3-4 Monate dauert). Ausserdem heisst das doch, dass ich die Restsumme, die ich ans Sozialamt überwiesen habe, nicht mehr zurückbekommen würde, wenn ich beim Sozialamt bleibe. Oder müsste man mir das Geld trotzdem wieder zurück überweisen und ich könnte weiterhin beim Sozialamt angemeldet bleiben?


    Der Mutter müsste ich 200-300 Franken abgeben (was aber auch die EL später zahlen würde). Dann noch 400 Franken Krankenkasse (die die EL später auch übernimmt) und 600 Franken Lebensgeld. Mit 1500 Franken reicht das doch locker aus? Und mit der Ergänzungsleistung wird das Existenzminimum später auch abgedeckt sein.


    Was denken sie darüber?


    Noch eine andere Frage: Würde mir das Sozialamt bei der Wohnungsuche helfen? Ich würde wirklich ungerne wieder in eine Wohngemeinschaft wohnen wollen. Gibt es nicht eine Vermittlung die Notwohnungen vermietet?

    Vielen Dank für ihre Antwort.


    Was genau meinen sie mit "erst, wenn sie wieder in finanziell gesicherten Verhaeltnissen leben"?


    Da ich eine Rente von 1500 Franken erhalte und vorübergehend bei der Mutter einziehen werde, wäre ich ja momentan ziemlich gut finanziell abgesichert. Und die EL kommt ja in den nächsten Monaten auch noch.


    Und da mir das Sozialamt wohl nur noch mehr Geld von der IV-Restsumme abrechnen würde, verstehe ich auch nicht ganz, was es für einen Vorteil hätte, wenn ich beim Sozialamt bleiben würde. Können sie das etwas näher erläutern?


    Noch eine andere Frage:


    Was denken sie, wie schwierig es als IV-Rentner werden könnte, im Raum Basel eine Wohnung für 600-700 Franken zu finden? Sollte ich lieber erst auf die EL warten und dann suchen?